Rechtsprechung
| BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB; § 267 StPO
Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens eines gesetzlichen Regelbeispiels); Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern (Berücksichtigung bei der Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung: Berücksichtigung des Wertes des eingezogenen Gegenstandes bei der Strafzumessung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 3 S 1 StGB, § 267 StPO
Einziehung: Berücksichtigung des Wertes des eingezogenen Gegenstandes bei der Strafzumessung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 55 StGB, § 358 Nr. 2 StPO, § 55 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigen der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstands von erheblichem Wert bei der Strafzumessung (hier: Mercedes Benz CLS)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74 Abs. 1 ; StGB § 74 Abs. 3 S. 1
Berücksichtigen der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstands von erheblichem Wert bei der Strafzumessung (hier: Mercedes Benz CLS) - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Berücksichtigen der Einziehung eines dem Täter zustehenden Gegenstands bei der Strafzumessung
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 05.02.2020 - 3 KLs 5171 Js 112/18
- BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Papierfundstellen
- StV 2021, 714 (Ls.)
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18
Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
- BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).b) Dies zieht auch die Aufhebung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung nach sich, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88).
- BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
- BGH, 20.11.2019 - 4 StR 318/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darstellung der Ergebnisse …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Der Senat sieht mit Blick auf die in den Urteilsgründen enthaltene Beweiserwägung, am Tatfahrzeug habe sich "DNA des Angeklagten sicherstellen' lassen, Anlass zu dem Hinweis, dass dies den Anforderungen, die an die Darlegung der Ergebnisse von DNA-Gutachten zu stellen sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, NJW 2020, 350), nicht genügt. - BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526). - BGH, 15.04.2009 - 3 StR 128/09
Urteilsformel (keine Aufnahme mittäterschaftlicher Begehung); rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Der Senat hat den Schuldspruch berichtigt; in die Urteilsformel ist nicht aufzunehmen, ob der Angeklagte als Alleintäter oder als Mittäter gehandelt hat und ob die Tat wegen Vorliegens eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall einzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 260 Rn. 24 mwN). - BGH, 12.03.2013 - 2 StR 43/13
Einziehung als bestimmender Strafzumessungsgrund
Auszug aus BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …
Eine Einziehungsentscheidung nach § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 ? 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 ? 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 ? 2 StR 43/13, StV 2013, 565). - BGH, 04.11.2021 - 6 StR 12/20
Urteile in der Regensburger Korruptions-Affäre teilweise aufgehoben
In die Urteilsformel wäre nicht aufzunehmen, ob ein Angeklagter als Allein- oder als Mittäter gehandelt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20). - BGH, 14.03.2023 - 4 StR 451/22
Besonders schwerer räuberischer Diebstahl (auf frischer Tat betroffen: …
Dem schließt sich der Senat an und weist für die neue Hauptverhandlung darauf hin, dass es sich bei einer Einziehungsentscheidung, durch die dem Angeklagten ein Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen wird, um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund im Sinne von § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO handelt (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 4 StR 422/20 Rn. 5; Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, StV 2021, 714; Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408;… Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 71 mwN).
- BGH, 25.03.2021 - 3 StR 10/20
Änderung der Geschäftsverteilung während des laufenden Geschäftsjahres aufgrund …
Die Urteilsformel ist daher zu berichtigen; es ist dort regelmäßig nicht aufzunehmen, ob sich die Tat bei Vorliegen eines gesetzlichen Regelbeispiels als besonders schwerer Fall darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 2; vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248). - BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20
Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen)
Zwar hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Maßnahme nach § 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar; wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, StV 2020, 232; jeweils mwN). - BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem …
Explizit zu würdigen wäre die Einziehung gemäß § 74 Abs. 1 Alternative 2, Abs. 3 Satz 1 StGB aufgrund ihres Strafcharakters nur dann gewesen, wenn das - bei Urteilsverkündung mindestens dreieinhalb Jahre alte - Mobiltelefon derart wertvoll gewesen wäre, dass die Maßnahme zwingend als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der Strafe (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) zu beurteilen wäre (…vgl. LK/Schneider, 13. Aufl., § 46 Rn. 16;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 725; ferner - jeweils ein Kraftfahrzeug betreffend - BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88;… vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19, juris Rn. 4; vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 4). - BGH, 30.03.2022 - 2 StR 151/21
Strafverfolgungsverjährung (Verjährungsbeginn: Betrug; Unterbrechung: Ermittlung …
d) Die Verfahrenseinstellung bedingt die aus der Entscheidungsformel ersichtliche Abänderung des Schuldspruchs, wobei gesetzliche Regelbeispiele nicht Gegenstand der Urteilsformel sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, juris Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 260 Rn. 25 mwN). - BGH, 29.04.2024 - 6 StR 117/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung (Teilrechtskraft); …
Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass die Annahme eines besonders schweren Falles nach § 34 Abs. 3 KCanG - entsprechend den allgemein annerkanten Grundsätzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. April 2009 - 3 StR 128/09, NStZ-RR 2009, 248; vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20;… Meyer-Goßner/Appl, Die Urteile in Strafsachen, 30. Aufl., Rn. 49;… Rieß, GA 2007, 377, 383, jeweils mwN) - keine Aufnahme in die Urteilsformel (§ 260 Abs. 4 StPO) findet. - BGH, 05.11.2024 - 6 StR 377/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Abgesehen davon, dass die vom Landgericht gewählte Formulierung nicht die bei der Einziehung von Tatmitteln nach § 74 Abs. 1 StGB notwendige Ermessensausübung erkennen lässt (vgl. BGH…, Beschluss vom 31. Mai 2023 - 6 StR 79/23, Rn. 5 mwN), hätte das Landgericht in den Blick nehmen müssen, dass die Einziehung von Tatmitteln gemäß § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB - anders als die Einziehung des Wertes von Taterträgen nach §§ 73, 73c StGB - den Charakter einer Nebenstrafe hat und deshalb bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, falls es sich um einen Gegenstand von beträchtlichem Wert handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 2019 - 2 StR 447/19; vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, Rn. 4 mwN). - BGH, 17.10.2023 - 6 StR 220/23
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Einbrechen in einen umschlossenen Raum); …
Im Hinblick auf die neue Hauptverhandlung weist er vorsorglich darauf hin, dass die Einziehung von Tatmitteln nach § 74 StGB - anders als die Einziehung des Wertes von Taterträgen gemäß §§ 73, 73c StGB (vgl. BVerfGE 156, 354) - den Charakter einer Nebenstrafe hat und deshalb bei der Strafzumessung zu berücksichtigen ist, falls es sich um einen Gegenstand von beträchtlichem Wert handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20, Rn. 4 mwN).
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