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Rechtsprechung
   BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41809
BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24 (https://dejure.org/2024,41809)
BGH, Entscheidung vom 04.12.2024 - 4 StR 246/24 (https://dejure.org/2024,41809)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 2024 - 4 StR 246/24 (https://dejure.org/2024,41809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 226 StGB; § 227 StGB; § 315d StGB; § 225a StPO; § 243 StPO
    Vorsatz (Raserfall; bedingter Verletzungsvorsatz: Körperverletzung, Wissenselement, Willenselement, Eigengefährdung, risikoaffine Täter; bedingter Gefährdungsvorsatz); verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge; Körperverletzung mit Todesfolge; Schwere ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge: Anforderungen an den Vorsatz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2026, 115
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.02.2024 - 4 StR 350/23

    Urteil des Landgerichts Hannover wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Ob der Täter hiernach bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 10;… Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 20).

    Zudem hätte die Strafkammer die als ihrerseits gefährlich gewerteten früheren Verkehrsverstöße des Angeklagten auch vorsatzkritisch unter dem Blickwinkel zu bedenken gehabt, dass Schäden damals gerade ausgeblieben waren (vgl. auch zur Vorsatzprüfung bei risikoaffinen Tätern BGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 12, 21).

    Ein bedingter Gefährdungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 17;… Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Die Prüfung, ob Vorsatz (oder lediglich (bewusste) Fahrlässigkeit) vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich das Tatgericht mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 Rn. 12;… Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07 Rn. 11).

    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 Rn. 15;… Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 Rn. 8).

  • BGH, 16.02.2023 - 4 StR 211/22

    Tödlich endendes Kraftfahrzeugrennen durch die Innenstadt von Moers muss zum Teil …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Ob der Täter hiernach bedingt vorsätzlich gehandelt hat, ist in Bezug auf beide Elemente im Rahmen der Beweiswürdigung umfassend zu prüfen und durch tatsächliche Feststellungen zu belegen (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 10; Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 20).

    Ein bedingter Gefährdungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH…, Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 17; Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 28 mwN).

  • BGH, 01.03.2018 - 4 StR 399/17

    Ku'Damm-Raser-Fall: Mordurteil aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Hierfür können sich wesentliche Indizien aus den objektiven Tatumständen ergeben, namentlich dem täterseitig genutzten Verkehrsmittel und den konkret drohenden Unfallszenarien (vgl. näher zum Ganzen BGH, Urteil vom 1. März 2018 - 4 StR 399/17, BGHSt 63, 88 Rn. 17 ff.).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    aa) Ein bedingter Verletzungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Eintritt des Schadens als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit seinem Eintritt abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement; vgl. nur BGH…, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17 Rn. 11; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Die Prüfung, ob Vorsatz (oder lediglich (bewusste) Fahrlässigkeit) vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich das Tatgericht mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und dessen psychische Verfassung bei der Tatbegehung, seine Motivation und die für das Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 Rn. 12; Urteil vom 18. Oktober 2007 - 3 StR 226/07 Rn. 11).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    aa) Ein bedingter Verletzungsvorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Eintritt des Schadens als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (Wissenselement) und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit seinem Eintritt abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement; vgl. nur BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 172/17 Rn. 11; Urteil vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Das Landgericht hat es vielmehr unterlassen festzustellen und zu belegen, dass sich der Angeklagte - wie in den Fällen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Regel ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2022 - 4 StR 377/21 Rn. 11 mwN) - aufgrund seiner Fahrweise und der gegebenen Verhältnisse eine kritische Verkehrssituation vorgestellt hat, die in ihren wesentlichen gefahrbegründenden Umständen dem tatsächlich eingetretenen (Beinahe-)Unfall entsprach.
  • BGH, 16.05.2013 - 3 StR 45/13

    Eingeschränkte Revisibilität der tatrichterlichen Beweiswürdigung; …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Dabei ist die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung wesentlicher Indikator sowohl für das Wissens- als auch für das Willenselement des bedingten Vorsatzes (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2016 - 4 StR 84/15 Rn. 15; Urteil vom 16. Mai 2013 - 3 StR 45/13 Rn. 8).
  • BGH, 27.08.2013 - 2 StR 148/13

    Beweiswürdigung zum Tötungsvorsatz (voluntatives Vorsatzelement; erforderliche …

    Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 4 StR 246/24
    Das Tatgericht hat daher die jeweils in Betracht kommenden, einen Vorsatz in Frage stellenden Umstände in seine Erwägungen einzubeziehen (vgl. BGH…, Urteil vom 26. November 2014 - 2 StR 54/14 Rn. 21; Beschluss vom 27. August 2013 - 2 StR 148/13 Rn. 11).
  • BGH, 07.05.2024 - 4 StR 197/23

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: sorgfältige Würdigung, Unwahrheit eines …

  • BGH, 26.11.2014 - 2 StR 54/14

    Bedingter Tötungsvorsatz (umfassende Gesamtwürdigung durch Tatrichter)

  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum; …

  • BGH, 23.03.2021 - 1 StR 50/21

    Vergewaltigung (Beweiswürdigung: mögliches Einverständnis des Opfers bei …

  • BGH, 13.07.2021 - 6 StR 287/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Zuständigkeit der …

  • BGH, 15.07.2025 - 4 StR 236/25

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (bedingter Gefährdungsvorsatz: …

    Rn. 9 a) Ein bedingter Gefährdungsvorsatz liegt vor, wenn der Täter über die allgemeine Gefährlichkeit des Kraftfahrzeugrennens hinaus auch die Umstände kennt, die den in Rede stehenden Gefahrerfolg im Sinne eines Beinaheunfalls als naheliegende Möglichkeit erscheinen lassen, und er sich mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage zumindest abfindet (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 4 StR 246/24 Rn. 13;… Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 17;… Urteil vom 16. Februar 2023 - 4 StR 211/22 Rn. 28 mwN).

    Dabei können die Kenntnis des Täters von der Fahrtstrecke und den sich dabei ergebenden Gefahrenstellen, sein vorangegangenes Fahrverhalten, Erfahrungen des Täters aus dem bisherigen Fahrtverlauf, aber auch die Nähe des drohenden Unfalls Indizien für eine hinreichend konkrete Vorstellung des Täters von der drohenden Gefahr und deren Billigung sein (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 4 StR 246/24 Rn. 13;… Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23 Rn. 17;… Urteil vom 18. August 2022 - 4 StR 377/21, BGHR StGB § 315d Abs. 2 Vorsatz 1 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 18.06.2025 - 4 StR 8/25

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (konkrete Gefährdung: bedingter …

    Vielmehr reicht es in den Fällen des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Regel aus, dass sich der Täter auf Grund seiner Fahrweise und der gegebenen Verhältnisse eine kritische Verkehrssituation vorstellt, die in ihren wesentlichen gefahrbegründenden Umständen dem tatsächlich eingetretenen Beinaheunfall entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 4 StR 246/24, Blutalkohol 2025, 251, 252 f.; Urteil vom 29. Februar 2024 - 4 StR 350/23, NStZ-RR 2024, 186, 187;… Urteil vom 18. August 2022 - 4 StR 377/21, NZV 2022, 569 Rn. 9 f. mwN).
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