Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2007 - 4 StR 293/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB; § 250 StGB; § 27 StGB; § 49 StGB
Rechtsfehlerhaft unterbliebene Gesamtstrafenbildung; Strafrahmenwahl bei möglichem minder schweren Fall (des schweren Raubes) und weiteren Milderungsgründen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 44; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 460; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 55; ; StGB § 250 Abs. 1; ; StGB § 250 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Tatrichterliche Prüfungspflicht im Hinblick auf vertypte Milderungsgründe eines minder schweren Falls bzw. des minder schweren Falls des Raubes; Erforderliche Prüfung einer Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 50
Prüfungsreihenfolge bei vertyptem Milderungsgrund und möglichem minder schweren Fall - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 73
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.09.2006 - 2 StR 280/06
Erörterungsmangel (Urteilsgründe; Vollstreckungsstand möglicherweise …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 4 StR 293/07
Vorliegend aber hat die Kammer die Möglichkeit der Gesamtstrafenbildung ersichtlich nicht geprüft und in der Folge bewusst dem Beschlussverfahren überlassen, sondern diese übersehen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 15.09.2006 - 2 StR 280/06). - BGH, 08.07.1999 - 4 StR 283/99
Sexueller Mißbrauch von Kindern; Minder schwerer Fall; Strafrahmenwahl; …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 4 StR 293/07
Bei der Prüfung des minder schweren Falles ist, wenn neben allgemeinen Milderungsgründen auch ein sog. "vertypter" Milderungsgrund vorliegt, zuerst zu erwägen, ob schon die unbenannten Milderungsgründe für die Annahme eines minder schweren Falles ausreichen - was hier allerdings nicht eben nahe liegt - oder ob erst das Hinzutreten des vertypten Milderungsgrundes die Tat als minder schweren Fall erscheinen lässt, oder ob der wegen des vertypten Milderungsgrundes nach § 49 StGB gemilderte Strafrahmen besser zur Ahndung des Unrechts geeignet ist (vgl. BGH NStZ 1999, 610). - BGH, 06.08.1969 - 4 StR 233/69
Überlassung der Bildung einer Gesamtstrafe dem Nachtragsverfahren - Zweck einer …
Auszug aus BGH, 17.07.2007 - 4 StR 293/07
Die mögliche Bildung der Gesamtstrafe darf grundsätzlich nicht dem Nachtragsverfahren nach § 460 StPO überlassen werden (BGHSt 23, 98, 99).
- BGH, 17.03.2022 - 4 StR 43/22
Beschränkung der Verfolgung; Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung einer …
Die mögliche Bildung einer solchen Gesamtstrafe darf grundsätzlich nicht dem Beschlussverfahren nach § 460 StPO überlassen bleiben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 4 StR 293/07 Rn. 2). - OLG Brandenburg, 18.09.2009 - 1 Ss 33/09
Strafverfahren: Nachholung erstinstanzlich unterbliebener Gesamtstrafenbildung im …
Dabei kann das Fehlen einer Entscheidung über die Gesamtstrafenbildung darauf zurückzuführen sein, dass dem erstinstanzlichen Tatrichter die gesamtstrafenfähige anderweitige Verurteilung unbekannt geblieben ist, oder die insoweit zu prüfenden Unterlagen trotz sachgerechter Terminsvorbereitung nicht vollständig vorgelegen haben (vgl. BGH, NStZ-RR 2008, 73). - LG Kassel, 13.10.2023 - 3670 Js 31095/21 Zu diesem Zeitpunkt lagen der Kammer die Unterlagen, welche für eine möglichweise gebotene Gesamtstrafenbildung erforderlich gewesen wären, nicht vor und deren Beschaffung hätte die Hauptverhandlung mit weiterem erheblichen Zeitaufwand belastet (vgl. BGH, Beschl. v. 17.07.2007 - 4 StR 293/07 = NStZ-RR 2008, 73).
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