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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,23005
BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21 (https://dejure.org/2021,23005)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2021 - 4 StR 30/21 (https://dejure.org/2021,23005)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21 (https://dejure.org/2021,23005)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    §§ 21, 49 Abs. 1 StGB; § 64 StGB; § 69 Abs. 1 StGB; Art. 6 EMRK
    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit (Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände; Ermessensspielraum des Tatgerichts; Ermessensausübung: Verringerung des Schuldgehalts im Regelfall, Erforderlichkeit schulderhöhender Umstände, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverurteilung eines alkoholisierten Fahrzeugführers ohne Fahrerlaubnis nach Verkehrsunfall mit Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers und Verkehrsunfallflucht: Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit; Begründungsanforderungen an die Bemessung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 22 StGB, § 23 StGB, § 49 Abs 1 StGB, § 52 StGB
    Strafverurteilung eines alkoholisierten Fahrzeugführers ohne Fahrerlaubnis nach Verkehrsunfall mit Tötung eines anderen Verkehrsteilnehmers und Verkehrsunfallflucht: Strafrahmenmilderung bei selbst verschuldeter Trunkenheit; Begründungsanforderungen an die Bemessung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beruhen der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer selbst zu verantwortenden Trunkenheit hinsichtlich Versagung der Strafrahmenverschiebung; Begründen der Gefährlichkeitsprognose für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beruhen der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer selbst zu verantwortenden Trunkenheit hinsichtlich Versagung der Strafrahmenverschiebung; Begründen der Gefährlichkeitsprognose für die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2022, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Um dem Prinzip zu genügen, dass die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten darf, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB deshalb schulderhöhende Umstände, die diese Schuldmilderung kompensieren (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 262 Rn. 42;… vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4).

    Beruht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf einer selbst zu verantwortenden Trunkenheit, kann dies allein zwar die Versagung einer Strafrahmenverschiebung tragen, auch wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen und situativen Verhältnisse des Einzelfalls nicht festgestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247).

    Vielmehr obliegt es dem Tatgericht zu bewerten, ob das Gewicht dieses Umstandes im konkreten Einzelfall hoch genug ist, um die aufgrund der erheblich verminderten Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit verringerte Tatschuld aufzuwiegen (BGH, Beschluss vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, aaO Rn. 58).

  • BGH, 07.09.2015 - 2 StR 350/15

    Strafmilderung bei verminderte Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    aa) Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände; insoweit steht dem Tatgericht ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4; vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238, 239; Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30).

    Um dem Prinzip zu genügen, dass die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten darf, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB deshalb schulderhöhende Umstände, die diese Schuldmilderung kompensieren (…BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247, 262 Rn. 42; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4).

  • BGH, 11.09.1991 - 3 StR 345/91

    Zuverlässigkeit zum Zeitpunkt der Urteilsfindung

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und deren voraussichtlicher Dauer ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 17; vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4).

    Liegen die den Eignungsmangel ausweisenden Taten geraume Zeit zurück und ist der Täter seither nicht mehr nachteilig aufgefallen, so kann darin ein Grund liegen, der die Beurteilung rechtfertigt, dass der ursprünglich vorhandene Mangel nicht mehr besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4;… vom 6. September 1990 - 1 StR 455/90, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 2).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Wird lediglich - wie hier - die Verletzung sachlichen Rechts gerügt, so unterliegt die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt, nur dann der revisionsrechtlichen Überprüfung, wenn sich entweder die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen - gegebenenfalls unter Heranziehung der vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen - ergibt oder aber die Urteilsgründe jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 18.12.2019 - 2 StR 331/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs: symptomatischer …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Angesichts des Umstands, dass der Angeklagte nach der Tat nur noch am Wochenende ein bis zwei Bier trank, liegt das Vorliegen eines alkoholbedingten Hanges im allein relevanten Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - 2 StR 331/19 Rn. 6) keinesfalls auf der Hand.
  • BGH, 31.05.2005 - 4 StR 85/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifischer Zusammenhang; zu erwartende …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und deren voraussichtlicher Dauer ist der Zeitpunkt der tatrichterlichen Entscheidung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2005 - 4 StR 85/03, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 17;… vom 11. September 1991 - 3 StR 345/91, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 4).
  • BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54

    Strafzumessung: Spielraumtheorie

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    aa) Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet das Tatgericht nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände; insoweit steht dem Tatgericht ein weiter Ermessensspielraum zu (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15 Rn. 4; vom 25. März 2014 - 1 StR 65/14, NStZ-RR 2014, 238, 239; Urteil vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Wird lediglich - wie hier - die Verletzung sachlichen Rechts gerügt, so unterliegt die Frage, ob ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK vorliegt, nur dann der revisionsrechtlichen Überprüfung, wenn sich entweder die Verfahrensverzögerung aus den Urteilsgründen - gegebenenfalls unter Heranziehung der vom Revisionsgericht von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen - ergibt oder aber die Urteilsgründe jedenfalls ausreichende Anhaltspunkte enthalten, die das Tatgericht zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten, so dass ein Erörterungsmangel gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 06.11.2002 - 1 StR 382/02

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Hang; sichere …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Ein solcher Hang muss sicher festgestellt sein, nicht ausreichend ist, dass sein Vorliegen möglich oder nur nicht auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 1 StR 382/02, NStZ-RR 2003, 106, 107).
  • BGH, 18.02.2021 - 4 StR 429/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung eines …

    Auszug aus BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21
    Ein Hang im Sinne von § 64 StGB liegt vor bei einer chronischen, auf körperlicher Sucht beruhenden Abhängigkeit oder aufgrund einer eingewurzelten, auf psychische Disposition zurückzuführenden oder durch Übung erworbenen intensiven Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Februar 2021 - 4 StR 429/20 Rn. 18;… vom 16. Januar 2019 - 2 StR 479/18 Rn. 5).
  • BGH, 22.11.2018 - 4 StR 356/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen einer begründeten …

  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 65/14

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Berücksichtigung einer verminderten …

  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung; …

  • BGH, 06.09.1990 - 1 StR 455/90

    Voraussetzungen für die Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 479/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs)

  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz: …

    Verlässt der Täter nach fahrlässiger Verursachung eines Verkehrsunfalls den Unfallort ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen in dem Bewusstsein, ein möglicherweise lebensgefährlich verletztes Unfallopfer zurückzulassen, genügt für das Wissenselement bedingten Tötungsvorsatzes, wenn er im Zeitpunkt seines Tatentschlusses die Vorstellung hegt, durch den Unfall den Tod des Opfers nicht sofort herbeigeführt zu haben und dessen Leben möglicherweise noch retten zu können (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 7. November 1991 - 4 StR 451/91, NJW 1992, 583, 584; Beschluss vom 12. Januar 1993 - 4 StR 640/92, VRS 85, 41; jeweils inzident BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, VRS 140, 255; Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20, BGHSt 66, 66 mit Anm. Renzikowski, JR 2022, 137).
  • BGH, 25.01.2022 - 3 StR 487/21

    Versagung einer Strafrahmenminderung bei vom Täter zu verantwortender Berauschung …

    Zwar kommt die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich in Betracht, wenn die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit auf eine selbst zu verantwortende Berauschung des Täters zurückzuführen ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93 Rn. 6;… vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 575/19, juris Rn. 5;… vom 24. Juli 2017 - GSSt 3/17, BGHSt 62, 247 Rn. 43 ff.).
  • BGH, 27.09.2023 - 2 StR 46/23

    Beweiswürdigung (Raub: Absicht rechtswidriger Zueignung); verminderte …

    Jedoch handelt es sich hierbei um eine tatrichterliche Ermessensentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93, 94 mwN), die durch eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht ersetzt werden kann.
  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung)

    b) Auch die Hilfserwägung der Strafkammer, für eine weitere Kompensationsentscheidung habe auch deswegen keine Veranlassung bestanden, weil das Verfahren seit dem Urteil im ersten Rechtsgang "in einer der Komplexität des Verfahrens angemessenen Weise gefördert" worden sei, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sich bereits aus den Urteilsgründen ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21 Rn. 21;… Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • LG Duisburg, 16.12.2024 - 36 Ks 6/24
    Um dem Prinzip zu genügen, dass die Strafe das Maß der Schuld nicht überschreiten darf, erfordert die Versagung einer Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB deshalb schulderhöhende Umstände, die diese Schuldmilderung kompensieren (BGH, Beschluss vom 10.6.2021 - 4 StR 30/21, NStZ 2022, 93 m. w. N.).
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