Rechtsprechung
| BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zweifelssatz: nicht exakt feststehende Tatzeit, Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt, nicht mehr bewährungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe, künftiger Widerruf) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anwendung des Zweifelssatzes hinsichtlich der Tatzeit zur Prüfung des Vorliegens einer Gesamtstrafenlage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 StGB, § 56 StGB, § 56f Abs 1 S 1 Nr 1 StGB
Anwendung des Zweifelssatzes hinsichtlich der Tatzeit zur Prüfung des Vorliegens einer Gesamtstrafenlage - IWW
§§ 460, 462 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 55 StGB, § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 1b Satz 1 StPO, § 462a Abs. 3 StPO, § 358 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Ausspruchs über die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wegen Verkennung des Zweifelssatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufhebung des Ausspruchs über die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wegen Verkennung des Zweifelssatzes
- rechtsportal.de
Aufhebung des Ausspruchs über die Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe wegen Verkennung des Zweifelssatzes
- datenbank.nwb.de
Anwendung des Zweifelssatzes hinsichtlich der Tatzeit zur Prüfung des Vorliegens einer Gesamtstrafenlage
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.03.2023 - 1 KLs 17/22
- BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 43
- StV 2025, 7
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.09.2020 - 4 StR 216/20
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beurteilung der Gesamtstrafenlage: …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2006 ? 4 StR 484/06 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juli 2000 ? 5 StR 230/00; Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20 Rn. 6).Denn für die Entscheidung hierüber ist das Landgericht selbst nicht zuständig; dem für die Entscheidung über den Widerruf zuständigen Gericht darf es nicht vorgreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20).
- BGH, 11.01.2011 - 4 StR 450/10
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug und "Kopfnuss"); Bildung der …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Demnach darf diese nur so hoch bemessen werden, dass sie zusammen mit der im Urteil des Amtsgerichts Beckum vom 6. Juli 2022 verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Strafen von fünf Jahren nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 4 StR 450/10 Rn. 10). - BGH, 05.12.2006 - 4 StR 484/06
Gebotene nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung der ersten …
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2006 ? 4 StR 484/06 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juli 2000 ? 5 StR 230/00;… Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20 Rn. 6). - BGH, 03.07.2000 - 5 StR 230/00
Anwendbarkeit des Zweifelssatzes bei der Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 27.09.2023 - 4 StR 330/23
Bei der Prüfung, ob eine Gesamtstrafenlage im Sinne des § 55 StGB vorliegt, ist bei nicht exakt feststehender Tatzeit im Zweifel zugunsten des Angeklagten von einer Tatbegehung vor der früheren Verurteilung auszugehen, wenn sich die auf diese Weise ermöglichte Bildung einer Gesamtstrafe im konkreten Fall tatsächlich für den Angeklagten günstiger auswirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 2006 ? 4 StR 484/06 Rn. 4; Beschluss vom 3. Juli 2000 ? 5 StR 230/00;… Beschluss vom 9. September 2020 - 4 StR 216/20 Rn. 6).
- BGH, 25.02.2026 - 5 StR 612/25 Anders ist dies aber etwa dann, wenn die Vollstreckung der in die nachträgliche Gesamtstrafe einzubeziehenden Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden war und nunmehr eine nicht mehr bewährungsfähige Gesamtfreiheitsstrafe gebildet werden müsste (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9.September 2020 - 4 StR 216/20; vom 27. September 2023 - 4 StR 330/23).
Rn. 10 Die neu festzusetzenden Gesamtfreiheitsstrafen dürfen unter Beachtung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) nur so bemessen werden, dass sie - entsprechend der gebotenen ganzheitlichen Betrachtung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17, StV 2018, 350, 353; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2025 - 3 StR 207/25) - zusammen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten Gesamtfreiheitsstrafen von fünf Jahren und drei Monaten nicht übersteigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 2011 - 3 StR 355/11 Rn. 16; vom 31. August 2022 - 4 StR 372/21; vom 27. September 2023 - 4 StR 330/23 Rn. 10; vom 26. Juni 2024 - 3 StR 177/24;… vom 2. Oktober 2025 - 3 StR 303/25 Rn. 20).
- BGH, 30.06.2025 - 2 StR 124/25
Beweiswürdigung (fehlende Wertung einer Zeugenaussage); Konkurrenzen …
Dieser wird im Fall II.3 der Urteilsgründe neben der Möglichkeit eines Rücktritts vom Versuch der gefährlichen Körperverletzung (vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 StR 84/17, Rn. 4) auch in den Blick zu nehmen haben, ob eine Gesamtstrafenlage zwischen der Verurteilung vom 30. Oktober 2023 und derjenigen im Fall II.1 der Urteilsgründe (Tatzeit Ende 2023/Anfang 2024) nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten tatrichterlichen Verhandlung besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 4 StR 65/23, Rn. 5, und vom 27. September 2023 - 4 StR 330/23, StV 2025, 7 f. Rn. 6 mwN).
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