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Rechtsprechung
   BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,40749
BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25 (https://dejure.org/2025,40749)
BGH, Entscheidung vom 21.10.2025 - 4 StR 430/25 (https://dejure.org/2025,40749)
BGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2025 - 4 StR 430/25 (https://dejure.org/2025,40749)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 74 StGB; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Nicht geringe Menge (Rauchopium: Bestimmung der Wirkstoffmenge auf Grundlage von Morphinbase und unter Berücksichtigung der inhalativen Aufnahme); Korrektur einer Einziehungsentscheidung (gesamtschuldnerische Haftung); Aufhebung einer Einziehungsentscheidung (Einziehung ...

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2026, 51
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87

    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Nach der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode zur Bestimmung des Grenzwertes eines Betäubungsmittels ist dieser stets in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität des Betäubungsmittels festzulegen, denn für die Gefährlichkeit einer Dosis kommt es auf die Wirkmenge an, die bei der regelmäßig zu erwartenden Darreichungsform auf den Konsumenten einwirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 f.; BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 180).

    Bei Opium kann insoweit auf das Hauptalkaloid Morphin als den quantitativ und in der Gefährlichkeit dominierenden Wirkstoff abgestellt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 18 f., 34; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.; LG Memmingen…, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 32).

    Rn. 6 Da Opium injiziert, gegessen, getrunken oder geraucht werden kann und die Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs Morphin sich je nach Applikationsform teils erheblich unterscheidet (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 f.; BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 24), gilt die Festlegung des Bundesgerichtshofs, dass bei einer überwiegend intravenös injizierten Morphinzubereitung ein Grenzwert von 4, 5 g Morphinhydrochlorid für die Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.), nicht für alle Opiumprodukte (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 mwN).

    In Rauchopium liegt Morphin zudem in Form von Morphinbase vor, wobei 4, 5 Gramm Morphinhydrochlorid einer Menge von 4, 0 Gramm Morphinbase entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179; LG Memmingen…, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 30, 33).

    Eines über den Wirkstoffverlust durch die konkrete Aufnahmeform hinausgehenden weiteren (Sicherheits-)Abschlags von dem errechneten Wert gegenüber dem Grenzwert bei intravenöser Zuführung bedurfte es aufgrund der vollen Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs nach der Aufnahme in den Körper nicht mehr; die Passage über den Magen-Darm-Trakt und die Leber wird beim Rauchen umgangen (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 180 f.; LG Memmingen…, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 29, 34).

  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Nach der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode zur Bestimmung des Grenzwertes eines Betäubungsmittels ist dieser stets in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität des Betäubungsmittels festzulegen, denn für die Gefährlichkeit einer Dosis kommt es auf die Wirkmenge an, die bei der regelmäßig zu erwartenden Darreichungsform auf den Konsumenten einwirkt (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 f.; BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 180).

    Bei Opium kann insoweit auf das Hauptalkaloid Morphin als den quantitativ und in der Gefährlichkeit dominierenden Wirkstoff abgestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 18 f., 34; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.; LG Memmingen…, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 32).

    Rn. 6 Da Opium injiziert, gegessen, getrunken oder geraucht werden kann und die Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs Morphin sich je nach Applikationsform teils erheblich unterscheidet (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 f.; BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 24), gilt die Festlegung des Bundesgerichtshofs, dass bei einer überwiegend intravenös injizierten Morphinzubereitung ein Grenzwert von 4, 5 g Morphinhydrochlorid für die Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.), nicht für alle Opiumprodukte (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 mwN).

    Eines über den Wirkstoffverlust durch die konkrete Aufnahmeform hinausgehenden weiteren (Sicherheits-)Abschlags von dem errechneten Wert gegenüber dem Grenzwert bei intravenöser Zuführung bedurfte es aufgrund der vollen Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs nach der Aufnahme in den Körper nicht mehr; die Passage über den Magen-Darm-Trakt und die Leber wird beim Rauchen umgangen (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 180 f.; LG Memmingen…, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 29, 34).

  • LG Memmingen, 13.01.2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19

    Strafmilderndernde Berücksichtung von Untersuchungshaft unter …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Bei Opium kann insoweit auf das Hauptalkaloid Morphin als den quantitativ und in der Gefährlichkeit dominierenden Wirkstoff abgestellt werden (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 18 f., 34; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.; LG Memmingen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 32).

    In Rauchopium liegt Morphin zudem in Form von Morphinbase vor, wobei 4, 5 Gramm Morphinhydrochlorid einer Menge von 4, 0 Gramm Morphinbase entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179; LG Memmingen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 30, 33).

    Eines über den Wirkstoffverlust durch die konkrete Aufnahmeform hinausgehenden weiteren (Sicherheits-)Abschlags von dem errechneten Wert gegenüber dem Grenzwert bei intravenöser Zuführung bedurfte es aufgrund der vollen Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs nach der Aufnahme in den Körper nicht mehr; die Passage über den Magen-Darm-Trakt und die Leber wird beim Rauchen umgangen (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 25; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 180 f.; LG Memmingen, Urteil vom 13. Januar 2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19, BeckRS 2021, 962 Rn. 29, 34).

  • BGH, 06.10.2020 - 2 StR 311/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung des …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Nach der in ständiger Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof angewandten Methode zur Bestimmung des Grenzwertes eines Betäubungsmittels ist dieser stets in Abhängigkeit von der konkreten Wirkungsweise und Wirkungsintensität des Betäubungsmittels festzulegen, denn für die Gefährlichkeit einer Dosis kommt es auf die Wirkmenge an, die bei der regelmäßig zu erwartenden Darreichungsform auf den Konsumenten einwirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 f.; BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 180).

    Rn. 6 Da Opium injiziert, gegessen, getrunken oder geraucht werden kann und die Bioverfügbarkeit des Wirkstoffs Morphin sich je nach Applikationsform teils erheblich unterscheidet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 f.; BGH…, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, juris Rn. 24), gilt die Festlegung des Bundesgerichtshofs, dass bei einer überwiegend intravenös injizierten Morphinzubereitung ein Grenzwert von 4, 5 g Morphinhydrochlorid für die Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.), nicht für alle Opiumprodukte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 2 StR 311/20, juris Rn. 5 mwN).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Danach hatte der Mitangeklagte für die nicht unerhebliche Dauer der mit einem Grenzübertritt verbundenen Fahrt jedenfalls faktische Verfügungsgewalt an diesem Geld und es damit erlangt im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB, ohne dass es auf die spätere Weitergabe an den Angeklagten ankäme (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, NStZ-RR 2022, 339; BGH…, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, juris Rn. 11 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Das Landgericht hat die Einziehung des Kraftfahrzeugs sowohl bei der Bemessung aller Einzelstrafen als auch der Gesamtstrafe ausdrücklich strafmildernd berücksichtigt und damit zum Ausdruck gebracht, von einem jedenfalls nicht unerheblichen Wert des Fahrzeugs auszugehen (vgl. zur Einziehung eines Gegenstands von nicht unerheblichem Wert als bestimmendem Strafzumessungsgrund etwa BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Danach hatte der Mitangeklagte für die nicht unerhebliche Dauer der mit einem Grenzübertritt verbundenen Fahrt jedenfalls faktische Verfügungsgewalt an diesem Geld und es damit erlangt im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB, ohne dass es auf die spätere Weitergabe an den Angeklagten ankäme (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, NStZ-RR 2022, 339; BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19, juris Rn. 11 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Das Landgericht hat die Einziehung des Kraftfahrzeugs sowohl bei der Bemessung aller Einzelstrafen als auch der Gesamtstrafe ausdrücklich strafmildernd berücksichtigt und damit zum Ausdruck gebracht, von einem jedenfalls nicht unerheblichen Wert des Fahrzeugs auszugehen (vgl. zur Einziehung eines Gegenstands von nicht unerheblichem Wert als bestimmendem Strafzumessungsgrund etwa BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19, juris Rn. 3; BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21

    Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Zudem ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen, ob sich das Tatgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und - falls dies der Fall war - welche Gründe für die Ausübung des Ermessens maßgeblich waren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 3 StR 415/21, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 12.01.2021 - 3 StR 428/20

    Einziehung von Taterträgen: Gesamtschuldnerische Haftung bei faktischer …

    Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 4 StR 430/25
    Die in diesem Fall deshalb bestehende gesamtschuldnerische Haftung ist in der Entscheidungsformel zu kennzeichnen; eine individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner ist nicht notwendig (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. März 2023 - 3 StR 4/23, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 3 StR 428/20, wistra 2021, 238 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …

  • BGH, 27.02.2024 - 4 StR 248/23

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Selbsttötungsabsicht, fahrlässige Tötung, …

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 4/23

    Verwerfung der Revision als unbegründet; bewaffnetes Handeltreiben mit …

  • BGH, 14.01.2026 - 2 StR 132/25

    Pflichtverteidiger, Ausbleiben im Hauptverhandlungstermin, Verschulden, …

    Rn. 25 c) Soweit die insofern sachverständig beratene Strafkammer ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, dass der Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG für Rauchopium ohne Koffeinbeimischung 16 Gramm Morphinbase betrage, lässt dies Rechtsfehler weder zu Lasten (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 4 StR 430/25, Rn. 4 ff.) noch zu Gunsten der Angeklagten erkennen.
  • BGH, 30.06.2026 - 4 StR 345/25
    Eine individuelle Benennung anderer Gesamtschuldner ist zudem nicht notwendig (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 4 StR 430/25 Rn. 9).
  • BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25

    Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …

    Soweit die insoweit sachverständig beratene Strafkammer ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, dass der Grenzwert der nicht geringen Menge im Sinne von § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG für Rauchopium ohne Koffeinbeimischung 16 Gramm Morphinbase betrage, lässt dies Rechtsfehler weder zu Lasten (vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2025 - 4 StR 430/25, NStZ-RR 2026, 51) noch zu Gunsten der Angeklagten erkennen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2026 - 2 StR 132/25, Rn. 25 ff.).
  • BGH, 21.04.2026 - 4 StR 105/26
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt der Grenzwert der nicht geringen Menge bei Rauchopium, dem kein die Wirkung beeinflussender Koffeinzusatz beigemischt ist, bei 16 g Morphinbase (vgl. BGH…, Urteil vom 14. Januar 2026 - 2 StR 132/25 Rn. 25 ff.; vgl. diesen Wert nicht beanstandend bereits BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 4 StR 430/25, NStZ-RR 2026, 51).
  • BGH, 11.03.2026 - 4 StR 38/26
    Der Senat ergänzt deshalb - ebenfalls entsprechend § 354 Abs. 1 StPO - zur Vermeidung jeden Nachteils für den Angeklagten den Einziehungsausspruch um die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung, für die es einer namentlichen Benennung des oder der weiteren Gesamtschuldner nicht bedarf (vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 4 StR 430/25 Rn. 9 mwN).
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