Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1998 - 4 StR 465/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 59; ; StPO § 61 Nr. 5; ; StGB § 64
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt eines Heroinabhängigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1999, 259
- StV 1999, 193 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 465/98
Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; BGHSt 37, 5).
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 465/98
Daß bei dem Angeklagten die hinreichend konkrete Aussicht eines Behandlungserfolges nicht besteht (vgl. BVerfGE 91, 1 ff. = NStZ 1994, 578), ist den Urteilsgründen nicht zu entnehmen. - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus BGH, 03.11.1998 - 4 StR 465/98
Das Landgericht hätte daher darlegen müssen, warum es gleichwohl von der Unterbringung abgesehen hat (vgl. BGHSt 37, 5, 7; 38, 362, 363).
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 501/02
Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit …
Für Fallgestaltungen, bei denen die Vereidigung wegen Verzichts der Beteiligten unterblieben war (§ 61 Nr. 5 StPO), ist dies verneint worden, wenn lediglich die Verzichtserklärung eines anderen Verfahrensbeteiligten fehlte (vgl. BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 209; Urteil vom 8. November 1983 - 5 StR 517/83 - BGH, Beschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 465/98 -). - BGH, 07.01.1999 - 4 StR 667/98
Voraussetzung für eine Unterbringung gem. § 64 StGB; Ausführliche Begründung für …
Der aufgezeigte Rechtsfehler zwingt - wie bereits in dem Parallelverfahren 1 Kls 33 Js 52/98 (Senatsbeschluß vom 3. November 1998 - 4 StR 465/98) - zur Aufhebung des Urteils, soweit die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist.
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