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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4328
BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21 (https://dejure.org/2022,4328)
BGH, Entscheidung vom 02.02.2022 - 4 StR 495/21 (https://dejure.org/2022,4328)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 2022 - 4 StR 495/21 (https://dejure.org/2022,4328)
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  • HRR Strafrecht

    § 242 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 21 StVG
    Diebstahl eines Fahrzeuges (Konkurrenzen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit, Zusammenfallen der tatbestandsmäßigen Ausführungshandlungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kraftfahrzeugdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 242 Abs 1 StGB, § 21 Abs 1 Nr 1 StVG
    Konkurrenzverhältnis zwischen Kraftfahrzeugdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 53 StGB, § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, § 52 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, § 21 Abs. 1 StVG, § 21 Abs. 2 StVG, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgen der Wegnahme des Fahrzeugs gerade durch das Wegfahren hinsichtlich Tateinheit des Diebstahl und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 ; StGB § 242 Abs. 1
    Erfolgen der Wegnahme des Fahrzeugs gerade durch das Wegfahren hinsichtlich Tateinheit des Diebstahl und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

  • datenbank.nwb.de

    Konkurrenzverhältnis zwischen Kraftfahrzeugdiebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Die tatbestandsmäßigen Ausführungshandlungen fallen teilweise zusammen, so dass Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66 ff.; Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06).
  • BGH, 23.08.2018 - 3 StR 306/18

    Springmesser als verbotener Gegenstand

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Ferner stellt der Senat das Konkurrenzverhältnis im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend klar, dass das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands erfolgte, und fügt die konkrete Bezeichnung "Butterflymesser" hinzu (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18; Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18).
  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 115/18

    Verhältnis von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und stationärer Therapie …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Ferner stellt der Senat das Konkurrenzverhältnis im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend klar, dass das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands erfolgte, und fügt die konkrete Bezeichnung "Butterflymesser" hinzu (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18; Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18).
  • BGH, 07.12.2016 - 2 StR 522/15

    Räuberische Erpressung (unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als geschütztes …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Ferner stellt der Senat das Konkurrenzverhältnis im Fall II.6 der Urteilsgründe dahingehend klar, dass das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und unerlaubtem Besitz eines verbotenen Gegenstands erfolgte, und fügt die konkrete Bezeichnung "Butterflymesser" hinzu (zur Tenorierung vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2016 - 2 StR 522/15; Beschluss vom 28. Mai 2018 - 3 StR 115/18; Beschluss vom 23. August 2018 - 3 StR 306/18).
  • BGH, 08.08.2006 - 4 StR 263/06

    Für die Gesamtstrafe unerheblich falsche Konkurrenzbeurteilung (Tateinheit statt …

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Die tatbestandsmäßigen Ausführungshandlungen fallen teilweise zusammen, so dass Tateinheit vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 1962 - 4 StR 266/62, BGHSt 18, 66 ff.; Beschluss vom 8. August 2006 - 4 StR 263/06).
  • BGH, 02.11.2017 - 3 StR 411/17

    Absehen von der Einziehung aus prozessökonomischen Gründen

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Da das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowohl vorsätzlich (§ 21 Abs. 1 StVG) als auch fahrlässig (§ 21 Abs. 2 StVG) begangen werden kann, ergänzt der Senat im Tenor die vom Landgericht festgestellte Schuldform in allen Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 ? 3 StR 411/17; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 584/19).
  • BGH, 15.01.2020 - 4 StR 584/19

    Sicherungseinziehung (funktionsfähiger Revolver)

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    Da das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowohl vorsätzlich (§ 21 Abs. 1 StVG) als auch fahrlässig (§ 21 Abs. 2 StVG) begangen werden kann, ergänzt der Senat im Tenor die vom Landgericht festgestellte Schuldform in allen Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. November 2017 ? 3 StR 411/17; vom 15. Januar 2020 - 4 StR 584/19).
  • BGH, 19.12.1991 - 1 StR 749/91

    Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 02.02.2022 - 4 StR 495/21
    1. Der Senat berichtigt die Urteilsformel im Hinblick auf die erste Gesamtfreiheitsstrafe insoweit, als bei der nachträglichen Bildung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht das Urteil des Amtsgerichts Zweibrücken vom 21. August 2019 einbezogen ist, sondern die darin ausgesprochenen Einzelfreiheitsstrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1991 - 1 StR 749/91).
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen: Besitz verschiedener Betäubungsmittel zum …

    (2) Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend dem sachlich-rechtlich richtigen Konkurrenzverhältnis abgeändert (vgl. zum Tenor beim Waffendelikt BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21, juris Rn. 13).
  • BGH, 01.02.2023 - 4 StR 337/22

    Konkurrenzen (mittelbare Täterschaft: individuelle Gegebenheiten des eigenen …

    b) Bei der rechtlichen Bezeichnung der Tat im Sinne von § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO muss sich die Schuldform - Verurteilung wegen vorsätzlichen oder fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - bereits aus dem Urteilstenor ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 Rn. 12 mwN;… Beschluss vom 25. August 1983 - 4 StR 452/83 Rn. 14, VRS 65, 359 (zu § 315c und § 316 StGB)).
  • BGH, 31.03.2022 - 2 StR 405/21

    Einbeziehen einer ausgesprochenen Einzelfreiheitsstrafe bei der nachträglichen …

    Bei der nachträglichen Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 StGB war nicht das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 5. Juli 2019, sondern die darin ausgesprochene Einzelfreiheitsstrafe einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 mwN).
  • BGH, 10.05.2022 - 2 StR 82/22

    Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln; Vorsätzlicher Besitz …

    Soweit der Angeklagte nach dem Waffengesetz strafbar ist, bedarf es der konkreten rechtlichen Bezeichnung der Tat zur Kennzeichnung des begangenen Unrechts (§ 260 Abs. 4 Satz 1 StPO), der bloße Hinweis auf einen Verstoß gegen dieses Gesetz genügt regelmäßig nicht (BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981 mwN; zur Tenorierung vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 4 StR 495/21 mwN;… MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 52 WaffG Rn. 173 mwN).
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