Rechtsprechung
| BGH, 11.02.2014 - 4 StR 551/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 58 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 56f StGB; § 31 JGG; § 354 Abs. 1 StPO
Anordnung über die Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen (Ausschluss im Jugendstrafrecht) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von erbrachten Bewährungsleistungen im Jugendstrafrecht in der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Berücksichtigung von erbrachten Bewährungsleistungen im Jugendstrafrecht in der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04
Kein die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von …
Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 551/13
Denn die Jugendkammer hat nicht bedacht, dass - anders als bei einer nachträglich gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe im Erwachsenenstrafrecht - bei der Anwendung von Jugendstrafrecht für einen die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch durch die Anrechnung von Bewährungsleistungen kein Raum ist, wenn eine Verurteilung zu Jugendstrafe mit Bewährung nachträglich in eine Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe ohne Bewährung einbezogen wird (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90). - BGH, 10.10.2000 - 4 StR 369/00
Festsetzung der niedrigeren Strafe durch den BGH in entsprechender Anwendung des …
Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 551/13
Der Senat kann im vorliegenden Fall, auch um das im Jugendstrafverfahren in besonderem Maße zu beachtende Beschleunigungsgebot zu wahren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00), in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einheitsjugendstrafen selbst auf jeweils drei Jahre und elf Monate festsetzen, weil nach den im Übrigen rechtsfehlerfreien Strafzumessungserwägungen auszuschließen ist, dass das Landgericht noch niedrigere Strafen verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12), wenn es § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB nicht entsprechend angewendet hätte. - BGH, 11.10.2012 - 5 StR 475/12
Widerspruch zwischen Strafhöhe im Urteilstenor und in den Urteilsgründen
Auszug aus BGH, 11.02.2014 - 4 StR 551/13
Der Senat kann im vorliegenden Fall, auch um das im Jugendstrafverfahren in besonderem Maße zu beachtende Beschleunigungsgebot zu wahren (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2000 - 4 StR 369/00), in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einheitsjugendstrafen selbst auf jeweils drei Jahre und elf Monate festsetzen, weil nach den im Übrigen rechtsfehlerfreien Strafzumessungserwägungen auszuschließen ist, dass das Landgericht noch niedrigere Strafen verhängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2012 - 5 StR 475/12), wenn es § 58 Abs. 2 Satz 2, § 56f Abs. 3 StGB nicht entsprechend angewendet hätte.
- BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
Verhängung einer Jugendstrafe (Einbeziehung von Vorverurteilungen: Mitteilung des …
Der Generalbundesanwalt hat in seiner Zuschrift an den Senat geltend gemacht, die Strafkammer hätte erörtern müssen, ob der Angeklagte bis zu seiner Inhaftierung in vorliegender Sache den ihm mit dem Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 12. Januar 2021 erteilten Bewährungsauflagen und -weisungen (Erbringung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, Teilnahme an einem Anti-Gewalt-Training und regelmäßiger Schulbesuch) nachgekommen sei, weil sich dadurch möglicherweise ein reduzierter (weiterer) Erziehungsbedarf ergeben hätte (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 4 StR 551/13, juris Rn. 3; vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 93). - BGH, 31.07.2024 - 4 StR 499/23
Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Konkurrenzen); Erwerb von Cannabis …
Diese werden jedoch zur Wahrung des Verschlechterungsverbots (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden müssen (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 551/13 Rn. 3;… Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04 Rn. 4 ff.). - LG Marburg, 20.01.2026 - 3 Ks 1 Js 9666/25 Zuletzt waren zu seinen Gunsten die bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 900 EUR im Rahmen seiner Bewährungsauflage aus dem einzubeziehenden Urteil des Amtsgerichts - Jugendschöffengericht - F. vom 14.02.2024 zu berücksichtigen; da für einen die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch durch die Anrechnung von Bewährungsleistungen bei der Anwendung von Jugendstrafrecht kein Raum ist, sind diese strafmildernd zu berücksichtigen (BGH Beschl. v. 11.2.2014 - 4 StR 551/13, BeckRS 2014, 5432 Rn. 3).
- BGH, 14.07.2015 - 4 StR 245/15
Unzulässigkeit einer Anrechnung der im Rahmen von Bewährungsauflagen erbrachten …
Der Senat lässt die rechtlich nicht zulässige Anrechnungsentscheidung (BGH, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90) entfallen und setzt die Einheitsjugendstrafe entsprechend niedriger fest (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 4 StR 551/13).
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