Rechtsprechung
| BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: erhebliche Strafteten; Angriffe auf Polizeibeamte) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht hinsichtlich erheblicher Straftaten; Gewichtung der Gefährlichkeit des Angriffs auf Polizeibeamte als Anlasstat
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 StGB vom 08.07.2016, § 113 StGB, § 261 StPO, § 267 StPO
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht hinsichtlich erheblicher Straftaten; Gewichtung der Gefährlichkeit des Angriffs auf Polizeibeamte als Anlasstat - IWW
§ 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO, §§ 69, 69a Abs. 1 Satz 3 StGB, § 63 des Strafgesetzbuches
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Symptomatischer Zusammenhang zwischen der psychischen Erkrankung des Angeklagten und den Anlasstaten; Notwendigkeit einer psychotischen Handlungsmotivation
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gefährlichkeitsprognose nach neuem Recht hinsichtlich erheblicher Straftaten; Gewichtung der Gefährlichkeit des Angriffs auf Polizeibeamte als Anlasstat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unterbringung und Gefährlichkeitsprognose, oder: Sind Angriffe auf Polizeibeamte ggf. weniger "gefährlich"?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in der Psychiatrie - und der symptomatische Zusammenhang
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 16.08.2016 - 4 KLs 52 Js 18440/14
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 308
- StV 2017, 577
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.01.2017 - 4 StR 595/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Sollte der neue Tatrichter zu dem Ergebnis gelangen, dass von dem Beschuldigten in Zukunft (auch) Taten vergleichbar der Anlasstat zum Nachteil der eingesetzten Polizeibeamten zu erwarten sind, wird er bei deren Gewichtung in den Blick zu nehmen haben, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit derartigen Konfliktsituationen umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16, Rn. 19). - BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12
Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …
Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Sollte die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf der Grundlage des § 63 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften vom 8. Juli 2016 erneut in Betracht gezogen werden, wird hinsichtlich der Gefährlichkeitsprognose zu berücksichtigen sein, dass Straftaten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe unter fünf Jahren bedroht sind, nicht ohne weiteres dem Bereich der erheblichen Straftaten zuzurechnen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Juli 2013 - 2 BvR 298/12, RuP 2014, 31, 32). - BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten mit aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, Rn. 12…, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1). - BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 747). - BGH, 05.08.2014 - 3 StR 271/14
Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und verminderter Einsichts- und …
Auszug aus BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten mit aufzuheben (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, Rn. 12, Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1).
- BGH, 17.10.2024 - 1 StR 285/24
BGH hebt Verurteilung eines Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt auf
Das zulässige Maß der erforderlichen und gebotenen Verteidigung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB wird vielmehr auch bei Polizeibeamten durch die konkreten Umstände des Einzelfalles bestimmt, insbesondere durch die Art des Angriffs, die Gefährlichkeit des Angreifers und die dem Angegriffenen zur Verfügung stehenden Abwehrmittel (…vgl. dazu BGH, Urteile vom 12. Juli 2023 - 1 StR 106/23 Rn. 17 …und vom 19. Januar 2019 - 5 StR 466/18 Rn. 15 mwN; Beschlüsse vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22 und vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 Rn. 10). - BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16
Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter …
Soweit die Revision lediglich deren Aufhebung beantragt, ist eine Rechtsmittelbeschränkung unwirksam (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16).Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten mit aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16, vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75, …und vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1).
- BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Zwar ist bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken gegen Polizeibeamte in den Blick zu nehmen, dass diese darin ausgebildet sind, professionell mit Konfliktsituationen umzugehen, und zumeist über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 Rn. 10 und vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22).
- BGH, 23.04.2024 - 4 StR 8/24
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Sie muss sich darauf erstrecken, welche rechtswidrigen Taten drohen und wie ausgeprägt das Maß der Gefährdung ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 7. September 2021 - 1 StR 255/21 Rn. 7; Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 Rn. 5 jew. mwN).Hinsichtlich der Angriffe gegen die Polizeibeamten stellt es im Ausgangspunkt zutreffend darauf ab, dass auch derartige Taten erheblich im Sinne des § 63 Satz 1 StGB sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22, NStZ-RR 2023, 7; vgl. auch BGH…, Urteil vom 13. Dezember 2021 - 5 StR 115/21 Rn. 27), obgleich bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken zum Nachteil von Polizeibeamten in den Blick zu nehmen sei, dass diese darin ausgebildet sind, professionell mit Konfliktsituationen umzugehen, und zumeist über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22, NStZ-RR 2023, 7; Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 Rn. 10).
- BGH, 15.10.2025 - 6 StR 179/25
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anordnungsvoraussetzungen; …
Es hat auch in den Blick genommen, dass Polizeibeamte darin ausgebildet sind, professionell mit Konfliktsituationen umzugehen und zumeist über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2022 - 5 StR 464/22, NStZ-RR 2023, 7; vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16, Rn. 10). - BGH, 09.01.2019 - 5 StR 466/18
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Auch bei der Gewichtung von Bedrohungen und einfachen körperlichen Attacken gegen Polizeibeamte ist in den Blick zu nehmen, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit derartigen Konfliktsituationen umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16, NStZ-RR 2017, 308, 309 mwN). - LG Dortmund, 11.05.2026 - 32 KLs 2/26 Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit derartigen Konfliktsituationen umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 -, juris).
- BGH, 18.07.2019 - 4 StR 43/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; reine …
Mit Blick auf die Vorschrift des § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO ist auch der Freispruch des Angeklagten mit aufzuheben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16, NStZ-RR 2017, 308, 309; vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75;… vom 5. August 2014 - 3 StR 271/14, BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 2 Freispruch 1). - LG Bochum, 19.05.2020 - 241 Js 15/17 Rn. 169 Dabei ist weiter zu berücksichtigen, dass Angriffe gegen Personen, die professionell mit Konfliktsituationen, wie sie unter der Ziffer II festgestellt sind, umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der konkreten Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, möglicherweise weniger gefährlich sind (BGH, Beschluss vom 14.02.2017 - 4 StR 565/16, NStZ-RR 2017, 308, 309).
- LG Berlin, 11.04.2019 - 511 KLs 5/18
Unterbringung eines paranoid Schizophrenen bei fortwährend schweren …
Denn Angriffe gegen Personen, die professionell mit derartigen Konfliktlagen umgehen, dafür entsprechend geschult sind und in der Situation über besondere Hilfs- und Schutzmittel verfügen, sind möglicher weise weniger gefährlich (vgl. BGH, Beschl. v. 14. Februar 2017 - 4 StR 565/16 -, bei juris Rdn. 10).
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