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Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9828
BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,9828)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2008 - 4 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,9828)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08 (https://dejure.org/2008,9828)
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  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 62 StGB
    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose; Verhältnismäßigkeit)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Begründung der …

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08
    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht grundsätzlich voraussetzt, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237), hätte es jedenfalls eingehenderer Darlegung bedurft, weshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblichem Gewicht zu erwarten sind, die die Anordnung einer zeitlich nicht befristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 23.01.1986 - 4 StR 620/85

    Schuldunfähigkeit auf Grund einer Schizophrenie und chronischem Alkoholismus - …

    Auszug aus BGH, 18.03.2008 - 4 StR 6/08
    Auch wenn die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB nicht grundsätzlich voraussetzt, dass die Anlasstaten selbst erheblich sind (vgl. BGH NStZ 1986, 237), hätte es jedenfalls eingehenderer Darlegung bedurft, weshalb mit hoher Wahrscheinlichkeit Straftaten von erheblichem Gewicht zu erwarten sind, die die Anordnung einer zeitlich nicht befristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu rechtfertigen vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - 4 StR 485/99).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 256/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …

    Ebenfalls ist das Delikt des Hausfriedensbruchs (§ 123 Abs. 1 StGB) grundsätzlich der niedrigschwelligen Kriminalität zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 4 StR 614/08, wistra 2009, 231; Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, BeckRS 2008, 06872).
  • BVerfG, 24.07.2013 - 2 BvR 298/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem …

    Da auch insoweit das Höchstmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre beträgt, kann auch die Nachstellung, wenn sie nicht mit aggressiven Übergriffen einhergeht, nicht generell als Straftat von erheblicher Bedeutung angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08 -, RuP 2008, S. 226 f.).
  • BGH, 08.09.2022 - 3 StR 25/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Straftaten von erheblicher …

    aa) Zwar kann auch eine rechtswidrige Tat der Nachstellung gemäß § 238 Abs. 1 StGB im Einzelfall jedenfalls dann als prognostisch erheblich anzusehen sein, wenn die konkret zu erwartenden Tatumstände hinreichend gravierend sind (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2008 - 4 StR 6/08, juris Rn. 5; vom 29. März 2016 - 4 StR 619/16, NStZ-RR 2017, 139 mwN).
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