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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7610
BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14 (https://dejure.org/2015,7610)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - 4 StR 612/14 (https://dejure.org/2015,7610)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - 4 StR 612/14 (https://dejure.org/2015,7610)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 255 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 250 Abs. 1 Nr. 1a, Nr. 1b StGB; § 52 StGB
    Verhältnis zwischen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung und vollendeter schwerer räuberischer Erpressung (Gesetzeseinheit; Konsumtion)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwere räuberische Erpressung: Einsatz einer nicht geladenen Gasdruckpistole bei einem Raubüberfall; Konkurrenzverhältnis zum Versuch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 250 Abs 1 Nr 1 Buchst b StGB, § 250 Abs 2 Nr 1 Buchst a StGB, § 255 StGB
    Schwere räuberische Erpressung: Einsatz einer nicht geladenen Gasdruckpistole bei einem Raubüberfall; Konkurrenzverhältnis zum Versuch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB, § 46a Nr. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung mit einer nicht schussbereiten Waffe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1b; StGB § 255
    Vorliegen einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung mit einer nicht schussbereiten Waffe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 27
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 313/04

    Raub (Gewaltbegriff bei der Nötigung; Verwenden eines gefährlichen Werkzeug als …

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14
    In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 316/11

    Schwerer Raub; besonders schwerer Raub (Wahrnehmung des Drohmittels durch das …

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 4 StR 612/14
    In Fällen, in denen sich der Angriff nur gegen ein Opfer richtet, tritt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die versuchte besonders schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB hinter die vollendete schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1a StGB zurück (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 313/04, BGHR § 250 Abs. 2 Nr. 1 Verwenden 5; vom 8. November 2011 - 3 StR 316/11, NStZ 2012, 389).
  • BGH, 18.03.2025 - 1 StR 394/24

    Besonders schwere Erpressung (Konkurrenzverhältnis der unterschiedlichen …

    Der Versuch der besonders schweren räuberischen Erpressung gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB tritt hinter der vollendeten schweren räuberischen Erpressung gemäß § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 4 StR 612/14 mwN).
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