Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Voraussetzungen der Schutzwirkung der Verwendung der Musterbelehrung gem. § 14 Abs. 1 BGB-InfoV
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
- OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (45)
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15
Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
aa) Dabei kommt im Hinblick auf das Urteil des BGH vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - den Abweichungen vom Wortlaut der Musterbelehrungen in Satz 2 der verwendeten Belehrung insofern, als es "Der Lauf der Frist beginnt frühestens (...)" anstelle von "Die Frist beginnt frühestens (...)" heißt und an einer Stelle der Begriff "Widerrufsfrist" durch "Frist" ersetzt wurde, keine Bedeutung zu - insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsauffassung nicht mehr fest.Entgegen der Auffassung der Beklagten ist ein wesentlicher Unterschied in Bezug auf das für die Verwirkung erforderliche Vertrauen darauf, der Darlehensnehmer werde von dem (Widerrufs)Recht keinen Gebrauch (mehr) machen, bei Fällen mit gänzlich fehlender Widerrufsbelehrung einerseits und denjenigen mit einer vorhandenen, aber nicht ordnungsgemäßen Belehrung nicht zu erkennen (so auch BGH 12.7.2016 XI ZR 564/15 Rn 40).
Dass über einen Zeitraum von gut 6 Jahren das Darlehen bedient wurde, kann einen Vertrauenstatbestand bei der Beklagten nicht begründen (BGH st. Rspr., zuletzt Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 564/15 Tz 39; OLG Stuttgart…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14 - Rdnr. 51), denn zur Begleichung der vereinbarten Raten waren die Kläger vertraglich verpflichtet.
Soweit die Kläger sich mit Schriftsatz vom 13.10.2016 auf die Entscheidung des BGH vom 12.7.2016, XI ZR 564/15 beziehen, in der der BGH die Ausführungen des OLG Nürnberg in dessen Urteil vom 11.11.2015, 14 U 2439/14 zur Berechnung des Wertersatzes der Beklagten als rechtsfehlerfrei bezeichnet, ergibt sich daraus nichts anderes.
Der Senat sieht seine bisherige, nachfolgend dargestellte Rechtsprechung (Urteile vom 20.01.2016 - 4 U 79/15 - ; 01.06.2016 - 5 U 125/15 und vom 21.12.2016 - 4 U 143/15) durch die jüngst veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - Rdnr. 58, …und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - Rdnr. 40) bestätigt.
- BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08
Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
a) Wie der Senat im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 12. Oktober 2016 ausgeführt hat, ist die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 -), der der Senat folgt (Urteile vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11 -, vom 21. August 2013 - 4 U 202/11 - und vom 1. Juni 2016 - 4 U 125/15), unzureichend.Worauf sich in den Jahren bis zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 -, mit der erstmals höchstrichterlich eine Widerrufsbelehrung des Inhalts, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne, als nicht ordnungsgemäß angesehen wurde, ein (schützenswertes) Vertrauen der Beklagten darauf hätte stützen können, die Kläger würden ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, ist nicht ersichtlich, beruhte das Untätigbleiben der Kläger doch offensichtlich - und für die Beklagte erkennbar - darauf, dass sie von der Unwirksamkeit der Widerrufsbelehrung und damit vom Fortbestehen des Widerrufsrechts über die in der Belehrung genannte Zweiwochenfrist hinaus keine Kenntnis hatten.
Selbst wenn die Kläger von der vorstehend genannten höchstrichterlichen Entscheidung vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 -, die Gegenstand einer Presseerklärung des Bundesgerichtshofs war, Kenntnis gehabt haben sollten, erscheint zweifelhaft, ob sie als juristische Laien die Tragweite der das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen betreffenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs für eine Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag überhaupt hätten erkennen können.
Die beklagte Bank musste eine ordnungsgemäße Nachbelehrung ihrer Kreditnehmer ernsthaft in Erwägung ziehen, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - erstmals höchstrichterlich eine Widerrufsbelehrung des Inhalts, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne, für unzureichend erachtet hat, und erneut nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (XI ZR 349/10) zu der sich (nur) bei unveränderter Übernahme der Musterbelehrung entfaltenden Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV.
- BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08
Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 - Rdnr. 29).Dem lässt sich weder entgegenhalten, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 24. April 2007 (…XI ZR 17/16 = BGHZ 172, S. 147 ff.) und vom 10. März 2009 (XI ZR 33/08 = BGHZ 180, S. 123 ff.) die durch die Bank gezogenen Nutzungen mit dem "üblichen Verzugszins" in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz angesetzt hat (so aber KG Berlin…, Urteil vom 22. Dezember 2014 - 24 U 169/13 - Rdnr. 49), noch besteht Veranlassung, den gesetzlichen Zinssatz von 4 % gemäß § 246 BGB für die Schätzung des Nutzungswertersatzes (§ 287 ZPO) heranzuziehen.
- BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (zuletzt BGH, Beschluss vom 22. September 2015 - XI ZR 116/15 - Rdnr. 7) lassen sich die Rechtsfolgen nach Widerruf der auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung in Altfällen, in denen - wie hier - § 357a BGB noch keine Anwendung findet, wie folgt zusammenfassen:.Dass insbesondere im Hinblick auf den Wertersatz für Gebrauchsvorteile der überlassenen Darlehensvaluta einerseits und der vom Darlehensnehmer geleisteten Zahlungen anderseits bis zum Beschluss des BGH vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 - wegen abweichender Auffassungen in der Literatur Unsicherheit bestand, welche Bezugsgrößen für die beiderseitigen Nutzungswertansprüche zugrunde zu legen sind, ändert nichts daran, dass es nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Zivilrechts Sache der Kläger als Anspruchsteller war und ist, die von ihnen geschuldete Leistung korrekt zu beziffern und anzubieten, wollen sie ihren Gläubiger in Annahmeverzug setzen.
- OLG Nürnberg, 11.11.2015 - 14 U 2439/14
Widerrufsbelehrung, Prozentpunkt, InfoV, Höhe der Forderung, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Soweit die Kläger sich mit Schriftsatz vom 13.10.2016 auf die Entscheidung des BGH vom 12.7.2016, XI ZR 564/15 beziehen, in der der BGH die Ausführungen des OLG Nürnberg in dessen Urteil vom 11.11.2015, 14 U 2439/14 zur Berechnung des Wertersatzes der Beklagten als rechtsfehlerfrei bezeichnet, ergibt sich daraus nichts anderes.Der "übliche" Verzugszins liegt indessen bei Immobiliardarlehen wie dem hier vorliegenden gemäß § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) bei 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, so dass dieser Zinssatz für die Bemessung des geschuldeten Nutzungswertersatzes heranzuziehen ist (ebenso: OLG Stuttgart…, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14 - Rdnr. 69; und OLG Nürnberg, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14 - Rdnr. 47).
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Soweit der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. Juni 2011 (XI ZR 349/10) eine Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag mit der Formulierung zum Beginn der Widerrufsfrist, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", für nicht ordnungsgemäß i.S.d. § 355 Abs. 2 BGB und einen etwa 5 Jahre nach erfolgter (Nach-)Belehrung erklärten Widerruf daher als wirksam ansah, wurde diese Entscheidung vom Bundesgerichtshof nicht mittels Presseerklärung publik gemacht.Die beklagte Bank musste eine ordnungsgemäße Nachbelehrung ihrer Kreditnehmer ernsthaft in Erwägung ziehen, nachdem der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 - erstmals höchstrichterlich eine Widerrufsbelehrung des Inhalts, dass die Widerrufsfrist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginne, für unzureichend erachtet hat, und erneut nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2011 (XI ZR 349/10) zu der sich (nur) bei unveränderter Übernahme der Musterbelehrung entfaltenden Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV.
- OLG Stuttgart, 06.10.2015 - 6 U 148/14
Verbraucherkreditvertrag zur Grundstückskauffinanzierung im Altfall: Umfang der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Dass über einen Zeitraum von gut 6 Jahren das Darlehen bedient wurde, kann einen Vertrauenstatbestand bei der Beklagten nicht begründen (BGH st. Rspr., zuletzt Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 564/15 Tz 39; OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14 - Rdnr. 51), denn zur Begleichung der vereinbarten Raten waren die Kläger vertraglich verpflichtet.Der "übliche" Verzugszins liegt indessen bei Immobiliardarlehen wie dem hier vorliegenden gemäß § 497 Abs. 1 Satz 2 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) bei 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, so dass dieser Zinssatz für die Bemessung des geschuldeten Nutzungswertersatzes heranzuziehen ist (ebenso: OLG Stuttgart, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 6 U 148/14 - Rdnr. 69; und OLG Nürnberg…, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14 - Rdnr. 47).
- BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15
Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, zuletzt 11.10.2016 - XI ZR 482/15- Tz 30).Der Senat sieht seine bisherige, nachfolgend dargestellte Rechtsprechung (Urteile vom 20.01.2016 - 4 U 79/15 - ; 01.06.2016 - 5 U 125/15 und vom 21.12.2016 - 4 U 143/15) durch die jüngst veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (…Urteile vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 - Rdnr. 58, und vom 11.10.2016 - XI ZR 482/15 - Rdnr. 40) bestätigt.
- OLG Frankfurt, 19.11.2014 - 19 U 74/14
Verwirkung des Widerrufsrechts bei Darlehensvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Dabei kann letztlich dahinstehen, ob der Ablauf von gut 6 Jahren seit Abschluss des Finanzierungsvertrages mit der Beklagten, während derer der Widerruf nicht erklärt worden ist, eine ausreichend lange Zeitspanne darstellt, bei der eine Verwirkung des Widerrufsrechts grundsätzlich in Betracht kommt, wie es etwa das OLG Köln in seinem Urteil vom 25. Januar 2012 (13 U 30/11) - dort waren 7 Jahre verstrichen - oder das OLG Frankfurt (Main) in der Entscheidung vom 19. November 2014 (19 U 74/14) - dort waren es 8 ½ Jahre - angenommen hat.Daher lag auch keine bei Ausübung des Widerrufsrechts bereits "vollständige und beanstandungsfreie Vertragsabwicklung" vor, auf die das OLG Frankfurt (Main) in seinem Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 19. November 2014 (19 U 74/14) das Umstandsmoment gestützt hat.
- BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12
Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15
Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalles (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12, zuletzt 11.10.2016 - XI ZR 482/15- Tz 30).Maßgebend ist insoweit, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (BGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - XII ZR 59/12 - Rdnr. 10).
- OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15
Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff …
- BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15
Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens …
- BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und …
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen …
- EuGH, 13.12.2001 - C-481/99
EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS …
- BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06
Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken …
- BGH, 18.04.2002 - VII ZR 192/01
Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf …
- BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11
Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines …
- BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06
Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines …
- OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15
Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der …
- KG, 06.10.2016 - 8 U 228/15
Verbraucherkreditvertrag: Abrechnung nach wirksamem Widerruf
- BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83
Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung
- KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im …
- OLG Frankfurt, 26.08.2015 - 17 U 202/14
Verwirkung der Ausübung des Widerrufsrechts
- BGH, 05.03.2002 - XI ZR 113/01
Einwendungen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
- LG Koblenz, 20.12.2006 - 12 S 128/06
Zu den Anforderungen an den Inhalt einer Widerrufsbelehrung nach § 312 Abs. 2 BGB
- OLG Hamm, 15.03.2007 - 4 W 1/07
Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die …
- BGH, 25.10.2016 - XI ZR 33/15
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …
- OLG Schleswig, 25.10.2007 - 16 U 70/07
Gestalterische und inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
- BGH, 20.09.2011 - XI ZR 17/11
Bankgarantie auf erstes Anfordern: Entfallen der Zahlungspflicht bei …
- LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 28/05
Rechtsunsicherheit beim Widerrufs- und Rückgaberecht im Internethandel - Ist die …
- OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 4 U 86/16
Verbraucherdarlehensvertrag: Nutzungswertersatz bei Rückabwicklung wegen …
- OLG Frankfurt, 24.11.2014 - 23 U 41/14
Auswirkungen des verbraucherkreditrechtlichen Widerrufs auf Beteiligung an …
- OLG München, 26.07.2013 - 27 U 920/13
- BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
- BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
- OLG Stuttgart, 29.09.2015 - 6 U 21/15
Verbraucherkreditvertrag: Abweichung der Widerrufsbelehrung von der …
- OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15
Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf …
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 110/09
Fehlen der Vorgreiflichkeit für eine Zwischenfeststellungswiderklage bei …
- OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem …
- OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
- OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
- OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
Finanzierter Immobilienkauf: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung …
- OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 202/11
Bankenhaftung aus Gewährung eines Verbraucherdarlehens zur Finanzierung der …
- BGH, 14.07.2009 - XI ZR 569/07
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit eines …
- AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16 Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 23.01.2014, Az.: VII ZR 177/13, u.a. in: NJW 2014, Seite 1230; BGH, Urteil vom 16.05.2014, Az.: V ZR 181/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1043 ff.; BGH, Urteil vom 06.02.2014, Az.: I ZR 86/12, u.a. in: NJW 2014, Seite 1888; BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az.: XII ZR 59/12, u.a. in: NJW-RR 2014, Seite 195; BGH, Urteil vom 30.10.2009, Az.: V ZR 42/09, u.a. in: NJW 2010, Seiten 1074 ff.; BGH, Urteil vom 14.11.2002, Az.: VII ZR 23/02, u.a. in: NJW 2003, Seite 824 BGH, Urteil vom 26.05.1992, Az.: VI ZR 230/91, u.a. in: NJW-RR 1992, Seiten 1240 f.; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017, Az.: 4 U 110/15, u.a. in: "juris"; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2014, Az.: II-6 UF 196/13, u.a. in: ZKJ 2014, Seiten 385 ff.).
Maßgebend ist insoweit also, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, dass dieser sein Recht tatsächlich nicht mehr geltend machen wolle, ob der Verpflichtete sich also darauf einrichten durfte, dass er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (BGH, Urteil vom 09.10.2013, Az.: XII ZR 59/12, u.a. in: NJW-RR 2014, Seite 195; OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017, Az.: 4 U 110/15, u.a. in: "juris"; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff.).
- OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 4 U 121/18
Rückabwicklung von grundschuldgesicherten Verbraucherdarlehen
Auch für eine analoge Anwendung der Vorschriften zum Fernabsatz ist daher schon mangels einer planwidrigen Regelungslücke kein Raum (siehe nur Senat, Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 110/15, juris Rn. 47 mwN). - OLG Brandenburg, 14.08.2019 - 4 U 92/18
Widerruf eines grundpfandrechtlich besicherten Darlehensvertrags
10 und Urteil vom 11. Januar 2017 - 4 U 110/15 -, Rdnr. 47; BGH, Urteil vom 3. Juli 2018 - XI ZR 702/16, WM 2018, 1601 Rdnr. 11; Beschluss vom 15. Januar 2019 - XI ZR 202/18 -, Rdnr. 2). - OLG Köln, 12.09.2018 - 12 U 38/18
Zulässigkeit des Widerrufs der zum Abschluss eines öffentlichen Förderdarlehens …
Wie bereits im Hinweisbeschluss ausgeführt, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, einer genaueren Prüfung der Marktüblichkeit unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen im Einzelfall - ggf. unter Heranziehung von geeigneten Beweismitteln - erst dann, wenn der vertraglich vereinbarte Zinssatz mehr als 1% über der oberen Streubreitengrenze für vergleichbare Kredite liegt (BGH…, Urteil vom 18.12.2007 - XI ZR 324/06, WM 2008, 967-971, zitiert nach juris Rn. 29; vgl. auch OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2017 - 4 U 110/15, zitiert nach juris Rn. 98).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 03.05.2017 - 4 U 110/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Pflicht zur Erstellung eines Standsicherheitsnachweises
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorleistung unzureichend: Leistung mangelhaft!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vorleistung unzureichend: Leistung mangelhaft! (IBR 2018, 136)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05
Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …
Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2017 - 4 U 110/15
Ein Werk ist auch dann mangelhaft, wenn es die vereinbarte Funktion nur deshalb nicht erfüllt, weil die vom Besteller zur Verfügung gestellten Leistungen anderer Unternehmer, von dem die Funktionsfähigkeit des Werkes abhängt, unzureichend sind (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, Rdz. 19). - BGH, 10.02.2011 - VII ZR 8/10
Haftung des Architekten: Mitverschulden des Bauherrn bei Kenntnis der …
Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2017 - 4 U 110/15
Der Beklagten ist zwar zuzugeben, dass ein Mitverschulden des Bauherrn anzunehmen sein kann, wenn er die Fehlerhaftigkeit der Vorleistung bereits bei einer laienhaften Bewertung des Risikos erkennen kann (BGH, Urteil vom 10.02.2011 - VII ZR 8/10, Rdz. 46). - BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99
Prüfung von Vorleistungen anderer Unternehmer
Auszug aus OLG Rostock, 03.05.2017 - 4 U 110/15
Der Senat teilt nicht die Auffassung der Beklagten, dass ein unterlassener Bedenkenhinweis regelmäßig nicht zur vollständigen Einstandspflicht des Unternehmers führt (BGH, Urteil vom 07.06.2001 - VII ZR 471/99, Rdz. 7).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 02.03.2017 - 4 U 110/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 16.01.2019 - 1 U 395/12
Entwässerungsplan gehört zur Ausführungsplanung!
Hat der Auftraggeber sich sachverständig beraten lassen, so kann er Ersatz seiner Aufwendungen auch dann verlangen, wenn sich später herausstellt, dass die von ihm durchgeführte Sanierung zu aufwändig war und eine preiswertere Möglichkeit bestand (BGH, Urteil vom 07. März 2013 - VII ZR 119/10 - NJW 2013, 1528 f.; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 04. August 2015 - 2 U 15/15 - NJW-RR 2016, 89 ff.; OLG Rostock, Verfügung vom 02. März 2017 - 4 U 110/15 - i. V. m. dem Beschluss vom 03. Mai 2017 - 4 U 110/15).
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