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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,57035
OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19 (https://dejure.org/2019,57035)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16.10.2019 - 4 U 120/19 (https://dejure.org/2019,57035)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Oktober 2019 - 4 U 120/19 (https://dejure.org/2019,57035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verbreitung eines Gerüchts; Abrufbarkeit in einem Online-Archiv

  • RA Kotz

    Persönlichkeitsrechtsverletzung - Verbreitung eines Gerüchts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wiedergabe von Gerüchten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (79)

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    22 f. - Sächsische Korruptionsaffäre GRUR 2013, 312 Rnrn.

    Außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG stehen aber nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (…BGH NJW 2008, 2262 Rnrn. 34 f. m.w.N. und GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre); alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 12 m.w.N. - IM Christoph - und GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre)..

    Rn. 159 Im Rahmen der Abwägung ist auch zu prüfen, ob in der Sache eine Verdachtsberichterstattung angegriffen wird und wenn ja, ob deren Voraussetzungen vorliegen (vgl. etwa die Verortung der Prüfung der Verdachtsberichterstattung in den Entscheidungen "IM Christoph" - GRUR 2013, 312 Rnrn. 10 und 22 ff. - und "Sächsische Korruptionsaffäre" - GRUR 2014, 693 Rnrn. 21, 25 ff.).

    Die Verdachtsberichterstattung stellt einen Fall der Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S.v. § 193 StGB dar und besagt, dass eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden darf, wie er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26, GRUR 2014, 693 Rn. 26 und GRUR 2016, 532 Rnrn. 22 ff.); dementsprechend prüft der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung, wie die Entscheidungen "IM Christoph" und "Sächsische Korruptionsaffäre" zeigen, erst nach der (vorrangigen) Frage, ob die jeweils angegriffenen Tatsachenbehauptungen erweislich wahr sind.

    Rn. 164 Da gemäß der über § 823 Abs. 2 BGB in das Zivilrecht transformierten Beweisregel des § 186 StGB nach ständiger Rechtsprechung die Beweislast für die Wahrheit von Tatsachenbehauptungen i. S. v. § 186 StGB den auf Unterlassung in Anspruch Genommenen als Äußernden trifft (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 15 m. zahlreichen w. N. - IM Christoph) und die Beklagte hier den Wahrheitsbeweis schon nicht angetreten hat, kommt nach den unter aa) (2) dargestellten Grundsätzen eine Rechtfertigung nur nach Art. 5 Grundgesetz; § 193 StGB durch Wahrnehmung berechtigter Interessen in Betracht.

    Die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung hat der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung (GRUR 2013, 312 - IM Christoph - und GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, jeweils Rn. 26; ferner GRUR 2015, 96 Rnrn.

    Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 28 m.w.N.).

    Rn. 175 Setzt - wie hier - ein Verbot der angegriffenen Äußerungen eine Abwägung zwischen dem Recht des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und dem Recht der Beklagten auf Meinungs- und Medienfreiheit unter Berücksichtigung des Kontextes der Äußerungen voraus, so ist schon deshalb der Unterlassungsanspruch auf die konkrete Verletzungsform (und kerngleiche Handlungen) beschränkt; diese Beschränkung ist durch Bezugnahme auf den Kontext ("wie geschehen...") herzustellen (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 32 - IM Christoph Wenzel-Burkhardt, a.a.O., Kap. 12 Rn. 79;… Soehring/Höhne, a.a.O., § 30 Tz. 29).

  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    19 - Innenminister unter Druck; GRUR 2016, 532 Rn. 18 - Online-Archiv einer Tageszeitung - und GRUR 2017, 304 = NJW 2017, 1550 Rnrn.

    Die Verdachtsberichterstattung stellt einen Fall der Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S.v. § 193 StGB dar und besagt, dass eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden darf, wie er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26, GRUR 2014, 693 Rn. 26 und GRUR 2016, 532 Rnrn. 22 ff.); dementsprechend prüft der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung, wie die Entscheidungen "IM Christoph" und "Sächsische Korruptionsaffäre" zeigen, erst nach der (vorrangigen) Frage, ob die jeweils angegriffenen Tatsachenbehauptungen erweislich wahr sind.

    38 f. - Pressebericht über Organentnahme; GRUR 2016, 532 Rnrn.

    Die Frage, ob die fortdauernde Abrufbarkeit eines Betrages trotz der mit dieser verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zulässig ist, ist ebenfalls durch eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits zu beantworten, und in deren Rahmen ist von erheblicher Bedeutung, ob die Berichterstattung im Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung zulässig war (BGH GRUR 2016, 532 Rn. 20 - Online-Archiv einer Tageszeitung und BGHZ 183, 353 Leitsatz 2 und Rn. 18 - Online-Archiv).

    Ist wie hier die ursprüngliche Berichterstattung rechtswidrig gewesen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ihr Bereithalten in einem Online-Pressearchiv ebenfalls unzulässig ist (BGH GRUR 2016, 532 Rn. 31 und Leitsatz 2).

    In diesen Entscheidungen wird regelmäßig ausgeführt, dass das "Bereithalten" der Altmeldung (der Erstmitteilung) "zum Abruf im Internet einen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt" (etwa BGHZ 183, 353 = GRUR 2010, 266 Rn. 10 - Online-Archiv GRUR 2013, 94 Rn. 9 - Gazprom-Manager GRUR 2016, 532 Rn. 15 - Online-Archiv einer Tageszeitung).

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG stehen aber nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (BGH NJW 2008, 2262 Rnrn. 34 f. m.w.N. und GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre); alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 12 m.w.N. - IM Christoph - und GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre)..

    Rn. 159 Im Rahmen der Abwägung ist auch zu prüfen, ob in der Sache eine Verdachtsberichterstattung angegriffen wird und wenn ja, ob deren Voraussetzungen vorliegen (vgl. etwa die Verortung der Prüfung der Verdachtsberichterstattung in den Entscheidungen "IM Christoph" - GRUR 2013, 312 Rnrn. 10 und 22 ff. - und "Sächsische Korruptionsaffäre" - GRUR 2014, 693 Rnrn. 21, 25 ff.).

    Die Verdachtsberichterstattung stellt einen Fall der Wahrnehmung berechtigter Interessen i.S.v. § 193 StGB dar und besagt, dass eine Tatsachenbehauptung, deren Wahrheitsgehalt ungeklärt ist und die eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit betrifft, demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, solange nicht untersagt werden darf, wie er sie zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für erforderlich halten darf (BGH GRUR 2013, 312 Rn. 26, GRUR 2014, 693 Rn. 26 und GRUR 2016, 532 Rnrn. 22 ff.); dementsprechend prüft der Bundesgerichtshof die Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung, wie die Entscheidungen "IM Christoph" und "Sächsische Korruptionsaffäre" zeigen, erst nach der (vorrangigen) Frage, ob die jeweils angegriffenen Tatsachenbehauptungen erweislich wahr sind.

    Die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung hat der Bundesgerichtshof in seiner neueren Rechtsprechung (GRUR 2013, 312 - IM Christoph - und GRUR 2014, 693 - Sächsische Korruptionsaffäre, jeweils Rn. 26; ferner GRUR 2015, 96 Rnrn.

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    19 - Innenminister unter Druck; GRUR 2016, 532 Rn. 18 - Online-Archiv einer Tageszeitung - und GRUR 2017, 304 = NJW 2017, 1550 Rnrn.

    Rn. 147 Für die Beurteilung der Frage, ob eine Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil einzustufen ist, bedarf es wie auch sonst der Ermittlung des vollständigen, objektiven Aussagegehalts (…BGH NJW 2006, 601 Rn. 14), wobei jede beanstandete Äußerung in dem Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist, in dem sie gefallen ist; sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst und einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (BGH NJW 2009, 1872 Rn. 11 - NJW 2009, 3580 Rn. 11 und NJW 2017, 1550 Rn. 22 - Michael Schumacher - m.w.N.).

    Maßgeblich ist dabei der objektive Sinn der Äußerung, wie er sich aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittsrezipienten ergibt (…BVerfG NJW 2009, 3016 Rn. 31 und NJW 2012, 1643 Rn. 42; BGH NJW 2017, 1550 Rn, 22), wobei der Wortlaut, der sprachliche Kontext der Äußerung sowie die Begleitumstände, soweit diese für den Leser erkennbar sind, maßgebend sind (…BVerfG NJW 2009, 3016 Rn. 31; BGH NJW 2006, 601 Rn. 14 und NJW 2017, 1550 Rn. 22).

    Diese Ausführungen liegen neben der Sache: die "Selbstöffnung" des Betroffenen kann die Veröffentlichung von Tatsachen rechtfertigen, über die sonst nicht berichtet werden dürfte, obwohl sie wahr sind (oder obwohl zumindest die Anforderungen an eine zulässige Verdachtsberichterstattung erfüllt sind, vgl. den Fall BGH GRUR 2013, 965 - Der Kachelmann-Krimi), weil das Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Privat- oder gar Intimsphäre die Meinungs- und Medienfreiheit des Presseorgans überwiegt (vgl. neben den von den Beklagten auf S. 3 unten der Berufungsbegründung, Bl. 212, zitierten Entscheidungen, welche die Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Fotos des Betroffenen oder des räumlichen Lebensbereichs des Betroffenen zum Gegenstand haben, zur Textberichterstattung etwa BGH, NJW-RR 2017, 1516 = GRUR 2017, 850 Rn. 19 f. und NJW 2017, 1550 = GRUR 2017, 304 Rn. 12 f. - Michael Schumacher, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Rn. 149 Zu beachten ist allerdings, dass keine Verdachtsäußerung, vielmehr eine Bewertung und damit eine Meinungsäußerung dann vorliegt, wenn der Autor eines Beitrags lediglich auf der Grundlage unstreitiger oder feststehender Tatsachen mögliche Schlussfolgerungen in den Raum stellt, was auch dann der Fall ist, wenn es sich bei der Äußerung um eine offene, echte Frage (und nicht nur um eine rhetorische Frage) handelt und es dem Leser unbenommen bleibt, sich an die unstreitigen oder feststehenden Fakten zu halten und die Frage zu verneinen oder diese (eher) zu bejahen (BGH NJW 2017, 482 = GRUR 2017, 298 Rn. 11-15 - "Mal PR-Agent, mal Reporter" OLG Köln…, Urteil vom 28.06.2018, 15 U 150/17, juris Rn. 26).

    Mithin liegt eine Tatsachenbehauptung vor (vgl. BGH NJW 2017, 482 Rn. 26 m. w. N.).

    Nach Kontext und Umständen (die für die Einstufung als echte oder rhetorische Frage maßgebend sind, BGH NJW 2017, 482 Rn. 14) sind die "Fragen" nicht zur Herbeiführung einer inhaltlich nicht feststehenden Antwort geäußert.

    Allein dadurch, dass jeweils das Dementi des Klägers mitgeteilt wird, werden aus den als "Gerücht" wiedergegebenen Tatsachenbehauptungen nicht Meinungsäußerungen im Sinne der in der Entscheidung BGH NJW 2017, 482 Rn. 11 ff. dargestellten Grundsätze.

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Die Frage, ob die fortdauernde Abrufbarkeit eines Betrages trotz der mit dieser verbundenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zulässig ist, ist ebenfalls durch eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen einerseits und der Meinungs- und Medienfreiheit andererseits zu beantworten, und in deren Rahmen ist von erheblicher Bedeutung, ob die Berichterstattung im Zeitpunkt der erstmaligen Veröffentlichung zulässig war (BGH GRUR 2016, 532 Rn. 20 - Online-Archiv einer Tageszeitung und BGHZ 183, 353 Leitsatz 2 und Rn. 18 - Online-Archiv).

    Die mit der Entscheidung BGHZ 183, 353 (= NJW 2010, 757 = GRUR 2010, 266) eingeleitete Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Online-Archiven zielt mithin auf die Archivierung rechtmäßiger Berichterstattung und deren Nutzung durch die Öffentlichkeit (…Soehring/Hoene, a.a.O., § 19 Tz. 29a).

    In diesen Entscheidungen wird regelmäßig ausgeführt, dass das "Bereithalten" der Altmeldung (der Erstmitteilung) "zum Abruf im Internet einen Eingriff in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen darstellt" (etwa BGHZ 183, 353 = GRUR 2010, 266 Rn. 10 - Online-Archiv GRUR 2013, 94 Rn. 9 - Gazprom-Manager GRUR 2016, 532 Rn. 15 - Online-Archiv einer Tageszeitung).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Der Betroffene ist mithin gegen die Verbreitung und Aufstellung von Gerüchten in gleicher Weise geschützt wie gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, eben weil in der Mitteilung eines "Gerüchts" wie auch sonst, wenn über die Äußerung eines Dritten berichtet wird, nicht (nur) die Behauptung der (wahren) Tatsache liegt, der Dritte habe sich entsprechend geäußert, sondern (zumindest) die Verbreitung der Äußerung des Dritten, wenn nicht ohnehin anzunehmen ist, dass sich der Äußernde den Inhalt der fremden Äußerung (die Äußerung des Dritten) zu eigen gemacht hat (BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV; BGH NJW 2010, 760 Rnrn.

    Jedenfalls macht sich ein Presseorgan die ehrenrührige Äußerung eines Dritten in einem Interview nicht schon mit deren Verbreitung dadurch zu eigen, dass es sich nicht ausdrücklich davon distanziert (zum Ganzen m.w.N.: BGH NJW 2010, 760 = GRUR 2010, 458 Rn. 11 - Heute wird offen gelogen).

    Rn. 181 Damit bleibt es bei der Verbreiterhaftung, die vorliegend nicht etwa aufgrund einer klaren ernsthaften Distanzierung von den verbreiteten Äußerungen oder deshalb entfällt, weil nach der neueren Rechtsprechung des BGH (GRUR 2010, 458 Rn. 13), des BVerfG (AfP 2009, 480 = NJW-RR 2010, 470 Rn. 62 ff.) und des EGMR (NJW 2009, 3145 - Affaire July et SARL Libération ./. Frankreich) im Lichte von Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz Art. 10 EMRK die Verbreiterhaftung auch ohne eine solche Distanzierung entfallen kann (zu letzterem zusammenfassend Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 11a und 31) - dies schon deshalb nicht, weil dann, wenn die Äußerungen von ungenannten Dritten und damit aus einer zweifelhaften, "trüben" Quelle stammen - hier aus dem anonymen Flugblatt -, diese Einschränkungen der Verbreiterhaftung nicht greifen; an derart in die Welt gesetzten Gerüchten besteht kein (schutzwürdiges) Informationsinteresse (…Soehring/Hoene, a.a.O., § 16 Tz. 11b und 27;… Wenzel-Burkhardt/Peifer, a.a.O., Kap. 10 Rn. 209).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zurückweisung zivilrechtlicher …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Rn. 146 Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33;… GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).

    Maßgeblich ist dabei der objektive Sinn der Äußerung, wie er sich aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittsrezipienten ergibt (BVerfG NJW 2009, 3016 Rn. 31 und NJW 2012, 1643 Rn. 42; BGH NJW 2017, 1550 Rn, 22), wobei der Wortlaut, der sprachliche Kontext der Äußerung sowie die Begleitumstände, soweit diese für den Leser erkennbar sind, maßgebend sind (…BVerfG NJW 2009, 3016 Rn. 31;… BGH NJW 2006, 601 Rn. 14 und NJW 2017, 1550 Rn. 22).

    Rn. 158 Bei Tatsachenbehauptungen hängt die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen maßgeblich vom Wahrheitsgehalt ab; wahre Tatsachenbehauptungen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie für den Betroffenen nachteilig sind - jedenfalls, wenn sie nicht die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre, sondern die Sozialsphäre betreffen (BVerfG NJW 1999, 1322, 1324 und NJW 2003, 1109, 1110) -, unwahre dagegen nicht (siehe nur BVerfG NJW 2012, 1643 Rn. 33).

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Rn. 146 Die Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung bzw. Werturteil hängt davon ab, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit den Mitteln des Beweises zugänglich ist (…BVerfG NJW 2008, 358, 359, NJW 2012, 1643 Rn. 33;… GRUR 2013, 193 Rn. 25; BGH NJW 1997, 1148, 1149, jew. m.w.N.; st. Rspr.).

    Der Betroffene ist mithin gegen die Verbreitung und Aufstellung von Gerüchten in gleicher Weise geschützt wie gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, eben weil in der Mitteilung eines "Gerüchts" wie auch sonst, wenn über die Äußerung eines Dritten berichtet wird, nicht (nur) die Behauptung der (wahren) Tatsache liegt, der Dritte habe sich entsprechend geäußert, sondern (zumindest) die Verbreitung der Äußerung des Dritten, wenn nicht ohnehin anzunehmen ist, dass sich der Äußernde den Inhalt der fremden Äußerung (die Äußerung des Dritten) zu eigen gemacht hat (BGH GRUR 1986, 683 - Ostkontakte BGH NJW 1996, 1131, 1132 - Polizeichef BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern-TV;… BGH NJW 2010, 760 Rnrn.

    Rn. 161 Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in der Entscheidung "Abgeordnetenbestechung" (BGH NJW 1977, 1288 = GRUR 1977, 674) zur Verbreitung von Gerüchten durch die Presse betont hat, die Presse müsse, bevor sie sich zur Veröffentlichung eines Gerüchts entschließe, durch ihr mögliche Ermittlungen die Gefahr, dass sie über den Betroffenen etwas Falsches verbreite, nach Kräften auszuschalten suchen;… darüber hinaus müsse sie (und zwar selbst in einer "die Ordnung des Staates berührenden Angelegenheit", mithin also auch in einer solchen von überragendem Informationsinteresse) auf eine Veröffentlichung überhaupt verzichten, solange nicht ein Mindestbestand an Beweistatsachen zusammengetragen sei, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprächen, wobei dieser zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr umso höher anzusetzen sei, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt werde, weshalb die Presse in solchen Fällen durch kritische Zurückhaltung zu erkennen geben müsse, dass sie die Interessen des Betroffenen über ihren eigenen Belang nicht aus den Augen verliere (a.a.O., 1289; in der Sache ebenso BGH NJW 1997, 1148, 1149 - Stern TV).

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

    Auszug aus OLG Stuttgart, 16.10.2019 - 4 U 120/19
    Diese Grundsätze gelten auch bei Äußerungen (siehe bereits BGH NJW 1973, 2285).

    Dass der Eingriff noch fortwirkt, steht dem Verjährungsbeginn nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1973, 2285: die Versendung eines Rundschreibens mit geschäftsschädigenden Äußerungen stellt eine abgeschlossene Verletzungshandlung dar, so dass dem Verjährungsbeginn nicht entgegensteht, dass die Wirkungen der Äußerung noch andauern).

    Nach oben unter (1) dargestellten Kriterien, wie sie sich auch in der Entscheidung BGH NJW 1973, 2285 wiederfinden, liegt damit eine Dauerhandlung vor.

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach …

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZR 505/14

    Zur Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung über eine Organentnahme

  • OLG Stuttgart, 08.02.2017 - 4 U 166/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine identifizierende Berichterstattung …

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

  • OLG Brandenburg, 12.06.2002 - 1 U 6/02

    Unterlassung ehrenrühriger Äußerungen im Wahlkampf

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17

    Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren …

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung …

  • BGH, 12.06.2015 - V ZR 168/14

    Nachbarschutz in Rheinland-Pfalz: Unterlassungsanspruch gegen den unterirdischen …

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer …

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

  • BGH, 09.10.2013 - XII ZR 59/12

    Klage auf Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung und Titelherausgabe: …

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 93/12

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über ein laufendes Strafverfahren

  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer …

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen …

  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz …

  • BGH, 14.11.2017 - VI ZR 534/15

    Schmerzensgeld bei schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schwere Beleidigung …

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

  • BGH, 01.02.1994 - VI ZR 229/92

    Beseitigung von Kabeln nach Erlöschen des Fernmelderechts

  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 02.05.2017 - VI ZR 262/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Presseberichterstattung über eine bisher vor der …

  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann …

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09

    Kunstausstellung im Online-Archiv

  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 45/05

    Terroristentochter

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von …

  • BGH, 04.12.2007 - VI ZR 277/06

    Getrennt erfolgte Abmahnungen wegen Verletzung des Allgemeinen …

  • BGH, 17.11.2015 - VI ZR 492/14

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach …

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener …

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99

    Begriff der Schmähkritik

  • OLG Stuttgart, 02.10.2013 - 4 U 78/13

    Haftung von Wikipedia bei Verdachtsberichterstattung

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 …

  • BGH, 03.08.2010 - VI ZR 113/09

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten: …

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

  • BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86

    Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …

  • OLG Köln, 28.06.2018 - 15 U 150/17

    Abgrenzung von Verdachtsberichterstattung und Meinungsäußerung

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der …

  • OLG Frankfurt, 20.02.2002 - 23 U 212/01

    Grenzen der Medienberichterstattung über Gerüchte

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 80/83

    Entscheidung über die Zulassung der Revision in nichtvermögensrechtlichen …

  • LG Hamburg, 30.01.2015 - 324 O 62/14

    Verjährung des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des postmortalen …

  • RG, 06.03.1906 - 188/06

    Wird im Falle der Wiedergabe eines ehrenrührigen Gerüchts das Vorliegen des …

  • RG, 17.11.1891 - 2983/91

    1. Beleidigung durch Verbreitung von Gerüchten. 2. Inwiefern ist der Redakteur …

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 52/12

    Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne: Aufschiebung der Fälligkeit der …

  • BGH, 22.11.2011 - VI ZR 26/11

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Identifizierende Wort- und …

  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der …

  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Zulässigkeit der Berufung: Anforderungen an die Berufungsbegründung; …

  • BGH, 11.03.2014 - VI ZB 22/13

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Notwendiger Inhalt der …

  • BGH, 05.12.2006 - VI ZR 228/05

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Klageabweisung im …

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …

  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 6/14

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus …

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 88/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Ersturteil: Inhaltsanforderungen an die …

  • BGH, 18.01.2018 - IX ZR 31/15

    Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Verneinung der …

  • BGH, 13.11.2001 - VI ZR 414/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 18.07.2001 - IV ZR 306/00

    Umfang der Berufungsbegründung

  • BGH, 14.07.2016 - IX ZB 104/15

    Berufung gegen ein klageabweisendes Zahlungsurteil: Inhaltsanforderungen an die …

  • BGH, 23.10.2018 - III ZB 50/18

    Rechtsbeschwerde: Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung

  • BGH, 12.04.1995 - XII ZR 104/94

    Statthaftigkeit der Revision in Familiensachen; Anforderungen an die Begründung …

  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 95/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage auf Rückgewähr bereits geleisteter Raten - auch wenn für einen Anspruch hierauf ebenfalls inzident über die Wirksamkeit des Widerrufs zu entscheiden wäre -, weil sich mit einer solchen Klage das Begehren, festzustellen, dass die Beklagte gegen den Kläger aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche (mehr) aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB hat, nicht abbilden lässt (BGH…, Urteil vom 16. Mai 2017 - XI ZR 586/15, juris Rn. 16; OLG Celle…, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 U 157/19, juris Rn. 52;… Senat, Urteile vom 24. Juni 2020 - 4 U 215/19, juris Rn. 44, vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20 und vom 20. Januar 2021 - 4 U 94/20).

    Auch die Anmeldung des Klägers zur Restschuldversicherung KSB sollte durch das Darlehen finanziert werden die Kosten von 1.378,42 Euro sind Bestandteil des Nettodarlehensbetrages - und bildet mit dem Darlehensvertrag eine wirtschaftliche Einheit nach § 358 Abs. 3 BGB (vgl. .bereits das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19).

    Mag auch eine fortlaufende Paginierung oder Nummerierung nicht gegeben sein, so ergibt sich jedenfalls ein eindeutiger inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Darlehensantragsurkunde und dem Muster "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" aus der ausdrücklichen Bestätigung des Klägers im Darlehensantrag, das ausgefüllte Muster erhalten zu haben, und dem im Darlehensantrag enthaltenen,,Hinweis", dass Bestandteil des Vertragsinhalts u. a. die "ausgehändigten Merkblätter" sind, zu denen wiederum die "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" gehören (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 8; OLG Braunschweig…, Urteil vom 21. Dezember 2020-11 U 201/19, juris Rn. 122; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 26. November 2019 - 6 U 50/19, juris Rn. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020 - 1-16 U 190/19, S. 9 f. EA, hier Anlage B44).

    Danach bestehen keine Zweifel an der Zuordnung des Formulars zum Darlehensantrag und der Urkundeneinheit beider Dokumente (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 8).

    Insbesondere wird sowohl in den Darlehensvertragsbedingungen (Ziffer 5) als auch in den Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (Seite 3 zu Ziffer 3 am Ende) auf den Verzugszinssatz (fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr) und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung (Festsetzung durch die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres) hingewiesen (vgl. das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 9 f.).

  • LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25

    Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …

    Liegt nämlich eine Beeinträchtigung beziehungsweise ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor, ist dieser nicht ohne Weiteres rechtswidrig, da wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht seine Reichweite nicht absolut feststeht, sondern erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange bestimmt werden muss, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte und Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention interpretationsleitend zu berücksichtigen sind, das heißt der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. zu dem Gesamten BGH…, Urteil vom 05. November 2024 - VI ZR 110/23, Rn. 18; BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 230/23, Rn. 21; BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, Rn. 21; auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 U 120/19 , Rn. 144 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 164 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 4 U 129/23 , Rn. 100 , jew. zit. nach juris).

    Eine Berufung hierauf durch die hiesige Verfügungsbeklagte setzt indes voraus, dass vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über deren Wahrheitsgehalt angestellt werden (vgl. zu dem Gesamten BGH…, Urteil vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, Rn. 22; BGH…, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 262/21, Rn. 23; BGH…, Urteil vom 19. November 2024 - VI ZR 87/24, Rn. 32; ähnlich auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 , Rn. 93 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 U 120/19 , Rn. 159 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 163 , jew. zit. nach juris).

    Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen (vgl. BGH…, Urteil vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, Rn. 24; BGH…, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 262/21, Rn. 25; BGH…, Urteil vom 19. November 2024 - VI ZR 87/24, Rn. 32; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 , Rn. 149 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 U 120/19 , Rn. 166 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 165 , jew. zit. nach juris).

    Rn. 116 Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. erneut BGH…, Urteil vom 31. Mai 2022 - VI ZR 95/21, Rn. 24; BGH…, Urteil vom 20. Juni 2023 - VI ZR 262/21, Rn. 25; BGH…, Urteil vom 19. November 2024 - VI ZR 87/24, Rn. 32; auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 08. Februar 2017 - 4 U 166/16 , Rn. 149 ; OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 U 120/19 , Rn. 166 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 165 , jew. zit. nach juris).

    und I.13. dessen Schutzinteresse das Informationsinteresse der von der Verfügungsbeklagten bedienten Lokal- und Regionalöffentlichkeit überwiegt (vgl. zu der erforderlichen Abwägung bereits oben BGH…, Urteil vom 05. November 2024 - VI ZR 110/23, Rn. 18; BGH…, Urteil vom 10. Dezember 2024 - VI ZR 230/23, Rn. 21; BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2024 - VI ZR 311/23, Rn. 21; auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 U 120/19 , Rn. 144 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01. Februar 2023 - 4 U 144/22 , Rn. 164 ; OLG Stuttgart…, Urteil vom 24. Januar 2024 - 4 U 129/23 , Rn. 100 , jew. zit. nach juris).

  • OLG Brandenburg, 23.06.2021 - 4 U 214/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Mag auch eine fortlaufende Paginierung oder Nummerierung nicht gegeben sein, so ergibt sich jedenfalls ein eindeutiger inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Darlehensantragsurkunde und dem Muster "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" aus der ausdrücklichen Bestätigung des Klägers im Darlehensantrag, das ausgefüllte Muster erhalten zu haben, und dem im Darlehensantrag enthaltenen "Hinweis", dass Bestandteil des Vertragsinhalts u. a. die "ausgehändigten Merkblätter" sind, zu denen wiederum die "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" gehören (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 8; OLG Braunschweig…, Urteil vom 21. Dezember 2020 11 U 201/19, juris Rn. 122; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 26. November 2019 6 U 50/19, juris Rn. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020 - 1- 16 U 190/19, S. 9 f. EA, hier Anlage 844).

    Danach bestehen keine Zweifel an der Zuordnung des Formulars zum Darlehensantrag und der Urkundeneinheit beider Dokumente (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 8).

    Insbesondere wird sowohl in den Darlehensvertragsbedingungen (Ziffer 5) als auch in den Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (Seite 3 zu Ziffer 3 am Ende) auf den Verzugszinssatz (fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr) und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung (Festsetzung durch die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres) hingewiesen (vgl. das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 9 f.).

    Diesen Erwägungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 - (…Rn. 25 ff., juris) hat sich der Senat bereits in früheren Entscheidungen angeschlossen (Urteile vom 20. Januar 2021 - 4 U 94/20 - und 4 U 71/20 -, vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20 - und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 -) hieran hält er fest (siehe zuletzt Senatsurteil vom 21. April 2021 - 4 U 95/20 -).

  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 4 U 94/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage auf Rückgewähr bereits geleisteter Raten - auch wenn für einen Anspruch hierauf ebenfalls inzident über die Wirksamkeit des Widerrufs zu entscheiden wäre -, weil sich mit einer solchen Klage das Begehren, festzustellen, dass die Beklagte gegen den Kläger aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche (mehr) aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB hat, nicht abbilden lässt (…BGH, a. a. O, Rn. 16; OLG Celle…, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 U 157/19 -, zitiert nach juris Rn. 52;… Senat, Urteile vom 24. Juni 2020 - 4 U 215/19 -, juris Rn. 44, vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 - und vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20).

    (2) Entgegen der Auffassung des Klägers hat die Beklagte gemäß Art. 247 § 6 Nr. 1 EGBGB i.V.m. Art. 247 § 3 Nr. 2 EGBGB klar und prägnant über die "Art des Darlehens" unterrichtet und damit zugleich nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 - Rn 41) - der der Senat folgt (Senatsurteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19) den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 10 Abs. 2 Buchst, a Verbraucherkreditrichtlinie entsprochen ("acte clair", vgl.

    Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung hält der Senat an seiner noch in den Urteilen vom 13. November 2019 (4 U 7/19 und 4 U 8/19) vertretenen Auffassung, unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung hinderten das Anlaufen der Widerrufsfrist, nicht mehr fest (siehe Urteile vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20 - und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19).

  • OLG Dresden, 03.08.2023 - 4 U 524/23

    Zulässigkeit einer Klage gegen Äußerungen in Anträgen eines Gemeinderatsmitglieds …

    Sofern daneben noch andere Personen als Verbreiter in Betracht kommen, können diese daneben als Gesamtschuldner haften (Statt aller: OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2019 - 4 U 120/19, juris Rz 173 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 4 U 68/20
    Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage auf Rückgewähr bereits geleisteter Raten - auch wenn für einen Anspruch hierauf ebenfalls inzident über die Wirksamkeit des Widerrufs zu entscheiden wäre weil sich mit einer solchen Klage das Begehren festzustellen, dass die Beklagte gegen die Kläger aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche (mehr) aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB habe, nicht abbilden lässt (…BGH, a. a. O, Rn. 16;… OLG Celle, Urteil vom 26 Februar 2020 - 3 U 157/19 -, zitiert nach juris Rn. 52;… Senat, Urteile vom 24. Juni 2020 - 4 U 215/19 -, juris Rn. 44 und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19-).

    (2) Entgegen der Auffassung der Kläger hat die Beklagte gemäß Art. 247 § 6 Nr. 1 EGBGB i.V.m. Art. 247 § 3 Nr. 2 EGBGB a.F. klar und prägnant über die "Art des Darlehens" unterrichtet und damit zugleich nach der Rechtsprechung des BGH (…Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 - Rn. 41), der der Senat folgt (Senatsurteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19), den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 10 Abs. 2 Buchst, a Verbraucherkreditrichtlinie entsprochen (…"acte clair", vgl. EuGH, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.;… Slg. 2005, 1-8151 Rn. 33 - Intermodal Transports; BVerfG, WM 2015, 525, 526;… BGH, Urteile vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 - Rn. 36 …und vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 - Rn. 69).

    Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung hält der Senat an seiner noch in den Urteilen vom 13. November 2019 (4 U 7/19 und 4 U 8/19) vertretenen Auffassung, unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung hinderten das Anlaufen der Widerrufsfrist, nicht mehr fest (siehe Urteile vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20 - und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19).

  • OLG Brandenburg, 20.01.2021 - 4 U 71/20
    Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage auf Rückgewähr bereits geleisteter Raten - auch wenn für einen Anspruch hierauf ebenfalls inzident über die Wirksamkeit des Widerrufs zu entscheiden wäre -, weil sich mit einer solchen Klage das Begehren festzustellen, dass die Beklagte gegen die Klägerin aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche (mehr) aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB hat, nicht abbilden lässt (…BGH, a. a. O, Rn. 16;… OLG Celle, Urteil vom 26 Februar 2020 - 3 U 157/19 -, zitiert nach juris Rn. 52;… Senat, Urteile vom 24. Juni 2020 - 4 U 215/19 -, juris Rn. 44 und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 -).

    (2) Entgegen der Auffassung des Klägers hat die Beklagte gemäß Art. 247 § 6 Nr. 1 EGBGB i.V.m. Art. 247 § 3 Nr. 2 EGBGB klar und prägnant über die "Art des Darlehens" unterrichtet und damit zugleich nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 - Rn 41) - der der Senat folgt (Senatsurteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19) den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 10 Abs. 2 Buchst, a Verbraucherkreditrichtlinie entsprochen (…"acte clair", vgl. EuGH, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.;… Slg. 2005, 1-8151 Rn. 33 - Intermodal Transports; BVerfG, WM 2015, 525, 526; BGH, Urteile vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 - Rn 36 und vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 - Rn 69).

    Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung hält der Senat an seiner noch in den Urteilen vom 13. November 2019 (4 U 7/19 und 4 U 8/19) vertretenen Auffassung, unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung hinderten das Anlaufen der Widerrufsfrist, nicht mehr fest (siehe Urteile vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20 - und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19).

  • OLG Brandenburg, 09.12.2020 - 4 U 76/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Verbraucherkreditvertrages; Hinreichende …

    Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage auf Rückgewähr bereits geleisteter Raten - auch wenn für einen Anspruch hierauf ebenfalls inzident über die Wirksamkeit des Widerrufs zu entscheiden wäre -, weil sich mit einer solchen Klage das Begehren, festzustellen, dass die Beklagte gegen den Kläger aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche (mehr) aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB hat, nicht abbilden lässt (…BGH, a. a. O, Rn. 16; OLG Celle…, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 U 157/19 -, zitiert nach juris Rn. 52;… Senat, Urteile vom 24. Juni 2020 - 4 U 215/19 -, juris Rn. 44 und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 -).

    Entgegen der Auffassung des Klägers hat die Beklagte damit gemäß Art. 247 § 6 Nr. 1 EGBGB i.V.m. Art. 247 § 3 Nr. 2 EGBGB klar und prägnant über die "Art des Darlehens" unterrichtet und damit zugleich nach der Rechtsprechung des BGH (…Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 - zitiert nach juris Rn. 41) - der der Senat folgt (Senatsurteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 -) und den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 10 Abs. 2 Buchst. a Verbraucherkreditrichtlinie entsprochen (…"acte clair", vgl. EuGH, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 - C.I.L.F.I.T.;… Slg. 2005, I-8151 Rn. 33 - Intermodal Transports; BVerfG, WM 2015, 525, 526;… BGH, Urteile vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 Rn. 36 …und vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 Rn. 69).

    Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung hält der Senat an seiner noch in den Urteilen vom 13. November 2019 (- 4 U 7/19 - und - 4 U 8/19 -) vertretenen Auffassung, unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung hinderten das Anlaufen der Widerrufsfrist, nicht mehr fest (siehe Urteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 -).

  • OLG Brandenburg, 09.06.2021 - 4 U 222/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Mag auch eine fortlaufende Paginierung oder Nummerierung nicht gegeben sein, so ergibt sich jedenfalls ein eindeutiger inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Darlehensantragsurkunde und dem Muster "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" aus der ausdrücklichen Bestätigung des Klägers im Darlehensantrag, das ausgefüllte Muster erhalten zu haben, und dem im Darlehensantrag enthaltenen "Hinweis", dass Bestandteil des Vertragsinhalts u. a. die "ausgehändigten Merkblätter" sind, zu denen wiederum die "Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite" gehören (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 8; OLG Braunschweig…, Urteil vom 21. Dezember 2020 - 11 U 201/19, juris Rn. 122; vgl. OLG Stuttgart…, Urteil vom 26. November 2019- 6 U 50/19, juris Rn. 46; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. März 2020 - 1- 16 U 190/19, S. 9 f. EA, n. V.).

    Danach bestehen keine Zweifel an der Zuordnung des Formulars zum Darlehensantrag und der Urkundeneinheit beider Dokumente (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 8).

    Insbesondere wird sowohl in den Darlehensvertragsbedingungen (Ziffer 5) als auch in den Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (Seite 3 zu Ziffer 3 am Ende) auf den Verzugssatz (fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr) und die Art und Weise seiner etwaigen Anpassung (Festsetzung durch die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres) hingewiesen (vgl. das Urteil des Senats vom 26. August 2020 - 4 U 120/19, S. 9 f.).

  • OLG Brandenburg, 17.02.2021 - 4 U 93/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrags zur Finanzierung eines …

    Es besteht kein Vorrang der Leistungsklage auf Rückgewähr bereits geleisteter Raten - auch wenn für einen Anspruch hierauf ebenfalls inzident über die Wirksamkeit des Widerrufs zu entscheiden wäre -, weil sich mit einer solchen Klage das Begehren, festzustellen, dass die Beklagte gegen die Klägerin aufgrund des Widerrufs keine Ansprüche(mehr) aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB hat, nicht abbilden lässt(…BGH, a. a. O., Rn. 16; OLG Celle…, Urteil vom 26. Februar 2020 - 3 U 157/19 -, zitiert nach juris Rn. 52;… Senat, Urteile vom 24. Juni 2020 - 4 U 215/19 -, juris Rn. 44, vom 26. August 2020 - 4 U 120/19 - und vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20).

    (2) Entgegen der Auffassung der Klägerin hat die Beklagte gemäß Art. 247 § 6 Nr. 1 EGBGB i.V.m. Art. 247 § 3 Nr. 2 EGBGB klar und prägnant über die "Art des Darlehens" unterrichtet und damit zugleich nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 - Rn 41), der der Senat folgt(Senatsurteil vom 26. August 2020 - 4 U 120/19), den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 10 Abs. 2 Buchst. a Verbraucherkreditrichtlinie entsprochen(…"acte clair", vgl. EuGH, Slg. 1982, 3415 Rn. 16 - C.1.L.F.1.T.;… Slg. 2005, 1-8151 Rn. 33 - Intermodal Transports; BVerfG, WM 2015, 525, 526; BGH, Urteile vom 12. September 2017 - XI ZR 590/15 - Rn 36 und vom 18. Juni 2019 - XI ZR 768/17 - Rn 69).

    Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Entscheidung hält der Senat an seiner noch in den Urteilen vom 13. November 2019 ( 4 U 7/19 und 4 U 8/19) vertretenen Auffassung, unzureichende Angaben zur Berechnungsmethode der Vorfälligkeitsentschädigung hinderten das Anlaufen der Widerrufsfrist, nicht mehr fest (siehe Urteile vom 9. Dezember 2020 - 4 U 76/20 - und vom 26. August 2020 - 4 U 120/19).

  • OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare …

  • LG Lübeck, 16.12.2025 - 15 O 173/24

    "Ausgewiesener Rechtsextremist" - Wie ein Professor der Polizeiakademie um seinen …

  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 154/20

    Rechte des Darlehensnehmers bei einem zinslosen Darlehensvertrag zur Finanzierung …

  • OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21

    1. Wird eine Behauptung von einem Presseorgan lediglich verbreitet, ohne dass ein …

  • OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14

    Beweislast für präsente Kenntnis des Verkäufers von aufklärungsrelevanten …

  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 4 U 192/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

  • KG, 01.07.2024 - 10 U 151/22

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetberichterstattung: Verbreitung …

  • LG Berlin II, 24.06.2025 - 27 O 88/25

    Unterlassungsanspruch gegen eine Wortberichterstattung mit Bezugnahme auf in der …

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