Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 540 Abs. 1; ; ZPO § 511 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 288
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Betriebsgefahr eines Feuerwehrfahrzeuges beim Überholen auf einer Landstraße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Beim Überholen mit Feuerwehrauto zusammengestoßen - Schuld unklar: Wer zahlt für den beschädigten Wagen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls durch Kollision mit einem Feuerwehrfahrzeug; Bestehen einer Betriebsgefahr durch ein Feuerwehrfahrzeug aufgrund der Masse und extremen Breite; Entstehen eines Unfalls durch einen Überholvorgang eines langsam fahrenden ...
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 14.11.2003 - 10 O 381/03
- OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1545
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78
Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03
Es kommt demnach darauf an, ob der Kraftfahrer nach den gesamten Umständen "vernünftig" weit rechts fährt (BGH VersR 79, 528 m. w. N.). - BGH, 10.06.1980 - VI ZR 86/79
Haftungsverteilung bei einer Kollision beim Überholen einer Fahrzeugkolonne
Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03
Das Rechtsfahrgebot ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer vielmehr einen gewissen Spielraum (BGH VersR 66, 776; 80, 849). - BGH, 10.05.1966 - VI ZR 249/64
Haftungsverteilung bei Kollision eines in einer engen Kurve auf die Gegenfahrbahn …
Auszug aus OLG Naumburg, 18.03.2004 - 4 U 177/03
Das Rechtsfahrgebot ist keine starre Regel; es gewährt dem Kraftfahrer vielmehr einen gewissen Spielraum (BGH VersR 66, 776; 80, 849).
- LG Saarbrücken, 29.04.2016 - 13 S 3/16
Anscheinsbeweis bei Kfz-Unfall: Kollision des aus einer untergeordneten Straße …
Es gilt auch nicht starr, sondern gewährt je nach den Umständen im Rahmen des Vernünftigen einen Spielraum (vgl. BGHZ 74, 25; OLG Stuttgart, OLG-Report 2007, 254; OLG Naumburg, OLG-Report 2004, 352). - OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
Da es sich bei dem Gespann um ein massereiches und breites Fahrzeug handelt, ist grundsätzlich von einer höheren Betriebsgefahr auszugehen (OLG Naumburg, NJW-RR 2004, 1545). - OLG Düsseldorf, 27.05.2016 - 16 U 38/15
Pflichten eines freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur anleger- …
Rn. 64 Auch bei zutreffenden und ausreichenden Prospektangaben über die Chancen und Risiken einer Anlage kann allerdings eine Pflichtverletzung vorliegen, wenn der Berater im Beratungsgespräch eine abweichende Darstellung der Risiken vornimmt und damit ein Bild zeichnet, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. September 2012 - IV ZR 71/11 -, Rn. 21, juris; BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007 - III ZR 83/06, VersR 2007, 1653 Rn. 10; BGH, Urteil vom 14.04.2011, XI ZR 27/10, NJW-RR 2011, 1139; 24; BGH, Entscheidung vom 24.04.2014, III ZR 389/12 - BKR 2014, 504; BGH, Entscheidung vom 24.02.2015 - XI 202/13 - WM 2015/1055) bzw. tatsächlich bestehende Gefahren unzulässig verharmlost und zutreffende schriftliche Warnhinweise fälschlich relativiert (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2004 - I-4 U 177/03 - VersR 2005, 62, 63).
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