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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,27859
OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13 (https://dejure.org/2014,27859)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.09.2014 - 4 U 179/13 (https://dejure.org/2014,27859)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. September 2014 - 4 U 179/13 (https://dejure.org/2014,27859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 51 ZPO, § 314 Abs 1 BGB, § 535 BGB
    Leasingvertrag: Konkludenter Widerruf der Ermächtigung des Leasingnehmers zur Prozessführung durch Kündigung wegen Zahlungsverzuges; Schicksal abgetretener entstandener Ansprüche bei Beendigung des Vertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer durch Leasingvertrag eingeräumten Prozessstandschaft durch Kündigung des Leasingvertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf einer durch Leasingvertrag eingeräumten Prozessstandschaft durch Kündigung des Leasingvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermächtigung des Leasingnehmers zur Geltendmachung von Ansprüchen im Wege gewillkürter Prozessstandschaft; Rechtsfolgen der Kündigung des Leasingvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 117
  • MDR 2015, 578
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (22)

  • BGH, 13.11.2013 - VIII ZR 257/12

    Leasingvertrag: Berechtigung zur Zahlungseinstellung von Leasingraten bei …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Nur unter dieser Voraussetzung kann er bereits für eine Übergangszeit ein den Verzug ausschließendes Recht zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten erlangen (BGH NJW 1986, 1744;… 2010, 2798 Rn. 19 f., 24 ff.; NZI 2014, 177, 179 Rn. 16).

    Dem steht bei Insolvenz des Lieferanten die Klage des Leasingnehmers auf Feststellung zur Tabelle gleich, wenn - wie hier - der Insolvenzverwalter bei Erfolglosigkeit eines Nacherfüllungsverlangens den vom Leasingnehmer zur Tabelle angemeldeten Sekundäranspruch bestreitet (BGH NJW 1990, 314; 1994, 576; NZI 2014, 177, 179 Rn. 17).

    Auf die dem vorausgehende Anspruchsgeltendmachung durch den Leasingnehmer erstreckt sich diese Risikotragung dagegen nicht (BGH NZI 2014, 177, 180 Rn. 23).

    Fällt der Leasingnehmer bei einer erfolgreichen Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises an den Leasinggeber mit Kostenerstattungsansprüchen aus, kann er vom Leasinggeber eine Erstattung dieser Kosten beanspruchen (BGH NZI 2014, 177, 180 Rn. 26 ff.).

    Zur Wirksamkeit der leasingtypischen Abtretungskonstruktion ist es gerade erforderlich, dass die mit einer Haftungsfreizeichnung verbundene Abtretung von Gewährleistungsansprüchen vorbehaltlos, unbedingt und endgültig erklärt wird, so dass dem Leasingnehmer die alleinige Verfügung über die Ausübung der Gewährleistungsansprüche zusteht (BGHZ 106, 304, 312; BGH NZI 2014, 177, 180 Rn. 24).

    Daran ändert weder die später eingetretene Insolvenz des Lieferanten etwas, noch ist die Abtretung (in Ermangelung gegenteiliger Abreden) sonst an den unveränderten Fortbestand des Leasingvertrags gekoppelt; die erfolgte Abtretung überdauert vielmehr beides (BGH NZI 2014, 177, 180 Rn. 24).

  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 149/90

    Abbedingung der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB in den AGB des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Nach allgemeiner Meinung kann der Verkäufer jederzeit - auch stillschweigend - auf die Rechtsfolgen aus § 377 Abs. 2 und 3 HGB verzichten (BGH NJW 1991, 2633, 2634;… Baumbach/Hopt, HGB 36. Aufl. § 377 Rn. 47).

    Ein solcher Verzicht kann unter Umständen dann angenommen werden, wenn der Verkäufer die beanstandeten Waren vorbehaltslos zurückgenommen oder vorbehaltslos Nachbesserung versprochen oder den Einwand der verspäteten Mängelanzeige nicht erhoben hat, wohingegen in der bloßen Aufnahme von Verhandlungen über die vom Käufer gerügten Mängel in der Regel noch kein derartiger Verzicht zu sehen ist, weil hierin auch nur der Wunsch des Verkäufers liegen kann, zunächst eine gütliche Beilegung des Streits über die Mängel zu versuchen (BGH NJW 1991, 2633, 2634).

  • BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13

    Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Es entspricht gängiger, vom BGH gebilligter Praxis, dass ein Leasingnehmer im Rahmen der leasingtypischen Abtretungskonstruktion vom Leasinggeber wirksam ermächtigt werden kann, kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche aus dem Beschaffungsvertrag, soweit sie ihm nicht abgetreten sind, im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen mit dem Ziel einer Leistung an den Leasinggeber geltend zu machen (BGH NJW 2014, 1970, 1971 Rn. 12).

    Zulässig ist jedenfalls eine Klausel, die den Fortbestand der Abtretung auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrags knüpft (BGH NJW 2014, 1970, 1971 Rn. 9;… Beckmann, aaO;… Reinking/Eggert, Der Autokauf 12. Aufl. Rn. L80).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2012 - 17 U 13/12

    Leasingvertrag: Berechtigung des Leasingnehmers zur Einstellung der Leasingraten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Die Berufung des Klägers wurde durch Urteil des OLG Frankfurt a. M. (Aktenzeichen 17 U 13/12) zurückgewiesen.

    Das OLG Frankfurt a. M. hat im Urteil vom 27.06.2012 (17 U 13/12, juris Rn. 24 = Bd. I Bl. 197 d. A.) überzeugend ausgeführt, dass die Leasinggeberin nach den Grundsätzen des § 314 Abs. 1 BGB zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs berechtigt war, weil der Kläger die Zahlung der monatlich zu leistenden Leasingraten eingestellt hatte, ohne die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen die Lieferantin gerichtlich geltend gemacht zu haben (…aaO, Rn. 19 = Bd. I Bl. 196 d. A.).

  • BGH, 19.06.2009 - V ZR 93/08

    Nutzungsausfallschaden bei Lieferung mangelbehafteter Sache

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Rn. 50 aa) Den mangelbedingten Nutzungsausfallschaden kann der Käufer bereits nach den §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB und damit unabhängig von einem Verzug des Verkäufers (§ 286 BGB) ersetzt verlangen (BGH NJW 2009, 2674, 2675 Rn. 12 ff.;… jurisPK-BGB/Pammler, 6. Aufl. § 437 Rn. 41).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 317/09

    Zum Zahlungsverweigerungsrecht des Leasingnehmers nach Rücktritt wegen Mängeln …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Nur unter dieser Voraussetzung kann er bereits für eine Übergangszeit ein den Verzug ausschließendes Recht zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten erlangen (BGH NJW 1986, 1744; 2010, 2798 Rn. 19 f., 24 ff.;… NZI 2014, 177, 179 Rn. 16).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Dem steht bei Insolvenz des Lieferanten die Klage des Leasingnehmers auf Feststellung zur Tabelle gleich, wenn - wie hier - der Insolvenzverwalter bei Erfolglosigkeit eines Nacherfüllungsverlangens den vom Leasingnehmer zur Tabelle angemeldeten Sekundäranspruch bestreitet (BGH NJW 1990, 314; 1994, 576;… NZI 2014, 177, 179 Rn. 17).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Das vom Leasinggeber zu tragende Risiko äußert sich also lediglich darin, dass in Fällen, in denen der Leasingnehmer auf Grund der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche einen wirksamen Rücktritt vom Kaufvertrag herbeigeführt hat, die Rückzahlung des Kaufpreises wegen Insolvenz des Lieferanten aber nicht durchgesetzt werden kann, der Leasinggeber für den daraus entstehenden Ausfall einstehen muss (BGHZ 114, 57, 67).
  • BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85

    Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Nur unter dieser Voraussetzung kann er bereits für eine Übergangszeit ein den Verzug ausschließendes Recht zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten erlangen (BGH NJW 1986, 1744;… 2010, 2798 Rn. 19 f., 24 ff.;… NZI 2014, 177, 179 Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2010 - 8 U 367/09

    Kaufvertrag: Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung bzw. wegen Sachmängeln; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.09.2014 - 4 U 179/13
    Rn. 48 cc) Zwar ist der Käufer nach Abschluss eventueller Nachbesserungsarbeiten des Verkäufers gehalten, die Kaufsache unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene oder auch neue Mängel unverzüglich zu rügen; denn mit dem Abschluss der Nachbesserungsarbeiten und der erneuten Aushändigung der nachgebesserten Kaufsache an den Käufer ist diese abgeliefert und die Untersuchungs- und Rügefrist beginnt erneut zu laufen (SaarlOLG, Urt. v. 09.09.2010 - 8 U 367/09 - 92, juris Rn. 52).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme …

  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 302/87

    Errichtung eines geleasten Gebäudes durch den Leasingnehmer selbst; Freizeichnung …

  • BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 21/91

    Feststellungsklage bei Streit zweier Forderungsprätendenten

  • BGH, 10.11.1993 - VIII ZR 119/92

    Rückwirkender Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages

  • BGH, 29.03.1978 - VIII ZR 245/76

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Voraussetzungen für das Vorliegen …

  • OLG Rostock, 18.03.2002 - 3 U 234/00

    Beendigung eines Leasingvertrages über eine EDV-Anlage aufgrund einer …

  • BGH, 12.07.1985 - V ZR 56/84

    Geltendmachung des Herausgabeanspruchs durch einen Pächter

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

  • BGH, 19.03.1987 - III ZR 2/86

    Geltendmachung von zur Konkursmasse gehörenden Rechten durch den Gemeinschuldner

  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen …

  • LG Frankfurt/Main, 09.01.2012 - 15 O 61/11

    Ansprüche des Leasingnehmers wegen Mängel des Leasinggutes bei Insolvenz des …

  • BGH, 21.01.2014 - VIII ZR 261/12
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Denn diese ist abstrakt vom zugrundeliegenden Leasingvertrag als Verpflichtungsgeschäft zu beurteilen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. September 2014 - 4 U 179/13, juris Rn. 60 mwN) und hängt nicht vom unveränderten Fortbestand des Leasingvertrages ab, weshalb sie beispielsweise auch eine außerordentliche Kündigung überdauern kann (BGH…, Urteil vom 13. November 2013 - VIII ZR 257/12, juris Rn. 24; siehe auch BGH…, Urteil vom 13. März 1991 - VIII ZR 34/90, juris Rn. 31; vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 11. September 2014 - 4 U 179/13, juris Rn. 60), obwohl mit dem Ende der Pflicht zur Gebrauchsüberlassung ein Bedürfnis für die Freizeichnung des Leasinggebers von der mietrechtlichen Gewährleistung grundsätzlich nicht mehr besteht.

    Insoweit liegt der Fall anders als der vom OLG Saarbrücken (Urteil vom 11. September 2014 - 4 U 179/13, juris Rn. 33) für die Kündigung des Leasingvertrages nach erfolgloser Geltendmachung von Gewährleistungsrechten entschiedene Fall.

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