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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 25.02.2002

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5342
OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,5342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.07.2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,5342)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juli 2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,5342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    VVG § 1; ; VVG § 5a;... ; VVG § 5a Abs. 1; ; VVG § 5a Abs. 1 S. 1; ; VVG § 5a Abs. 2 S. 4; ; VVG § 6; ; VVG § 49; ; VVG § 116; ; VVG § 126; ; VVG § 126 Abs. 1; ; VVG § 126 Abs. 1 S. 1; ; VVG § 126 Abs. 1 S. 2; ; VVG § 126 Abs. 2; ; DÜG § 1; ; AVB § 2 A Nr. 2; ; AVP § 2 A; ; AVP § 2 A Abs. 1 S. 1; ; AVP § 2 A Nr. 1 a); ; AVP § 2 A Nr. 2 Abs. 1 S. 1; ; AVP § 12 Nr. 1; ; BGB § 147 Abs. 2; ; VAG § 10a; ; AUB 88 § 7; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AVP 01/95 - Tierlebensversicherung für Pferde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Vor einer Nottötung muss die Einwilligung der Tierlebenversicherung eingeholt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf eine Versicherungssumme aus einer Tierlebensversicherung für Pferde; Erforderliche Einwilligung des Versicherers bei einer Nottötung; Ersetzung der Einwilligung in Eilfällen durch ein Gutachten eines Tierarztes ; Verwirkung des Versicherungsschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 102
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 194/85

    Rechtsfolgen eines Verstoßes des Versicherungsnehmers gegen die Obliegenheit zur …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01
    An dem Charakter dieser Obliegenheit würde sich auch dann nichts ändern, wenn die Bestimmungen der § 2 A Nr. 2 Abs. 1 S. 1 AVP wirksam in den Vertrag einbezogen worden wären, denn die unveränderte Übernahme von gesetzlichen Obliegenheiten in die Versicherungsbedingungen ändert nichts an dem gesetzlichen Charakter der Obliegenheit (vgl. BGH VersR 1987, 477, 478;… Berliner Kommentar, § 6 Rdnr. 20;… Römer/Langheid, § 6 Rdnr. 3).

    Der Versicherer bleibt daher nach dem das Versicherungsverhältnis in besonderem Maße prägenden Grundsatz von Treu und Glauben zur Leistung verpflichtet, wenn die Verwirkung des Versicherungsschutzes im Einzelfall außer Verhältnis zu Schwere der Obliegenheitsverletzung steht (vgl. BGH VersR 1987, 477, 478 zu § 71 VVG).

  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 248/89

    Wirksamkeit der Nottötungsklausel in der Tierlebensversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01
    Dabei kann dahinstehen, ob sich die Voraussetzungen einer Nottötung, die dann gegeben sind, wenn die Tötung notwendig ist, um unzumutbares Leiden des Tieres abzuwenden und der Zustand des Tiers eine Wiederherstellung nicht mehr erwarten lässt (vgl. amtl. Begründung, zitiert bei BGH VersR 1990, 970, 971;… ebenso Prölss/Martin, a.a.O., § 126 Rdnr. 2;… Römer/Langheid, a.a.O., § 126 Rdnr. 2), bereits aus dem Befund des Tierarztes G ("infauste Prognose quoad restitutionem") ergeben, weil es im Ergebnis nicht darauf ankommt.

    Um eine solche gesetzliche Obliegenheit, die die Anwendung der Bestimmungen des § 6 VVG ausschließt, handelt es sich bei der Obliegenheit aus § 126 Abs. 1 S. 1 VVG (vgl. BGH VersR 1990, 970, 971), denn das Gesetz regelt in § 126 Abs. 2 VVG auch die Folgen der Obliegenheitsverletzung.

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01
    Bis zum Ablauf der Frist ist der Vertrag schwebend unwirksam (vgl. Senat VersR 2001, 837;… Römer/Langheid, VVG, § 5a Rdnr. 25;… Prölss/Martin, VVG, § 5a Rdnr. 56).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 U 72/98

    Berufung des Versicherers auf die fehlende schriftliche ärztliche Feststellung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01
    So wie im Anwendungsbereich des § 7 AUB 88, der ebenfalls die Beachtung der Schriftform nicht ausdrücklich erfordert, nur ein schriftliches Gutachten als ausreichend und genügend angesehen wird (vgl. Senat r+s 1999, 391;… Prölss/Martin, AUB 88, S. 7 Rdnr. 10), ist auch im Rahmen des § 126 VVG ein schriftliches Gutachten erforderlich.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.1993 - 4 U 202/92

    Nottötung eines Pferdes ohne Zustimmung des Versicherers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.07.2002 - 4 U 204/01
    Es kann erwartet werden, dass ein Versicherungsnehmer, der ein Pferd auch für den Fall der Nottötung versichert, weiß, dass er die Tötung des Tiers nicht ohne vorherige Zustimmung des Versicherers veranlassen darf (vgl. Senat, VersR 1994, 1297) und sich danach richtet.
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3909
OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,3909)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.02.2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,3909)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. Februar 2002 - 4 U 204/01 (https://dejure.org/2002,3909)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Stellung und Aufgaben eines Anlagevermittlers bzw. Anlageberaters

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Beratungsvertrag; Anlageberater; Beratungspflicht; Vermögensbetreuungsvertrag; Positive Vertragsverletzung; Positive Forderungsverletzung; Mitverschulden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermögensgestaltungsberatung - Pflichten des Beraters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder einen Anlageberater heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluß eines Beratungsvertrags stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118; BGHZ 123, 126, 128).

    In Bezug auf das Anlageobjekt hat sich die Beratung auf diejenigen Eigenschaften und Risiken zu beziehen, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126, 128 ff.).

    Fehlen dem Anlageberater derartige Kenntnisse, so hat er dies dem Kunden mitzuteilen und offen zu legen, daß er zu einer Beratung z.B. über das konkrete Risiko eines Geschäfts mangels eigener Information nicht in der Lage ist (BGHZ 123, 126, 129).

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Von einer (bloßen) Anlagevermittlung ist demgegenüber dann auszugehen, wenn der Anlageinteressent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, Seite 998).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder einen Anlageberater heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluß eines Beratungsvertrags stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118; BGHZ 123, 126, 128).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Der jeweilige Pflichtenumfang kann nicht allgemein bestimmt werden, sondern nur anhand der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls (BGH NJW-RR 1993, S. 1114).
  • OLG Bamberg, 22.10.2001 - 4 U 62/01

    Beurteilung von Anleger- und Objektgerechtigkeit einer Anlage bei …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.02.2002 - 4 U 204/01
    Insgesamt schuldet der Anlageberater eine anlegergerechte und objektgerechte Beratung (OLG Bamberg, vom 22.10.2001 - 4 U 62/01).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).
  • LG Coburg, 07.04.2004 - 22 O 623/03
    Fehlen dem Anlageberater derartige Kenntnisse, so hat er dies dem Kunden mitzuteilen und offenzulegen, dass er zu seiner Beratung, z.B. über das konkrete Risiko eines Geschäfts, mangels eigener Information nicht in der Lage ist (OLG Bamberg vom 25.2.2002, 4 U 204/01).
  • OLG Bamberg, 26.05.2004 - 6 U 14/04

    Abgrenzung Anlagevermittler / Anlageberater, Haftung des Anlageberaters

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass im Rahmen der Anlagevermittlung zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustandekommt, wenn der Interessent deutlich macht, dass er - entweder allgemein oder auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen - die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Beraters in Anspruch nehmen will und wenn der Anlageberater mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (vgl. BGHZ 74, 103; 100, 117; 123, 126; OLG Bamberg vom 25.02.2002 in 4 U 204/01; vom 29.07.2002 in 4 U 24/02).
  • OLG München, 13.01.2006 - 19 U 3142/05

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Gegenvorstellung

    Zu den Umständen in der Person des Kunden gehören insbesondere dessen Wissensstand über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft; zu berücksichtigen ist also vor allem, ob es sich bei dem Kunden um einen erfahrenen Anleger mit einschlägigem Fachwissen handelt und welches Anlageziel der Kunde verfolgt (vgl. OLG Bamberg, OLGReport Bamberg 2002, 283 f.; OLG Naumburg, OLGReport Naumburg 2001, 368).
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