Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.09.2026 - 4 U 26/25 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 17.01.2025 - 11 O 86/20
- OLG Brandenburg, 09.09.2026 - 4 U 26/25
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22
Produkthaftung: Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2026 - 4 U 26/25
Zuständig ist danach das Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht (BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22 -, Rn. 13, juris).Rn. 25 Auf das Rechtsverhältnis der Parteien findet deutsches Recht Anwendung, nachdem der gesamte Rechtsstreit von beiden Parteien auf der Grundlage deutschen Rechts geführt wurde, die Rechtswahl keine Mehrarbeit verursacht und auch keine schützenswerten Belange der Parteien erkennbar sind, die dagegen sprechen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22 -, Rn. 22, juris).
Die Beweislast für das Vorliegen eines Produktfehlers und den ursächlichen Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden trägt nach § 1 Abs. 4 Satz 1 ProdHaftG der Geschädigte (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22 -, Rn. 24, juris), hier die Klägerin.
Rn. 31 Dass sich der unvermeidbare Abrieb von Metallionen bei dem bei der Klägerin implantierten Implantat in einem Umfang bewegt, der es nach der gebotenen Abwägung von Art und Umfang der Risiken, der Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung und des mit dem Produkt verbundenen Nutzens gebietet, das gefahrträchtige Produkt überhaupt nicht in den Verkehr zu bringen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22 -, Rn. 35, juris), hat die Klägerin nicht bewiesen.
Daher könnten im Fall der Feststellung eines potenziellen Fehlers bei einer signifikanten Anzahl solcher Produkte derselben Produktgruppe oder Produktionsserie alle Produkte dieser Gruppe oder Serie als fehlerhaft eingestuft werden, ohne dass ein tatsächlicher Fehler des konkreten Produkts nachgewiesen zu werden brauche (BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22 -, Rn. 41, juris).
Rn. 50 Die Grundsätze über den Beweis des ersten Anscheins sind nur bei typischen Geschehensabläufen anwendbar, das heißt in Fällen, in denen ein Sachverhalt feststeht, der nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache oder auf einen bestimmten Ablauf als maßgeblich für den Eintritt eines bestimmten Erfolgs hinweist (BGH, Urteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22 -, Rn. 26, juris).
- EuGH, 05.03.2015 - C-503/13
Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2026 - 4 U 26/25
Rn. 40 Der Unionsgerichtshof (EuGH, Urteil vom 05.03.2015 - C-503/13 und C-504/13) hat mit der nach Art. 6 Abs. 1 und den Erwägungsgründen 2 und 7 der Richtlinie 85/374/EWG intendierten Gewährleistung einer gerechten Verteilung der mit der modernen technischen Produktion verbundenen Risiken zwischen dem Geschädigten und dem Hersteller ausgeführt, dass bei medizinischen Geräten wie z.B. Herzschrittmachern und implantierbaren Cardioverten Defibrillatoren die Anforderungen an ihre Sicherheit, die die Patienten zu erwarten berechtigt seien, in Anbetracht ihrer Funktion und der Situation besonderer Verletzlichkeit der diese Geräte nutzenden Patienten besonders hoch seien. - BGH, 15.06.2021 - II ZB 35/20
Geltung der Gerichtsstandsvereinbarung aus dem Darlehensvertrag für die Ansprüche …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2026 - 4 U 26/25
Dies gilt auch, soweit das gerichtliche Verfahren - wie hier - vor Ablauf der Übergangszeit eingeleitet wurde (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2021 - II ZB 35/20 -, Rn. 42, juris). - OLG Brandenburg, 22.03.2022 - 3 U 32/18
Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen des Bruches einer implantierten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.09.2026 - 4 U 26/25
Ob auch bei Hüftprothesen diese Beweiserleichterung zur Anwendung gelangen kann, die nicht dieses hohe Risiko lebensgefährdender Folgen von Fehlern des Produkts aufweisen (bejahend Brandenburgisches OLG, Urteil vom 22.03.2022 - 3 U 32/18 -, juris), bedarf hier keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 630a Abs 2 BGB, § 15 Abs 1 HeilMRL, § 16 Abs 2 HeilMRL, § 16 Abs 3 HeilMRL, § 92 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB 5
Arzthaftung bei einer Abweichung der Behandlung von der Heilmittelrichtlinie - medizinrechtsiegen.de
Arzthaftung bei physiotherapeutischer Behandlung: Wann haften formale Verstöße?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- LG Kiel, 14.03.2025 - 8 O 1/22
- OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 1367
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- LG Kiel, 14.03.2025 - 8 O 1/22
Haftung für Gesundheitsbeschädigung durch physiotherapeutische Behandlung
Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 14.03.2025, Az. 8 O 1/22 , gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.Rn. 15 Das Urteil des Landgerichts Kiel vom 14.03.2025 zum Aktenzeichen 8 O 1/22 wird abgeändert und:.
- BGH, 24.02.2015 - VI ZR 106/13
Arzthaftungsprozess: Unerlässlichkeit eines medizinischen …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Er darf den medizinischen Standard grundsätzlich nicht ohne eine entsprechende Grundlage in einem Sachverständigengutachten oder gar entgegen den Ausführungen des Sachverständigen aus eigener Beurteilung heraus festlegen (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.2015 - VI ZR 106/13 -, juris, Rn. 10). - BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15
Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Der Standard repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrungen, die zur Erreichung des Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15 -, juris, Rn. 8). - BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03
Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im …
Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Sie geben den zu beachtenden (Mindest-) Standard wieder und ein Verstoß, indiziert einen Behandlungsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2003 - VI ZR 8/03, juris, Rn. 19;… Glanzmann in Bergmann/Pauge/Steinmeyer, Gesamtes Medizinrecht, 4. Auflage, 2024, 17, ZPO §§ 286, 287, Rn. 26 f.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - L 11 (16) KR 216/02
Krankenversicherung
Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2025 - 4 U 26/25
Rn. 37 Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gemäß § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SGB V sind untergesetzliche Rechtsnormen, die verbindlich regeln, welche neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und für Ärzte, Krankenkassen und Versicherte bindend sind (vgl. Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.04.2005 - L 11 (16) KR 216/02, juris, Rn. 25).
- OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25
Leistungen im Zusammenhang mit Vorgehen gegen Google-Bewertungen unterfallen RDG
Die Äußerung ist nämlich geeignet, die Klägerin in der öffentlichen Meinung i.S. von § 186 StGB herabzuwürdigen, denn der Klägerin wird damit auch vorgeworfen, mindestens in Kauf zu nehmen, dass sie Vertragsabschlüsse mittels einer Täuschung herbeiführe (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 16.4.2025 - 4 U 26/25, Anlage BB 2, S. 10). - OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 14 W 3/18
Haftung des Sachverständigen nach § 839a BGB
Dies ist insbesondere der Fall, wenn es von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht, so wenn die festgestellten Tatsachen nicht existieren oder die Befunderhebung, soweit nicht vom Gericht vorgegeben, fehlerhaft oder unvollständig ist, oder wenn der Sachverständige aus dem festgestellten Sachverhalt falsche Schlüsse zieht (…BGH Urteil vom 10.10.2013 - III ZR 345/12 - Rdn. 17, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 26/25 - Rdn. 80, 81, juris).
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