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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,47697
OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21 (https://dejure.org/2021,47697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.10.2021 - 4 U 4/21 (https://dejure.org/2021,47697)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - 4 U 4/21 (https://dejure.org/2021,47697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages Unzureichende Widerrufsinformation Abweichung einer Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages; Unzureichende Widerrufsinformation; Abweichung einer Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, sodass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C 66/19 - Kreissparkasse Saarlouis; BGH, Urteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 13 ff., und - XI ZR 525/19, juris Rn 15 f.).

    Der Zahlungsantrag des Klägers ist dagegen trotz Wirksamkeit seines Widerrufs jedenfalls derzeit unbegründet, weil der Kläger gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i. V. m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB in Bezug auf den der Beklagten zustehenden Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugs vorleistungspflichtig ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 23, siehe auch Urteil vom 15. Juni 2021 - XI ZR 365/20 - Rn 21) und der Beklagten daher insoweit ein - mit der Klageerwiderung (dort S. 12, Bl. 48 d.A.) auch geltend gemachtes - Leistungsverweigerungsrecht zusteht, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten hat oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, dass er das Fahrzeug abgesandt hat (BGH, Urteil vom 10. November 2020 - XI ZR 426/19 - Rn 21).

    Der Umstand, dass der Kläger im Berufungsrechtszug nunmehr nur noch Zahlung "7 Tage nach" Übergabe des Fahrzeugs begehrt, ändert daran nichts, da dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraussetzt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs bereits in Annahmeverzug befindet (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 - Rn. 29).

  • OLG Brandenburg, 16.06.2021 - 4 U 192/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Insoweit kommt es noch nicht einmal darauf an, ob - und nur dann könnte der Klage der Erfolg versagt bleiben - bei richtlinienkonformer Auslegung der maßgeblichen Regelungen auf der Grundlage des Urteils des EuGH vom 09.09.2021 in den Rechtssachen C-33/20, C 155/20 und C 187/20 die weiteren vom Kläger geltend gemachten Einwände fehlender und fehlerhafter Pflichtangaben sämtlich nicht durchgreifen und ob der Grund, der zum Fortbestehen des Widerrufsrechts des Klägers führte, für diesen von vornherein erkennbar und ohne jede Bedeutung war (vgl. zuletzt Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 4 U 192/20, juris Rn. 36 ff. und 74 ff.; ferner auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 6 U 276/19, juris).

    Selbst dann müsste sich - was vorliegend nicht der Fall ist - darüber hinaus feststellen lassen, dass der Kläger das Widerrufsrecht missbräuchlich ausgeübt hat, etwa um nach jahrelanger bestimmungsgemäßer Nutzung das mit dem Darlehen finanzierte Fahrzeug zurückgeben zu können, ohne für die in Anspruch genommenen Leistungen seines Vertragspartners auch nur Wertersatz leisten zu müssen (vgl. Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 4 U 192/20, juris Rn. 78 ff.).

    Er hat sich aber - insofern anders als in anderen vom Senat bereits entschiedenen Fällen (vgl. zuletzt etwa Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 4 U 192/20, juris Rn. 79) - insbesondere in Bezug auf die Verpflichtung zum Wertersatz für den Wertverlust des Fahrzeugs sowohl in dem vorgerichtlichen Anwaltsschreiben als auch im Rechtsstreit selbst darauf beschränkt, gegenüber der von der Beklagten vertreten Ansicht, wonach ein Wertersatz geschuldet sei, gestützt auf entsprechende Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung eine andere Rechtsposition einzunehmen, ohne dass sich hieraus konkrete Anhaltspunkte für ein von vornherein treuwidriges Verhalten ableiten ließen.

  • EuGH, 26.03.2020 - C-66/19

    Verbraucherkreditverträge müssen in klarer und prägnanter Form die Modalitäten …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, sodass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C 66/19 - Kreissparkasse Saarlouis;… BGH, Urteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 13 ff., und - XI ZR 525/19, juris Rn 15 f.).

    Die Beklagte kann sich auch nicht - woran sie allerdings nicht schon mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") gehindert ist - auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19, juris Rn. 17ff. …und Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris Rn. 6 ff.) berufen, weil die Widerrufsinformation der Beklagten nicht in vollem Umfang dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB entspricht.

  • BGH, 03.03.2016 - IX ZR 132/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung bei Abhängigkeit beider …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Beim Widerruf eines mit einem Kaufvertrag verbundenen Darlehensvertrages hat der Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Verkäufers aus dem (ebenfalls rückabzuwickelnden) verbundenen Kaufvertrag gemäß § 358 Abs. 4 S. 5 BGB jedoch zur Folge, dass der Anspruch des Darlehensgebers auf Rückzahlung des Nettodarlehensbetrages einerseits und der Anspruch des Verbrauchers auf Rückzahlung des Kaufpreises im Zeitpunkt des Widerrufs - sei es durch Konsumtion (…so Herresthal in Staudinger (2016, BGB, § 358 Rn. 199), Verrechnung (so BGH, Urteil vom 3. März 2016 - IX ZR 132/15, juris Rn. 30) oder Saldierung (so Habersack in Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 358 Rn. 91) - erlischt.
  • BGH, 21.09.2020 - XI ZR 648/18

    Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung hinsichtlich Herabsetzung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 3 ZPO i. V. m. §§ 47, 48 GKG und setzt sich zusammen aus dem Wert der negativen Feststellungsklage zu 1., der nach dem Nettodarlehensbetrag mit 23.980 EUR zu bemessen ist (vgl. dazu nur: BGH, Beschluss vom 21. September 2020 - XI ZR 648/18, juris Rn. 3), und dem Wert der (Hilfs-)Widerklageanträge, den der Senat für den Widerklageantrag zu 1. bei Ansatz eines geschätzten Wertverlustes des Fahrzeugs zum maßgeblichen Zeitpunkt der Rückgabe von 40 % unter Berücksichtigung eines Abschlages von 20 % im Hinblick auf das Feststellungsinteresse auf 7.700 EUR und für den Widerklageantrag zu 2. ausgehend von Zinsen in Höhe von insgesamt 3.500 EUR bis zur Rückgabe des Fahrzeugs unter Berücksichtigung eines Abschlages von 20 % auf 2.800 EUR, insgesamt für die Widerklage mithin auf 10.500 EUR, schätzt.
  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Insoweit kommt es noch nicht einmal darauf an, ob - und nur dann könnte der Klage der Erfolg versagt bleiben - bei richtlinienkonformer Auslegung der maßgeblichen Regelungen auf der Grundlage des Urteils des EuGH vom 09.09.2021 in den Rechtssachen C-33/20, C 155/20 und C 187/20 die weiteren vom Kläger geltend gemachten Einwände fehlender und fehlerhafter Pflichtangaben sämtlich nicht durchgreifen und ob der Grund, der zum Fortbestehen des Widerrufsrechts des Klägers führte, für diesen von vornherein erkennbar und ohne jede Bedeutung war (vgl. zuletzt Senat…, Urteil vom 16. Juni 2021 - 4 U 192/20, juris Rn. 36 ff. und 74 ff.; ferner auch OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 2020 - 6 U 276/19, juris).
  • BGH, 23.02.2016 - XI ZR 101/15

    Zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    (2) Insoweit sind zwar optionale Bestandteile in der Widerrufsinformation zulässig, wenn hinreichend konkret angegeben ist, ob sie einschlägig sind, ohne dass dadurch die Musterkonformität in Frage steht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2016 - XI ZR 101/15, juris Rn. 42 ff.).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 525/19

    Verbraucherkredit zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs: Fehlerhafte …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Diese Voraussetzung ist auslegungsfähig, sodass bei einer richtlinienkonformen Auslegung eine Verweisung auf weitere Rechtsvorschriften den Anforderungen an Klarheit und Verständlichkeit nicht genügt (EuGH, Urteil vom 26. März 2020 - C 66/19 - Kreissparkasse Saarlouis; BGH, Urteile vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 13 ff., und - XI ZR 525/19, juris Rn 15 f.).
  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Die Beklagte kann sich auch nicht - woran sie allerdings nicht schon mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") gehindert ist - auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19, juris Rn. 17ff. und Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris Rn. 6 ff.) berufen, weil die Widerrufsinformation der Beklagten nicht in vollem Umfang dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB entspricht.
  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.10.2021 - 4 U 4/21
    Die Beklagte kann sich auch nicht - woran sie allerdings nicht schon mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 26. März 2020 (C-66/19, juris - "Kreissparkasse Saarlouis") gehindert ist - auf die Gesetzlichkeitsfiktion des Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19, juris Rn. 17ff. …und Beschluss vom 31. März 2020 - XI ZR 198/19, juris Rn. 6 ff.) berufen, weil die Widerrufsinformation der Beklagten nicht in vollem Umfang dem Muster in Anlage 7 zu Art. 247 § 6 Abs. 2 und § 12 Abs. 1 EGBGB entspricht.
  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 66/16

    Deutlichkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BGH, 10.11.2020 - XI ZR 426/19

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eines …

  • BGH, 11.05.2021 - XI ZR 36/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines …

  • BGH, 15.06.2021 - XI ZR 365/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung …

  • OLG Stuttgart, 22.12.2020 - 6 U 276/19

    Einwand des Rechtsmissbrauchs bei der Rückabwicklung eines widerrufenen …

  • LG Cottbus, 30.11.2020 - 2 O 171/20
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - 4 U 124/20

    Erneuter Antrag auf Erteilung eines Erbscheins Begriff einer neuen Tatsache …

  • OLG Braunschweig, 20.12.2022 - 4 U 57/21

    Widerruf; Verbraucher; Verbraucherdarlehensvertrag; negative Feststellungsklage; …

    Im Falle der Rückabwicklung kann der Kläger zwar gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 7 BGB a.F. gegenüber der Beklagten zum Ersatz des Wertverlustes an dem finanzierten Fahrzeug verpflichtet sein (vgl. dazu insgesamt BGH…, Urteil vom 27. Oktober 2020 - XI ZR 498/19 -, Rn. 30 ff., juris, so auch BGH…, Urteil vom 30. März 2021 - XI ZR 142/20 -, Rn. 18, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 9. Februar 2022 - 17 U 52/21 -, Rn. 95, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 2. November 2021 - 6 U 32/19 -, Rn. 50, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 13. Oktober 2021 - 4 U 4/21 -, Rn. 48, juris).
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