Rechtsprechung
| OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine schuldbefreiende Zahlung an vormaligen Bevollmächtigten
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 147/21
- OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (19)
- OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 54/23
Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Verpachtung von Grundstücken zum …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Rn. 17 Die Verfahren OLG Köln 4 U 75/23 und 4 U 54/23 sind zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden.Der Kläger hat sinngemäß vorgetragen, dass der Beklagten der Inhalt des Gesellschaftsvertrages bekannt war (LG-A 494 zu 4 U 54/23).
Dem ist die Beklagte nicht entgegengetreten, sondern hat betont, dass der Inhalt des Pachtvertrages bekannt sei (LG-A 871 zu 4 U 54/23) und außer Streit stehe (LG-A 874 zu 4 U 54/23).
Zudem hat sie im Rahmen ihrer rechtlichen Argumentation selbst auf die inhaltlichen Regelungen des Gesellschaftsvertrages Bezug genommen (u.A.: Alleinvertretungsbefugnis in § 13 des Gesellschaftsvertrages, LG-A 871 zu 4 U 54/23; Gesellschaftszweck nach § 2 des Gesellschaftsvertrages LG-A 874 zu 4 U 54/23).
Rn. 48 (7) In dem Vertrag vom 19.06.2017 ist die Verpflichtung zur Klagerücknahme in dem Verfahren LG Köln - 7 O 103/17 - (nunmehr OLG Köln, 4 U 54/23) vereinbart worden, weshalb die Beklagte positive Kenntnis davon hatte, dass innerhalb der GbR mindestens Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung etwaiger Pachtrückstände bestand.
- LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 103/17
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Rn. 10 Soweit das Landgericht die Wirksamkeit des zweiten Pachtvertrages im angefochtenen Urteil offengelassen habe, sei in dem Urteil des Landgerichts Köln in der Sache 7 O 103/17 dessen Wirksamkeit festgestellt worden.Rn. 48 (7) In dem Vertrag vom 19.06.2017 ist die Verpflichtung zur Klagerücknahme in dem Verfahren LG Köln - 7 O 103/17 - (nunmehr OLG Köln, 4 U 54/23) vereinbart worden, weshalb die Beklagte positive Kenntnis davon hatte, dass innerhalb der GbR mindestens Uneinigkeit hinsichtlich der Behandlung etwaiger Pachtrückstände bestand.
Der neue Pachtvertrag ist - trotz des bereits rechtshängigen Klageverfahrens (LG Köln - 7 O 103/17) - nicht von beiden Gesellschaftern, sondern lediglich von der Mutter unterzeichnet worden.
Rn. 51 Schließlich hat die Beklagte sich im Rahmen der nach Fristverlängerung eingereichten Klageerwiderung in dem Verfahren LG Köln 7 O 103/17 auch allein auf den Abschluss des neuen Pachtvertrages gestützt.
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98
Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Notwendig ist dabei eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs (BGH NJW 1999, 2883).Ob insoweit die Rechtsfolge nach § 138 BGB eintritt (BGH NJOZ 2009, 367, 369) oder der Geltendmachung des Vertretergeschäfts der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB entgegen steht (BGH NJW 1999, 2883, 2884), kann dahinstehen, da der Pachtvertrag in beiden Fällen für die GbR und dem folgend für den Kläger als Rechtsnachfolger der GbR nicht verbindlich ist.
- OLG Köln, 17.10.2017 - 22 U 60/16
Rechtstellung des vorsteuerabzugsberechtigten Gewerberaummieters
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Der Anspruch auf Erteilung einer Dauerrechnung mit offenem Mehrwertsteuerausweis nach § 14 Abs. 1 UStG begründet demgegenüber nur ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB (OLG Köln, Beschluss vom 17.10.2017, 22 U 60/16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.03.2006, 10 U 130/05).Dem steht nicht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 17.10.2017, 22 U 60/16) entgegen, denn in dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die Mieterin zunächst die Ausstellung einer Dauerrechnung verlangt und erst, nachdem der Vermieter hierzu nicht bereit war, die Zahlung der Mieten eingestellt und ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht.
- OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 39/18
Ansprüche unter Miterben auf Rechnungslegung über die Verwaltung des Vermögens …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Soweit sich die Beklagte im Hinblick auf eine Treuwidrigkeit des Festhaltens an der Kündigung i.S.v. § 242 BGB auf die Entscheidung des LG Hannover zu 3 O 314/16 nebst Hinweisbeschluss des OLG Celle vom 14. Juni 2018 zu 3 U 39/18 beruft, verfängt dies nicht, da es sich nicht um vergleichbare Sachverhalte handelt. - BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07
Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Ob insoweit die Rechtsfolge nach § 138 BGB eintritt (BGH NJOZ 2009, 367, 369) oder der Geltendmachung des Vertretergeschäfts der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung i.S.v. § 242 BGB entgegen steht (BGH NJW 1999, 2883, 2884), kann dahinstehen, da der Pachtvertrag in beiden Fällen für die GbR und dem folgend für den Kläger als Rechtsnachfolger der GbR nicht verbindlich ist. - BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 184/09
Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses: Wirksamkeit des mit der …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Hierfür genügt eine Mitteilung, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nur zu einem höheren Entgelt in Betracht kommt (…BGH Urt. v. 8.1.1969 - VIII ZR 184/66, BeckRS 1969, 31173522, beck-online), wobei diese Erklärung sogar bereits mit dem Ausspruch der Kündigung erfolgen kann (BGH NJW 2010, 2124f.). - BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64
Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura; …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Der Vertretene ist gegen einen erkennbaren Missbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner dann geschützt, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht hat, so dass beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen mussten, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (BGH NJW 1968, 1379). - BGH, 30.06.2004 - XII ZR 11/01
Sittenwidrigkeit eines Pachtvertrages wegen überhöhten Pachtzinses
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Rn. 37 aa) Zwar kann die Pachthöhe nicht als Indiz herangezogen werden, da auch zuvor der Pachtvertrag nicht zu marktüblichen Konditionen durchgeführt worden ist und insbesondere Pachtzahlungen nicht zeitnah eingefordert worden sind; zudem stellt selbst ein besonders grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bei gewerblichen Pachtverträgen für sich allein genommen kein Indiz für eine zu missbilligende Gesinnung dar (BGH NJW-RR 2004, 1454f.). - BGH, 08.01.1969 - VIII ZR 184/66
Festsetzung einer Grundmiete als Entschädigung - Gewährung einer …
Auszug aus OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 75/23
Hierfür genügt eine Mitteilung, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nur zu einem höheren Entgelt in Betracht kommt (BGH Urt. v. 8.1.1969 - VIII ZR 184/66, BeckRS 1969, 31173522, beck-online), wobei diese Erklärung sogar bereits mit dem Ausspruch der Kündigung erfolgen kann (BGH NJW 2010, 2124f.). - OLG Brandenburg, 20.08.2019 - 3 U 22/18
Räumung und Herausgabe von Grundstücken an einen Ersteher
- OLG Schleswig, 23.11.1981 - 6 REMiet 2/81
- BGH, 14.02.2020 - V ZR 11/18
Kaufvertrag: Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrags; Kauf eines …
- BGH, 13.01.2015 - VIII ZB 55/14
Berufungsfristversäumung: Zustellung eines Urteils an den Prozessbevollmächtigen …
- BGH, 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eintritt des Verzuges bei Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts
- BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - …
- OLG Düsseldorf, 09.03.2006 - 10 U 130/05
Zum Erfolg einer Kautionsklage bei schlüssigem Vortrag des Bestehens einer …
- OLG Düsseldorf, 30.04.1987 - 10 U 220/86
Verzug; Verzugseintritt; Verzugsausschluß; Zurückbehaltungsrecht; …
- LG Köln, 30.12.2022 - 7 O 147/21
- OLG Köln, 27.08.2024 - 4 U 54/23
Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Verpachtung von Grundstücken zum …
Rn. 25 Die Verfahren OLG Köln 4 U 54/23 und 4 U 75/23 sind zur gemeinsamen Verhandlung verbunden worden.Rn. 54 Soweit die Beklagte in dem Verfahren 4 U 75/23 (dort OLG-A 64) die Frau F. M. als Zeugin dafür benannt hat, dass für diese Monate keine Rückstände bestanden haben, bedurfte es deren Vernehmung nicht.
Die Beklagte hatte darauf verwiesen, dass sie selbst zumindest anzuhören sei, weil es ihr nicht zum Nachteil gereichen könne, dass die Mutter, die einzige Zeugin eines Vier-Augen-Sachverhaltes, zwischenzeitlich verstorben sei (so u.A. LG-A 1213 und OLG-A 65 zu 4 U 75/23).
Rn. 58 (1) Durch den Widerruf der Einzelvertretungsbefugnis mit Schreiben des Klägers vom 12.07.2017 (LG-A 182f. zu 4 U 75/23) ist der Mutter auch die Geldempfangsvollmacht zugunsten der GbR entzogen worden.
Der Kläger hat der Beklagten ebenfalls unter dem 12.07.2017 den Widerruf der Einzelvertretungsmacht gegenüber der Mutter angezeigt (LG-A 180f. zu 4 U 75/23).
Rn. 63 In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass die Beklagte keine Originale der beiden Versionen der Anlage ZB5 (LG-A 1141 und 1266 zu 4 U 75/23) vorgelegt hat (§ 420 ZPO, vgl. BGH NJW 1992, 829, 830); auch kann dahinstehen, ob die Mutter der Parteien diese Schriftstücke oder eines der beiden Schriftstücke tatsächlich unterschrieben hat.
Rn. 65 Letztlich war auch insoweit Frau F. M. nicht als Zeugin zu vernehmen, da diese ausweislich des Beweisangebotes (OLG-A 65 und LG-A 1214 zu 4 U 75/23) nur für die Unterschrift unter die Versionen der Schriftstücke ZB5 als Zeugin benannt worden ist, die aus den dargestellten Gründen dahinstehen kann.
Zwar hat die Beklagte den Kläger mit Schreiben vom 22.10.2022 (LG-A 1142 zu 4 U 75/23) aufgefordert, eine den Anforderungen des § 14 Abs. 1 UStG entsprechenden Dauerrechnung zu erstellen und hierauf in der Folge mit Schriftsatz vom 02.11.2022 (LG-A 1137 zu 4 U 75/23) - hilfsweise - ein Zurückbehaltungsrecht gestützt.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Vollstreckungsabwehrklage auf Rückzahlung gezahlter Beträge im Rahmen der durch Vergleich vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 767 ; ZPO § 887 Abs. 1
Vollstreckungsabwehrklage auf Rückzahlung gezahlter Beträge im Rahmen der durch Vergleich vereinbarte Verpflichtung zur Durchführung von Mängelbeseitigungsarbeiten - ibr-online
Mängelbeseitigung mehrfach angeboten: Zwangsvollstreckung unzulässig?
Verfahrensgang
- LG Hannover, 01.02.2023 - 14 O 171/20
- LG Hannover, 24.05.2023 - 14 O 48/23: OLG Celle
- OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23
- OLG Celle, 07.11.2023 - 4 U 75/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17
Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23
Der in einem solchen Fall rein prozessual bedingte Übergang von der Klage nach § 767 ZPO auf eine Bereicherungsklage ist keine an die Voraussetzungen der §§ 263, 533 ZPO gebundene Klageänderung, sondern nach § 264 Nr. 3 ZPO statthaft (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2018, 5 AZR 538/17, juris, Rn. 13 mwN). - BGH, 25.02.1988 - III ZR 272/85
Klage auf Rückzahlung eines ausgekehrten Versteigerungserlöses - Zulässigkeit der …
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23
a) Nachdem im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens die durchgeführten Kontenpfändungen aufgehoben und damit die von der Beklagten vorgenommenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beendet waren, hat es höchstrichterlich anerkanntem prozessualen Vorgehen entsprochen, dass die Klägerin ihren Klageantrag in Form der materiellrechtlichen Bereicherungsklage auf Rückzahlung der 45.000 EUR umgestellt hat (vgl. Bl. 67 d.A.; sog. verlängerte Vollstreckungsgegenklage, siehe hierzu BGH, Urteil vom 25. Februar 1988, III ZR 272/85, juris, Rn. 11 und 12). - BGH, 07.04.2005 - I ZB 2/05
Berücksichtigung der Unzumutbarkeit der vorzunehmenden Handlung
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23
Andere materiellrechtliche Einwendungen - wie diejenige des Annahmeverzugs - konnten und können dagegen gerade und nur im Wege der Vollstreckungsgegenklage geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2005, I ZB 2/05, juris, Rn. 10 und 11). - LG Hannover, 24.05.2023 - 14 O 48/23
Unzulässige Vollstreckungsabwehrklage mangels Rechtsschutzbedürfnis
Auszug aus OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23
unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hannover vom 24. Mai 2023, Az. 14 O 48/23, nach den Schlussanträgen der Klägerin erster Instanz zu entscheiden, also die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 45.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Prozentsatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 07.11.2023 - 4 U 75/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zurückweisung einer offensichtlich nicht erfolgreichen Berufung in einem werkvertragsrechtlichen Verfahren
- ibr-online
Mängelbeseitigung mehrfach angeboten: Zwangsvollstreckung unzulässig?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mängelbeseitigung mehrfach angeboten: Zwangsvollstreckung unzulässig? (IBR 2025, 321)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 01.02.2023 - 14 O 171/20
- LG Hannover, 24.05.2023 - 14 O 48/23: OLG Celle
- OLG Celle, 04.10.2023 - 4 U 75/23
- OLG Celle, 07.11.2023 - 4 U 75/23
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