Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Insolvenzgeld-Umlage - Berechnung - kein Verstoß gegen GG oder europäisches Gemeinschaftsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung des Unfallversicherungsträgers auf Erstattung der Bundesagentur die Aufwendungen für Insolvenzgeld; Anspruch auf Umlage von Verwaltungskosten der Bundesagentur für Arbeit für die Auszahlung des Insolvenzgeldes sowie Zinsforderungen; Vereinbarkeit einer ...
Verfahrensgang
- SG Köln, 29.07.2004 - S 16 U 236/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
- BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 61/06 R
- BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08
- BSG - B 2 U 16/06 R (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BSG, 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R
Konkursausfallgeld-Umlage - Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Auch aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 21.10.1999, B 11/10 AL 8/98 R, folge nicht, dass die Erhebung der Insolvenzgeld-Umlage mit dem europäischen Recht vereinbar sei.Die Rechtsgrundlagen für die Umlage übernehmen damit im Kern das "Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung" und belasten mit dem Finanzaufwand allein die Arbeitgeber (BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, SozR 3-4100 § 186b Nr. 1).
Die Regelungen der §§ 186b bis 186d AFG haben sowohl das BVerfG als auch das BSG als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG…, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG, Urteil vom 01.0 03.1978, - 12 RK 14/77-, SozR 4100 § 186b Nr. 1, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Denn die Gewährleistung des Eigentums schützt nicht das Vermögen gegen die Belastung mit öffentlichen Geldleistungspflichten (BVerfG…, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77-, a.a.O.; Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn eine Abgabe die Pflichtige übermäßig belastet und ihre Vermögensverhältnisse grundlegend beeinträchtigt, die Abgabe also "erdrosselnde Wirkung" hat (BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R - ,a.a.O;… Jarass/Pieroth, Kommentar zum GG, 7. Aufl. 2004, Art. 14 Rn. 15).
Die Vorschriften über die Insolvenzgeld-Umlage sind im Hinblick auf Berufswahl und Berufsausübung neutral und zielen keinesfalls auf Art oder Inhalt der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit von Unternehmen ab (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Art. 2 Abs. 1 GG schützt die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Klägerin (BVerfG, Beschluss vom 18.12.1974, - 1 BvR 430/65 -, BVerfGE 38, 281, 298; BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Die Arbeitnehmer sind vorleistungspflichtig und gehen damit ein hohes Risiko ein, mit ihrem Anspruch auf Arbeitsentgelt auszufallen (BSG, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77 -, a.a.O., Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Rn. 53 Die Übernahme des Finanzierungssystems der Unfallversicherung zur Finanzierung der Insolvenzgeld-Umlage beruht daher auf sachlichen Erwägungen und ist nicht willkürlich (BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.;… Urteil vom 21.09.2000, - B 11 AL 95/99 R -, a.a.O.).
Einwände gegen die Verwendung von Haushaltsmitteln oder Beitragsaufkommen können nicht gegen die Rechtmäßigkeit gesetzlicher Beitrags- und Umlagepflichten vorgebracht werden (BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2005, - L 1 U 4519/04 -).
Rn. 56 Ein Verstoß der §§ 358 ff SGB III gegen die Vorschriften oder Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts, der die Umlageregelung nicht anwendbar macht, ist nicht zu erkennen (vgl. BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Wegen dieser ausschließlichen Zuständigkeit der Kommission kann ein Gericht eines Mitgliedstaates nicht über die Vereinbarkeit der Beihilfemaßnahmen mit dem gemeinsamen Markt entscheiden (siehe BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.; EuGHE 1991 I-5505, 5523, 5528).
Rn. 57 Art. 5 der Richtlinie 80/987 EWG überlässt "Einzelheiten der Mittelaufbringung" den Mitgliedsstaaten, stellt aber unter Buchstabe b klar, dass die Arbeitgeber zur Mittelaufbringung beitragen müssen, es sei denn, dass diese in vollem Umfange durch die öffentliche Hand gewährleistet ist (BSG, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
- BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77
Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Die Regelungen der §§ 186b bis 186d AFG haben sowohl das BVerfG als auch das BSG als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG…, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG, Urteil vom 01.0 03.1978, - 12 RK 14/77-, SozR 4100 § 186b Nr. 1, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).Denn die Gewährleistung des Eigentums schützt nicht das Vermögen gegen die Belastung mit öffentlichen Geldleistungspflichten (BVerfG…, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, a.a.O.; BSG, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77-, a.a.O.;… Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Die Arbeitnehmer sind vorleistungspflichtig und gehen damit ein hohes Risiko ein, mit ihrem Anspruch auf Arbeitsentgelt auszufallen (BSG, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77 -, a.a.O., Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber für die Berechnung der Umlage das Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen (BSG, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77 - , a.a.O.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2005, - L 1 U 4519/04 -).
- BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 95/99 R
Entgelte bei Personengestellungsverträgen als Konkursausfallgeldumlage
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Demgemäss beruht die Regelung über das Insolvenzgeld auf der Bundeskompetenz für die Sozialversicherung nach Art. 74 Nr. 12 GG, die bereits aus sich heraus auch auf die Regelung der Finanzierung gerichtet ist (BVerfG…, Beschluss vom 05.10.1993, - 1 BvL 34/81 -, SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSG, Urteil vom 21.09.2000, - B 11 AL 95/99 R -, SozR 3-4100 § 186c Nr. 3).Die Übernahme des Finanzierungssystems der Unfallversicherung dient einer klaren und praktikabeln Abgrenzung der umlagepflichtigen Unternehmen und sichert durch das Solidaritätsprinzip ein leistungsfähiges System der Sicherung gegen Lohnausfälle von Arbeitnehmern bei Insolvenzen von Arbeitgebern (BSG, Urteil vom 21.09.2000, - B 11 AL 95/99 R -, a.a.O.).
Rn. 53 Die Übernahme des Finanzierungssystems der Unfallversicherung zur Finanzierung der Insolvenzgeld-Umlage beruht daher auf sachlichen Erwägungen und ist nicht willkürlich (BSG…, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.; Urteil vom 21.09.2000, - B 11 AL 95/99 R -, a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 22.08.2005 - L 1 U 4519/04
Insolvenzgeldumlage - Verfassungsmäßigkeit - Europarechtskonformität
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Da die ab 1. Januar 1999 geltenden Regelungen im Wesentlichen identisch sind, besteht kein Anlass für eine abweichende Beurteilung (siehe auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.08.2005,- L 1 U 4519/04 -).Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung hat der Gesetzgeber für die Berechnung der Umlage das Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen (BSG…, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77 - , a.a.O.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2005, - L 1 U 4519/04 -).
Einwände gegen die Verwendung von Haushaltsmitteln oder Beitragsaufkommen können nicht gegen die Rechtmäßigkeit gesetzlicher Beitrags- und Umlagepflichten vorgebracht werden (BSG…, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 22.08.2005, - L 1 U 4519/04 -).
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Konkursausnahme
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Demgemäss beruht die Regelung über das Insolvenzgeld auf der Bundeskompetenz für die Sozialversicherung nach Art. 74 Nr. 12 GG, die bereits aus sich heraus auch auf die Regelung der Finanzierung gerichtet ist (BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993, - 1 BvL 34/81 -, SozR 3-4100 § 186c Nr. 1; BSG…, Urteil vom 21.09.2000, - B 11 AL 95/99 R -, SozR 3-4100 § 186c Nr. 3).Auch die Regelung des § 359 Abs. 2 Satz 2 SGB III, wonach die Entgeltsummen des Bundes, der Länder, der Gemeinden sowie der Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solcher juristischen Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert, nicht berücksichtigt werden, ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG vereinbar (siehe zur Vorgängervorschrift des § 186c Abs. 2 Satz AFG, BVerfG, Beschluss vom 05.10.1993, - 1 BvL 34/81 -, a.a.O.).
- BVerfG, 18.09.1978 - 1 BvR 638/78
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Die Regelungen der §§ 186b bis 186d AFG haben sowohl das BVerfG als auch das BSG als verfassungsgemäß angesehen (BVerfG, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, SozR 4100 § 186b Nr. 2; BSG…, Urteil vom 01.0 03.1978, - 12 RK 14/77-, SozR 4100 § 186b Nr. 1, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).Denn die Gewährleistung des Eigentums schützt nicht das Vermögen gegen die Belastung mit öffentlichen Geldleistungspflichten (BVerfG, Beschluss vom 18.09 1978, - 1 BvR 638/78 -, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 01.03.1978, - 12 RK 14/77-, a.a.O.;… Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.).
- BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Der Gesetzgeber hat gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.10.1987, - 1 BvR 1086/82 -, BVerfGE 77, 84, 106, Urteil vom 23.01.1990, - 1 BvL 44/86 und 48/87 -, BVerfGE 81, 156, 205 f.). - BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65
Arbeitnehmerkammern
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Art. 2 Abs. 1 GG schützt die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der Klägerin (BVerfG, Beschluss vom 18.12.1974, - 1 BvR 430/65 -, BVerfGE 38, 281, 298; BSG…, Urteil vom 21.10.1999, - B 11/10 AL 8/98 R -, a.a.O.). - BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Eintritt in den Ruhestand
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Ein Verfassungsverstoß kann nicht allein darauf gestützt werden, dass der Gesetzgeber unter mehreren möglichen Lösungen nicht die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste gewählt hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11.12.1962, - BvL 2/60 -, BVerfGE 15, 167, 201, vom 10.10.1978, - 2 BvL 3/78 -, BVerfGE 49, 280, 285, vom 10.12.1985, - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255, 271). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - L 4 U 81/04
Der Gesetzgeber hat gerade auf dem Gebiet des Sozialrechts eine weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.10.1987, - 1 BvR 1086/82 -, BVerfGE 77, 84, 106, Urteil vom 23.01.1990, - 1 BvL 44/86 und 48/87 -, BVerfGE 81, 156, 205 f.). - BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Vergünstigte Einkommensteuer
- BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 3/78
Zeugenentschädigung
- EuGH, 18.09.2003 - C-125/01
Pflücke - "Arbeitnehmerschutz - Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - …
- BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 3/01 R
Konkursausfallgeld-Zeitraum - Verfassungsmäßigkeit - Europarecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 17 U 138/05
Vereinbarkeit eines Beitragsbescheids und Umlagebescheids mit Verfassungsrecht …
- LSG Baden-Württemberg, 29.10.1998 - L 7 U 176/96
- LSG Baden-Württemberg, 14.05.2024 - L 1 U 3435/23
Rechtsstreit über die Lastenverteilung unter gewerblichen Berufsgenossenschaften …
- SG Düsseldorf, 20.03.2007 - S 16 U 179/04
Anspruch eines selbstständigen Rentenberaters auf Erstattung einer …
Mit den Berufungssenaten (vgl. Urteil vom 19.10.2005 - L 17 U 70/05, Urteil vom 24.01.2006 - L 15 U 105/05 - , Urteil vom 28.04.2006 - L 4 U 81/04 - ) geht die Kammer davon aus, dass diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt ist.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
AGBG § 3; ; AGBG § 5; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; VOB/B § 13 Nr. 4; ; VOB/B § 17 Nr. 8; ; BGB § 273; ; BGB § 638 a.F.; ; BGB § 894; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen des Anspruchs auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde; Rückgewähr einer Gewährleistungsbürgschaft wegen der Verjährung der Gewährleistungsansprüche; Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts einer Bürgschaft wegen Mängeln an einem diesbezüglich nicht ...
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 16.04.2004 - 32 O 38/03
- LG Potsdam, 16.04.2004 - 52 O 38/03
- OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75
Aufrechnungsvalutierung; Zurückbehaltungsrecht und Löschungsbewilligung
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, dass Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f; BGH NJW 1988, 3260, 3261).Entsprechendes gilt, wenn die gesicherte Forderung gar nicht erst zur Entstehung gelangt (BGHZ 71, 19, 23) oder das Sicherungsrecht nicht wirksam bestellt worden ist und dem Schuldner deshalb ein Anspruch aus § 894 BGB zusteht.
- BGH, 25.04.1988 - II ZR 17/87
Anspruch auf Berichtigung des Grundbuchs wegen Geschäftsunfähigkeit des eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
Hat der Schuldner dem Gläubiger eine Sicherheit durch Hypothek oder Grundschuld gewährt, so ist der Gläubiger nicht berechtigt, nach Erlöschen der gesicherten Forderung die Erfüllung des Anspruchs auf Rückgabe der zur Beseitigung des Rechts notwendigen Urkunden unter Berufung auf andere Forderungen gegen den Schuldner zu verweigern; denn dies würde im wirtschaftlichen Ergebnis dazu führen, dass Ansprüche gesichert wären, für die das bestellte Recht nach dem Inhalt der Sicherungsabrede nicht bestimmt war (BGHZ 71, 19, 22 f; BGH NJW 1988, 3260, 3261). - BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00
Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
Deshalb ist dem Gläubiger gegenüber der Klage auf Rückgabe einer Erfüllungsbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen versagt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533); der Sicherungsnehmer darf die Herausgabe der Sicherheit auch nicht unter Berufung auf andere, nicht gesicherte Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern (BGH WM 2001, 1756).
- BGH, 21.01.1993 - VII ZR 221/91
Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
b) Die Beklagte ist zur Zurückhaltung der Sicherheit allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 173), der sich der Senat anschließt (ebenso OLG Köln BB 1993, 1831) auch dann berechtigt, wenn die Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind - was hier unabhängig von dem Streit der Parteien zur Dauer der Gewährleistungsfrist unzweifelhaft der Fall ist, denn die Vorschuß(wider)klage wurde erst am 26. März 2003, mithin etwa sechs Jahre und fünf Monate nach Abnahme, erhoben -, aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt worden sind (§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B). - OLG Karlsruhe, 20.11.1997 - 4 U 74/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
Deshalb ist dem Gläubiger gegenüber der Klage auf Rückgabe einer Erfüllungsbürgschaft ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gewährleistungsansprüchen versagt (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 533); der Sicherungsnehmer darf die Herausgabe der Sicherheit auch nicht unter Berufung auf andere, nicht gesicherte Ansprüche aus dem Hauptvertrag verweigern (BGH WM 2001, 1756). - OLG Celle, 20.07.2000 - 13 U 271/99
Wirksamkeit einer Klausel in einem Generalübernehmervertrag, nach der die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
Im übrigen wäre die formularmäßige Verknüpfung des Beginns der Gewährleistungsfrist mit der mängelfreien Abnahme aber auch wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, weil sie von dem gesetzlich bestimmten Beginn der Verjährungsfrist des § 638 BGB a.F. mit Abnahme des Werkes wesentlich abweicht und den Werkunternehmer unbillig benachteiligt (ebenso OLG Celle BauR 2001, 259, 260). - OLG Köln, 22.06.1993 - 22 U 47/93
Zurückbehaltungsrecht; Bürgschaft; Verjährung; Gewährleistungsanspruch
Auszug aus OLG Brandenburg, 02.02.2005 - 4 U 81/04
b) Die Beklagte ist zur Zurückhaltung der Sicherheit allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 121, 173), der sich der Senat anschließt (ebenso OLG Köln BB 1993, 1831) auch dann berechtigt, wenn die Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind - was hier unabhängig von dem Streit der Parteien zur Dauer der Gewährleistungsfrist unzweifelhaft der Fall ist, denn die Vorschuß(wider)klage wurde erst am 26. März 2003, mithin etwa sechs Jahre und fünf Monate nach Abnahme, erhoben -, aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt worden sind (§ 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B).
- OLG Celle, 13.02.2007 - 16 U 5/06
Pflicht der kreditgebenden Bank zur Risikoaufklärung über das finanzierte …
Der Senat teilt auch nicht die von vielen Gerichten vertretene Auffassung, eine Schadensersatzpflicht scheitere daran, dass die Käufer darlegen und beweisen müssten, welche finanzielle Situation bestünde, wenn sie entsprechend aufgeklärt und dementsprechend dem Mietpool nicht beigetreten wären (so aber z. B. OLG Hamburg, 6 U 243, 03; OLG Braunschweig, 2 U 83/03, 85/03, 126/03; OLG Oldenburg, 9 W 28/03 und 13 W 68/03; OLG Hamburg, 4 U 81/04; BGH XI ZR 460/02). - OLG Frankfurt, 23.09.2008 - 14 U 227/05
Kauf einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage: Schadensersatz- und …
Dieser Darlehensantrag kann noch nicht als rechtsverbindliches Angebot der Kläger auf Abschluss eines entsprechenden Vorausdarlehensvertrages angesehen werden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Urteil vom 26.01.2005 - 4 U 81/04 - Seite 8, Anlagenheft E 40).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".