Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 194 BauGB, § 718 ZPO, § 1 AnfG, § 2 AnfG, § 3 AnfG
Anfechtungsgesetz: Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei belastetem Grundstück - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtungsgesetz: Feststellung der objektiven Gläubigerbenachteiligung bei belastetem Grundstück
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 20.04.2006 - 7 O 266/03
- OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
- BGH, 15.12.2011 - IX ZR 187/09
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02
Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Für die Bestimmung des Grundstückswertes ist danach entgegen der Auffassung des Landgerichts nicht auf den Verkehrswert der Immobilie sondern auf den in der Zwangsversteigerung erzielbaren Erlös des Grundstücks abzustellen, weil die Gläubiger keinen Anspruch auf den bei einer freihändigen Veräußerung zu erzielenden Verkehrswert haben, sondern lediglich auf Auskehrung des bei der Versteigerung erzielten Erlöses abzüglich der vorrangigen Belastungen und der Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens (BGH ZIP 2006, 387 388).Der für eine Anfechtung gemäß § 3 Abs. 2 Anfechtungsgesetz erforderliche Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und die Kenntnis der Beklagten davon werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 Anfechtungsgesetz vermutet (BGH, ZIP 2006, 387, 389;… Huber, Anfechtungsgesetz, a.a.O., § 3 Rdn. 63).
- BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06
Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Ob eine wertausschöpfende Belastung vorliegt, hängt vom Wert des Grundstücks sowie der tatsächlichen Höhe derjenigen Forderungen ab, die durch die eingetragenen Grundbuchrechte gesichert werden (BGH, ZNotP 2009, 317, 319).Aus der von den Klägern für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 19.05.2009, Az.: IX ZR 129/06, ergibt sich nichts Abweichendes.
- BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91
Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Die Beklagte verkennt die Reichweite der von ihr in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NJW-RR 1993, 131, 132, wenn sie meint, entgegen des Wertbestimmungsansatzes des Sachverständigen sei an dem vom Schuldner im Jahr 2001 gezahlten Kaufpreis anzuknüpfen und lediglich die anschließende Entwicklung des regionalen Immobilienmarktes zu beurteilen. - BGH, 13.07.1995 - IX ZR 81/94
Rechtsfolgen der Anfechtbarkeit eines Wohnungsrechts
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Der subjektive Tatbestand des § 3 Abs. 2 AnfG ist auch dann erfüllt, wenn bei einem auf einen Zweck gerichteten Handeln der Schuldner die Benachteiligung als mögliche Folge seines Handelns erkennt und billigend in Kauf nimmt (BGHZ 130, 314, 319). - BGH, 26.07.2005 - X ZR 134/04
Anforderungen an die Schadensermittlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.09.2009 - 4 U 91/06
Rn. 46 Der vorgenommenen Durchschnittswertbestimmung steht nicht die von der Beklagten angeführte ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Schätzung eines bloßen Mindestschadens bei besonderen Schwierigkeiten des Schadensnachweises entgegen (BGH NJW 2005, 3348).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 91/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 927; ; ZPO § 929 Abs. 2; ; ZPO § 927 Abs. 1; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 929
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände gemäß § 927 ZPO
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände; Erforderlichkeit der erneuten Vollziehung der Verfügung im Wege der Privatzustellung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Einstweilige Verfügung wird ohne Privatzustellung hinfällig
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 17.06.0002 - 1 O 233/02
- LG Potsdam, 17.06.2002 - 1 O 233/02
- LG Potsdam, 17.06.2003 - 1 O 233/02
- OLG Brandenburg, 17.06.2003 - 6 U 12/03
- OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 91/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 12.03.1999 - 22 U 66/98
Vollziehungsfrist bei Neuanordnung eines Arrestes durch Berufungsgericht
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 91/06
Immerhin sprechen gute Gründe für die Annahme, dass es sich bei einer nach Aufhebung einer erstmals erlassenen einstweiligen Verfügung im Widerspruchsverfahren durch das Berufungsgericht erlassenen einstweiligen Verfügung immer um eine neue einstweilige Verfügung handelt, die deshalb auch einer erneuten Vollziehung bedarf (so etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 68).Auch insoweit überzeugt jedoch die herrschende Meinung, die eine Kostentragungspflicht des Verfügungsklägers für das gesamte einstweilige Verfügungsverfahren als geboten erachtet, weil eine mögliche, aber unterlassene Vollziehung der einstweiligen Verfügung letztlich das gesamte Verfahren nachträglich überflüssig macht (vgl. dazu nur OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 68).
- OLG Celle, 24.07.1986 - 5 U 139/86
Antrag auf Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen veränderter Umstände; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 91/06
Es ist bereits zweifelhaft, ob man überhaupt der - im Übrigen vereinzelt gebliebenen - Entscheidung des OLG Celle (NJW-RR 1987, 64) folgen kann, wonach eine besondere Warnung des Verfügungsschuldners nicht mehr erforderlich sei, wenn eine einmal vollzogene einstweilige Verfügung nach deren Aufhebung im Widerspruchsverfahren durch die zweite Instanz lediglich bestätigt werde. - LG Bremen, 18.02.2004 - 6 O 12/03
Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2006 - 4 U 91/06
die einstweilige Verfügung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 17.06.2003, Az. 6 O 12/03, wegen veränderte Umstände aufzuheben.
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