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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22261
OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2021,22261)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.06.2021 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2021,22261)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juni 2021 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2021,22261)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    §§ 6 ff. IfSchG; SVFP-BS Nr. 2
    IfSchG; SVFP-BS

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Betriebsschließungsversicherung bei Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn 'die zuständige Behörde aufgrund einer Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz den Betrieb schließt', ist der Deckungsumfang nicht auf sog. intrinsische Gefahren beschränkt. 2. Eine Klausel in den ...

  • rechtsportal.de

    1. Verspricht ein Versicherer eine Entschädigung, wenn "die zuständige Behörde aufgrund einer Erkrankung nach dem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsschließungsversicherung für eine geschlossene Gaststätte während der ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung ohne Covid-19-Auflistung sind rechtmäßig

  • sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung für eine geschlossene Gaststätte während der Corona-Virus-Pandemie

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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • OLG Dresden, 08.06.2021 - 4 U 61/21

    Keine Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung für eine geschlossene …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2019 - IV ZR 72/18 - juris, vgl. Senat, Urteil vom 08.06.2021 - 4 U 61/21).

    Spricht der Versicherungsvertrag üblicherweise eine bestimmte Personengruppe an, so kommt es auf die Verständnismöglichkeiten dieser Adressatengruppe an (vgl. Senat, Urteil vom 08.06.2021 - 4 U 61/21).

    Gleichwohl hat dieser ausdrückliche Ausschluss als klarstellender Hinweis seinen Sinn, da es sich nicht um keine Viruskrankheit oder Erregerübertragung handelt, sondern um eine spezielle Reaktion von Zellproteinen auf Gehirnzellen, so dass eine Ansteckung im alltäglichen Kontakt kaum möglich ist (vgl. Senat, Urteil vom 08.06.2021 - 4 U 61/21).

  • BGH, 06.07.2011 - IV ZR 217/09

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Wirksamkeit einer Zusatzklausel über die …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Eine Klausel ist überraschend, wenn sie deutlich in einer Art und Weise von den Erwartungen des Versicherungsnehmers abweicht, mit denen er nach den Umständen vernünftigerweise nicht zu rechnen braucht (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09 - juris).

    Die Leistungsbegrenzung begründet für sich genommen noch keine Vertragszweckgefährdung, sondern bleibt grundsätzlich der freien unternehmerischen Entscheidung des Versicherers überlassen, soweit er nicht mit der Beschreibung der Hauptleistung beim Versicherungsnehmer falsche Vorstellungen erweckt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.07.2011 - IV ZR 217/09, Rn. 23 - juris).

  • LG Stuttgart, 30.09.2020 - 16 O 305/20

    Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Wegen des eindeutigen Wortlautes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer klar erkennen können, dass der Versicherer nur für die im Katalog aufgeführten Krankheiten und Erreger Versicherungsschutz gewährt (vgl. Fortmann in VersR 2020, 1073 - juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20 - juris; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris; vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020 - 4 O 215/20 - juris).

    Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer muss damit rechnen, dass der Versicherer den Versicherungsschutz auf im Vertrag ausdrücklich genannte Fälle beschränkt und gerade keinen Versicherungsschutz für künftig auftretende, bei Vertragsschluss unbekannte meldepflichtige Krankheiten bzw. Krankheitserreger bieten will, deren Gefahrenpotential er bei Vertragsschluss nicht kalkulieren und deshalb auch nicht bei der Bemessung von Versicherungsumfang und -prämien berücksichtigen konnte (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris).

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Ohne Erfolg stützt sich der Kläger auf Entscheidungen anderer Gerichte, denn der Wortlaut der Versicherungsbedingungen in den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen unterscheidet sich von dem hier vorliegenden Bedingungswerk (vgl. nur LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20; LG Darmstadt, Urteil vom 09.12.2020 - 4 O 220/20; LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20; LG München 1, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 - sämtlich zitiert nach juris).

    In diesem Zusammenhang kann sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Landgerichtes München (Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 - juris) stützen, denn in dem dort entschiedenen Fall wurde dem Versicherungsnehmer eine Vertriebsinformation mit dem Hinweis ausgehändigt, dass das Corona-Virus anderen Krankheitserregern gleichstehe, was sich auch aus der dortigen Vertriebsinformation ergeben hat.

  • OLG Stuttgart, 15.02.2021 - 7 U 351/20

    Betriebsschließungsversicherung: Versicherungsschutz bei behördlicher Schließung …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Daher sind die Vertragsbedingungen, was ohne Weiteres erkennbar und letztlich nicht deutlicher als durch die Verwendung des Wortes "nur" zu formulieren ist, nicht als offener, sondern vielmehr als geschlossener Katalog ausgestaltet, zumal der auf der Hand liegende Sinn und Zweck einer derart umfassenden Aufzählung letztendlich nur darin liegen kann, genau diese Krankheiten und Krankheitserreger als vom Versicherungsschutz umfasst anzusehen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2021 - 7 U 351/20 - juris).

    Durch die Benennung einzelner Krankheiten und Krankheitserreger wird das Leistungsversprechen auf bestimmte Fälle beschränkt (vgl. OLG Stuttgart - Urteil vom 15.02.2021 - 7 U 351/20 - juris).

  • BGH, 20.11.2019 - IV ZR 159/18

    Beurteilung der Formulierung "erhöhte" Kraftanstrengung in Ziffer 1.4 der …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Nach dem Transparenzgebot ist der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen gehalten, Rechte und Pflichten des Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2019 - IV ZR 159/18 - juris).

    Dem Versicherungsnehmer soll bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vor Augen geführt werden, in welchem Umfang er Versicherungsschutz erlangt und welche Umstände seinen Versicherungsschutz gefährden (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2019 - IV ZR 159/18 - juris).

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Wegen des eindeutigen Wortlautes wird ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer klar erkennen können, dass der Versicherer nur für die im Katalog aufgeführten Krankheiten und Erreger Versicherungsschutz gewährt (vgl. Fortmann in VersR 2020, 1073 - juris; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 15.07.2020 - 20 W 21/20 - juris; vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 30.09.2020 - 16 O 305/20 - juris; vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.07.2020 - 4 O 215/20 - juris).
  • LG Düsseldorf, 19.02.2021 - 40 O 53/20

    Hohe Entschädigung für Barbetreiber aus Betriebsschließungsversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Ohne Erfolg stützt sich der Kläger auf Entscheidungen anderer Gerichte, denn der Wortlaut der Versicherungsbedingungen in den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen unterscheidet sich von dem hier vorliegenden Bedingungswerk (vgl. nur LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20; LG Darmstadt, Urteil vom 09.12.2020 - 4 O 220/20; LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20; LG München 1, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 - sämtlich zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 04.11.2020 - 412 HKO 91/20

    Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Ohne Erfolg stützt sich der Kläger auf Entscheidungen anderer Gerichte, denn der Wortlaut der Versicherungsbedingungen in den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen unterscheidet sich von dem hier vorliegenden Bedingungswerk (vgl. nur LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2021 - 40 O 53/20; LG Darmstadt, Urteil vom 09.12.2020 - 4 O 220/20; LG Hamburg, Urteil vom 04.11.2020 - 412 HKO 91/20; LG München 1, Urteil vom 01.10.2020 - 12 O 5895/20 - sämtlich zitiert nach juris).
  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 72/18

    Rechtsschutzversicherung: Voraussetzungen des Risikoausschlusses für die …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.06.2021 - 4 U 98/21
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. BGH, Urteil vom 06.03.2019 - IV ZR 72/18 - juris, vgl. Senat, Urteil vom 08.06.2021 - 4 U 61/21).
  • LG Bochum, 15.07.2020 - 4 O 215/20

    Corona-Krise: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung?

  • LG Darmstadt, 09.12.2020 - 4 O 220/20

    Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss 540.000 Euro zahlen

  • OLG Dresden, 31.08.2021 - 4 U 705/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung Betriebsschließungen wegen …

    Der Senat hat mit Urteil vom 8.6.2021 (4 U 61/21) sowie nachfolgend in einer Reihe weiterer Entscheidungen (Urteile vom 15.6.2021 - 4 U 151/21 und 4 U 98/21; Urteil vom 29.6.2021 - 4 U 335/21; Urteile vom 13.7.2021 - 4 U 373/21 sowie 4 U 287/21 alle juris) zu einer wortgleichen Klausel wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Dresden, 05.10.2021 - 4 U 633/21

    Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung aufgrund von Covid 19; …

    Der Senat hat zu gleichlautenden oder inhaltlich vergleichbaren Klauseln bereits mit Urteil vom 08.06.2021 (4 U 61/21 - juris) sowie nachfolgend in einer Reihe weiterer Entscheidungen (Urteile vom 15.6.2021 - 4 U 151/21 und 4 U 98/21; Urteil vom 29.6.2021 - 4 U 335/21; Urteile vom 13.7.2021 - 4 U 373/21 sowie 4 U 287/21 alle juris, Urteil vom 31.8.2021 4 U 705/21 z.V. vorgesehen) die Erstreckung des Versicherungsschutzes für Betriebsschließungen in Folge der Corona-Pandemie verneint und zu Verständnis und Wirksamkeit dieser Klausel u.a. ausgeführt: "1.
  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 914/21

    Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer …

    Der Senat hat bereits für vergleichbar lautende Versicherungsbedingungen mit Urteil vom 08.06.2021 (4 U 61/21 - juris) sowie nachfolgend in einer Reihe weiterer Entscheidungen (Urteile vom 15.6.2021 - 4 U 151/21 und 4 U 98/21; Urteil vom 29.6.2021 - 4 U 335/21; Urteile vom 13.7.2021 - 4 U 373/21 sowie 4 U 287/21 alle juris, Urteil vom 31.8.2021 4 U 705/21 z.V. vorgesehen) die Erstreckung des Versicherungsschutzes für Betriebsschließungen in Folge der Corona- Pandemie verneint und zu Verständnis und Wirksamkeit dieser Klausel u. a. ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,40579
OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2022,40579)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.08.2022 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2022,40579)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. August 2022 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2022,40579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 294 BGB, § 295 BGB, § 355 Abs 2 S 2 BGB, § 356b Abs 2 BGB
    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs eines Autokreditvertrags

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Teilfinanzierung eines Kraftfahrzeugs Annahmeverzug eines Darlehensgebers (vorliegend verneint) Weiternutzung des finanzierten Fahrzeugs unter Leugnung ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Teilfinanzierung eines Kraftfahrzeugs Annahmeverzug eines Darlehensgebers (vorliegend verneint) Weiternutzung des finanzierten Fahrzeugs unter Leugnung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (32)

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21

    Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 68 Der Einwand der Verwirkung greift schon deshalb nicht durch, weil der streitgegenständliche Darlehensvertrag im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht beendet war und sonstige Gesichtspunkte, die das Umstandsmoment begründen könnten, nicht vorliegen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 82; OLG Stuttgart…, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 63 ff.).

    Rn. 69 Die Wirksamkeit des Widerrufs scheitert auch nicht daran, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug unter Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin nutzt (so bereits Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).

    Entsprechendes gilt, wenn er sie in sonstiger Weise an unberechtigte Bedingungen knüpft (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 89;… Ernst in: MünchKommBGB, 9. Auflage 2022, § 295 Rn. 4).

    Rn. 85 Das in dieser Weise formulierte wörtliche Angebot genügte wegen der ohne Berücksichtigung eines Abzugs für den Wertverlust des Fahrzeugs überhöhten Forderung den Anforderungen des § 295 BGB nicht (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 89).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 36 Mit seiner vor dem Urteil des EuGH vom 09.09.2021 (verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) formulierten Berufungsbegründung hat der Kläger beantragt, das Verfahren auszusetzen und dem EuGH zur Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV vorzulegen.

    Rn. 50 Soweit der Kläger die Angaben zum Verzugszins unter Berufung auf das Urteil des Europäischen vom 09.09.2021 (verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) als fehlerhaft erachtet, kritisiert die Beklagte das Urteil vor dem Hintergrund des Ziels der Richtlinie als nicht nachvollziehbar.

    Sei im Kreditvertrag vereinbart worden, dass der Verzugszinssatz nach Maßgabe des von der Zentralbank eines Mitgliedstaats festgelegten und in einem für jedermann leicht zugänglichen Amtsblatt bekannt gegebenen Änderung des Basiszinssatzes geändert werde, reiche ein Verweis im Kreditvertrag auf diesen Basiszinssatz aus, sofern die Methode zur Berechnung des Satzes der Verzugszinsen nach Maßgabe des Basiszinssatzes im Vertrag beschrieben werde (EuGH, Urteil vom 09. September 2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, juris Rn. 95).

    Abgesehen davon sind bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung des 242 BGB, in dem der hier relevante Verwirkungseinwand normativ verortet ist, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20, juris) zu beachten.

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 79 Der Beklagten steht nämlich insoweit gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, das Fahrzeug abgesandt zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; BGH…, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; Senat, Urteile vom 02.06.2022 - 4 U 64/21 und vom 14.07.2021 - 4 U 113/21; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 10).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach" Herausgabe des Fahrzeugs begehrt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 14).

    Etwas Anderes wäre schon aus praktischen Gründen in der Regel undurchführbar und widerspräche dem gesetzlichen Regelungskonzept (so BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 17).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2022 - 6 U 551/19

    Widerruf eines mit einem Kraftfahrzeugkauf verbundenen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 79 Der Beklagten steht nämlich insoweit gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, das Fahrzeug abgesandt zu haben (vgl. BGH…, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; BGH…, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; Senat, Urteile vom 02.06.2022 - 4 U 64/21 und vom 14.07.2021 - 4 U 113/21; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 10).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach" Herausgabe des Fahrzeugs begehrt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (vgl. BGH…, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 14).

    Auch dieser, auf Ersatz eines Verzugsschadens gerichtete Anspruch würde voraussetzen, dass der Kläger die seinerseits aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253, juris Rn. 25; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 22).

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 63 Die im streitgegenständlichen Darlehensvertrag vom 15.05.2015 enthaltene Regelung zum Verzugszins wird diesen Vorgaben nicht gerecht (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2022 - XI ZR 179/21 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsfolgen des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB einerseits und des § 356b Abs. 2 BGB andererseits nebeneinander bestehen oder ob es sich bei den in § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB geregelten Folgen um hinreichende Sanktionen im Sinne des Art. 23 der Verbraucherkreditrichtlinie handelt, die eine Widerruflichkeit des Vertrages ausschließen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 62).

    Aber selbst wenn man eine prinzipielle Geltung auch des Satzes 1 der Vorschrift des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB für Zinsen bejahen wollte, wären hiermit nur solche Zinsen gemeint, die zu den preisbestimmenden Faktoren gerechnet werden können und den Preis des Kredits bestimmen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 64; OLG Stuttgart…, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 34).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Vielmehr genügt es für die Begründung des Wertersatzanspruchs im Fall des Verbunds eines Darlehensvertrages mit einem, wie hier, im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrag, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht informiert hat (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253, juris Rn. 31 ff.; OLG Brandenburg…, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 168/21 -, juris Rn. 32).

    Auch dieser, auf Ersatz eines Verzugsschadens gerichtete Anspruch würde voraussetzen, dass der Kläger die seinerseits aus dem Rückgewährschuldverhältnis geschuldete Leistung der Beklagten in einer den Annahmeverzug begründenden Weise angeboten hätte (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253, juris Rn. 25; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 22).

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Ein solcher Widerspruch im Verhalten könne sich daraus ergeben, dass der Verbraucher sich einerseits auf den Widerruf des Darlehensvertrags berufe, andererseits aber das Fahrzeug auch nach seinem wirksam erklärten Widerruf weiterbenutze und dadurch bewusst und gewollt auf Kosten der finanzierenden Bank im Wert mindere (BGH, Vorlagebeschluss vom 31.01.2022 - XI ZR 113/21 -, juris Rn. 73; ebenso OLG Düsseldorf…, Urteil vom 04.11.2021 - 16 U 291/20 -, juris Rn. 35 [Nichtzulassungsbeschwerde anhängig unter Aktenzeichen XI ZR 527/21]).

    Rn. 74 Das in der oben zitierten Vorlageentscheidung (BGH, Vorlagebeschluss vom 31.01.2022 - XI ZR 113/21 -, juris Rn. 73) angeführte Urteil des EuGH vom 30.09.1997 enthält unter anderem den Rechtssatz, dass einem türkischen Arbeitnehmer die Inanspruchnahme der Rechte aus Art. 6 Abs. 1 EWGAssRBes 1/80 (nur) dann verwehrt sein kann, wenn das vorlegende Gericht feststellen sollte, dass er die Angabe, den Aufnahmemitgliedstaat nach einer bestimmten Zeit verlassen zu wollen, nur zu dem Zweck gemacht hat, die zuständigen Behörden zu veranlassen, ihm zu Unrecht die erforderlichen Erlaubnisse zu erteilen (EuGH…, Urteil vom 30.09.1997 - C-36/96 -, juris Rn. 60).

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21

    Weiternutzung und Verkauf eines Fahrzeugs nach Widerruf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 69 Die Wirksamkeit des Widerrufs scheitert auch nicht daran, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug unter Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin nutzt (so bereits Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart…, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).

    Rn. 79 Der Beklagten steht nämlich insoweit gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, das Fahrzeug abgesandt zu haben (vgl. BGH…, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; BGH…, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; Senat, Urteile vom 02.06.2022 - 4 U 64/21 und vom 14.07.2021 - 4 U 113/21; OLG Stuttgart…, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 10).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2022 - 6 U 268/18

    Einwand der Verwirkung sowie des Rechtsmissbrauchs bezüglich der Ausübung des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Rn. 68 Der Einwand der Verwirkung greift schon deshalb nicht durch, weil der streitgegenständliche Darlehensvertrag im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht beendet war und sonstige Gesichtspunkte, die das Umstandsmoment begründen könnten, nicht vorliegen (vgl. OLG Frankfurt…, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 82; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 63 ff.).

    Rn. 69 Die Wirksamkeit des Widerrufs scheitert auch nicht daran, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug unter Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin nutzt (so bereits Senat, Urteil vom 14.07.2022 - 4 U 113/21; in diesem Sinne auch OLG Frankfurt…, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg…, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 98/21
    Der Bundesgerichtshof hat dies für eine Konstellation bejaht, in welcher der Schuldner, der Käufer eines vom sog. Dieselabgasskandal betroffenen Fahrzeugs, sein Angebot zur Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs an eine Erstattung des vollen Kaufpreises zuzüglich Zinsen seit Kaufpreiszahlung - ohne Anrechnung eines Vorteilsausgleichs für gezogenen Nutzungen - gebunden hatte (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 397/19 -, juris Rn. 30, 23).
  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei …

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Widerruf eines mit einem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW verbundenen …

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für …

  • BGH, 14.06.2022 - XI ZR 552/20

    Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach §§

  • BGH, 21.09.2020 - XI ZR 648/18

    Gegenvorstellung gegen die Wertfestsetzung hinsichtlich Herabsetzung des …

  • EuGH, 30.09.1997 - C-36/96

    Günaydin u.a. / Freistaat Bayern

  • BGH, 10.07.2018 - XI ZR 149/18

    Maßgeblichkeit der Zahlung des sich nach Aufrechnung des Darlehensnehmers zu …

  • OLG Schleswig, 31.03.2022 - 5 U 155/21

    Vorlagefragen an EuGH: Wirksamkeit des Widerrufs eines auf Abschluss eines …

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

  • BGH, 19.01.2021 - XI ZR 106/20

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …

  • BGH, 21.12.2021 - XI ZR 324/21

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • BGH, 20.11.2018 - XI ZR 228/18

    Wert der Beschwer nach Widerruf eines Darlehensvertrages

  • BGH, 23.11.2021 - XI ZR 159/21

    Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 168/21

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

  • BGH, 19.01.2021 - XI ZR 411/20

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des …

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 617/20

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 23.02.2021 - XI ZR 455/20

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 25.08.2020 - XI ZR 483/19

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde als unzulässig

  • KG, 17.02.2022 - 4 U 112/21

    Anwaltszwang und Schriftformeinhalten bei Paraphe

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 638/20

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 12.04.2022 - XI ZR 179/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags …

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 10.05.2023 - 4 U 98/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,59791
OLG Schleswig, 10.05.2023 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2023,59791)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10.05.2023 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2023,59791)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 10. Mai 2023 - 4 U 98/21 (https://dejure.org/2023,59791)
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