Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
ZPO § 179; ; EGGVG §§ 23 ff.; ; EGGVG §§ 24 ff; ; EGGVG § 29 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übereinkommen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen: Zustellung von punitive-damages- oder exemplary-damages Klagen des US-amerikanischen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
EGGVG § 23; EGGVG §§ 24 ff.; EGGVG § 29; FGG § 24; GG Art. 2; GG Art. 14; HZÜ Art. 1; HZÜ Art. 6; HZÜ Art. 13; ZPO § 328
Verfahren --> Rechts- und Amtshilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtung eines Justizverwaltungsaktes; Gruppenklageverfahren nach US-amerikanischem Zivilprozessrecht ("class action"); Geltendmachung einer Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften des amerikanischen Rechts als Sammelkläger; Preisabsprachen auf dem US-amerikanischen ...
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BGH, 04.06.1992 - IX ZR 149/91
Vollstreckbarerklärung eines US-Schadensersatzurteils
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Allerdings kann es - wie bereits vom Bundesgerichtshof entschieden - dahinstehen, ob die Frage der Einordnung von punitive damages Klagen allein nach ausländischem Recht, allein nach deutschem Recht oder im Wege einer Doppelqualifikation nach beiden Rechtsordnungen übereinstimmend zu beantworten ist, da sowohl nach US-amerikanischem Recht wie auch aus deutscher Sicht eine Zivilsache anzunehmen ist (BGHZ 118, 312 ff. (337 f.) = NJW 1992, 3096 ff. mit Anm. von Koch, 3073 ff.).Strafschadensersatz nach US-amerikanischem Recht wird zugesprochen, wenn der Beklagte nicht nur einen allgemeinen Haftungstatbestand erfüllt, sondern darüber hinaus ein absichtliches, bösartiges oder rücksichtsloses Fehlverhalten gezeigt hat (vgl. BGHZ 118, 312 ff. und Böhmer, NJW 1990, 3049 ff. (3050)).
Demzufolge haben h.M. und die Rspr. - entgegen jetzt OLG Koblenz (…a.a.O.) - in der Vergangenheit die punitive damages als Zivilsachen im Sinne des HZÜ angesehen (BGHZ 118, 312 ff. (337 m. umfangreichen weiteren Nw. aus Rspr. und Lit.; rechtssystematisch zur Einordnung auch Piekenbrock, IPrax 2006, 4 ff.(7 f.)).
Ob eine daraus möglicherweise erwachsende Entscheidung zu Lasten des Zustellungsadressaten im Inland gegen ihn vollstreckt werden kann, ist damit noch nicht entschieden (Zur Frage der Anerkennung eines US-amerikanischen Urteils in derartigen Verfahren kritisch BGHZ 118, 312 ff. = NJW 1992, 3096 ff. und Stiefel/Stürner, VersR 1987, 829 ff.).
Selbst die damit verbundene Ausforschung bewirkt nicht, dass seine Durchführung gegen den ordre public im Sinne des § 328 Abs. 1 Nr. 4 ZPO verstößt (so mit ausführlicher Begründung BGHZ 118, 312 ff. (323 ff.) m. w. Nw. aus Rspr. und Lit.).
Dass aus dem durch die Zustellung geförderten Verfahren ein Urteil hervorgehen kann, dem später die Anerkennung und Vollstreckbarkeit in Deutschland versagt wird (vgl. insbesondere den Fall BGHZ 118, 312 ff.), ist kein Argument, mit dem bereits gegen die Zustellung argumentiert werden kann.
Dem Senat ist die fortlaufende Diskussion in der Rechtswissenschaft wie auch die Rechtsprechung darüber bekannt, wie mit punitive damages Verfahren und daraus resultierenden Verurteilungen in aus deutscher Sicht exzessiver Höhe umzugehen ist (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598 ff.; BGHZ 118, 312 ff.; Stiefel/Stürner, VersR 1987, 829 ff.; Koch, IPrax 1989, 313 f.; Böhmer, NJW 1990, 3049 ff.; Bungert, ZIP 1992, 1707 ff. und ZIP 1993, 815 ff.; Heß, JZ 2003, 923 ff.; Hau, IPrax 1997, 245 ff.; Hirte, VersR 2000, 148 ff.; Oberhammer, IPrax 2004, 40 ff. (45)).
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Dem lag zugrunde, dass beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines deutschen Unternehmens gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf anhängig war (Az.: 2 BvR 1198/03, NJW 2003, 2598 ff., "Napster"; vorgehend OLG Düsseldorf, WM 2003, 1587 ff.).Diese ist eine im US-amerikanischen Recht vorkommende Sammelklage, bei der einzeln aufgeführte Kläger eine nicht näher bekannte, u.U. große Zahl nicht aufgeführter anderer Geschädigter repräsentieren (so inzident BverfGE 108, 238 ff. = NJW 2003, 2598 ff.;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O.).
Dies bedeutet, dass die Zustellung nicht schon wegen Unvereinbarkeit des Klagebegehrens mit dem innerstaatlichen ordre public verweigert werden darf, sondern tatsächlich nur dann, wenn der ersuchte Staat sie für geeignet hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu gefährden (BVerfGE 91, 353 ff. = NJW 1995, 649 ff. = JZ 1995, 716 ff. mit Anm. von Stadler und mit Anm. von Geimer, EwiR 1995, 161 f. sowie BverfGE 108, 238 ff. = NJW 2003, 2598 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 357 ff.).
Das Bundesverfassungsgericht hält dies in Fällen offenkundig mißbräuchlichen Verfahrensbetriebs für möglich (BverfGE 108, 238 ff. = NJW 2003, 2598 ff. "Napster"), hat jedoch bislang diese Frage noch in keinem Fall positiv entschieden.
Dem Senat ist die fortlaufende Diskussion in der Rechtswissenschaft wie auch die Rechtsprechung darüber bekannt, wie mit punitive damages Verfahren und daraus resultierenden Verurteilungen in aus deutscher Sicht exzessiver Höhe umzugehen ist (vgl. BVerfG NJW 2003, 2598 ff.; BGHZ 118, 312 ff.; Stiefel/Stürner, VersR 1987, 829 ff.; Koch, IPrax 1989, 313 f.; Böhmer, NJW 1990, 3049 ff.; Bungert, ZIP 1992, 1707 ff. und ZIP 1993, 815 ff.; Heß, JZ 2003, 923 ff.; Hau, IPrax 1997, 245 ff.; Hirte, VersR 2000, 148 ff.; Oberhammer, IPrax 2004, 40 ff. (45)).
Ob der Souveränitätsvorbehalt des Art. 13 HZÜ einer Zustellung in Fällen einer offensichtlich mißbräuchlich erhobenen Sammelklage entgegensteht, kann der Senat offen lassen, da dies nach den Umständen des zu entscheidenden Falles hier nicht vorliegt, wobei derartige Fälle - so man sie überhaupt akzeptiert - sowieso nur absoluten Ausnahmecharakter haben könnten (warnend zu BverfGE 108, 238 ff. unter ausführlicher praxisbezogener Darstellung des amerikanischen Verfahrensbetriebes Stürner JZ 2006, 60 ff.).
- BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 1279/94
Punitive Damages
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Anders als vom OLG Koblenz angenommen, fallen auch die punitive-damages- oder exemplary-damages Klagen des US-amerikanischen Rechts unter den Anwendungsbereich des HZÜ, obschon sie privatstrafeähnlichen Charakter haben (BVerfGE 91, 335 ff. = NJW 1995, 649 ff.;… Stein/Jonas/Roth, a.a.O., Rdn 60 zu § 183 mit Nw. der OLG-Rspr und Lit.).Dies bedeutet, dass die Zustellung nicht schon wegen Unvereinbarkeit des Klagebegehrens mit dem innerstaatlichen ordre public verweigert werden darf, sondern tatsächlich nur dann, wenn der ersuchte Staat sie für geeignet hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu gefährden (BVerfGE 91, 353 ff. = NJW 1995, 649 ff. = JZ 1995, 716 ff. mit Anm. von Stadler und mit Anm. von Geimer, EwiR 1995, 161 f. sowie BverfGE 108, 238 ff. = NJW 2003, 2598 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 357 ff.).
Schließlich wird mit der Regelung des HZÜ sichergestellt, dass kein Inlandsbürger ohne sein Wissen im Ausland mit einem Verfahren überzogen werden kann, so dass die Regelung auch seinen Interessen dient, indem er sich dadurch gegen die Klage effektiv verteidigen kann (BverfGE 91, 335 ff. (345) = NJW 1995, 649 ff. (650).
- OLG Frankfurt, 13.02.2001 - 20 VA 7/00
Zustellung einer ausländischen Klage im Wege der Rechtshilfe: Ablehnung des …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Dies bedeutet, dass die Zustellung nicht schon wegen Unvereinbarkeit des Klagebegehrens mit dem innerstaatlichen ordre public verweigert werden darf, sondern tatsächlich nur dann, wenn der ersuchte Staat sie für geeignet hält, seine Hoheitsrechte oder seine Sicherheit zu gefährden (BVerfGE 91, 353 ff. = NJW 1995, 649 ff. = JZ 1995, 716 ff. mit Anm. von Stadler und mit Anm. von Geimer, EwiR 1995, 161 f. sowie BverfGE 108, 238 ff. = NJW 2003, 2598 ff.; OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 357 ff.).Umgekehrt hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. sogar die Zustellung einer US-amerikanischen Klage mit der Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Anti Dumping Act 1916 zugelassen, obwohl die Streitschlichtungsorgane der Welthandelsorganisation (WTO) schon festgestellt hatten, dass die für die Klage maßgeblichen Teile des Act 1916 gegen GATT-Vorschriften verstoßen (NJW-RR 2002, 357 ff.).
Die Befürchtung, einem sog. pre-trial-discovery unterzogen zu werden, kann als Hindernis einer Zustellung nach Art. 13 HZÜ ebenfalls nicht anerkannt werden (OLG Frankfurt, NJW-RR 2002, 357 ff. (358)).
- BGH, 30.01.2008 - IV AR (VZ) 3/05
Entscheidung über die Kosten
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Hilfsweise zu Ziffern 1. - 3. beantragt die Antragstellerin, 4. die Vollziehung der Bewilligung der Zustellung der in dem Zustellungsantrag der Firma A. , Ltd. genannten Schriftstücke an die Antragstellerin durch den Antragsgegner vom 14. Juli 2004 bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren IV AR (VZ) 3/05 auszusetzen.die Vollziehung der Zustellung der in dem im Hauptsacheantrag genannten Zustellungsantrag der Firma A. , Ltd. genannten Schriftstücke an die Antragstellerin durch den Antragsgegner vom 20.07.2004 bis zur Entscheidung des Senats über den Hauptsacheantrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß §§ 23 ff. EGGVG, hilfsweise bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren IV AR (VZ) 3/05, auszusetzen,.
das Amtsgericht Quedlinburg anzuweisen, das Zustellungszeugnis bis zur Entscheidung des Senats über den Hauptsacheantrag auf gerichtliche Entscheidung des Senats gemäß §§ 23 ff. EGGVG, hilfsweise bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Verfahren IV AR (VZ) 3/05, nicht zu erteilen und nicht zurückzuleiten.
- BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvR 1198/03
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über eine …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Sie hat ursprünglich auch beantragt, die Zustellung bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1198/03 auszusetzen, in dem anläßlich eines anderen Falles das Bundesverfassungsgericht Umfang und Grenzen des Art. 13 HZÜ verfassungsrechtlich klären werde.Dem lag zugrunde, dass beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde eines deutschen Unternehmens gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf anhängig war (Az.: 2 BvR 1198/03, NJW 2003, 2598 ff., "Napster"; vorgehend OLG Düsseldorf, WM 2003, 1587 ff.).
Der Senat hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2004 der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Vollziehung der Zustellung bis zur Entscheidung des Senats über den Hauptsacheantrag weiter zu betreiben und gleichzeitig das Hauptsacheverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 1198/03 ausgesetzt.
- OLG Koblenz, 27.06.2005 - 12 VA 2/04
Internationale Rechtshilfe: Zustellungsersuchen für eine auf einen Kartellverstoß …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Weiterhin geht es davon aus, dass in dem ihm vorliegenden Fall der Anordnung der Zustellung der Klage im Inland im Wege internationaler Rechtshilfe der Souveränitätsvorbehalt aus Art. 13 Abs. 1 HZÜ entgegenstehe (Leitsatz 2) (IPrax 2006, 25 ff.).Der Senat hält auch die im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof aufgrund des Vorlagebeschlusses des OLG Koblenz (IPrax 2006, 25 ff. mit Anm. von Piekenbrock, 4 ff.; nachgehend BGH IV VZ 3/05) zu erwartende Entscheidung nicht für präjudiziell, weshalb das Verfahren nicht bis zu dieser Entscheidung auszusetzen ist, da der Sachverhalt des vorgelegten Verfahrens Besonderheiten aufweist, die dem hier vorliegenden Fall fehlen.
- BVerfG, 03.08.1994 - 1 BvR 1279/94
Allgemeine Handlungsfreihei und Rechtsstaatsprinzip bei Gewährung von Rechtshilfe …
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Die Frage, ob derartiges auch noch nach Übersendung des Zustellungszeugnisses möglich ist (vgl. BVerfG ZIP 94, 1353 ff (1355);… OLG Frankfurt a.a.O. mit Anm. von Stadler, 147 ff.;… Schlosser, EU-Zivilprozeßrecht, 2.A., Rdn. 9 zu Art. 13 HZÜ), stellt sich hier nicht.Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz sind - jedenfalls im Rahmen einer wie hier anhängigen Hauptsache - ebenfalls zulässig, sonst wäre ein effektiver Rechtsschutz nicht mehr möglich (§ 29 Abs. 2 EGGVG i.V.m. § 24 Abs. 3 FGG) (BVerfGE 91, 140 ff.;… MünchKommZPO-Wolf, 2.A., Rdn. 20 zu § 23 EGGVG;… Zöller/Gummer, ZPO, 24.A., Rdn. 32 zu § 23 EGGVG;… Kissel, GVG, 3.A., Rdn 24 zu § 28 u. Rdn. 9 zu § 24 EGGVG).
- BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79
Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Zustellungsvorschriften haben formalen Charakter (…MünchKommZPO-Wenzel, 2.A., Rdn. 9 zu § 166; BGHZ 76, 222 ff. (229)). - EuGH, 27.04.2004 - C-159/02
Turner
Auszug aus OLG Naumburg, 09.02.2006 - 4 VA 1/04
Darin hat es in der Tat eine Gefährdung der Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland gesehen und demzufolge die Verweigerung der Zustellung durch die Zentrale Behörde gebilligt (IPrax 1997, 260 ff. = ZIP 1996, 294 ff.; Urteilsbesprechung von Hau, IPrax 1997, 245 ff.; vgl. zur europarechtlichen Behandlung von antisuit injunctions nunmehr EuGH, IPrax 2004, 425 ff. mit Anm. von Rauscher, 405 ff.). - OLG Düsseldorf, 10.01.1996 - 3 VA 11/95
Zustellung der Anordnung eines ausländischen Gerichts, mögliche Verletzung des …
- OLG Düsseldorf, 11.07.2003 - 3 VA 6/03
Bewilligung der Zustellung einer in den USA erhobenen Sammelklage
- OLG Düsseldorf, 19.02.1992 - 3 VA 1/91
- OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 20 VA 2/05
Internationale Rechtshilfe: Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Zustellung …
Zur Begründung hat der Senat unter anderem auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12.10.2004 in der Sache Az.: 4 VA 1/04 Bezug genommen, die einen ähnlichen Sachverhalt und ein mit der Antragstellerin in Verbindung stehendes Unternehmen, die A GmbH in O2, betreffe.das Verfahren im Hinblick auf den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Az: 2 VA 3/04, vom 11.05.2004 sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, Az.: 4 VA 1/04, vom 12.10.2004 gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
Letztendlich fehlt es auch an den gesetzlichen Voraussetzungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 EGGVG für eine Vorlage des Verfahrens an den Bundesgerichtshof im Hinblick auf den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Az: 2 VA 3/04, vom 11.05.2004 sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, Az.: 4 VA 1/04, vom 12.10.2004 (Antrag Ziffer 6., vgl. unten II. 2. d.).
Daraus ergibt sich gleichzeitig, dass auch eine Differgenz zum weiteren Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg, Az.: 4 VA 1/04, vom 12.10.2004 nicht vorliegt, der sich ebenfalls auf das erwähnte Unternehmen, aber auf ein anderes US-amerikanisches Klageverfahren bezieht und ohnehin lediglich die Aussetzung jenes Hauptsacheverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Az.: 2 BvR 1198/03 anordnete.
- OLG Düsseldorf, 22.07.2009 - 3 VA 9/03
Zustellung einer in den USA eingereichten Sammelklage schwarzer Südafrikaner …
Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach der Rechtsprechung des Senats und weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschlüsse vom 22.09.2008, I - 3 VA 6/08 und vom 21.04.2006, I - 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf Schadensersatz mit Strafcharakter gerichtete Klagen.Auch der Umstand, dass es sich vorliegend um eine so genannte class action handelt und der Kläger K. auch für die 32.700 Mitglieder seiner Organisation auftritt, ändert nichts an der rechtlichen Einordnung der Klage als Zivil- oder Handelsklage im Sinne des HZÜ (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; inzident BVerfG, 2 BvR 2247 - 2249/06).
Da der Senat die Anträge der Antragstellerin zurückweist, war eine formelle Beteiligung der - materiell beteiligten - Kläger des ausländischen Verfahrens nicht erforderlich (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; andererseits: OLG Celle, Beschluss vom 17.08.1990, 1 VA s 13/90, wonach im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG eine Beiladung Dritter nicht stattfindet), ungeachtet der Frage nach einer rechtlichen Grundlage für eine solche Beteiligung.
- OLG Düsseldorf, 22.09.2008 - 3 VA 6/08
Zur gerichtlichen Überprüfung der Bewilligung der Zustellung einer auf …
Unter den Anwendungsbereich des HZÜ fallen nach weit überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007, 2 BvR 1133/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.03.2006, 20 VA 7/05; OLG München, Beschluss vom 07.06.2006, 9 VA 3/04; OLG Celle, Beschluss vom 20.07.2006, 16 VA 4 /05; OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04; Senat, Beschluss vom 21.04.2006, 3 VA 12/05; Böhmer, NJW 1990, 3049; Greger NJW 1989, 3103) grundsätzlich auch auf punitive damages gerichtete Klagen.Auch der Umstand, dass es sich vorliegend um eine so genannte class action handelt, ändert nichts an der rechtlichen Einordnung der Klage als Zivil- oder Handelsklage im Sinne des HZÜ (OLG Frankfurt, 20 VA 7/05; OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; inzident BVerfG, 2 BvR 2247 - 2249/06).
Da der Senat die Anträge der Antragstellerin zurückweist, war eine formelle Beteiligung der - materiell beteiligten - Kläger des ausländischen Verfahrens nicht erforderlich (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, 4 VA 1/04; andererseits: OLG Celle, Beschluss vom 17.08.1990, 1 VA s 13/90, wonach im Verfahren gemäß §§ 23 ff. EGGVG eine Beiladung Dritter nicht stattfindet), ungeachtet der Frage nach einer rechtlichen Grundlage für eine solche Beteiligung.
- OLG Celle, 20.07.2006 - 16 VA 4/05
Zustellungsersuchen an ein deutsches Zivilgericht für eine U.S. amerikanische …
In diesem Sinne hat auch kürzlich das OLG Naumburg (Beschluss vom 09.02.2006, 4 VA 1/04, Bl 116 ff d. A.) entschieden.
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