Zivilprozessordnung
| Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
| Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
| Titel 2 - Verfahren bei Zustellungen (§§ 166 - 195) |
| Untertitel 1 - Zustellungen von Amts wegen (§§ 166 - 190) |
1Wird die Annahme des zuzustellenden Schriftstücks unberechtigt verweigert, so ist das Schriftstück in der Wohnung oder in dem Geschäftsraum zurückzulassen. 2Hat der Zustellungsadressat keine Wohnung oder ist kein Geschäftsraum vorhanden, ist das zuzustellende Schriftstück zurückzusenden. 3Mit der Annahmeverweigerung gilt das Schriftstück als zugestellt.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz - ZustRG) vom 25.06.2001
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2002 | Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz - ZustRG) | 25.06.2001 |
bevollmächtigte § 173Zustellung von elektronischen Dokumenten § 174Zustellung durch Aushändigung an der Amtsstelle § 175Zustellung von Schriftstücken gegen Empfangsbekenntnis § 176Zustellung durch Einschreiben mit Rückschein; Zustellungsauftrag § 177Ort der Zustellung § 178Ersatzzustellung in der Wohnung, in Geschäftsräumen und Einrichtungen § 179Zustellung bei verweigerter Annahme § 180Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten § 181Ersatzzustellung durch Niederlegung § 182Zustellungsurkunde § 183Zustellung im Ausland § 184Zustellungs-
bevollmächtigter; Zustellung durch Aufgabe zur Post § 185Öffentliche Zustellung § 186Bewilligung und Ausführung der öffentlichen Zustellung § 187Veröffentlichung der Benachrichtigung § 188Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung § 189Heilung von Zustellungsmängeln § 190Einheitliche Zustellungsformulare
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Rechtsprechung zu § 179 ZPO
141 Entscheidungen zu § 179 ZPO in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2018 - 1 S 10.18
Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; ...
- BGH, 29.07.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20
Zustellung eines Schriftstücks bei Verstoß gegen zwingende Zustellvorschrift
- OLG Frankfurt, 08.01.2025 - 3 U 121/24
Anwendbarkeit des § 531 Abs. 2 ZPO auch im einstweiligen Verfügungsverfahren
- VG Berlin, 25.02.2021 - 35 K 146.20
Bescheidzustellung in einer Gemeinschaftsunterkunft: Ersatzzustellung durch ...
Zum selben Verfahren:
- VG Berlin, 03.02.2021 - 35 K 146.20
Asylrecht (Iran): Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei offenen ...
- VG Berlin, 03.02.2021 - 35 K 146.20
- OLG Karlsruhe, 11.02.2025 - 2 Ws 19/25
Folgen einer nicht erkannten Unwirksamkeit der Zustellung für das ...
- LSG Bayern, 14.12.2022 - L 18 SO 150/22
Sozialgerichtsverfahren: Angabe einer Anschrift
- OLG Hamm, 24.02.2021 - 8 U 2/20
Widerspruch gegen eine Insolvenzforderung; Negative Feststellungsklage eines ...
- BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 393/19 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - ...
- VG Saarlouis, 08.12.2010 - 11 L 2288/10
Wohnung eines Inhaftierten und Ersatz von Bestattungskosten bei Erbausschlagung
Querverweise
Auf § 179 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz BGB (AGBGB)
- Grundstücksrecht
- § 27 (Verfahrensgrundsätze)