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| KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 59 Abs 1 Nr 3 FeV, § 28 Abs 3 Nr 1 StVG, § 28 Abs 4 StVG, § 13 Abs 1 Nr 1 GVGEG, § 22 Abs 1 S 1 GVGEG
Übermittlung personenbezogener Daten durch die Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt: Überprüfung der Rechtmäßigkeit als Justizverwaltungsakt; Erforderlichkeit eines (Vorschalt-) Beschwerdeverfahrens; Begriff des im Fahreignungsregister einzutragenden ... - Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Meldung eines Unfalls ans Kraftfahrt-Bundesamt ist rechtswidrig, wenn überhaupt kein Unfall passiert ist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Übermittlung von Daten durch die StA an das Kraftfahrt-Bundesamt zwecks Eintragung im Fahreignungsregister (hier: fehlerhafte Mitteilung "Verkehrsunfall"); Recht auf Löschung von Verfahrensdaten; Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung nach § 22 Abs. 1 S. 1 ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- OLG Jena, 09.09.2008 - 1 VAs 6/08
Justizverwaltungsakt
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439;… OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat…, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Fahrerlaubnisbehörde - als Empfängerbehörde im Sinne der genannten Norm (…vgl. OLG Jena a.a.O.; VRS 115, 439;… OLG Stuttgart a.a.O.) hat vor Anbringung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung - wobei der Eingang beim Kammergericht maßgebend ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 4 VAs 11/14 -) - keine Entscheidungen oder sonstigen Maßnahmen aufgrund derjenigen Daten getroffen, deren Übermittlung der Antragsteller konkret beanstandet.
Unabhängig davon steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht zu, da es sich hierbei lediglich um eine die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbereitende Aufklärungsmaßnahme handelt, die keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (§ 44a Satz 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 - juris; OLG Jena VRS 115, 439;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 28 StVG Rdn. 33).
Die Ausschlussfrist nach § 26 Abs. 1 EGGVG hat nicht begonnen, da die angefochtene Verfügung dem Betroffenen nicht zugestellt oder schriftlich bekannt gegeben worden ist (vgl. OLG Jena VRS 115, 439).
- OLG Stuttgart, 18.08.2005 - 4 VAs 12/05
Datenmitteilung: Rechtsweg für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Mitteilung ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich (vorbehaltlich der in § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG geregelten Ausnahmen) der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sofern die Rechtsgrundlage für die Übermittlung nicht in den Vorschriften enthalten ist, die das Verfahren der übermittelnden Stelle - hier der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde - regeln (vgl. eingehend OLG Stuttgart NJW 2005, 3226).Auf die Frage, ob die Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt unmittelbare Rechtswirkungen nach sich zieht, kommt es für die Gewährung des Rechtsschutzes seit Inkrafttreten des § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG nicht mehr an (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 3226;… Trautmann in NK-GVR, § 28 StVG Rdn. 19 ff.).
Zu prüfen ist daher vorliegend auch, ob die Voraussetzungen des - als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung allein in Betracht kommenden - § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG (i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG) erfüllt sind (vgl. OLG Stuttgart NJW 2005, 3226;… OLG Jena a.a.O.).
- OLG Jena, 13.07.2006 - 1 VAs 6/05
Justizverwaltungsakt
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439;… OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat…, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (…vgl. OLG Stuttgart a.a.O.; OLG Jena VRS 111, 277; Senat…, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 4 VAs 11/14 - BT-Drucks. 13/4709, S. 27;Wollweber NJW 1997, 2488, 2490).
Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).
- OLG Stuttgart, 05.02.2008 - 4 VAs 1/08
Verkehrszentralregister: Mitteilung eines Strafbefehls; falsche Versicherung an …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439;… OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat…, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).
- KG, 05.04.2012 - 4 VAs 14/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Meldung von Daten an das KBA
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt übermittelt hat (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; VRS 115, 439;… OLG Stuttgart a.a.O.;StraFo 2008, 128;Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 22 EGGVG Rdn. 1;… Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 23. Aufl., § 28 StVG Rdn. 4).Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das Kraftfahrt-Bundesamt keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (vgl. OLG Stuttgart StraFo 2008, 128; OLG Jena VRS 111, 277; Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 4 VAs 14/12 -).
- OLG Hamburg, 24.10.2008 - 2 VAs 5/08
Löschung von Daten im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Für die nach § 24 Abs. 1 EGGVG zu behauptende Rechtsverletzung reicht es aus, dass der Antragsteller ein Recht auf Löschung von Verfahrensdaten geltend macht (vgl. HansOLG Hamburg StV 2009, 234 und OLG Dresden MMR 2003, 592 - juris [jeweils zu § 489 Abs. 2 StPO];…Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 2). - OLG Dresden, 19.05.2003 - 2 VAs 4/02
Datenschutz; Errichtungsanordnug; Verwaltungsbehörde; Staatsanwaltschaft; …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Für die nach § 24 Abs. 1 EGGVG zu behauptende Rechtsverletzung reicht es aus, dass der Antragsteller ein Recht auf Löschung von Verfahrensdaten geltend macht (vgl. HansOLG Hamburg StV 2009, 234 und OLG Dresden MMR 2003, 592 - juris [jeweils zu § 489 Abs. 2 StPO];…Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 2). - OLG Celle, 04.06.1985 - 1 Ss OWi 235/85
Feststellung wegen fahrlässiger Unterlassung der Verkehrssicherung als …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Rechtlich relevant ist insoweit für den jeweiligen Verkehrsbeteiligten nur ein entstandener Fremdschaden; denn die durch einen Verkehrsunfall ausgelösten Pflichten nach § 34 StVO, § 142 StGB - deren Nichtbefolgung eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder Straftat zur Folge hat - hätten keine Berechtigung, wenn nur der Betroffene selbst einen Schaden erlitten hat (vgl. OLG Celle NJW 1986, 861;… König a.a.O.). - VG München, 14.12.2010 - M 1 K 10.5014
Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens bei wiederholten …
Auszug aus KG, 29.06.2015 - 4 VAs 18/15
Unabhängig davon steht dem Antragsteller ein Rechtsmittel gegen die Anordnung zur Beibringung des Gutachtens nicht zu, da es sich hierbei lediglich um eine die Entscheidung über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vorbereitende Aufklärungsmaßnahme handelt, die keinen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt darstellt (§ 44a Satz 1 VwGO; vgl. VG München, Urteil vom 14. Dezember 2010 - M 1 K 10.5014 - juris; OLG Jena VRS 115, 439;… Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 43. Aufl., § 28 StVG Rdn. 33).
- BayObLG, 08.11.2024 - 204 VAs 394/24
Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Fahreignungsregister, Fahren ohne …
Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer solchen Mitteilung ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich (vorbehaltlich der in § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG geregelten Ausnahmen) der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sofern die Rechtsgrundlage für die Übermittlung nicht in den Vorschriften enthalten ist, die das Verfahren der übermittelnden Stelle - hier der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde - regeln (KG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 VAs 1/08 -, juris Rn. 4).Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, da die Staatsanwaltschaft die Daten auf der Grundlage von § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG zwecks Eintragung im FAER an das KBA übermittelt hat (vgl. Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 13.07.2006 - 1 VAs 6/05 -, juris Rn. 10 ff.; VRS 115, 439; KG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 VAs 1/08 -, juris Rn. 4;… Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 22 EGGVG Rn. 1;… BeckOK GVG/Ebner, 24. Ed. 15.08.2024, EGGVG § 22 Rn. 2.1).
Rn. 12 Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da Mitteilungen der Staatsanwaltschaft an das KBA keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellen (OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 VAs 1/08 -, juris Rn. 5; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 13.07.2006 - 1 VAs 6/05 -, juris Rn. 21; KG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris).
Die angefochtene Maßnahmen der Staatsanwaltschaft Traunstein ist zu Recht erfolgt, da die Voraussetzungen des - als Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung allein in Betracht kommenden - § 28 Abs. 4 und Abs. 3 Nr. 1 StVG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris) erfüllt sind.
- BayObLG, 01.09.2025 - 204 VAs 242/25
Mitteilungen der Staatsanwaltschaft, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, …
Rn. 11 1. Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Mitteilung nach Nr. 27 der MiStra ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 EGGVG grundsätzlich (vorbehaltlich der in § 22 Abs. 1 Satz 2 EGGVG geregelten Ausnahmen) der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet, sofern die Rechtsgrundlage für die Übermittlung nicht in den Vorschriften enthalten ist, die das Verfahren der übermittelnden Stelle - hier der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde - regeln (KG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris Rn. 6; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 VAs 1/08 -, juris Rn. 4).Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (vgl. KG, Beschluss vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris Rn. 7 m.w.N.;… BT-Drucks. 13/4709, S. 27).
Die Durchführung eines Beschwerdeverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG war nicht erforderlich, da die Mitteilung der Staatsanwaltschaft an die Regierung von M. keine Entscheidung oder Anordnung der Vollstreckungsbehörde darstellt (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 05.02.2008 - 4 VAs 1/08 -, juris Rn. 5;… KG Berlin, Beschlüsse vom 05.04.2012 - 4 VAs 14/12 -, juris Rn. 9, und vom 29.06.2015 - 4 VAs 18/15 -, juris Rn. 9).
- KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
Datenübermittlung in Strafsachen von Amts wegen: Zulässigkeit und Begründetheit …
Nach dieser Vorschrift, die der Vermeidung eines doppelgleisigen Rechtswegs dient, wird die Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung ausschließlich von dem Gericht, das gegen die Entscheidung oder Maßnahme des Empfängers der Daten angerufen werden kann, in der dafür vorgesehenen Verfahrensart überprüft, sofern der Empfänger aufgrund der übermittelten Daten eine Entscheidung oder eine andere Maßnahme getroffen und dies dem Betroffenen bekannt gegeben hat, bevor ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt worden ist (vgl. OLG Jena VRS 111, 277; KG, Beschluss vom 29. Juni 2015 - 4 VAs 18/15 - juris Rdn. 7 m.w.N.;… BT-Drucks. 13/4709, S. 27; Wollweber NJW 1997, 2488, 2490).
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