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Weitere Entscheidung unten: KG, 26.05.2015

Rechtsprechung
   KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15 - 141 AR 279/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35299
KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15 - 141 AR 279/15 (https://dejure.org/2015,35299)
KG, Entscheidung vom 13.08.2015 - 4 Ws 52/15 - 141 AR 279/15 (https://dejure.org/2015,35299)
KG, Entscheidung vom 13. August 2015 - 4 Ws 52/15 - 141 AR 279/15 (https://dejure.org/2015,35299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 1 Nr 1 JGG, § 56f Abs 1 Nr 1 StGB, § 224 StGB, § 268a Abs 3 StPO
    Jugendstrafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Bewährungswiderruf wegen einer nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Entscheidung über deren Verlängerung begangenen Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und Vorentscheidung über deren Verlängerungen begangenen neuen Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewährungswiderruf wegen einer nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Entscheidung über deren Verlängerung begangenen Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen einer nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit und vor Entscheidung über deren Verlängerung begangenen Tat; Verlängerung der Bewährungszeit nach ihrem Ablauf

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • KG, 11.09.2012 - 4 Ws 77/12

    Keine Pflicht zur Anhörung nach Vollendung des 24. Lebensjahres

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Darunter können auch Taten fallen, die nur mit einer Geldstrafe geahndet wurden (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 -, juris mwN).

    Die fehlende Gewährung einer - im Widerrufsverfahren nach §§ 109 Abs. 2 Satz 1, 58 Abs. 1 Satz 3 JGG grundsätzlich zwingend zu gebenden (vgl. KG…, Beschluss vom 15. August 2008 - 2 Ws 357/08 - Brunner/Dölling, JGG 12. Aufl., § 58 Rn. 4;… Eisenberg, JGG 17. Aufl., § 58 Rn. 7; jeweils mwN) - Gelegenheit zur mündlichen Anhörung stellte hier keinen Verfahrensverstoß dar, denn die mündliche Anhörung des zum damaligen Zeitpunkt annähernd 25-jährigen Verurteilten aus Anlass eines wegen einer neuerlichen Straftat in Betracht kommenden Widerrufs war nicht erforderlich (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2012 - 4 Ws 77/12 - [juris] mwN).

  • KG, 12.05.2009 - 2 Ws 176/09

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Denn eine nach ihrem Ablauf erfolgte Verlängerung der Bewährungszeit führt nach mittlerweile ganz herrschender und zutreffender Ansicht dazu, dass sich die Zeitdauer der Verlängerung rückwirkend unmittelbar an den vorangegangenen Zeitraum anschließt (vgl. Senat StV 2012, 484; KG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -,)juris = NStZ-RR 2010, 27 Ls mwN; Fischer, StGB 62. Aufl., § 56f Rn. 17c mwN).

    Rn. 23 So wird insbesondere vertreten, dass es eine dem Rechtsstaatsgebot zuwiderlaufende rückwirkende Anwendung einer strafrechtlichen Sanktion darstelle und deshalb von vornherein unzulässig sei, eine nach Ablauf der Bewährungszeit und vor sodann erfolgter Verlängerung der Bewährungszeit und somit zu einem Zeitpunkt, in welchem der Verurteilte tatsächlich nicht unter Bewährung stand, begangene Tat als Anlasstat für einen Widerruf heranzuziehen (so KG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221, 222; OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 Ws 635/13 -, juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… MK-Groß, StGB 2. Aufl, § 56f Rn. 19).

  • KG, 31.03.2011 - 4 Ws 29/11

    Widerruf der Bewährung bei einer Jugendstrafe: Neue Straftat in der …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Beide Verlängerungen sind - was der Senat als Vorfrage zu klären hat (vgl. Senat, Beschluss vom 31. März 2011 - 4 Ws 29/11 -, juris mwN [insoweit in StV 2012, 484, nicht abgedruckt]) - wirksam erfolgt.

    Denn eine nach ihrem Ablauf erfolgte Verlängerung der Bewährungszeit führt nach mittlerweile ganz herrschender und zutreffender Ansicht dazu, dass sich die Zeitdauer der Verlängerung rückwirkend unmittelbar an den vorangegangenen Zeitraum anschließt (vgl. Senat StV 2012, 484; KG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -,)juris = NStZ-RR 2010, 27 Ls mwN; Fischer, StGB 62. Aufl., § 56f Rn. 17c mwN).

  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Rn. 31 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (…vgl. LR-Hilger, StPO 26. Aufl., § 473 Rn. 14).
  • OLG Dresden, 02.09.2010 - 2 Ws 197/10

    Verlängerung der Bewährungszeit; Anschluss an die bisherige Verlängerung trotz …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Nach anderer Auffassung soll dies grundsätzlich möglich sein, wenn dem Verurteilten zuvor ein geeigneter gerichtlicher Hinweis erteilt worden ist, aufgrund dessen er mit der Verlängerung rechnen musste (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Brandenburg StraFo 2014, 214; Thür. OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 Ws 197/10 -, juris;… LK-Hubrach, StGB 12. Aufl., § 56f Rn. 44).
  • OLG Hamm, 20.10.2009 - 3 Ws 386/09

    Widerruf; bewährungsfreie Zeit; Verlängerung der Bewährungszeit

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Nach anderer Auffassung soll dies grundsätzlich möglich sein, wenn dem Verurteilten zuvor ein geeigneter gerichtlicher Hinweis erteilt worden ist, aufgrund dessen er mit der Verlängerung rechnen musste (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Brandenburg StraFo 2014, 214; Thür. OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 Ws 197/10 -, juris;… LK-Hubrach, StGB 12. Aufl., § 56f Rn. 44).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 3 Ws 331/08

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Rn. 23 So wird insbesondere vertreten, dass es eine dem Rechtsstaatsgebot zuwiderlaufende rückwirkende Anwendung einer strafrechtlichen Sanktion darstelle und deshalb von vornherein unzulässig sei, eine nach Ablauf der Bewährungszeit und vor sodann erfolgter Verlängerung der Bewährungszeit und somit zu einem Zeitpunkt, in welchem der Verurteilte tatsächlich nicht unter Bewährung stand, begangene Tat als Anlasstat für einen Widerruf heranzuziehen (so KG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221, 222; OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 Ws 635/13 -, juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… MK-Groß, StGB 2. Aufl, § 56f Rn. 19).
  • OLG Oldenburg, 04.12.2013 - 1 Ws 635/13

    Widerruf der Bewährung wegen einer in der Zeit zwischen ursprünglichem Ablauf und …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Rn. 23 So wird insbesondere vertreten, dass es eine dem Rechtsstaatsgebot zuwiderlaufende rückwirkende Anwendung einer strafrechtlichen Sanktion darstelle und deshalb von vornherein unzulässig sei, eine nach Ablauf der Bewährungszeit und vor sodann erfolgter Verlängerung der Bewährungszeit und somit zu einem Zeitpunkt, in welchem der Verurteilte tatsächlich nicht unter Bewährung stand, begangene Tat als Anlasstat für einen Widerruf heranzuziehen (so KG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221, 222; OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 Ws 635/13 -, juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… MK-Groß, StGB 2. Aufl, § 56f Rn. 19).
  • OLG Zweibrücken, 12.02.1993 - 1 Ws 73/93

    Rückwirkende Verlängerung; Bewährungszeit; Straftat; Verlängerungsbeschluß; …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Rn. 23 So wird insbesondere vertreten, dass es eine dem Rechtsstaatsgebot zuwiderlaufende rückwirkende Anwendung einer strafrechtlichen Sanktion darstelle und deshalb von vornherein unzulässig sei, eine nach Ablauf der Bewährungszeit und vor sodann erfolgter Verlängerung der Bewährungszeit und somit zu einem Zeitpunkt, in welchem der Verurteilte tatsächlich nicht unter Bewährung stand, begangene Tat als Anlasstat für einen Widerruf heranzuziehen (so KG, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 2 Ws 176/09 -, juris; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 221, 222; OLG Oldenburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 1 Ws 635/13 -, juris; OLG Zweibrücken NStZ 1993, 510;… MK-Groß, StGB 2. Aufl, § 56f Rn. 19).
  • OLG Jena, 11.12.2013 - 1 Ws 451/13

    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf wegen erneuter Straffälligkeit zwischen …

    Auszug aus KG, 13.08.2015 - 4 Ws 52/15
    Nach anderer Auffassung soll dies grundsätzlich möglich sein, wenn dem Verurteilten zuvor ein geeigneter gerichtlicher Hinweis erteilt worden ist, aufgrund dessen er mit der Verlängerung rechnen musste (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 127; OLG Brandenburg StraFo 2014, 214; Thür. OLG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 Ws 197/10 -, juris;… LK-Hubrach, StGB 12. Aufl., § 56f Rn. 44).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1982 - 1 Ws 532/82
  • KG, 31.01.2007 - 1 AR 59/07

    In so genannter "bewährungsfreier Zeit" begangene Tat als Widerrufsgrund der …

  • KG, 18.07.2018 - 5 Ws 78/18

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Begehung einer Straftat nach Ablauf …

    Denn der Verlängerungszeitraum schließt sich - verfassungsrechtlich unbedenklich (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Februar 1995 - 2 BvR 168/95 - juris Rdn. 20) - jeweils rückwirkend unmittelbar an die vorangegangene Bewährungszeit an (vgl. HansOLG Hamburg…, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 2 Ws 361-362/03 - juris Rdn. 20; KG, Beschluss vom 13. August 2015 - 4 Ws 52/15 - juris Rdn. 21 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 5 Ws 207/17 -), und der Verurteilte ist wegen der Unrechtmäßigkeit der Verlängerungsentscheidung vom 22. April 2016 so zu behandeln, als habe sich die nunmehr ausgesprochene Verlängerung direkt an die bisherige Bewährungszeit - die infolge der Verlängerungsentscheidung vom 6. Januar 2014 bis zum 20. Januar 2016 andauerte - angeschlossen (…dazu vgl. eingehend HansOLG Hamburg, a.a.O., Rdn. 15, 19).

    Rn. 25 Nach Ablauf der ursprünglichen Bewährungszeit begangene Taten kommen jedoch ausnahmsweise als Anlass für einen späteren Aussetzungswiderruf in Betracht, wenn im Einzelfall der Verurteilte noch vor Verübung der jeweiligen Straftat durch Hinweise auf eine mögliche Verlängerung der Bewährungszeit wegen einer früheren Straftat - etwa durch Kenntniserlangung von einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verlängerung der Bewährungszeit oder von einer Mitteilung des Gerichts, dass die Verlängerung geprüft werde - daran gehindert worden ist, ein dahingehendes Vertrauen zu bilden, ihm werde wegen des erfolgten Ablaufes der ursprünglichen Bewährungszeit die Strafe erlassen (…vgl. HansOLG Hamburg, a.a.O., Rdn. 20;… Brandenburgisches OLG a.a.O. m.w.N.; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. März 2016 - 1 Ws 20/16 - juris Rdn. 11; OLG Hamm…, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-3 Ws 19/13 - juris Rdn. 11 f.;… KG a.a.O. und Beschluss vom 13. August 2015 - 4 Ws 52/15 - juris Rdn. 24 ff.).

  • KG, 20.10.2017 - 5 Ws 207/17

    Strafaussetzung zur Bewährung: Verlängerung der Bewährungszeit nach deren Ablauf; …

    Rn. 14 Bei der Bestimmung der Dauer der Verlängerung ist zu berücksichtigen, dass sich der Verlängerungszeitraum rückwirkend unmittelbar an die vorangegangene Bewährungszeit anschließt (vgl. KG, Beschluss vom 13. August 2015 - 4 Ws 52/15 - juris Rdn. 21 m.w.N.) und dass eine Verlängerung nach Ablauf des im Verlängerungsbeschluss vorgesehenen Zeitraums nicht möglich ist (…vgl. Fischer, StGB 64. Aufl., § 56f Rdn. 16 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 26.05.2015 - 4 Ws 52/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,45180
KG, 26.05.2015 - 4 Ws 52/15 (https://dejure.org/2015,45180)
KG, Entscheidung vom 26.05.2015 - 4 Ws 52/15 (https://dejure.org/2015,45180)
KG, Entscheidung vom 26. Mai 2015 - 4 Ws 52/15 (https://dejure.org/2015,45180)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 15.12.2020 - 2 Ws 384/20

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Aussetzung der Rest-Strafe

    b) Demgegenüber wird jedoch von mehreren Oberlandesgerichten vertreten, dass dies nicht gelte, wenn der Verurteilte auf die Möglichkeit einer Verlängerung der Bewährungszeit hingewiesen wurde und er wegen von ihm in der ursprünglichen Bewährungszeit begangener Straftaten ohnehin mit bewährungsrelevanten Maßnahmen (insbesondere Verlängerung und Widerruf) rechnen musste (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 Ws 451/13 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. Januar 2013 - III-3 Ws 19/13 -, juris; KG Beschl. v. 26.5.2015 - 4 Ws 52/15, BeckRS 2015, 19897; OLG Dresden, 2 Ws 197/10, juris; OLG Hamm 3 Ws 438/09, juris; Brandenburgisches OLG, 1 Ws 29/04, StraFo 2004, 214 f).
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