Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801 |
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BGB § 139
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für zwei Wohnungen im Gebiet der Stadt Nürnberg; Auslegung der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg; Fehlen einer Ausnahmeregelung für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für zwei Wohnungen im Gebiet der Stadt Nürnberg; Auslegung der Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg; Fehlen einer Ausnahmeregelung für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Die Ansicht des Verwaltungsgerichts, es komme für den Beginn der Festsetzungsverjährung auf die Abgabe der Erklärung über die Zweitwohnungsteuer an, stehe in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 zur Unzulässigkeit zeitlich unbegrenzter Festsetzbarkeit vorteilsausgleichender Abgaben (Az. 1 BvR 2457/08) und verstoße gegen das Rechtsstaatsprinzip und den Grundsatz der Rechtssicherheit, weil diese Auffassung zu einer zeitlich unbegrenzten Abgabenpflicht führe.cc KAG nicht im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 (Az. 1 BvR 2457/08) verfassungskonform einschränkend auslegen müssen.
Nur für diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es Aufgabe des Gesetzgebers ist, die berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der Einzelnen an Rechtssicherheit durch entsprechende Gestaltung zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 46).
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Rn. 12 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Satzung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar und insoweit nichtig, wenn eine aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung (sogenannte Erwerbszweitwohnung) eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, der Zweitwohnungsteuer unterworfen wird, sofern er sich in einer sogenannten melderechtlichen Zwangslage befindet (BVerfG, B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 - BVerfGE 114, 316-338).Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es ohne Einfluss auf die verfassungsrechtliche Einordnung der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ist, wenn das Innehaben der Zweitwohnung durch die Berufsausübung an einem anderen Ort als dem der Hauptwohnung veranlasst worden ist und daher die Kosten der Zweitwohnung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden können (BVerfG, B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316/334;… B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022 Rn. 33).
- BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11
Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Die vom Kläger zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit einer Kultur- und Tourismusförderabgabe für Übernachtungen (U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301) steht dieser Einschätzung nicht entgegen.Rn. 20 3. Der Kläger hat nicht dargelegt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in ergebnisrelevanter Weise von einer höchstrichterlichen Entscheidung (hier der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur sog. Übernachtungssteuer (U.v. 31.10.2016 - 9 CN 1.11) abweicht (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m. § 124a Abs. 4 VwGO).
- BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar festgestellt, dass in den Fällen, in denen der Satzungsgeber Wohnungen, die von nicht dauernd getrennt lebenden Personen aus beruflichen Gründen gehalten werden, ohne weitere Differenzierung von der Zweitwohnungsteuerpflicht ausgenommen hat, eine wortlauteinschränkende Auslegung, die den Ausnahmetatbestand auf das Vorliegen einer melderechtlichen Zwangslage reduziert, nicht zulässig ist (BVerfG, B.v. 31.10.2016 - 1 BvR 871/13 - juris). - BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es ohne Einfluss auf die verfassungsrechtliche Einordnung der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG ist, wenn das Innehaben der Zweitwohnung durch die Berufsausübung an einem anderen Ort als dem der Hauptwohnung veranlasst worden ist und daher die Kosten der Zweitwohnung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG als Werbungskosten geltend gemacht werden können (BVerfG, B.v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316/334; B.v. 17.2.2010 - 1 BvR 529/09 - NVwZ 2010, 1022 Rn. 33). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird weder ein einzelner tragender Rechtssatz noch eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (s. dazu BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - JZ 2009, 850/851). - BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08
Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Denn ausgehend von der allgemeinen Regel des § 139 BGB, die auch bei der Frage der Gesamt- oder Teilnichtigkeit von Satzungen anwendbar ist, kommt es für die Frage, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, B.v. 28.8.2009 - 9 B 40.08 - NVwZ 2009, 255 Rn. 13). - BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02
Stufe
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Der Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG unterliegen jedoch nur Gesetze im formellen Sinn, so dass eine Vorlagepflicht bezüglich der Zweitwohnungsteuersatzung der Beklagten von vornherein ausscheidet (vgl. BVerfG, B.v. 27.9.2005 - 2 BvL 11/02 - BVerfGE 114, 303 = juris Rn. 34). - BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
AG in Zürich
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Damit steht zugleich fest, dass auch der Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) gewahrt ist (vgl. BVerfG, B.v. 7.4.1965 - 2 BvR 227/64 - BVerfGE 18, 441 = juris Rn. 24). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvO 4/53
Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG und vorkonstitutionelles Recht
Auszug aus VGH Bayern, 29.05.2018 - 4 ZB 17.1801
Zwar kann ein Gericht, das willkürlich, d.h. nicht lediglich infolge eines Rechtsirrtums, eine gebotene Vorlage an ein Verfassungsgericht unterlässt, dadurch das Recht auf rechtliches Gehör verletzen (BVerfG, B. v. 26.2.1954 - 1 BvQ 4/53 - BVerfGE 3, 357/359). - VGH Bayern, 08.06.2007 - 4 ZB 07.899
- VGH Bayern, 08.05.2024 - 9 B 23.50
Wettbüro, Umgebungsbebauung überwiegend durch Wohnnutzung geprägt, (kein) …
Nach der allgemeinen Regel des § 139 BGB kommt es darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-) Regelung belässt und hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Satzungsgebers angenommen werden kann (…vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2012 - 9 B 80.11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 4 ZB 17.1801 - juris Rn. 12 [zu einer Zweitwohnungssteuersatzung]). - VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710
Nutzungsuntersagung eines Wettbüros
Nach der allgemeinen Regel des § 139 BGB kommt es darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung belässt und hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Satzungsgebers angenommen werden kann (…vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2012 - 9 B 80.11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 4 ZB 17.1801 - juris Rn. 12 [zu einer Zweitwohnungssteuersatzung]). - VG Ansbach, 30.10.2020 - AN 9 K 19.01803
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Ladens in ein Pferde- und Sportwettbüro
Nach der allgemeinen Regel des § 139 BGB kommt es darauf an, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung belässt und hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Satzungsgebers angenommen werden kann (…vgl. BVerwG, B.v. 24.2.2012 - 9 B 80.11 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 4 ZB 17.1801 - juris Rn. 12 [zu einer Zweitwohnungssteuersatzung]).
- VG Aachen, 08.05.2019 - 9 K 795/18
Zweitwohnungssteuer; Unverheiratete
Rn. 49 Vgl. zum gänzlichen Fehlen einer Ausnahmevorschrift für Erwerbszweitwohnungen Verheirateter Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 4 ZB 17.1801 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 9 LA 318/08 -, juris, Rn. 14; die hiesigen Fragen im Ergebnis teilweise ebenfalls offen lassend BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 9 C 11/16 -, juris, Rn. 43; OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2018 - 14 A 650/17 -, NRWE, Rn. 16. - VGH Bayern, 05.07.2018 - 4 ZB 18.1277
Erfolglose Anhörungsrüge gegen Nichtzulassung der Berufung
- VG München, 28.05.2019 - M 10 S 19.539
Verspätete Abgabe der Zweitwohnungsteuererklärung
Hierauf kann der Steuerpflichtige Einfluss nehmen, indem er seiner satzungsrechtlich (vgl. § 8 ZwStS) begründeten Mitwirkungspflicht nachkommt und der zuständigen Behörde die für die Steuerfestsetzung notwendigen Informationen liefert (vgl. dazu BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 4 ZB 17.1801 - juris). - VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung im Ausland
Rn. 42 Maßgeblich für das Vorliegen einer gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßenden Diskriminierung ist, ob der Inhaber der Erwerbszweitwohnung sich in einer "melderechtlichen Zwangslage" befindet, weil er wegen seines Familienstandes seinen Hauptwohnsitz nicht am Ort der vorwiegend genutzten Erwerbszweitwohnung anmelden und so der Besteuerung entgehen kann (…vgl. BVerfG, B.v. 14.3.2014 -1 BvR 1159/11 - juris Rn. 21;… OVG NW, B.v. 8.11.2018 - 14 A 650/17 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 29.5.2018 - 4 ZB 17.1801 - juris Rn. 21).
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