Rechtsprechung
   BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07   

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BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,107)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,107)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,107)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Partielle Unvereinbarkeit der Bundeswahlgeräteverordnung mit Art 38 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 2 GG mangels Sicherstellung einer dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechenden Kontrolle - Unvereinbarkeit der Verwendung von elektronischen Wahlgeräten der Firma Nedap ...

  • JurPC

    Wahlcomputer

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Zulässigkeit des Einsatzes rechnergesteuerter Wahlgeräte bei der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag - Verfassungswidrigkeit der Bundeswahlgeräteverordnung (BWahlGV) - Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl durch die ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 38 Abs. 1; ; BVerfGG § 13; ; BVerfGG § 48 Abs. 1; ; BWG § 35 Abs. 1; ; BWahlGV § 1; ; BWahlGV § 2 Abs. 6

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Einsatz von Wahlcomputern und Öffentlichkeit der Wahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Öffentlichkeit der Wahl und an die Überprüfung der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Die Wahl ist zu wichtig, um sie den Computer alleine zu überlassen

  • heise.de (Pressebericht, 03.03.2009)

    Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig

  • heise.de (Pressebericht)

    Blackbox-Voting verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Wahlcomputer!

  • archive.org PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Verfassungswidriger Einsatz von Wahlmaschinen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verwendung von Wahlcomputern bei Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation)

    Wahlcomputer verfassungswidrig

  • anwalt-und-kommunalrecht.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wahlcomputer verfassungswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wahlcomputer sind verfassungswidrig

Besprechungen u.ä. (5)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 20, 38 GG; §§ 13, 48 BVerfGG; §§ 1, 31, 35 BWahlG
    Zulässigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinbarkeit elektronischer Wahlgeräte mit Art. 38 i. V. m. Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 20 Abs. 1 u. 2, Art. 38 Abs. 1 GG
    Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Wählen per Internet

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Einsatz von Wahlcomputern verfassungswidrig

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 123, 39
  • NJW 2009, 2195
  • NVwZ 2009, 708
  • MMR 2009, 316
  • DVBl 2009, 511
  • K&R 2009, 255
  • DÖV 2009, 374
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Allein die Dauer des Verfahrens entzieht der Entscheidung nicht die Grundlage (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Deutschen Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (vgl. BVerfGE 16, 130 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).

    Die grundsätzlich gebotene Öffentlichkeit im Wahlverfahren umfasst das Wahlvorschlagsverfahren, die Wahlhandlung (in Bezug auf die Stimmabgabe durchbrochen durch das Wahlgeheimnis) und die Ermittlung des Wahlergebnisses (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 m.w.N.).

    So unterliegen Tätigkeiten des Kreiswahlleiters, mit denen gemäß § 76 Abs. 1 BWO die - öffentliche - Ermittlung des Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuss vorbereitet wird, nicht von Verfassungs wegen zwingend dem Gebot unmittelbarer Öffentlichkeit (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 ).

    Der Eingriff in die Zusammensetzung einer gewählten Volksvertretung durch eine wahlprüfungsrechtliche Entscheidung muss vor dem Interesse an der Erhaltung der gewählten Volksvertretung gerechtfertigt werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 3. Juli 2008 - 2 BvC 1/07, 7/07 -, NVwZ 2008, S. 991 m.w.N.).

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Mängel im Verfahren des Deutschen Bundestages, wie sie der Beschwerdeführer geltend macht, können für die Beschwerde nur dann beachtlich sein, wenn sie wesentlich sind und dessen Entscheidung die Grundlage entziehen (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

    Ein Einspruch ist offensichtlich unbegründet, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

    Grundsätzlich ist das Erfordernis des Bestandsschutzes einer gewählten Volksvertretung (vgl. BVerfGE 89, 243 ), das seine rechtliche Grundlage im Demokratiegebot findet, mit den Auswirkungen des festgestellten Wahlfehlers abzuwägen.

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Im Einzelnen hängen die Bestimmtheitsanforderungen von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes und der Intensität der Maßnahme ab (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ; 76, 130 ).

    Während bei vielgestaltigen und schnellen Veränderungen unterworfenen Sachverhalten geringere Anforderungen zu stellen sind, gelten höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung bei solchen Regelungen, die mit intensiveren Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Dem Gesetzgeber steht bei der Konkretisierung der Wahlrechtsgrundsätze ein weiter Entscheidungsspielraum zu, innerhalb dessen er entscheiden muss, ob und inwieweit Abweichungen von einzelnen Wahlrechtsgrundsätzen im Interesse der Einheitlichkeit des ganzen Wahlsystems und zur Sicherung der mit ihm verfolgten staatspolitischen Ziele gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 59, 119 ; 95, 335 ).

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, darüber zu befinden, ob der Gesetzgeber innerhalb seines Ermessensbereichs zweckmäßige oder rechtspolitisch erwünschte Lösungen gefunden hat (vgl. BVerfGE 59, 119 ).

    So lassen sich Beschränkungen der öffentlichen Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl ( § 36 BWG) mit dem Ziel begründen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 ; 59, 119 ).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Im Einzelnen hängen die Bestimmtheitsanforderungen von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes und der Intensität der Maßnahme ab (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ; 76, 130 ).

    Während bei vielgestaltigen und schnellen Veränderungen unterworfenen Sachverhalten geringere Anforderungen zu stellen sind, gelten höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung bei solchen Regelungen, die mit intensiveren Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 80, 124 ; 101, 1 ).

    Dabei betrifft die Normierungspflicht nicht nur die Frage, ob ein bestimmter Gegenstand überhaupt gesetzlich geregelt werden muss, sondern auch, wie weit diese Regelungen im Einzelnen zu gehen haben (vgl. BVerfGE 101, 1 ).

  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Es genügt, wenn die Grenzen der Ermächtigung durch Auslegung anhand der allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze bestimmbar sind; dabei sind Zielsetzung des Gesetzes, Sinnzusammenhang mit anderen Bestimmungen und Entstehungsgeschichte des Gesetzes von Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 23, 62 ; 55, 207 ; 80, 1 ).

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Mängel im Verfahren des Deutschen Bundestages, wie sie der Beschwerdeführer geltend macht, können für die Beschwerde nur dann beachtlich sein, wenn sie wesentlich sind und dessen Entscheidung die Grundlage entziehen (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

    Ein Einspruch ist offensichtlich unbegründet, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ).

  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Der Gesetzgeber muss selbst entscheiden, welche Fragen innerhalb welcher Grenzen und mit welchem Ziel durch die Rechtsverordnung geregelt werden sollen (vgl. BVerfGE 2, 307 ; 5, 71 ; 23, 62 ).

    Es genügt, wenn die Grenzen der Ermächtigung durch Auslegung anhand der allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze bestimmbar sind; dabei sind Zielsetzung des Gesetzes, Sinnzusammenhang mit anderen Bestimmungen und Entstehungsgeschichte des Gesetzes von Bedeutung (vgl. BVerfGE 8, 274 ; 23, 62 ; 55, 207 ; 80, 1 ).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
    Der im Rechtsstaatsprinzip und im Demokratiegebot wurzelnde Parlamentsvorbehalt gebietet, dass in grundlegenden normativen Bereichen, zumal im Bereich der Grundrechtsausübung, soweit dieser staatlicher Regelung zugänglich ist, die wesentlichen Entscheidungen vom Gesetzgeber getroffen werden (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 61, 260 ; 80, 124 ; 101, 1 ).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 727/84

    Postzeitungsdienst

  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1470/80

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des

  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 19.03.1991 - VerfGH 10/90

    Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 20. September 1990

  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvL 54/55

    Verordnungsermächtigung

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum

    Mit Rücksicht auf dieses Ziel muss der Gesetzgeber in Rechnung stellen, wie sich die Ausgestaltung des Wahlsystems auf die Verbindung zwischen Wählern und Abgeordneten auswirkt und wie sie den durch die Wahl vermittelten Prozess der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen (dazu BVerfGE 123, 39 ) beeinflusst (vgl. BVerfGE 41, 399 ).

    Welcher Grad an Bestimmtheit geboten ist, lässt sich nicht generell und abstrakt festlegen, sondern hängt von der Eigenart des Regelungsgegenstands und dem Zweck der betreffenden Norm ab (vgl. BVerfGE 89, 69 ; 103, 111 ; 123, 39 ).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Das Bundesverfassungsgerichts hat in seiner Entscheidung zur Verwendung von Stimmcomputern (BVerfGE 123, 39 ff.) den Einsatz elektronischer Wahlgeräte -ungeachtet ihrer vorherigen gründlichen und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgenden Zulassungsprüfung durch die PTB und ihrer Zulassung durch das Bundesministerium des Innern - davon abhängig gemacht, dass eine bürgerschaftliche nachträgliche Richtigkeitskontrolle gewährleistet ist.

    Seine Grundlage ist indessen gleichermaßen das Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 123, 39 ff, juris-Rz. 107).

    Rechtsstaatlichkeit verlangt nämlich auch die Transparenz und Kontrollierbarkeit jeder staatlichen Machtausübung (BVerfGE 123, 39 ff. juris-Rz. 110).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Für die näheren Anforderungen kann, nicht zuletzt in der Frage, inwieweit Maßgaben, die sich aus dem Grundgesetz ableiten lassen, ausdrücklicher und konkretisierender Festlegung im einfachen Gesetz bedürfen, auch der jeweilige Kreis der Normanwender und Normbetroffenen von Bedeutung sein (vgl. BVerfGE 110, 33 ; 123, 39 ).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2336
OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07 (https://dejure.org/2007,2336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2007 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07 (https://dejure.org/2007,2336)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2007 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07 (https://dejure.org/2007,2336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GWB § 97; ; GWB § 107 Abs. 2; ; GWB § 107 Abs. 3; ; GWB § 114; ; VOB/A § 24

  • rechtsportal.de

    Zu den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung im Vergabeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberechtsverstoß nur vermutet: Kann Rüge Erfolg haben?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis des vom Vergabeverfahren ausgeschlossenen Bieters bei Ausschlußpflicht der übrigen Angebote wegen gleichartigen Mängeln; Kriterien für das Vorliegen eines unzulässigen Vergabenachprüfungsverfahrens aufgrund gemachter Angaben "ins Blaue hinein"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtsverstoß nur vermutet: Kann Rüge Erfolg haben? (IBR 2008, 359)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 147
  • VergabeR 2007, 776
  • ZfBR 2008, 527 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.02.2004 - X ZB 44/03

    Rechtsfolgen des Abschlusses eines Vertrages vor Ablauf der Frist seit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Die Kosten des Verfahrens der sofortigen Beschwerde haben die Antragsgegnerin und die Beigeladene nach Kopfteilen gemäß §§ 91, 92 Abs. 2, 100 Abs. 1 ZPO zu tragen, nachdem sich die Beigeladene auch vor dem Senat mit eigenen Schriftsätzen und Anträgen an dem Verfahren aktiv beteiligt hat (vgl. auch BGHZ 158, 43, 59; BGH VergabeR 07, a.a.O.).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Antragsbefugnis ist stets gegeben, wenn ein Bieter sich auf die Verletzung von subjektiven Rechten mit der Behauptung beruft, die Vergabestelle habe Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht eingehalten, und wenn - seine Richtigkeit unterstellt - der Tatsachenvortrag des Antragstellers geeignet ist, die Missachtung von vergaberechtlichen Regelungen darzutun und damit in Betracht kommt, dass er hiervon auch in seinen Rechten betroffen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.09.2006, VergabeR 2007, S. 59 f).
  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 178/94

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Eine willkürliche, aufs Geradewohl oder ins Blaue hinein aufgestellte Behauptung ist allerdings unzulässig und damit unbeachtlich (vgl. auch BGH NJW 1995, 2111).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Letztlich kann allerdings diese Frage dahingestellt bleiben, denn sowohl bei Annahme einer Mindestanforderung als auch bei einer "normalen", gleichwohl formalen Anforderung an die Nebenangebote, ist der Auftraggeber an einmal festgelegte Anforderungen dieser Art zwingend gebunden, er darf auf diese weder schlicht verzichten noch sie in irgendeiner Weise abändern (vgl. zu Mindestanforderungen ausdrücklich BGH NJW 2000, S. 137, 139), will er nicht die maßgeblichen vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung verletzen.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Dabei löst das verspätete Vorbringen - weil es nicht zum Nachteil der anderen Verfahrensbeteiligten verwertet werden darf - auch nicht die Amtsermittlungspflicht der Nachprüfungsinstanzen (§ 110 Abs. 1, S. 1, §§ 120 Abs. 2, 70 Abs. 1 GWB) aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.11.2003, ZfBR 2004, Seite 98 f).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 138/84

    Vereinbarung einer Kaufoption über ein Grundstück; Umfang der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Im Vergabenachprüfungsverfahren darf auch behauptet werden, was der Betreffende aus seiner Sicht der Dinge für wahrscheinlich oder möglich hält (vgl. BGH NJW 1986, 246, 247).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Da sich die Antragsgegnerin und die Beigeladene mit identischem Rechtsschutzziel und weitgehend gleicher Begründung gegen den Nachprüfungsantrag gewandt haben, haben sie deshalb die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung im Verfahren vor der Vergabekammer notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu gleichen Kopfteilen zu tragen (ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40).
  • OLG Frankfurt, 26.03.2002 - 11 Verg 3/01

    Vergabeverfahren: Ausschluss eines Nebenangebots mit fehlenden Einheitspreisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Wenn aber ein Bieter die "Bringschuld" bei der Darlegung der Nebenangebote, insbesondere deren Gleichwertigkeit, nicht erfüllt hat, d.h., wenn z. B. Unterlagen für den Nachweis der maßgeblichen Gleichwertigkeit von vornherein fehlen oder nicht ausreichend sind, darf dieser Mangel nicht durch Aufklärungsgespräche kompensiert werden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.03.2002, NZBau 2002, 692).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - Verg 23/05

    Fehlende Antragsbefugnis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07
    Gerade auch im Hinblick darauf, dass als Maßnahme zur Beseitigung der aus Sicht der Antragstellerin vergaberechtswidrigen Vorgehensweise die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt, sofern entsprechender Bedarf bei dem öffentlichen Auftraggeber fortbesteht, hätte die Antragstellerin die Chance, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (vgl. OLG Düsseldorf, VergabeR 2005, 483, 485; BGH, VergabeR 2007, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    So fehlt einem Antragsteller bei Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes gleichwohl die Antragsbefugnis dann nicht, wenn zur Beseitigung der aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgehensweise als Maßnahme die Aufhebung der Ausschreibung in Betracht kommt und er so die Chance hätte, sich an der erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, NZBau 2006, 800 Rn. 30; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. August 2007, 11 Verg 3/07, BeckRS 2008, 13765; Senatsbeschluss vom 27. April 2005, VII-Verg 23/05, BeckRS 2005, 5608).
  • OLG Rostock, 12.08.2020 - 17 Verg 3/20

    Vergabenachprüfung bei Konzessionsvergabe für die Durchführung von

    Das ergänzende Vorbringen des Antragsgegners nach der mündlichen Verhandlung ist nicht zu berücksichtigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. November 2007 - Verg 10/07 -, Rn. 43, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07. August 2007 - 11 Verg 3/07 -, Rn. 81, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019 - VII-Verg 66/18 -, Rn. 67, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 06. April 2005 - 1 Verg 1/05 -, Rn. 55, juris; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 4. Aufl., § 175 Rn. 10) und bietet keinen Anlass zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.
  • OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07

    Rechtsanwaltsgebühr bei Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Anrechnung

    11 Verg 3/07 11 Verg 4/07.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31217
BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,31217)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,31217)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (https://dejure.org/2009,31217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Was ist der Bundestag wert?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Gesetzliche und private Krankenversicherung sollen als jeweils eigene Säule für die ihnen zugewiesenen Personenkreise einen dauerhaften und ausreichenden Versicherungsschutz gegen das Risiko der Krankheit auch in sozialen Bedarfssituationen sicherstellen (vgl. zu den Einzelheiten Urteil des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 u.a.).

    Der Sachvortrag der Beschwerdeführer stimmt weitgehend mit dem Vorbringen überein, welches dem Urteil des Ersten Senats vom 10. Juni 2009 (1 BvR 706/08 u.a.) zugrunde lag.

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Dabei können gerade die systematische Stellung einer Vorschrift im Gesetz und ihr sachlich-logischer Zusammenhang mit anderen Vorschriften diesen Sinn und Zweck freilegen (vgl. BVerfGE 48, 246 m.w.N.).

    Denn es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber sachlich Zusammenhängendes so geregelt hat, dass die gesamte Regelung einen durchgehenden, verständlichen Sinn ergibt (vgl. BVerfGE 48, 246 ).

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87

    Lohnsteuerhilfeverein

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Interessen des Gemeinwohls, die der Staat beim Schutz anderer verfassungskräftiger Rechtsgüter wahrnimmt, die Intensität des Eingriffs in die Vereinsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

    b) Dieser Eingriff ist jedoch auch bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in gleichem Maße wie bei großen Versicherern grundsätzlich zum Schutz anderer Schutzgüter mit Verfassungsrang aus Gründen des gemeinen Wohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Interessen des Gemeinwohls, die der Staat beim Schutz anderer verfassungskräftiger Rechtsgüter wahrnimmt, die Intensität des Eingriffs in die Vereinsfreiheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

    b) Dieser Eingriff ist jedoch auch bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in gleichem Maße wie bei großen Versicherern grundsätzlich zum Schutz anderer Schutzgüter mit Verfassungsrang aus Gründen des gemeinen Wohls gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Denn im Unterschied zu dem Typus der Vereinigungen, die das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit seiner Geschichte und seiner heutigen Geltung nach primär schützen will, tritt bei diesen Gesellschaften das personale Element bis hin zur Bedeutungslosigkeit zurück (vgl. BVerfGE 50, 290 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Ein Normverständnis, welches mit dem Gesetzeswortlaut nicht mehr in Einklang zu bringen ist, kann durch verfassungskonforme Auslegung ebenso wenig gewonnen werden wie ein solches, das in Widerspruch zu dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes treten würde (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.06.2009 - 2 BvC 3/07
    Der persönliche Schutzbereich erfasst dabei nicht nur die natürlichen Personen, welche sich zu einem Verein zusammenschließen, sondern auch den Verband selbst in seinem Recht auf Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte sowie das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 80, 244 stRspr).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5460
OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07 (https://dejure.org/2008,5460)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2008 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07 (https://dejure.org/2008,5460)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 11 Verg 3/07, 11 Verg 4/07 (https://dejure.org/2008,5460)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt setzt dem "Anrechnungswahn" zumindest für das Vergaberecht ein Ende

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung der vor der Vergabekammer entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.08.2007 - 11 Verg 3/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
    11 Verg 3/07 11 Verg 4/07.
  • KG, 14.02.2005 - 2 Verg 13/04

    Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren: Rechtsanwaltsgebühr für Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2008 - 11 Verg 3/07
    Dem echten Rechtsmittelverfahren, als das das vergaberechtliche Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht angesehen werden muss, ist eine Anrechnung fremd (KG, VergabeR 2005, 402 mit Anmerkung von Trautner).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2009 - Verg 17/08

    Erstattung von Anwaltskosten im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren;

    Soweit die Gegenauffassung darauf verweist (KG NZBau 2005, 358; ebenso OLG München, Beschluss vom 12.06.2008, Verg 13/07; OLG Celle, Beschluss vom 23.06.2008, 13 Verg 10/07; so letztlich auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.06.2006, 11 Verg 3/07 und 4/07, BeckRS 2008, 20395, das eine Anrechnung für unangemessen hält, weil es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein Rechtsmittelverfahren handele), das Verfahren vor der Vergabekammer gleiche eher einem gerichtlichen Verfahren, trifft dies jedenfalls kostenrechtlich nicht zu.
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Rechtsprechung
   AG Grünstadt, 15.02.2008 - L 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,54656
AG Grünstadt, 15.02.2008 - L 4/07 (https://dejure.org/2008,54656)
AG Grünstadt, Entscheidung vom 15.02.2008 - L 4/07 (https://dejure.org/2008,54656)
AG Grünstadt, Entscheidung vom 15. Februar 2008 - L 4/07 (https://dejure.org/2008,54656)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der neuen Gesetzeslage über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung auf schon vor dem 01.07.07 anhängige Zwangsverwaltungsverfahren; Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von Wohngeld i.R.e. Zwangsverwaltungsverfahrens trotz ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 07.05.1976 - 8 W 47/76
    Auszug aus AG Grünstadt, 15.02.2008 - L 4/07
    Ist über mehrere Eigentumswohnungen, die dem gleichen Eigentümer gehören und die z.T. vermietet sind, z.T. aber nicht genutzt werden, die Zwangs Verwaltung angeordnet, so kann das Gericht nicht gemäß § 153 Abs. 1 ZVG den Zwangsverwalter anweisen, aus den Einkünften vermieteter Wohnungen die Hausgelder für nicht genutzte Wohnungen an den Hausverwalter der Wohnungseigentümer-Gemeinschaft abzuführen, OLG Stuttgart, Beschluss vom 07.05.1976, 8 W 47/76.
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Rechtsprechung
   KAG Freiburg, 30.11.2007 - 4/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,54625
KAG Freiburg, 30.11.2007 - 4/2007 (https://dejure.org/2007,54625)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 30.11.2007 - 4/2007 (https://dejure.org/2007,54625)
KAG Freiburg, Entscheidung vom 30. November 2007 - 4/2007 (https://dejure.org/2007,54625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zmv-online.de PDF

    Freizeitausgleich bei Ganztagsschulungen für teilzeitbeschäftigte MAV-Mitglieder

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EGMR, 03.09.2013 - 5376/11

    M.C. ET AUTRES c. ITALIE

    7/4/07.

    7/4/07.

    7/4/07.

    7/4/07 Décision non-exécutée.

  • OLG Hamburg, 03.08.2011 - 2 VA 9/11

    Aufnahme eines Rechtsanwalts in die Liste für Insolvenzverwaltungen

    Das Amtsgericht missachte die vom Oberlandesgericht (2 Va 4/07) aufgestellten Maßgaben für die Aufstellung geeigneter und objektiv nachprüfbarer Kriterien und verletze den Antragsteller damit in seinem Grundrecht auf freie Berufsausübung, Art. 12 GG .

    Da die Vorauswahlliste weiterhin bei dem zuständigen Abteilungsrichter in richterlicher Unabhängigkeit frei von behördlichen Weisungen geführt wird, liefe anderenfalls der vom Bundesverfassungsgericht gerade geforderte Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Aufnahme leer (vgl. Senat, 2 Va 4/07).

  • EGMR, 11.07.2013 - 45830/08

    BAKIRTZIDIS ET AUTRES c. GRÈCE

    Christos DALAGIANNIS, né le 4/07/1955.
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Rechtsprechung
   KAGH, 03.08.2007 - M 4/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,50854
KAGH, 03.08.2007 - M 4/07 (https://dejure.org/2007,50854)
KAGH, Entscheidung vom 03.08.2007 - M 4/07 (https://dejure.org/2007,50854)
KAGH, Entscheidung vom 03. August 2007 - M 4/07 (https://dejure.org/2007,50854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 311/67

    Grundrechtsschutz des Personalrats

    Auszug aus KAGH, 03.08.2007 - M 4/07
    Wie das Bundesverfassungsgericht anerkannt hat, besitzt der Personalrat und daher auch der Betriebsrat keine eigenständige Grundrechtsfähigkeit; er ist auch nicht befugt, Grundrechte der Beschäftigten "gleichsam gesammelt" wahrzunehmen (BVerfGE 28, 314, 323 = AP GG Art. 9 Nr. 18).
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