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   VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03 (HS), 41-IV-03 (e.A.)   

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https://dejure.org/2003,12116
VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03 (HS), 41-IV-03 (e.A.) (https://dejure.org/2003,12116)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.08.2003 - 40-IV-03 (HS), 41-IV-03 (e.A.) (https://dejure.org/2003,12116)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. August 2003 - 40-IV-03 (HS), 41-IV-03 (e.A.) (https://dejure.org/2003,12116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendige Mitwirkung eines Verteidigers im Strafverfahren; Gebot fairer Verfahrensführung; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Entpflichtungsantrag

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Hierauf gestützt und ausgehend von dem Grundsatz, dass fachgerichtliche Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Kammerentscheidungen (Beschl. v. 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95, StraFo 1998, 17; weitere Nachweise in NJW 2001, 3695 [3696]) entsprechende Verfassungsbeschwerden als unzulässig angesehen.

    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]; BVerfG NJW 2001, 3695 [3696]; vgl. einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO).

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen nunmehr gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695 [3697]).

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwer wiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. BVerfGE 39, 238 [243]; 46, 202 [210]).

    Die Entpflichtung des beigeordneten Verteidigers kann der Beschuldigte grundsätzlich erst dann verlangen, wenn der Zweck der Pflichtverteidigung, dem Beschuldigten einen geeigneten Beistand zu sichern und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten, ernsthaft gefährdet ist (vgl. BVerfGE 39, 238 [245]).

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2002 - 96-IV-01
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Mit Blick auf den Streitfall bestehen solche inhaltsgleichen Verbürgungen sowohl bei der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG bzw. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) als auch bei der grundrechtsgleichen Gewährleistung des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bzw. Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf; vgl. BVerfGE 68, 237 [255]; SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).

    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf ebenso wie die grundgesetzliche Gewährleistung des fairen Verfahrens nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschl. v. 17. Juni 1999 - Vf. 87-IV-98).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Mit Blick auf den Streitfall bestehen solche inhaltsgleichen Verbürgungen sowohl bei der Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG bzw. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) als auch bei der grundrechtsgleichen Gewährleistung des fairen Verfahrens (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes bzw. Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf; vgl. BVerfGE 68, 237 [255]; SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwer wiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (vgl. BVerfGE 39, 238 [243]; 46, 202 [210]).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    In einer solchen Konstellation drängt sich, wenn mit dem Wechsel - wie hier - weder eine Belastung der Landeskasse mit nennenswerten Mehrkosten noch eine Verfahrensverzögerung zu befürchten ist, die Bejahung eines Anspruchs auf den Wechsel des Pflichtverteidigers (vgl. KG NStZ 1992, 201 [202]) bzw. auf isolierte Beiordnung des (neuen) Anwalts des Vertrauens auf.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (vgl. BVerfGE 9, 36 [38]; BVerfG NJW 2001, 3695 [3696]; vgl. einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • VerfGH Sachsen, 20.02.2003 - 8-IV-03

    Verfassungsbeschwerde gegen Haftbefehl; Verstoß gegen Beschleunigungsgebot;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen subjektiven Rechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, ständ. Rspr.).
  • BVerfG, 25.04.1995 - 2 BvR 62/95

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rehctswegerschöpfung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Hierauf gestützt und ausgehend von dem Grundsatz, dass fachgerichtliche Zwischenentscheidungen nicht sogleich mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden können, hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Kammerentscheidungen (Beschl. v. 25. April 1995 - 2 BvR 62/95, 2 BvR 765/95, StraFo 1998, 17; weitere Nachweise in NJW 2001, 3695 [3696]) entsprechende Verfassungsbeschwerden als unzulässig angesehen.
  • BGH, 11.09.1986 - 1 StR 472/86

    Ausreichende Verteidigung des Angeklagten durch anwesenden Pflichtverteidiger bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.08.2003 - 40-IV-03
    Dies wäre aus der Sicht des Landgerichts, das wegen Mittellosigkeit des Beschwerdeführers mit einem späteren Beiordnungsantrag von Rechtsanwalt Dr. W. rechnete, trotz der Ist-Vorschrift des § 143 StPO möglich und deshalb zu prüfen gewesen (vgl. Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 3. Aufl., § 143 Rn. 3 unter Hinweis auf BGH NStZ 1987, 34; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 141 Rn 1a; vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ 1982, 298 [299]).
  • VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 87-IV-98
  • OLG Zweibrücken, 16.02.1982 - 1 Ws 54/82

    Antrag auf Rücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers durch die

  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 3-IV-07

    Rechtswegerschöpfung bei der Möglichkeit einer fachgerichtlichen Nachprüfung der

    Dabei kann dahin stehen, ob sich die Unzulässigkeit bereits aus der fehlenden Erschöpfung des Rechtswegs (§ 27 Abs. 2 Satz 1 SächsVerfGHG) ergibt, weil die Auswahl des Pflichtverteidigers noch im weiteren Strafverfahren zur fachgerichtlichen Nachprüfung gestellt werden kann (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]).

    Dazu gehört auch, dass einem Beschuldigten, der die Kosten eines gewählten Verteidigers nicht aufbringen kann, in schwer wiegenden Fällen von Amts wegen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03.

    Wenngleich Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf nicht das Recht umfasst, jederzeit durch einen Pflichtverteidiger der eigenen Wahl vertreten zu werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01), so sind bei der Bestellung des Pflichtverteidigers die Vorschläge des Beschuldigten möglichst zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]); dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen.

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen nunmehr gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 48-IV-21
    Die Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers ist eine Zwischenentscheidung, die grundsätzlich nicht isoliert mit der Verfassungsbeschwerde angefochten werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; Beschluss vom 26. Februar 2009 - Vf. 94-IV-08; vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1246/07 - juris Rn. 11; Beschluss vom 8. Februar 1967, BVerfGE 21, 139 [143]; VerfGH NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 55/19.VB-2 - juris Rn. 7).

    Entstünden dem Beschwerdeführer schwere und unabwendbare Nachteile, falls er zunächst auf den Rechtsweg zu den Fachgerichten verwiesen würde, hindert das Subsidiaritätsprinzip eine Entscheidung über die vorab eingelegte Verfassungsbeschwerde nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]).

    Eine Sondersituation, in der dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, zunächst den Rechtsweg zu den Fachgerichten zu erschöpfen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 - juris Rn. 27 ff.), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.

  • VerfGH Sachsen, 18.03.2004 - 15-IV-04
    Die als verletzt gerügte Gewährleistung des fairen Verfahrens ist in Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf inhaltsgleich verbürgt (BVerfGE 68, 237 [255]; SächsVerfGH, Beschl. v. 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01 und Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03).

    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO).

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen nunmehr gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; BVerfG NJW 2001, 3695 [3697]).

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1958, BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 2 StPO).

    Dem auch in dieser Situation bestehenden Recht auf einen Vertrauensanwalt stehen gegebenenfalls vorrangige verfahrenssichernde Aspekte gegenüber (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, a.a.O. S. 3697).

  • OLG Stuttgart, 24.06.2015 - 4 Ws 222/15

    Strafverteidigung: Beiordnung eines bisherigen Wahlverteidigers für die

    Nicht immer schon dann, wenn tatbestandlich von einem "Verdrängen" des bisherigen Pflichtverteidigers gesprochen werden kann, darf die Bestellung des vom Beschuldigten gewünschten (neuen) Anwalt des Vertrauens unterbleiben (SächsVerfGH, StraFo 2004, 54).
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
    Dem Beschuldigten ist der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegen stehen (SächsVerfGH, Beschl. v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03; vgl. auch BVerfGE 9, 36 [38] und BVerfG NJW 2001, 3695 [3696] sowie einfachrechtlich: § 142 Abs. 1 Satz 3 StPO).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 118-IV-10
    Die Beschwerdeführer befinden sich weder in Untersuchungshaft noch musste etwa die Hauptverhandlung bereits einmal nach durchgeführter Beweisaufnahme ausgesetzt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2001, StV 2001, 601 [602]; SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03[e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 01.06.2006 - 47-IV-06
    Die Gewährleistung des fairen Verfahrens ist in Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und in Art. 78 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 SächsVerf inhaltsgleich verankert (vgl. BVerfGE 68, 237 [255]; SächsVerfGH, Beschluss vom 21. November 2002 - Vf. 96-IV-01 und Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 35-IV-04
    Für die Beurteilung, ob ein "anderer wichtiger Grund" vorliegt, kommt es entscheidend darauf an, ob die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um mit der gebotenen Schnelligkeit eine gerichtliche Entscheidung über die dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. SächsVerfGH, Beschl. v. 20. Februar 2003 - Vf. 8-IV-03, v. 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 und v. 20. November 2003 - Vf. 68-IV-03).
  • VerfGH Sachsen, 17.10.2013 - 73-IV-13
    b) Soweit der Beschwerdeführer ferner geltend macht, dass sein Recht auf Verteidigung aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf im Hauptverfahren vor dem Landgericht aufgrund der Entpflichtung seines Verfahrensbevollmächtigten als Pflichtverteidiger verletzt worden sei, greift er eine fachgerichtliche Zwischenentscheidung an und macht in diesem Zusammenhang eine Rechtsverletzung geltend, die im bereits eingeleiteten Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof überprüft werden kann (vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 27. August 2003 - Vf. 40-IV-03 [HS]/Vf. 41-IV-03 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 20.11.2003 - 68-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 28-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 2-IV-11
  • VerfGH Sachsen, 23.10.2014 - 8-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines

  • VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 86-IV-04
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