Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11 (HS), 41-IV-11 (e.A.) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- VerfGH Sachsen
Nichterfüllung der Anforderungen an die Begründung einer Vb - Möglichkeit der Verletzung des Freiheitsgrundrechts, des Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie der Ansprüche auf ein gerechtes und zügiges Verfahren nicht substantiiert dargelegt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 01.10.2010 - 217 Ds 106 Js 56129/06
- VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11 (HS), 41-IV-11 (e.A.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (21)
- KG, 25.06.2009 - 2 Ws 252/09
Strafaussetzung zur Bewährung: Voraussetzungen des Widerrufs wegen erneuter …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
(3) Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass der Widerruf auf strafbare Handlungen gestützt worden sei, die nach Art und Schwere mit den früheren Delikten nicht vergleichbar seien, setzt er sich nicht damit auseinander, dass solches nach überwiegender Rechtsprechung für einen Widerruf nach § 56f StGB nicht erforderlich ist (vgl. KG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Juni 1988 - 2 Ws 238/88 - juris Rn. 4f.;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 56f Rn. 8a), sondern vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht genügt (…KG, a.a.O.; OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris Rn. 9).Zwar hat nach Ende der Bewährungszeit ein Widerruf der Strafaussetzung zu unterbleiben, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes des Verurteilten eine solche Entscheidung nicht mehr vertretbar ist (vgl. KG, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 25; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 Ws 114/08 - juris Rn. 16; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 2008, NStZ-RR 2009, 95).
- BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07
Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung eines Kindes in einer geschlossenen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Diese formellen Gewährleistungen stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf in untrennbarem Zusammenhang (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. zu Art. 104 GG: BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981, BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, BVerfGK 11, 323 [329 f.]).So ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995, NStZ-RR 1996, 168; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, BVerfGK 11, 323 [330 f.]).
- VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 118-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Diese formellen Gewährleistungen stehen mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf in untrennbarem Zusammenhang (vgl. im Einzelnen: SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.; vgl. zu Art. 104 GG: BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1981, BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, BVerfGK 11, 323 [329 f.]).So ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1995, NStZ-RR 1996, 168; BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007, BVerfGK 11, 323 [330 f.]).
- BVerfG, 12.08.2008 - 2 BvR 1448/08
Verletzung der Unschuldsvermutung durch den Widerruf der Strafaussetzung wegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Insbesondere übergeht der Beschwerdeführer, dass ein Bewährungswiderruf wegen der Unschuldsvermutung in der Regel erst in Betracht kommt, wenn es wegen der neuen strafbaren Handlung jedenfalls in der ersten Instanz zu einer Verurteilung gekommen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. August 2008, BVerfGK 14, 144 [147]). - VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
aa) Art. 78 Abs. 2 SächsVerf soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass gerichtliche Entscheidungen frei von Verfahrensfehlern ergehen, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07; st. Rspr.). - OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 527/07
Widerruf Strafaussetzung Strafbefehl Geldstrafe
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Des Weiteren nimmt er nicht dazu Stellung, dass eine Bindung des widerrufenden Gerichts an Entscheidungen des Tatgerichts, das über die neue Straftat geurteilt hat, im Gesetz keine Grundlage findet und das Tatgericht bei der Verhängung einer Geldstrafe eine Einschätzung der Legalprognose, wie sie die §§ 56, 56f StGB für verhängte Freiheitsstrafen verlangen, gar nicht vornimmt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2007, NStZ-RR 2008, 25 [26]; KG…, Beschluss vom 2. April 2001 - 5 Ws 113/01 - juris Rn. 7). - OLG Hamm, 04.12.2008 - 3 Ws 484/08
Widerruf; Geldstrafe; Diebstahl geringwertiger Sachen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
(3) Soweit der Beschwerdeführer rügt, dass der Widerruf auf strafbare Handlungen gestützt worden sei, die nach Art und Schwere mit den früheren Delikten nicht vergleichbar seien, setzt er sich nicht damit auseinander, dass solches nach überwiegender Rechtsprechung für einen Widerruf nach § 56f StGB nicht erforderlich ist (vgl. KG…, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 9; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. Juni 1988 - 2 Ws 238/88 - juris Rn. 4f.;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 56f Rn. 8a), sondern vielmehr jede in der Bewährungszeit begangene Straftat von einigem Gewicht genügt (…KG, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 4. Dezember 2008 - 3 Ws 484/08 - juris Rn. 9). - VerfGH Sachsen, 13.12.2007 - 112-IV-07
Zulässigkeit einer Anhörungsrüge wegen einer Entscheidung durch Urteil ohne das …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren umfasst dabei auch, dass einem Beteiligten vor einer gerichtlichen Entscheidung die Möglichkeit gegeben wird, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07). - VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Der Anspruch auf rechtliches Gehör und auf ein faires Verfahren umfasst dabei auch, dass einem Beteiligten vor einer gerichtlichen Entscheidung die Möglichkeit gegeben wird, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. November 2009 - Vf. 110-IV-09 [HS]/Vf. 111-IV-09 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - Vf. 112-IV-07). - OLG Saarbrücken, 27.05.2008 - 1 Ws 100/08
Bewährungswiderruf: Widerruf nach Ablauf der Bewährungszeit bei zur Zeit der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.05.2011 - 40-IV-11
Zwar hat nach Ende der Bewährungszeit ein Widerruf der Strafaussetzung zu unterbleiben, wenn aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes des Verurteilten eine solche Entscheidung nicht mehr vertretbar ist (vgl. KG…, Beschluss vom 25. Juni 2009 - 2 Ws 252/09 - juris Rn. 25; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 Ws 114/08 - juris Rn. 16; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 2008, NStZ-RR 2009, 95). - OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 1 Ws 114/08
Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs nach Ablauf der …
- OLG Jena, 10.10.2007 - 1 Ws 378/07
Widerruf der Strafaussetzung
- OLG Hamm, 20.06.1988 - 2 Ws 238/88
- KG, 02.04.2001 - 5 Ws 113/01
- BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
- BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95
Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …
- VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
- VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
- BVerfG, 10.02.1995 - 2 BvR 168/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verlängerung der Bewährungszeit
- VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
- VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 20-IV-09
- VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 28-IV-13 Danach kann sich ein Verurteilter, dessen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, darauf verlassen, dass die durch die Strafaussetzung zur Bewährung erlangte Rechtsposition nicht in einer für ihn unvorhersehbaren Weise aufgehoben wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 40-IV-11 [HS]/ Vf. 41-IV-11 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1995, NStZ 1995, 437).
Insbesondere setzt sich der Beschwerdeführer insoweit nicht damit auseinander, dass die herrschende Auffassung vielmehr eine Übertragung der Fristen für den Widerruf eines Straferlasses aus § 56g Abs. 2 Satz 2 StGB auf den Widerruf einer Strafaussetzung ablehnt (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 Ws 114/08; Oberlandesgericht Rostock, Beschluss vom 11. November 2003 - I Ws 443/03; Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 1997, NStZ-RR 1997, 254; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 2008, NStZ-RR 2009, 95), und - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 BvR 847/09 - juris Rn. 23; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 131-IV-08; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 40-IV-11 [HS]/Vf. 41-IV-11 [e.A.]) - davon ausgeht, dass auch nach Ablauf der Bewährungszeit ein Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung grundsätzlich zulässig bleibt, solange dem Gründe der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes des Verurteilten nicht entgegenstehen.
Hierbei ist aber nicht der Zeitablauf als solcher entscheidend, sondern ob die Verzögerung einen sachlichen Grund hatte, ob der Verurteilte von dem drohenden Widerruf in Kenntnis gesetzt war und wie Art, Schwere und Häufigkeit der neuen Taten zu beurteilen sind (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Juni 2009 - 2 BvR 847/09 - juris Rn. 23; SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 40-IV-11 [HS]/Vf. 41-IV-11 [e.A.]; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 1 Ws 114/08; KG, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 5 Ws 2152/06; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Oktober 2007, VRS 113, 324 [326]; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Mai 2008, NStZ-RR 2009, 95).
- VerfGH Sachsen, 13.11.2025 - 78-IV-25 Danach kann sich ein Verurteilter, dessen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, darauf verlassen, dass die durch die Strafaussetzung zur Bewährung erlangte Rechtsposition nicht in einer für ihn unvorhersehbaren Weise aufgehoben wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - Vf. 28-IV-13; Beschluss vom 25. Mai 2011 - Vf. 40-IV-11 [HS]/Vf. 41-IV-11 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 1995, NStZ 1995, 437).
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