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   BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12   

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https://dejure.org/2013,38117
BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 (https://dejure.org/2013,38117)
BAG, Entscheidung vom 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 (https://dejure.org/2013,38117)
BAG, Entscheidung vom 25. September 2013 - 5 AZR 815/12 (https://dejure.org/2013,38117)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • openjur.de

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 4 AÜG, § 9 Nr 2 AÜG, § 1 TVG, § 611 Abs 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB
    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf equal pay; Bindung der Vertragsparteien an Ausschlussfristen eines unwirksamen Tarifvertrages

  • rewis.io

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Bezugnahme auf unwirksamen Tarifvertrag - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf equal pay

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Leiharbeitnehmers auf equal pay

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen bei equal-pay-Ansprüchen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12
    § 3 Arbeitsvertrag verweist auf wegen der fehlenden Tariffähigkeit der CGZP unwirksame Tarifverträge (vgl. dazu im Einzelnen: BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 12 ff.) .

    Nur mit einer Bezugnahme auf einen wirksamen Tarifvertrag konnte die Beklagte als Klauselverwenderin den Zweck der Bezugnahme - das Abweichen vom Gebot der Gleichbehandlung nach § 9 Nr. 2 AÜG - erreichen (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 35) .

    Das folgt aus dem grundsätzlichen Vorrang einer ausdrücklich in den Arbeitsvertrag aufgenommenen Klausel vor einer nur durch die pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag anwendbaren Regelung (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 40) .

    Der Arbeitnehmer kann ersehen, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis "ausgeschlossen" sind, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Fristen in der in der Klausel bezeichneten Weise geltend gemacht werden (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 48 f.) .

    Eine schriftliche Geltendmachung des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 AÜG "dem Grunde nach" reicht nach dem Wortlaut der Klausel aus und ermöglicht es auch dem Leiharbeitnehmer, der die Entgeltregelung für vergleichbare Stammarbeitnehmer noch nicht im Einzelnen kennt, innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist sich für jede Überlassung den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt zu sichern (vgl. BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 50 ff.) .

    Sie hat den Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt, der mit der Überlassung entsteht und ratierlich zu dem im Arbeitsvertrag für die Vergütung bestimmten Zeitpunkt fällig wird (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 42) , erstmals im März 2011 schriftlich geltend gemacht.

    Ein solcher ist der Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt nicht (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 56) .

  • BAG, 12.03.2008 - 10 AZR 152/07

    Ausschlussfrist - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12
    dd) Die wegen ihrer Kürze nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksame zweite Stufe der Ausschlussfristenregelung (§ 14 Abs. 3 Arbeitsvertrag) berührt nach dem sog. Blue-pencil-Test die Wirksamkeit der ersten Stufe einer Ausschlussfristenregelung wie der vorliegenden nicht (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37, BAGE 141, 340) .
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 424/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Verjährung

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12
    Vertraut der Leiharbeitnehmer auf die Rechtswirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Gestaltung und in diesem Zusammenhang auf die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition, ist dieses Vertrauen ebenso wenig geschützt wie das des Verleihers (vgl. - zur Verjährung - BAG 13. März 2013 - 5 AZR 424/12 - Rn. 25) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12
    dd) Die wegen ihrer Kürze nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksame zweite Stufe der Ausschlussfristenregelung (§ 14 Abs. 3 Arbeitsvertrag) berührt nach dem sog. Blue-pencil-Test die Wirksamkeit der ersten Stufe einer Ausschlussfristenregelung wie der vorliegenden nicht (vgl. BAG 12. März 2008 - 10 AZR 152/07 - Rn. 26 ff. mwN; 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 37, BAGE 141, 340) .
  • LAG Nürnberg, 12.04.2012 - 6 Sa 25/12

    "Equal pay")

    Auszug aus BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 815/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. April 2012 - 6 Sa 25/12 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hamm, 14.02.2014 - 10 Sa 670/13

    Ausschlussfrist in Arbeits- und Tarifvertrag

    Treffen die Arbeitsvertragsparteien aber eine eigenständige Regelung zu Ausschlussfristen, so geht diese eigenständige Regelung einer nur durch die pauschale Bezugnahme auf einen Tarifvertrag anwendbaren Regelung vor (BAG 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 - juris, Rdz. 13; BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - NZA 2013, 680 ff.).

    Sie ist mit wesentlichen Grundgedanken des gesetzlichen Verjährungsrechts nicht vereinbar und schränkt wesentliche Rechte, die sich aus der Natur des Arbeitsvertrags ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (BAG 28.09.2005 - 5 AZR 52/05 - NZA 2006, 149 ff.; BAG 28.11.2007 - 5 AZR 992/06 - NZA 2008, 293 ff., BAG 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 - juris).

    Das erkennende Gericht schließt sich dieser Rechtsprechung an, die das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 25.09.2013, 5 AZR 815/12 nochmals im Einzelnen begründet hat.

    Wer aber die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Unwirksamkeit der Klausel tragen (BAG 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 - juris).

  • BAG, 30.08.2017 - 4 AZR 443/15

    Zeitdynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Vielmehr können Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich auch unwirksame Tarifverträge in Bezug nehmen (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 815/12 - Rn. 11; 14. Dezember 2011 - 4 AZR 26/10 - Rn. 43; 22. Januar 2002 - 9 AZR 601/00 - zu A I 2 b der Gründe, BAGE 100, 189) .
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2014 - 13 Sa 1327/13

    AGB-Kontrolle; Betriebsvereinbarung; Lohnabtretungsverbot; Sittenwidrigkeit;

    Auch auf nichtige oder nicht mehr wirksame Kollektivregelungen kann Bezug genommen werden, soweit nicht deren inhaltliche Festlegungen auch als arbeitsvertragliche Regelungen nichtig sind (vgl. etwa BAG, Urteil vom 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 - Juris unter Rdnr. 11; Urteil vom 14.12.2011 - 4 AZR 26/10 - = AP Nr. 59 zu § 1 TVG Altersteilzeit unter Rdnr. 43).

    Eine derartige Abrede scheidet nur aus, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, nur eine wirksame Kollektivregelung habe vereinbart werden sollen (BAG, Urteil vom 25.09.2013, aaO; Urteil vom 14.12.2011, aaO unter Rdnr. 44).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2021 - 19 Sa 95/20

    Bezugnahmeklausel - Verfassungswidrigkeit des in Bezug genommenen Gesetzes -

    Da es den Parteien auf die "jeweils gültige Fassung" des Besoldungsrechts ankam, ist auch der Hinweis der Beklagten auf die Bezugnahme eines kollektiven Regelwerkes, ohne dass es auf dessen normative Wirksamkeit ankomme, verfehlt (BAG 25. September 2013 - 5 AZR 815/12 -, Juris).

    Zuwarten allein lässt keine Klärung der Rechtslage erwarten, ähnlich BAG 25. September 2013 - 5 AZR 815/12 - Juris, Randnr. 24 sowie Orientierungssatz Ziff. 3.; vgl. auch BAG 13. Dezember 2007 - 6 AZR 222/07 - NZA 2008, 478 ff., wonach die Wirkungen einer tariflichen Ausschlussfrist grundsätzlich auch dann eintreten, wenn ein Arbeitnehmer erst später infolge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Kenntnis von dem Bestehen seines Anspruchs erlangt).

  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

    Im Falle der Unwirksamkeit der Vereinbarung zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nach § 9 Nr. 2 AÜG hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (vgl. etwa Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 13.3.2013, Az. 5 AZR 954/11; 5 AZR 146/12; 5 AZR 424/12; Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 25.9.2013, Az.: 5 AZR 815/12; 5 AZR 939/12; 5 AZR 778/12).

    Dies wurde vom Bundesarbeitsgericht jedoch bereits in zahlreichen Entscheidungen bestätigt (vgl. etwa Beschlüsse vom 22./23.05.2012, Az. 1 ABN 27/12, Az. 1 AZB 67/11 und Az. 1 AZB 58/11 sowie die Entscheidungen vom 13.03.2013, Az. 5 AZR 954/11, 5 AZR 146/12, 5 AZR 242/12, 5 AZR 294/12 und 5 AZR 424/12 und die Entscheidungen vom 25.9.2013, Az. 5 AZR 815/12; 5 AZR 939/12; 5 AZR 778/12).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/15

    Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Weitergabe von Tariflohnerhöhungen -

    c) Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in mehreren "equal-pay-Fällen' (vgl. z. B. BAG 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 - JURIS Rn. 18; BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - JURIS Rn. 40) einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist gegenüber einer Ausschlussfrist aus einem in Bezug genommenen Tarifvertrag den Vorrang eingeräumt hat.
  • LAG Köln, 28.02.2023 - 4 Sa 320/21

    Darlegungslast des Leiharbeitnehmers für seinen Anspruch auf Equal pay; Freie

    (BAG vom 25.09.2013, 5 AZR 815/12; BAG vom 13.03.2013, 5 AZR 954/11; LAG Hamm vom 14.02.2014, 10 Sa 670/13).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 8 Sa 528/16
    c) Diesem Ergebnis steht auch nicht entgegen, dass das Bundesarbeitsgericht in mehreren "equal-pay-Fällen" (vgl. z. B. BAG 25.09.2013 - 5 AZR 815/12 - [...] Rn. 18; BAG 13.03.2013 - 5 AZR 954/11 - [...] Rn. 40) einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist gegenüber einer Ausschlussfrist aus einem in Bezug genommenen Tarifvertrag den Vorrang eingeräumt hat.
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