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   LG Lüneburg, 14.02.2008 - 5 O 74/07   

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https://dejure.org/2008,25520
LG Lüneburg, 14.02.2008 - 5 O 74/07 (https://dejure.org/2008,25520)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 14.02.2008 - 5 O 74/07 (https://dejure.org/2008,25520)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 5 O 74/07 (https://dejure.org/2008,25520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Haftungsumfang bei Unfall mit Rindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; BGB § 833
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit ausgebrochenem Vieh

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Schleswig, 17.02.2005 - 7 U 168/03

    Kfz- Betriebsgefahr versus Pony- Tiergefahr

    Auszug aus LG Lüneburg, 14.02.2008 - 5 O 74/07
    (OLGR Schleswig 2005, 717) Eine schuldhafte Erhöhung der Tiergefahr resultiert hier daraus, dass die Einzäunung der Weide nicht hütesicher war.
  • BGH, 17.10.1985 - III ZR 99/84

    Ersatzansprüche wegen Verschmutzung eines Gewässers durch höhere Gewalt

    Auszug aus LG Lüneburg, 14.02.2008 - 5 O 74/07
    Höhere Gewalt ist ein dabei außergewöhnliches betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter (betriebsfremder) Personen herbeigeführtes und nach menschlicher Einsicht und Erfahrungen unvorhersehbares Ereignis, das mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch nach den Umständen durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und das auch nicht im Hinblick auf reine Häufigkeit in Kauf genommen werden muss ( BGH NJW 1986, 2312 [BGH 17.10.1985 - III ZR 99/84] ; vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage, § 7 StVG, Rz. 32 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1976 - VI ZR 212/75

    Sorgfaltspflicht eines Tierhalters; Verwendung von Elektrozäunen

    Auszug aus LG Lüneburg, 14.02.2008 - 5 O 74/07
    Der Zaun muss hinreichend hoch sein, um ein Überspringen zu verhindern und auch im Übrigen eine ausreichende Stabilität aufweisen, wobei sich die Anforderungen im Einzelfall unter anderem an der Gefährdung der Allgemeinheit zu orientieren haben, insbesondere an der Entfernung des Weideplatzes zu öffentlichen Straßen ( BGH VersR 1976, S. 1086).
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