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   LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15   

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LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15 (https://dejure.org/2015,48924)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17.12.2015 - 5 Sa 135/15 (https://dejure.org/2015,48924)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 17. Dezember 2015 - 5 Sa 135/15 (https://dejure.org/2015,48924)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 14 Abs. 2 TzBfG, § ... 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, §§ 44b ff. SGB II, § 64 Abs. 2 lit. c ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 519 ZPO, § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 14 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 TzBfG, § 242 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 44b Abs. 2 SGB II, § 97 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Sachgrundlose Befristung: Rechtsmissbrauch?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Wirksamkeit; Entfristungsklage; Befristung; sachgrundlos; Vertragsarbeitgeber; Rechtsmissbrauch; Leiharbeitnehmer; Arbeitsrecht; Sachgrundlose Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sachgrundlose Befristung - und der Rechtsmissbrauch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 527/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Der Kläger habe nach den in dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - aufgestellten Grundsätzen auch nicht auf demselben Arbeitsplatz mit demselben Tätigkeitsbereich gearbeitet, sondern vielmehr den Arbeitgeber, die Behörde, den Arbeitsort und den Rechtskreis gewechselt.

    Im Unterschied zu der Fallgestaltung der BAG-Entscheidung vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - sei der Kläger zuvor bei Personaldienstleistern beschäftigt gewesen, deren Geschäftszweck nicht die eigene Beschäftigung von Mitarbeitern sondern Arbeitnehmerüberlassung an Dritte sei.

    Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - sei das Berufen auf die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG rechtsmissbräuchlich.

    In der Wortbedeutung drückt diese Formulierung ("demselben") gerade aus, dass ein zuvor bestandenes "Arbeitsverhältnis" mit einem anderen Arbeitgeber der Zulässigkeit der sachgrundlosen Befristung nicht entgegenstehen soll (BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 -, Rn. 18, mit div. Rspr.-Nachw., juris).

    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urt. v. 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 -, Rn. 21, juris; BAG, Urt. v. 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -, Rn. 17, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 -, Rn. 21, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 -, Rn. 28, juris).

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich mithin maßgeblich von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - (nachgehend: LAG Köln, Urt. v. 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 -) zugrunde lag.

  • LAG Köln, 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Befristung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Zudem beruft sich der Kläger auf das Urteil des LAG Köln vom 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 -.

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich mithin maßgeblich von demjenigen, der der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 - (nachgehend: LAG Köln, Urt. v. 15.08.2014 - 4 Sa 1184/11 -) zugrunde lag.

  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    ee) Der Kläger verkennt zudem, dass ein Verstoß gegen das Anschlussverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG auch dann nicht vorliegt, wenn ein Arbeitsvertrag erstmalig mit einem Arbeitnehmer befristet abgeschlossen wird, der zuvor als Leiharbeitnehmer in demselben Betrieb tätig war (BAG, Urt. v. 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 -, Rn. 15, juris).

    Hierin kann unter Umständen dann eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung liegen, die aber nicht allein damit begründet werden kann, dass diese gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind (BAG, Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 749/05 -, Rn. 17 ff., juris; BAG, Urt. v. 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 -, Rn. 15, juris; LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08 - Rn. 32, juris).

  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urt. v. 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 -, Rn. 21, juris; BAG, Urt. v. 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -, Rn. 17, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 -, Rn. 21, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 -, Rn. 28, juris).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urt. v. 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 -, Rn. 21, juris; BAG, Urt. v. 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -, Rn. 17, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 -, Rn. 21, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 -, Rn. 28, juris).
  • LAG Köln, 15.10.2014 - 11 Sa 898/13

    Befristeter Arbeitsvertrag, Arbeitgeberwechsel, Missbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Gelingt es dem Arbeitgeber, die vom Arbeitnehmer vorgetragenen Indizien für ein missbräuchliches Vorgehen zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Arbeitnehmer darlegen und beweisen muss, der letzte Vertragsarbeitgeber habe die Befristung in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem vormaligen Vertragsarbeitgeber nur deshalb vereinbart, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können (BAG, Urt. v. 09.03.2011 - 7 AZR 657/09 -, Rn. 21, juris; BAG, Urt. v. 15.05.2013 - 7 AZR 525/11 -, Rn. 17, juris; BAG, Urt. v. 19.03.2014 - 7 AZR 527/12 -, Rn. 21, juris; LAG Köln, Urt. v. 15.10.2014 - 11 Sa 898/13 -, Rn. 28, juris).
  • BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 749/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Hierin kann unter Umständen dann eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung liegen, die aber nicht allein damit begründet werden kann, dass diese gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind (BAG, Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 749/05 -, Rn. 17 ff., juris; BAG, Urt. v. 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 -, Rn. 15, juris; LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08 - Rn. 32, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08

    Betriebsrat, Zustimmungsersetzung, Einstellung, Leiharbeitnehmer,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 17.12.2015 - 5 Sa 135/15
    Hierin kann unter Umständen dann eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung liegen, die aber nicht allein damit begründet werden kann, dass diese gesellschaftsrechtlich miteinander verbunden sind (BAG, Urt. v. 18.10.2006 - 7 AZR 749/05 -, Rn. 17 ff., juris; BAG, Urt. v. 09.02.2011 - 7 AZR 32/10 -, Rn. 15, juris; LAG Schl.-Holst., Beschl. v. 20.01.2009 - 5 TaBV 33/08 - Rn. 32, juris).
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