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   BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07   

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https://dejure.org/2007,5338
BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2007 - 5 StR 282/07 (https://dejure.org/2007,5338)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung zum Nachteil eines Angeklagten; Folgen einer Nichteintragung von ausländischen Straftaten in das Bundeszentralregister

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 31; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 74

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 368
  • StV 2007, 632
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.10.1991 - 5 StR 444/91

    Rechtfertigung einer Strafschärfung aufgrund früherer begangener Taten geringer

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Angesichts dieser Umstände hätte zumindest die strafschärfende Bewertung der weit zurückliegenden Vorstrafen besonderer Begründung bedurft (vgl. BGH wistra 1988, 64; StV 1992, 225; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 38a).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 705/98

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen einer auf einem Rechenfehler beruhenden

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Indes ermöglichen die lückenhaften Feststellungen des Landgerichts zu den strafrechtlichen Vorbelastungen der Angeklagten dem Senat nicht die Prüfung, ob die Verwertung der Vorstrafen rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98; BayObLG MDR 1979, 72; OLG Köln NStZ 2003, 421; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 38).
  • OLG Köln, 18.02.2003 - Ss 36/03

    Kurze Freiheitsstrafen sollen eine Ausnahme sein

    Auszug aus BGH, 01.08.2007 - 5 StR 282/07
    Indes ermöglichen die lückenhaften Feststellungen des Landgerichts zu den strafrechtlichen Vorbelastungen der Angeklagten dem Senat nicht die Prüfung, ob die Verwertung der Vorstrafen rechtsfehlerfrei erfolgt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98; BayObLG MDR 1979, 72; OLG Köln NStZ 2003, 421; Tröndle/ Fischer, StGB 54. Aufl. § 46 Rdn. 38).
  • BGH, 25.01.2023 - 1 StR 284/22

    Mord aus niedrigen Beweggründen (Voraussetzungen: Motivbündel); Strafzumessung

    Bei der Strafzumessung sind jedoch auch die rechtskräftigen ausländischen Vorstrafen zu berücksichtigen, wenn die Tat nach deutschem Recht strafbar und nicht tilgungsreif wäre (vgl. Beschlüsse vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07 Rn. 3 und vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 7 f.) und das ausländische Strafverfahren rechtsstaatlichen Anforderungen genügte; denn sie sind Teil des Vorlebens des Täters (§ 46 Abs. 2 StGB).
  • BGH, 19.10.2011 - 4 StR 425/11

    Rechtsfehlerhafte Strafschärfung bei ausländischen Vorstrafen wegen möglicher

    Dabei ist nicht Voraussetzung, dass es sich um eine nach § 54 BZRG im Bundeszentralregister eingetragene ausländische Vorstrafe handelt (BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369; zur geplanten Neuregelung der Eintragung ausländischer Verurteilungen: vgl. BT-Drucks. 17/5224 (dort v.a. § 53a BZRG)).

    cc) Kommt mithin bei einer dem Tatrichter bekannt gewordenen, von ihm zum Nachteil des Beschuldigten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - würde es sich um eine deutsche Verurteilung handeln - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung - etwa die in § 52 Abs. 1 Nr. 2 BZRG - eingreift), muss er die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten (vgl. dazu auch § 56 Abs. 1 Satz 2 BZRG) und dies im Urteil darlegen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ 2007, 368, 369; BayObLG, Urteil vom 17. März 1978 - RReg 2 St 429/77, BayObLGSt 1978, 39, 41; ferner BGH, Beschluss vom 3. Februar 1999 - 5 StR 705/98).

  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten sowie dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12 Rn. 6; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11 Rn. 10 und vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).
  • BGH, 05.12.2019 - 4 StR 301/19

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung rechtskräftiger ausländischer

    Kommt bei einer dem Tatgericht bekannt gewordenen, zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigungsfähigen ausländischen Vorstrafe in Betracht, dass diese - wäre das Urteil nach innerstaatlichem Recht ergangen - im Falle ihrer Eintragung im Bundeszentralregister tilgungsreif wäre (ohne dass eine Ausnahmeregelung nach § 52 BZRG eingreift), muss es die für die Tilgungsreife erforderlichen Feststellungen treffen und bewerten und dies im Urteil darlegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2012 - 4 StR 277/12, StV 2013, 746, 747; vom 19. Oktober 2011 - 4 StR 425/11, NStZ-RR 2012, 305, 306; vom 1. August 2007 - 5 StR 282/07, NStZ-RR 2007, 368, 369).
  • OLG Köln, 13.11.2015 - 1 RVs 205/15

    Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen bei der Strafzumessung

    Sie sind zur Bewertung des Vorlebens des Täters i. S. d. § 46 Abs. 2 StGB relevant (BGH NStZ-RR 2012, 305 = StV 2012, 149; BGH NStZ-RR 2007, 368 = StV 2007, 632 = StraFo 2007, 422; Schönke/Schröder- Stree/Kinzig , StGB, 29. Auflage 2014, § 46 Rz. 32; LK-StGB- Theune , 12. Auflage 2006, § 46 Rz. 174).
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