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   BGH, 09.12.2014 - 5 StR 538/14   

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https://dejure.org/2014,42173
BGH, 09.12.2014 - 5 StR 538/14 (https://dejure.org/2014,42173)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - 5 StR 538/14 (https://dejure.org/2014,42173)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 5 StR 538/14 (https://dejure.org/2014,42173)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2012 - 1 StR 40/12

    Abzug des als vollstreckt geltenden Teils der Freiheitsstrafe bei der Berechnung

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 5 StR 538/14
    Für die Berechnung eines gegebenenfalls erneut anzuordnenden Vorwegvollzugs wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. März 2012 - 1 StR 40/12 verwiesen.
  • BGH, 08.01.2013 - 5 StR 594/12

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; Anforderungen an die Urteilsgründe)

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - 5 StR 538/14
    Die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob - was nicht fernliegt - die Einzelstrafen aus dem Urteil des Amtsgerichts Schleswig vom 29. Dezember 2010 (Az. 105 Js 15270/10 50 Ls 18/10) gesamtstrafenfähig gewesen wären (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 5 StR 594/12).
  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 200/17

    Schwerer Raub (Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges: Wahrnehmung, aber keine

    Sie entzieht jedoch dem rechtsfehlerfreien Ausspruch zum teilweisen Vorwegvollzug der Strafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB) die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 538/14, juris Rn. 4).
  • BGH, 23.03.2017 - 5 StR 50/17

    Verwendung einer geladenen Schreckschusspistole beim schweren Raub; Geeignet der

    Dies entzieht auch der gegen ihn festgesetzten Gesamtstrafe und dem Ausspruch über den Vorwegvollzug (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB) die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 538/14).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Die Aufhebung des Strafausspruchs gegen den Angeklagten W. entzieht dem Ausspruch zum teilweisen Vorwegvollzug der Strafe (§ 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB) die Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2014 - 5 StR 538/14, juris Rn. 4).
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