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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18   

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https://dejure.org/2019,26334
LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2019,26334)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2019,26334)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2019,26334)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 80 Abs 2 S 2 Halbs 2 BetrVG, § 80 Abs 1 Nr 1 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG
    Wiederkehrende monatliche Einsichtnahme in Bruttogehaltlisten durch Betriebsrat - Erforderlichkeit der Betriebsratsaufgaben

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Grenzen des Einsichtsrechts des Betriebsrats in die Bruttolohn- und -gehaltslisten; Rechtsschutzbedürfnis als Prozessfortführungsvoraussetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens durch den Betriebsrat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die monatlich wiederkehrende Einsichtnahme des Betriebsrats in Bruttogehaltlisten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Der für den Betriebsrat gestellte Antrag ist in diesem Falle als unzulässig abzuweisen (BAG, Beschl. v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 -, Rn. 19, juris; BAG Beschl. v. 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 -, juris).

    In diesem Fall kann der Betriebsrat im Beschwerdeverfahren nur noch einwenden, dass entgegen der Annahme des Arbeitsgerichts vor Erlass des angefochtenen (Prozess-)Beschlusses bereits eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung seiner Verfahrensbevollmächtigten zur Einleitung des streitigen Beschlussverfahrens (nachträglich) getroffen wurde (BAG, Beschl. v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 -, Rn. 20; juris).

  • BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16

    Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Ob der Betriebsrat vergangenheitsbezogen- und unbeschränkt zukunftsbezogen Einsicht in die Lohn- und Gehaltlisten nehmen kann, ist eine Frage der Begründetheit des Antrags (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 9, juris).

    Ein willkürliches Einsichtsverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschl. v. 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 -, Rn. 15, juris).

  • BAG, 13.02.2007 - 1 ABR 14/06

    Tendenzbetrieb - Einstellung - Recht auf Einblick in Gagenlisten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Die Grenzen des Einsichtsrechts liegen dort, wo ein Beteiligungsrecht oder eine sonstige Aufgabe offensichtlich nicht in Betracht kommt (BAG, Beschl. v. 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 - Rn. 23 ff., juris).

    Ein willkürliches Einsichtsverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschl. v. 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 -, Rn. 15, juris).

  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Zu einem späteren Zeitpunkt kann eine rückwirkende Heilung des Mangels nicht mehr erfolgen (BAG, Beschl. v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 25, Juris; BAG, Beschl. v. 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 -, Rn. 53 f. juris).

    Dies gilt zumindest so lange, bis sein rechtshängiger Antrag nicht durch arbeitsgerichtlichen (Prozess-)Beschluss als unzulässig verworfen wurde (BAG, Beschl. v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 44, Juris).

  • BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07

    Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Das Einsichtsrecht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG unterliegt dabei den Grenzen der allgemeinen Regelung in § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 BetrVG (BAG, Beschl. v. 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 -, Rn. 25, juris).

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, nicht vorhandene Unterlagen erst zu erstellen (BAG, Beschl. v. 30.09.2008 - 1 ABR 54/07 - Rn. 26, juris).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Der für den Betriebsrat gestellte Antrag ist in diesem Falle als unzulässig abzuweisen (BAG, Beschl. v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 -, Rn. 19, juris; BAG Beschl. v. 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 -, juris).

    Zu einem späteren Zeitpunkt kann eine rückwirkende Heilung des Mangels nicht mehr erfolgen (BAG, Beschl. v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 25, Juris; BAG, Beschl. v. 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 -, Rn. 53 f. juris).

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die begehrte gerichtliche Entscheidung für die Beteiligten keine rechtliche Wirkung mehr entfalten kann (BAG, Beschl. v. 18.05.2016 - 7 ABR 81/13 -, Rn. 17, juris).
  • BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12

    Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG lässt sich nicht entnehmen, dass bestimmte Lohnbestandteile generell vom Einsichtsrecht des Betriebsrats ausgenommen sind (BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 -, Rn. 21, juris; Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 80 Rn. 73).d).
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18
    Ein willkürliches Einsichtsverlangen verstieße gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG und wäre rechtsmissbräuchlich (BAG, Beschl. v. 26.09.2017 - 1 ABR 27/16 -, Rn. 13, juris; BAG, Beschl. v. 13.02.2007 - 1 ABR 14/06 -, Rn. 25, juris; BAG, Beschl. v. 12.02.1980 - 6 ABR 2/78 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

    Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 09.01.2024 - 5 PB 5.23
    Denn zu dem Anspruch des Betriebsrats auf Einblick in Listen über Bruttolöhne und -gehälter gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 BetrVG hat das Bundesarbeitsgericht in seinem Beschluss vom 29. September 2020 ausgeführt, dass dieser Anspruch eine auf das konkrete Einsichtsverlangen bezogene, spezifische Prüfung der Erforderlichkeit für die vom Betriebsrat geltend gemachten Aufgaben verlangt, die (auch) durch die Argumentation nicht ersetzt werden kann, das Verlangen einer Einblicknahme könne "jederzeit" angebracht werden (BAG, Beschluss vom 29. September 2020 - 1 ABR 23/19 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 90 Rn. 19 ff. mit Bestätigung der Entscheidung der Vorinstanz, LAG Kiel, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 5 TaBV 9/18 - juris, wonach der Betriebsrat von der Arbeitgeberin nicht von vornherein ohne gesonderte eigene Prüfung der Erforderlichkeit wiederkehrend die monatliche Einsichtnahme verlangen könne).
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 TaBV 9/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,39064
LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2018,39064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.10.2018 - 5 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2018,39064)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Oktober 2018 - 5 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2018,39064)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 103 BetrVG, § 613a BGB, § 15 Abs 4 KSchG, § 15 Abs 5 KSchG
    Besonderer Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung beim Betriebsübergang: Zustimmungserfordernis des Betriebsrats

  • IWW

    § 103 Abs. 2 BetrVG, § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG, § 103 BetrVG, § 102 BetrVG, § 87 Abs. 1 ArbGG, § 103 Abs. 1 BetrVG, § 15 KSchG, § 15 Abs. 4 KSchG, § 15 Abs. 5 KSchG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Betriebsrat; Betriebsübergang; Kündigung; Zustimmung; Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Betriebsratsmitglieds

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 TaBV 9/18
    Auf diese Problematik sei in einem eventuellen Kündigungsschutzverfahren einzugehen (vgl. BAG 18.09.1997 - 2 ABR 15/97).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit, der Verfahrensökonomie und aufgrund des Zwecks des § 103 Abs. 2 BetrVG, Klarheit über die Zulässigkeit des Ausspruchs einer Kündigung gegenüber einem Mandatsträger zu schaffen, war es daher geboten, dass das Arbeitsgericht die Feststellung ausspricht, dass eine Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung entbehrlich ist (vgl. BAG 18.09.1997 - 2 ABR 15/97 - Rn. 21 mwN).

    Zumindest in Fällen, in denen der Arbeitnehmer - wie hier die Beteiligte zu 3) - am Beschlussverfahren beteiligt wird, kommt dieser Entscheidung präjudizielle Wirkung für den Kündigungsschutzprozess zu, da die Feststellung der Entbehrlichkeit der Zustimmung im Kündigungsschutzprozess als Vorfrage erheblich ist (vgl. BAG 18.09.1997 - 2 ABR 15/97 - Rn. 21 mwN).

    Die Frage, ob im verbliebenen Betrieb der Arbeitgeberin eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für die Beteiligte zu 3) besteht, ist - wie bereits das Arbeitsgericht ausgeführt hat - im Kündigungsschutzverfahren zu klären (vgl. BAG 18.09.1997 - 2 ABR 15/97 - Rn. 40 mwN).

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 416/99

    Betriebsübergang und Umwandlung - Kreiskrankenhaus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 TaBV 9/18
    Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist eine ordentliche Kündigung entsprechend § 15 Abs. 4 KSchG zulässig (vgl. BAG 25.05.2000 - 8 AZR 416/99 - Rn. 76 mwN).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 310/06

    Gemeinschaftsbetrieb: Teilbetriebsübergang zwischen mehreren am

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.10.2018 - 5 TaBV 9/18
    Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die nach § 15 KSchG geschützten Personen bei einer Betriebsstilllegung oder Stilllegung einer Betriebsabteilung in gleicher Weise gekündigt werden können wie andere von der unternehmerischen Entscheidung betroffene Arbeitnehmer (vgl. BAG 15.02.2007 - 8 AZR 310/06 - Rn. 39 mwN).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.05.2019 - 8 TaBV 20/18

    Besonderer Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung beim

    Der Tenor bezieht sich auf den zur Prüfung gestellten Sachverhalt und ist unter Hinzuziehung der Entscheidungsgründe zu lesen (vgl. dazu auch Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 5 TaBV 9/18 - Rn. 35, juris).
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