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   LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11   

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LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11 (https://dejure.org/2012,105630)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.07.2012 - 5 Sa 715/11 (https://dejure.org/2012,105630)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - 5 Sa 715/11 (https://dejure.org/2012,105630)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Das KSchG ist seiner Konzeption nach ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz, so dass an den Auflösungsgrund strenge Anforderungen zu stellen sind (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Ein Auflösungsantrag kommt vor allem dann in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53) .

    Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 8. Oktober 2009- 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 42) .

  • BAG, 08.10.2009 - 2 AZR 682/08

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Das KSchG ist seiner Konzeption nach ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz, so dass an den Auflösungsgrund strenge Anforderungen zu stellen sind (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Ein Auflösungsantrag kommt vor allem dann in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sinnlos erscheinen lassen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 12. Januar 2006 - 2 AZR 21/05 - AP § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53) .

    Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 8. Oktober 2009- 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 42) .

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1968- 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Bei Kündigungen aus innerbetrieblichen Gründen muss der Arbeitgeber darlegen, welche organisatorischen oder technischen Maßnahmen er angeordnet hat und wie sich die von ihm behaupteten Umstände unmittelbar oder mittelbar auf die Beschäftigungsmöglichkeit für den gekündigten Arbeitnehmer auswirken (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - NZA 1999, 1098, 1099) .

    Der Vortrag des Arbeitgebers muss erkennen lassen, ob durch eine innerbetriebliche Maßnahme oder durch einen außerbetrieblichen Anlass das Bedürfnis an der Tätigkeit des gekündigten Arbeitnehmers wegfällt (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO) .

    Die Unternehmerentscheidung ist zeitlich und hinsichtlich der sie beschließenden Person bzw. Personen zu konkretisieren (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO) .

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr darlegen, in welchem Umfang die fraglichen Arbeiten zukünftig im Vergleich zum bisherigen Zustand anfallen, d.h. es geht um die Darlegung einer näher konkretisierten Prognose der Entwicklung aufgrund außerbetrieblicher Faktoren oder unternehmerischer Vorgaben, z.B. nur noch eine geringere Zahl von Aufträgen anzunehmen und wie diese Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - NZA 2011, 505; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Das KSchG ist seiner Konzeption nach ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz, so dass an den Auflösungsgrund strenge Anforderungen zu stellen sind (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Es geht um die Würdigung, ob die zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung in der Tatsacheninstanz gegebenen Umstände eine künftige gedeihliche Zusammenarbeit noch erwarten lassen (BAG 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die objektive Lage die Besorgnis rechtfertigt, dass die weitere Zusammenarbeit mit dem Arbeitnehmer gefährdet ist (BAG 8. Oktober 2009- 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52; 7. März 2002 - 2 AZR 158/01 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 42) .

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Die Gestaltung eines Betriebes, die Frage, ob und in welcher Weise sich jemand wirtschaftlich betätigen will, ist Bestandteil der grundrechtlich geschützten unternehmerischen Freiheit, wie sie sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 12 und Art. 14 GG ableiten lässt (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - NZA 1999, 1095; Rost JbArbR Bd. 39 S 83, 86) .

    Eine solche Unternehmerentscheidung ist hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen, damit das Gericht prüfen kann, ob sie nicht offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - NZA 1999, 1095) .

    In diesen Fällen muss der Arbeitgeber vielmehr darlegen, in welchem Umfang die fraglichen Arbeiten zukünftig im Vergleich zum bisherigen Zustand anfallen, d.h. es geht um die Darlegung einer näher konkretisierten Prognose der Entwicklung aufgrund außerbetrieblicher Faktoren oder unternehmerischer Vorgaben, z.B. nur noch eine geringere Zahl von Aufträgen anzunehmen und wie diese Arbeiten von dem verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erledigt werden können (BAG 16. Dezember 2010 - 2 AZR 770/09 - NZA 2011, 505; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - aaO; 17. Juni 1999 - 2 AZR 522/98 - aaO).

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Das KSchG ist seiner Konzeption nach ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz, so dass an den Auflösungsgrund strenge Anforderungen zu stellen sind (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 8. Oktober 2009 - 2 AZR 682/08 - juris; 10. Juli 2008 - 2 AZR 1111/06 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 181; 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP § 9 KSchG 1969 Nr. 52) .

    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61) .

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. ua. 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAGE 31, 157; 20. Februar 1968- 2 AZR 212/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 11 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 37; 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61; 17. Juni 1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71) können sich betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung iSv. § 1 Abs. 2 KSchG aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder durch außerbetriebliche Gründe (z.B. Auftragsmangel oder Umsatzrückgang) ergeben.

    Zu berücksichtigen ist, dass die arbeitgeberseitige Kündigung selbst keine Unternehmerentscheidung im Sinne des Kündigungsschutzrechts ist, die von den Gerichten im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich als bindend hinzunehmen ist (BAG 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - NZA 1986, 823) .

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61) .
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Die Generalklausel des § 242 BGB wird dabei durch die Wertentscheidung der Art. 1 und 2 GG ausgefüllt (BAG - Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - NZA 1985, 702, 703).
  • BAG, 09.09.2010 - 2 AZR 482/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verhalten des Arbeitnehmeranwalts

    Auszug aus LAG Köln, 13.07.2012 - 5 Sa 715/11
    Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - DB 2011, 2383; 9. September 2010 - 2 AZR 482/09 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 64; 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61) .
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 671/07

    Parteivernehmung - Aufhebung eines Wettbewerbsverbots

  • OLG Jena, 20.03.2012 - 4 U 840/11

    Rechtliches Gehör in der Berufungsinstanz: Vernehmung der beweisbelasteten

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2011 - 3 Sa 167/11

    Betriebliche Übung - kein Erklärungswert des Schweigens - konkludente

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 770/09

    Betriebsbedingte Kündigung - Abbau einer Hierarchieebene

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