Rechtsprechung
| RG, 16.06.1906 - Rep. I. 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Koenigs Kursbuch
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Urheberrecht.
Papierfundstellen
- RGZ 63, 394
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 06.07.2000 - I ZR 244/97
OEM-Version
Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. bereits RGZ 63, 394, 397 ff. - Koenigs Kursbuch). - BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93
"Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von …
Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (vgl. RGZ 63, 394, 397 f. - Koenigs Kursbuch). - BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83
Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern
Dennoch hat das Reichsgericht den im Patentrecht bereits zuvor anerkannten (RGZ 51, 139, 141) Erschöpfungsgedanken schon im Jahre 1906 auch auf das urheberrechtliche Verbreitungsrecht angewandt (RGZ 63, 394, 398 f. - Koenigs Kursbuch).Könnte der Rechtsinhaber, wenn er das Werkstück verkauft oder seine Zustimmung zur Veräußerung gegeben hat, noch in den weiteren Vertrieb des Werkstücks eingreifen, ihn untersagen oder von Bedingungen abhängig machen, so wäre dadurch der freie Warenverkehr in unerträglicher Weise behindert (RGZ 63, 394, 397 f. - Koenigs Kursbuch).
- BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57
Der Heiligenhof
Diese Frage ist zuerst eingehend in dem auch vom Berufungsgericht angeführten Urteil des I. Zivilsenats des Reichsgerichts vom 16. Juni 1906 (RGZ 63, 394) und kurz zuvor im Recht 1906, 533 von Mitteis behandelt worden.Gegenstand des Aufsatzes von Mitteis und des Urteils des I. Zivilsenats sowie eines Urteils des I. Strafsenats vom selben Tag (RGSt 39, 108) war der Verkauf von Werkexemplaren durch Warenhäuser unter dem vom Urheber oder Verleger festgesetzten Ladenpreis, wobei die Warenhäuser die Exemplare ihrerseits von Zwischenhändlern (RGZ 63, 394) oder Sortimentern (RGSt 39, 108) unter dem Ladenpreis bezogen hatten.
- BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
Schallplattenimport
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.). - BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79
Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten
Als allgemeine Rechtsregel (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol-Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tylosin; zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; sowie die nachfolgende Rspr.), besagt der Grundsatz von der Erschöpfung des Rechts lediglich, daß der Rechtsinhaber durch eigene Benutzungshandlungen das ihm vom Gesetz eingeräumte ausschließliche Verwertungsrecht ausgenutzt und damit verbraucht hat, so daß bestimmte weitere Verwertungshandlungen nicht mehr vom Schutzrecht erfaßt werden.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags in der Beschwerdeinstanz
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128; AGVwGO § 19 Abs. 1 S. 5
Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Wirkungslosigkeit einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache mit der zugehörigen Kostengrundentscheidung; Gegenstandsloswerden der gegen die Entscheidung gerichteten Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...
- Wolters Kluwer
Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme; Wirkungslosigkeit einer Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache mit der zugehörigen Kostengrundentscheidung; Gegenstandsloswerden der gegen die Entscheidung gerichteten Rechtsmittel; Notwendigkeit der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rheinland-Pfalz: Kostenverteilung nach Antragsrücknahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Rheinland-Pfalz, 15.02.2006 - VK 7/06
- VK Rheinland-Pfalz, 28.04.2006 - VK 7/06
- OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06
Papierfundstellen
- ZfBR 2007, 302 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05
Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Die Antragstellerin hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO neben den Verfahrenskosten die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu 1 - die Beigeladene zu 2 hat sich nie aktiv am Verfahren beteiligt - zu tragen (BGH v. 25.10.2005 - X ZB 15/05 in juris). - BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Dafür spricht insbesondere, daß der Landesgesetzgeber auch die jüngste, am 1. November 2003 in Kraft getretene Änderung des AGVwGO nicht zum Anlaß genommen hat, die Erstattungsfähigkeit von Auslagen anderer Beteiligter zu regeln, obwohl seit langem bekannt ist daß die geltende Regelung - die im übrigen hinsichtlich der Beigeladenen § 80 Abs. 1 VwVfG entspricht (siehe dazu BGH v. 25.10.2005 - X ZB 26/05 in juris) - nicht unumstritten ist (…vgl. Oster a.a.O.),. - OLG Koblenz, 21.09.2000 - 1 Verg 2/99
Entscheidung über die Kosten eines vergaberechtlichen Beschwerdeverfahrens; …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Damit haben der Nachprüfungsantrag und auch das Nachprüfungsverfahren wegen des Wegfalls einer Verfahrensvoraussetzung ihre Erledigung gefunden mit der Folge, daß die Entscheidung der Vergabekammer in der Hauptsache mit der zugehörigen Kostengrundentscheidung (einschließlich des Ausspruchs über die Notwendigkeit der Hinzuziehung von Bevollmächtigten, vgl. Senatsbeschl. v. 21.09.2000 - 1 Verg 2/99 in juris) wirkungslos und hiergegen gerichtete Rechtsmittel (der Antragstellerin in der Hauptsache und der Antragsgegnerin bzgl. der Erstattungsfähigkeit ihrer Anwaltskosten) gegenstandslos geworden sind.
- OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
6 2. a) Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO-RP (zur Anwendbarkeit landesrechtlicher Kostenvorschriften bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages siehe OLG München v. 06.02.2006 - Verg 23/05 in juris) hat die Antragstellerin nach billigem Ermessen die der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, weil ihr Nachprüfungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen Rügepräklusion erfolglos geblieben wäre. - OLG Stuttgart, 04.11.2002 - 2 Verg 4/02
Öffentliche Ausschreibung einer Spielbankkonzession in Baden-Württemberg: …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
13 Das Argument, auch für die Vergabestelle sei die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten regelmäßig notwendig, denn beim Vergaberecht handele "es sich um eine außerordentlich komplizierte Materie, die nicht nur in kurzer Zeit zahlreiche Veränderungen und Neuregelungen erfahren hat, sondern insbesondere auch durch komplexe gemeinschaftsrechtliche Fragen überlagert ist" (vgl. OLG Stuttgart v. 04.11.2002 - 2 Verg 4/02 in juris), ist eine Leerformel, die über die tatsächliche Notwendigkeit externer Beratung im konkreten Einzelfall wenig besagt. - BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04
Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines …
Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Die auch in der Beschwerdeinstanz noch mögliche Rücknahme ist mit Eingang der Einwilligung der Antragsgegnerin beim Senat am 30. Mai 2006 wirksam geworden (§ 269 Abs. 1 und 2 ZPO analog); einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2025 - L 13 VJ 66/14
Gewährung von Leistungen aufgrund eines vorgetragenen Impfschadens i.R.e. …
Die niedrigere Schwelle zur Kann-Versorgung ist daher dann überschritten, wenn die vorgelegte Begründung einschließlich der diese belegenden Fakten mehr als die einfache Möglichkeit eines Ursachenzusammenhangs belegt (BSG, Urteil vom 17.07.2008, B 9/9a VS 5/06 R, juris) und damit zumindest einen eingeschränkten Personenkreis der Fachmediziner überzeugt ("Mindermeinung"; LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 16.11.2011, L 4 VJ 2/10, juris, Rn. 40 m.w.N.; BayLSG, Urteil vom 14.12.2021, L 15 VJ 4/13, juris). - EGMR - 24273/11 (anhängig)
SOBOLEVSKIY AND TYUNINA v. RUSSIA and 5 other applications
RAK Stuttgart; 02.07.2002; 11/02|VK Rheinland-Pfalz; 14.05.2002; 11/02|EVG; 18.09.2002; B 11/02|EVG; 22.03.2004; C 11/02|EVG; 17.05.2002; H 11/02|EVG; 22.04.2002; I 11/02|EVG; 22.07.2003; P 11/02|EVG; 10.03.2003; U 11/02">11/02/2009; 16/02/2009; 04/03/2009; 13/03/2009; 26/03/2009; 31/03/2009; 10/04/2009; 16/04/2009; 05/06/2009; 19/06/2009; 07/12/2009; 25/12/2009; 30/12/2009; 18/10/2009; 01/02/2010; 07/05/2010; 30/08/2010; 02/11/2010; 29/12/2011.RAK Stuttgart; 02.07.2002; 11/02|VK Rheinland-Pfalz; 14.05.2002; 11/02|EVG; 18.09.2002; B 11/02|EVG; 22.03.2004; C 11/02|EVG; 17.05.2002; H 11/02|EVG; 22.04.2002; I 11/02|EVG; 22.07.2003; P 11/02|EVG; 10.03.2003; U 11/02">11/02/2009; 16/02/2009; 04/03/2009; 13/03/2009; 26/03/2009; 31/03/2009; 10/04/2009; 16/04/2009; 05/06/2009; 19/06/2009; 07/12/2009; 25/12/2009; 30/12/2009; 18/10/2009; 01/02/2010; 07/05/2010; 30/08/2010; 02/11/2010; 29/12/2011.
- VG Trier, 02.03.2021 - 7 K 3831/20
Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
In der Rechtsprechung ist inzwischen geklärt, dass zu den außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen i.S.v. § 162 Abs. 3 VwGO insbesondere die Kosten des Vorverfahrens zählen (§ 162 Abs. 1 VwGO), wozu unter den Voraussetzungen des § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO auch die Kosten für die Beauftragung eines Bevollmächtigten gehören (vgl. etwa: OVG RP, Beschluss vom 19. Februar 2002 - 1 E 10012/02.OVG - VGH BW…, Beschluss vom 7. März 2012 - 3 S 2452/10 -, Rn. 3; VG Freiburg (Breisgau)…, Beschluss vom 14. August 2019 - 3 K 6647/17 -, Rn. 3; alle juris und m.w.N.) Unbeachtlich ist insoweit, dass das rheinland-pfälzische Landesrecht für das behördliche Vorverfahren in § 19 Landesgesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung - AGVwGO - und § 15 Landesgebührengesetz - LGebG - weder eine Kostenbeteiligung noch eine Erstattungsberechtigung des Beigeladenen vorsieht (vgl. hierzu: OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 Verg 4/06, 1 Verg 5/06 -, Rn. 14, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - I-10 W 4/06, I-10 W 5/06, 10 W 4/06, 10 W 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
JVEG § 4 Abs. 3; ; JVEG § 4 Abs. 8; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 3
- Judicialis
JVEG § 4 Abs. 3; ; JVEG § 4 Abs. 8; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; JVEG § 9 Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de
JVEG § 4 Abs. 3, 4 Abs. 8 § 9 Abs. 1 Satz 1, 3
Vergütung eines Sachverständigen, dessen Leistungen nicht in einer bestimmten Honorargruppe genannt sind - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütung eines Sachverständigen für die kriminaltechnische Untersuchung eines Schlosszylinders auf Einbruchspuren; Vergütung eines Sachverständigen für Leistungen ohne Nennung in einer Honorargruppe
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergütung eines Sachverständigen für die kriminaltechnische Untersuchung eines Schlosszylinders auf Einbruchspuren; Vergütung eines Sachverständigen für Leistungen ohne Nennung in einer Honorargruppe
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Rechtsprechung
| VGH der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 19.06.2006 - VGH 5/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unterrichtserlaubnis für Evangelische Religion in der Sekundarstufe 11 ohne Nebenbestimmungen
- kirchenrecht-ekd.de
, S. 27
Zulässigkeit der Revision
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Rechtsprechung
| KAGH, 02.02.2007 - M 5/06 |
Volltextveröffentlichung
- zmv-online.de
Kein Übergangsmandat der MAV bei Betriebsübergang auf evangelischen Rechtsträger
Verfahrensgang
- KAGH, 02.02.2007 - M 5/06
- KAGH, 02.03.2007 - M 5/06
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Rechtsprechung
| VK der UEK der Evangelischen Kirche in Deutschland, 19.06.2006 - 5/06 |
Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Unterrichtserlaubnis für Evangelische Religion in der Sekundarstufe 11 ohne Nebenbestimmungen
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Rechtsprechung
| KAGH, 02.03.2007 - M 5/06 |
Verfahrensgang
- KAGH, 02.02.2007 - M 5/06
- KAGH, 02.03.2007 - M 5/06
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Rechtsprechung
| KAG Aachen, 07.06.2006 - 05/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- zmv-online.de
Feststellung eines Verstoßes gegen § 29 I Nr. 17 MAVO bei der Zusammenführung/Integrierung von Dienststellen
- schiering.org
Betriebsänderung - Anhörung und Mitberatung § 29 Abs. 1 Nr. 17 MAVO
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VK Rheinland-Pfalz, 27.05.2005 - 15/05
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis trotz fehlender Angebotsabgabe
Auszug aus KAG Aachen, 07.06.2006 - 5/06
Die Anzeigepflicht nach dieser Bestimmung hängt ab von der Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer, für deren Ermittlung der Zeitpunkt der Entlassung, nicht der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung maßgebend ist (vgl. Beschluß der Schlichtungsstelle des Bistums Aachen vom 16. August 2005 - 15/05 MAVO;… Bleistein/Thiel, MAVO, 4. Auflage, § 30 a Rn. 7).
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