Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Auflösung; Feststellungsinteresse; Klagebefugnis; Unterbindung; Versammlung; Versammlungsrecht; Videoaufzeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbindung einer bereits begonnenen Demonstration - und die Klagebefugnis eines Teilnehmers
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wann ist eine Versammlung eine Versammlung?
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Der Schutzbereich ist dabei nicht nur dann betroffen, wenn eine Versammlung verboten oder aufgelöst wird, sondern auch dann, wenn die Art und Weise ihrer Durchführung durch staatliche Maßnahmen beschränkt wird (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rn. 14;… VG Göttingen, Urt. v. 06.11.2013 - 1 A 98/12 -, juris, Rn. 19).Eine Versammlung ist gemäß § 2 Abs. 1 NVersG eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindesten zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (…ebenso zum Versammlungsbegriff des Art. 8 Abs. 1 GG BVerfG, Beschl. v. 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 - juris, Rn. 12;… Beschl. v. 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06 - juris, Rn. 19; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris, Rn. 14).
Das in § 8 Abs. 1 NVersG zusätzlich enthaltene Merkmal der Unmittelbarkeit führt dazu, dass die Anforderungen an die Sicherheit der Beurteilungsgrundlage und den Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts erhöht werden, es bedarf nicht lediglich einer hinreichenden, sondern einer hohen Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (…Ullrich, NVersG, 2011, § 8, Rn. 19;… Wefelmeier, in: Wefelmeier/Miller, NVersG, 2012, § 8, Rn. 24; ebenso zu § 15 VersG: BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rn. 20;… BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris, Rn. 91, 93).
- BVerfG, 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08
Bayerisches Versammlungsgesetz
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Wenn die Beklagte sich entschied, die Klägerin in dem Baum zu belassen und ihr die Möglichkeit zu geben, dort weiter ungehindert tätig zu werden, so mag zwar die Meinungsfreiheit der Klägerin aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbs. GG uneingeschränkt geblieben sein; bei der Versammlungsfreiheit handelt es sich aber gerade um die "Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe" (…BVerfG, Beschl. v. 15.05.1985 - 1 BvR 233/81 -, juris, Rn. 63; BVerfG, Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 -, juris, Rn. 131), die durch die Sicherstellung der Kletterausrüstungen der Begleiter der Klägerin beschränkt wurde.Auf diesem Wege wird nicht nur die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Grundrechtsinhabers verkürzt, sondern auch das Gemeinwohl beeinträchtigt, das auf die kollektive öffentliche Meinungskundgabe als elementare Bedingung eines auf die Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens angewiesen ist (BVerfG, Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 -, juris, Rn. 131;… VerfGH Berlin, Urt. v. 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 48).
- RG, 12.11.1913 - I 129/13
Benutzung von Einrichtungen preuß. Gemeinden
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist nicht erst dann zu bejahen, wenn die Versammlung verboten, aufgelöst oder - wie hier - anderweitig unterbunden wird, sondern schon dann, wenn die Art und Weise der Durchführung der Versammlung durch hoheitliche Maßnahmen beschränkt wird oder von diesen eine Wirkung ausgeht, die den Einzelnen davon abhalten kann, von seiner Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen (…BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, Rn. 15; VerfGH Berlin, Urt. v. 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 48).Auf diesem Wege wird nicht nur die Entscheidungsfreiheit des einzelnen Grundrechtsinhabers verkürzt, sondern auch das Gemeinwohl beeinträchtigt, das auf die kollektive öffentliche Meinungskundgabe als elementare Bedingung eines auf die Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger gegründeten demokratischen und freiheitlichen Gemeinwesens angewiesen ist (…BVerfG, Beschl. v. 17.02.2009 - 1 BvR 2492/08 -, juris, Rn. 131; VerfGH Berlin, Urt. v. 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 48).
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06
Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die fachgerichtliche Prüfung des …
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Eine Versammlung ist gemäß § 2 Abs. 1 NVersG eine ortsfeste oder sich fortbewegende Zusammenkunft von mindesten zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung (…ebenso zum Versammlungsbegriff des Art. 8 Abs. 1 GG BVerfG, Beschl. v. 07.03.2011 - 1 BvR 388/05 - juris, Rn. 12; Beschl. v. 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06 - juris, Rn. 19;… Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 - juris, Rn. 14).Das NVersG geht dem Nds.SOG als lex specialis vor mit der Folge, dass auf die Bestimmungen des Nds.SOG gestützte Maßnahme gegen eine Person unzulässig sind, solange diese sich in einer Versammlung befindet und sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06 -, juris, Rn. 28;… BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 -, juris, Rn. 43;… BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, juris, Rn. 18;… Dietel/ Gintzel/Kniesel, VersG, 15. Aufl. 2008, § 1, Rn. 192).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Denn nach dem Gebot der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes muss die Möglichkeit bestehen, einen Grundrechtseingriff gerichtlich prüfen zu lassen, wenn die Grundrechtsausübung entweder unmöglich gemacht oder wenigstens erheblich beeinträchtigt wurde (BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris, Rn. 36 ff.).Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet in derart gelagerten Fällen die Bejahung eines Feststellungsinteresses (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2510, 2511 f.;… BVerwG, Urt. v. 23.03.1999 - 1 C 12/97 -, juris, Rn. 13).
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist nicht erst dann zu bejahen, wenn die Versammlung verboten, aufgelöst oder - wie hier - anderweitig unterbunden wird, sondern schon dann, wenn die Art und Weise der Durchführung der Versammlung durch hoheitliche Maßnahmen beschränkt wird oder von diesen eine Wirkung ausgeht, die den Einzelnen davon abhalten kann, von seiner Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris, Rn. 15;… VerfGH Berlin, Urt. v. 11. April 2014 - 129/13 -, juris, Rn. 48). - BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Versammlungsfreiheit (Eingriff durch strafgerichtliche Verurteilung; Schwelle zur …
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Das NVersG geht dem Nds.SOG als lex specialis vor mit der Folge, dass auf die Bestimmungen des Nds.SOG gestützte Maßnahme gegen eine Person unzulässig sind, solange diese sich in einer Versammlung befindet und sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06 -, juris, Rn. 28; BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 -, juris, Rn. 43;… BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, juris, Rn. 18;… Dietel/ Gintzel/Kniesel, VersG, 15. Aufl. 2008, § 1, Rn. 192). - BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01
Verfassungsmäßigkeit der Ingewahrsamnahme eines Teilnehmers an einer Versammlung
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Das NVersG geht dem Nds.SOG als lex specialis vor mit der Folge, dass auf die Bestimmungen des Nds.SOG gestützte Maßnahme gegen eine Person unzulässig sind, solange diese sich in einer Versammlung befindet und sich auf die Versammlungsfreiheit berufen kann (…vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.12.2010 - 1 BvR 1402/06 -, juris, Rn. 28;… BVerfG, Kammerbeschl. v. 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06 -, juris, Rn. 43; BVerfG, Kammerbeschl. v. 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01 -, juris, Rn. 18;… Dietel/ Gintzel/Kniesel, VersG, 15. Aufl. 2008, § 1, Rn. 192). - VG Berlin, 05.07.2010 - 1 K 905.09
Friedliche Demonstrationen dürfen von der Polizei nicht gefilmt werden
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Betroffenes Grundrecht ist insoweit nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), sondern daneben ebenfalls das Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG (…vgl. VGH BW, Urt. v. 26.01.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762; VG Berlin, Urt. v. 05.07.2010 - 1 K 905.09 -, juris, Rn. 13) und § 1 Abs. 1 NVersG. - VGH Baden-Württemberg, 26.01.1998 - 1 S 3280/96
Zur polizeilichen Maßnahme gegen Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung
Auszug aus VG Lüneburg, 30.07.2014 - 5 A 87/13
Betroffenes Grundrecht ist insoweit nicht nur das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), sondern daneben ebenfalls das Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG (vgl. VGH BW, Urt. v. 26.01.1998 - 1 S 3280/96 -, NVwZ 1998, 761, 762;… VG Berlin, Urt. v. 05.07.2010 - 1 K 905.09 -, juris, Rn. 13) und § 1 Abs. 1 NVersG. - BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 07.03.2011 - 1 BvR 388/05
Versammlungsfreiheit; Analogieverbot; Nötigung (Gewalt; …
- BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der …
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97
Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03
Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …
- VG Göttingen, 21.11.2012 - 1 A 14/11
Anforderungen an das Vorliegen einer Anscheinsgefahr wegen eines befürchteten …
- VG Göttingen, 06.11.2013 - 1 A 98/12
Anwesenheit; Legitimationspflicht; Polzeibeamte in Zivil; Versamlungsleiter sich …
- BVerfG, 08.02.2011 - 1 BvR 1946/06
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2006 - 1 B 4.05
Versammlungseigenschaft der sogenannten "Fuckparade 2001"
- VG Frankfurt/Main, 06.08.2012 - 5 L 2558/12
Occupy-Camp vor EZB Frankfurt
- VG Lüneburg, 30.03.2004 - 3 A 116/02
Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen im Vorfeld einer öffentlichen Versammlung
- OLG Düsseldorf, 08.09.1977 - 5 Ss 296/77
- VG Berlin, 21.11.2024 - 1 K 159.22
Rechtsschutz gegen polizeiliches Vorgehen bei einer Versammlung
Rn. 30 Nach der Rechtsprechung sind Versammlungsteilnehmende, die selbst nicht unmittelbare Adressaten einer versammlungsbehördlichen Maßnahme sind, jedenfalls dann klagebefugt, wenn durch die versammlungsbehördliche Maßnahme die Fortsetzung der Versammlung unterbunden wird (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 A 87/13, juris 1. Leitsatz).Eine Klagebefugnis wird z.B. im Falle von Videoaufnahmen durch die Polizei angenommen, weil von der Anfertigung von Videoaufnahmen eine einschüchternde Wirkung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Versammlung ausgeht (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 A 87/13, juris Rn. 39; vgl. auch Urteil der Kammer vom 5. Juli 2010 - VG 1 K 905.09 -, UA S. 4).
Rn. 45 Ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit ist nach "modernem" Begriffsverständnis nicht erst dann zu bejahen, wenn die Versammlung verboten, aufgelöst oder - wie hier - anderweitig unterbunden wird, sondern schon dann, wenn die Art und Weise der Durchführung der Versammlung durch hoheitliche Maßnahmen beschränkt wird oder von diesen eine Wirkung ausgeht, die den Einzelnen davon abhalten kann, von seiner Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen (BVerfG…, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 1 BvR 2636/04, juris Rn. 15; VerfGH Berlin…, Urteil vom 11. April 2014 - 129/13, juris Rn. 48; VG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 A 87/13, juris Rn. 50).
- OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20
Banner Drop; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Feststellungsinteresse; …
Rn. 54 Für die Bewertung, ob eine (eigene) Versammlung vorliegt, kommt es - anders als beim Gefahrenbegriff - nicht auf die ex-ante Sicht der handelnden Polizisten an, sondern maßgebend sind allein die objektiven Gegebenheiten (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 30.7.2014 - 5 A 87/13 - juris Rn. 38). - VG Lüneburg, 24.02.2020 - 5 A 367/17
Klage von Kletteraktivistinnen im Wesentlichen erfolgreich
Es gewährleistet auch die Befugnis zum Einsatz besonderer und ungewöhnlicher Ausdrucksmittel, wie hier des Kletterns und des Spannens von Transparenten zwischen den erklommenen Bäumen (vgl. Urt. d. Kammer v. 30.07.2014 - 5 A 87/13 -, juris, Rn. 26 m.w.N.).Für die Frage, ob eine Versammlung vor- liegt, kommt es - anders als beim Gefahrenbegriff - nicht auf die ex-ante Sicht der han- delnden Polizisten, sondern auf die allein maßgeblichen objektiven Gegebenheiten an (vgl. Urt. d. Kammer v. 30.07.2014 - 5 A 87/13 -, juris, Rn. 37).
Im Hinblick auf die Art und Weise der Ausgestaltung der Versamm- lung besteht Typenfreiheit (Urt. d. Kammer v. 30.07.2014 - 5 A 87/13 -, juris, Rn. 26 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20
Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung
Rn. 64 Für die Bewertung, ob eine (eigene) Versammlung vorliegt, kommt es - anders als beim Gefahrenbegriff - nicht auf die ex-ante Sicht der handelnden Polizisten an, sondern maßgebend sind allein die objektiven Gegebenheiten (vgl. VG Lüneburg, Urt. v. 30.7.2014 - 5 A 87/13 - juris Rn. 38). - VG Gera, 29.03.2017 - 1 K 183/16
Versammlungsrechtlicher Aufzug; Anordnung der Durchführung einer Standkundgebung; …
Bezogen auf die Rechtsposition des Klägers als Veranstalter einer Versammlung ist vielmehr allenfalls eine unwesentliche Beeinträchtigung seines Rechts aus Art. 8 GG nachweisbar, die jedoch eine Klagebefugnis nicht vermittelt (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 30.07.2014 - 5 A 87/13 - Urteil vom 27.06.2006 - 3 A 413/05 -, jeweils zitiert nach Juris). - VG Gelsenkirchen, 25.10.2022 - 14 K 11034/17
Versammlung Gefahr Ausschluss Absonderung Privatgelände Verkehrsfläche …
Rn. 34 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2011 - 1 BvR 388/05 -, juris Rn. 32; zum sog. "Banner Drop" vgl.: OVG Niedersachsen, Urteil vom 2. Dezember 2021 - 11 LB 231/20 -, juris Rn. 35; VG Lüneburg, Urteil vom 30. Juli 2014 - 5 A 87/13 -, juris unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Mai 2006 - OVG 1 B 4.05 -, juris, Rn. 29; Dietel/Gintzel/Kniesel, VersG, 18. Auflage 2019, Teil I Rn. 164; Ridder/Breitenbach/Deiseroth, 2. Auflage 2020, Teil II Rn. 79.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".