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Rechtsprechung
   BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,796
BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 (https://dejure.org/1990,796)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 (https://dejure.org/1990,796)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 (https://dejure.org/1990,796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer tariflichen Regelung bezüglich Ausschlussfristen - Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Lohnansprüchen - Gleichsetzung einer tariflichen Verfallsfrist mit der gesetzlichen Verjährungsfrist - Voraussetzung für die entsprechende Anwendung einer ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 264
  • NZA 1991, 70
  • BB 1990, 2272
  • BB 1991, 351
  • DB 1990, 2329
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen - …

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
    § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB findet keine entsprechende Anwendung (Aufgabe des im BAG Urteil vom 24. Mai 1973 -5 AZR 21/73 -- AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen vertretenen gegenteiligen Standpunktes).

    Die zunächst fristwahrende Wirkung der rechtzeitigen Klageerhebung entfällt wieder durch die Rücknahme der Klage (vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; Leser, Ausschlußfristen im Arbeitsrecht, AR-Blattei D, HV 5 a;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 205 zu V 3, S. 1349, 1350).

    Dieser habe in derEntscheidung vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - (AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) eine analoge Anwendung des § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich befürwortet, allerdings mit der Einschränkung, daß anstelle der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist die jeweilige "Gesamtausschlußfrist" trete.

    Soweit der Senatim Urteil vom 24. Mai 1973 (- 5 AZR 21/73 - AP, aaO) einen abweichenden Standpunkt vertreten hat, wird daran nicht mehr festgehalten.

  • BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88

    Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
    Andererseits wahrt eine unzulässige Feststellungsklage nicht eine Ausschlußfrist (BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 6 AZR 459/88 - AP Nr. 103 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 e der Gründe).

    Deswegen kann der Gläubiger nach Ablauf der Ausschlußfrist nicht statt der rechtzeitig eingereichten unzulässigen Feststellungsklage noch eine bezifferte Leistungsklage erheben (BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 6 AZR 459/88 - AP, aaO).

  • BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72

    Aufrechnung nach Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
    Wegen dieser grundlegenden Unterschiede zwischen tariflichen Ausschlußfristen und Verjährungsfristen hat das Bundesarbeitsgericht die Anwendung des § 390 Satz 2 BGB auf tarifliche Ausschlußfristen ausdrücklich abgelehnt (BAG Urteil vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP Nr. 4 zu § 390 BGB).

    Diese Funktion der Rechtsklarheit ergibt sich insbesondere daraus, daß die Tarifvertragsparteien grundsätzlich bei ihrer Normensetzung keine Verkürzung der Verjährungsfristen vorsehen, was ebenfalls möglich wäre, sondern Ausschlußfristen im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG von vornherein auf einen festen Zeitraum beschränken (BAG Urteil vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP, aaO).

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17

    Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen

    Er hat jedoch später entschieden, dass § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB aF, der eine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung trotz Klagerücknahme vorsah, wenn der Berechtigte binnen sechs Monaten erneut Klage erhob, auf eine zweistufige (tarifliche) Ausschlussfrist keine entsprechende Anwendung finde, weil anderenfalls die Ausschlussfrist sich durch eine einseitige Maßnahme einer Partei verlängern würde (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 65, 264).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Rn. 15 2. Ein einmal entstandener Anspruch, der von einer tariflichen Verfallklausel erfasst wird, geht mit dem ungenutzten Verstreichenlassen der Frist unter, ohne dass es einer weiteren rechtsgeschäftlichen Handlung des Schuldners bedarf (st. Rspr., vgl. nur BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 65, 264).
  • BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20

    Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung

    auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu II der Gründe, BAGE 65, 264; aA BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 39; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 441; zu § 204 Abs. 2 BGB als einer abweichenden Regelung der - fortbestehenden - materiell-rechtlichen Wirkung der prozessual rückwirkend entfallenden Klageerhebung vgl. BT-Drs.
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