Rechtsprechung
| BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung einer tariflichen Regelung bezüglich Ausschlussfristen - Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Lohnansprüchen - Gleichsetzung einer tariflichen Verfallsfrist mit der gesetzlichen Verjährungsfrist - Voraussetzung für die entsprechende Anwendung einer ...
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Ausschlußfrist; Klagerücknahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herford, 16.03.1989 - 2 (1) Ca 18/89
- LAG Hamm, 11.09.1989 - 19 (9) Sa 637/89
- LAG Hamm, 11.09.1989 - 19(a) Sa 637/89
- BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
Papierfundstellen
- BAGE 65, 264
- NZA 1991, 70
- BB 1990, 2272
- BB 1991, 351
- DB 1990, 2329
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (3)
- BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73
Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen - …
Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
§ 212 Abs. 2 Satz 1 BGB findet keine entsprechende Anwendung (Aufgabe des im BAG Urteil vom 24. Mai 1973 -5 AZR 21/73 -- AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen vertretenen gegenteiligen Standpunktes).Die zunächst fristwahrende Wirkung der rechtzeitigen Klageerhebung entfällt wieder durch die Rücknahme der Klage (vgl. BAG Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; Leser, Ausschlußfristen im Arbeitsrecht, AR-Blattei D, HV 5 a;… Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 205 zu V 3, S. 1349, 1350).
Dieser habe in derEntscheidung vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - (AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) eine analoge Anwendung des § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB grundsätzlich befürwortet, allerdings mit der Einschränkung, daß anstelle der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist die jeweilige "Gesamtausschlußfrist" trete.
Soweit der Senatim Urteil vom 24. Mai 1973 (- 5 AZR 21/73 - AP, aaO) einen abweichenden Standpunkt vertreten hat, wird daran nicht mehr festgehalten.
- BAG, 29.06.1989 - 6 AZR 459/88
Ausschlussfrist: unzulässige Feststellungeklage stellt keine gerichtliche …
Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
Andererseits wahrt eine unzulässige Feststellungsklage nicht eine Ausschlußfrist (BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 6 AZR 459/88 - AP Nr. 103 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 e der Gründe).Deswegen kann der Gläubiger nach Ablauf der Ausschlußfrist nicht statt der rechtzeitig eingereichten unzulässigen Feststellungsklage noch eine bezifferte Leistungsklage erheben (BAG Urteil vom 29. Juni 1989 - 6 AZR 459/88 - AP, aaO).
- BAG, 30.03.1973 - 4 AZR 259/72
Aufrechnung nach Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 5 AZR 609/89
Wegen dieser grundlegenden Unterschiede zwischen tariflichen Ausschlußfristen und Verjährungsfristen hat das Bundesarbeitsgericht die Anwendung des § 390 Satz 2 BGB auf tarifliche Ausschlußfristen ausdrücklich abgelehnt (BAG Urteil vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP Nr. 4 zu § 390 BGB).Diese Funktion der Rechtsklarheit ergibt sich insbesondere daraus, daß die Tarifvertragsparteien grundsätzlich bei ihrer Normensetzung keine Verkürzung der Verjährungsfristen vorsehen, was ebenfalls möglich wäre, sondern Ausschlußfristen im Sinne von § 4 Abs. 4 Satz 3 TVG von vornherein auf einen festen Zeitraum beschränken (BAG Urteil vom 30. März 1973 - 4 AZR 259/72 - AP, aaO).
- BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 262/17
Hemmung einer Ausschlussfrist wegen Vergleichsverhandlungen
Er hat jedoch später entschieden, dass § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB aF, der eine Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung trotz Klagerücknahme vorsah, wenn der Berechtigte binnen sechs Monaten erneut Klage erhob, auf eine zweistufige (tarifliche) Ausschlussfrist keine entsprechende Anwendung finde, weil anderenfalls die Ausschlussfrist sich durch eine einseitige Maßnahme einer Partei verlängern würde (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 65, 264). - BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung
Rn. 15 2. Ein einmal entstandener Anspruch, der von einer tariflichen Verfallklausel erfasst wird, geht mit dem ungenutzten Verstreichenlassen der Frist unter, ohne dass es einer weiteren rechtsgeschäftlichen Handlung des Schuldners bedarf (st. Rspr., vgl. nur BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 65, 264). - BAG, 10.12.2020 - 2 AZR 308/20
Kündigungsschutzklage - Wirksamkeitsfiktion - Verwirkung
auch BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zu II der Gründe, BAGE 65, 264; aA BAG 21. August 2008 - 8 AZR 201/07 - Rn. 39; 24. September 1970 - 5 AZR 54/70 - zu 2 der Gründe, BAGE 22, 441; zu § 204 Abs. 2 BGB als einer abweichenden Regelung der - fortbestehenden - materiell-rechtlichen Wirkung der prozessual rückwirkend entfallenden Klageerhebung vgl. BT-Drs.
- BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00
Weihnachtsgratifikation - Arbeitsvertragliche Ausschlußfrist
Dabei sind Verfallfristen von zwei Monaten als rechtlich zulässig betrachtet worden (für tarifliche Ausschlußfristen: BAG 16. November 1965 - 1 AZR 160/65 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 30 = EzA TVG § 4 Nr. 9; 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 264; 22. September 1999 - 10 AZR 839/98 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 226 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 132;… für arbeitsvertragliche Ausschlußfristen: BAG 24. März 1988 aaO). - LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 Sa 183/03
Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Zurückweisung der Arbeitsleistung ohne …
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Vergütungsanspruch nach § 611 Abs. 1 BGB i. V. m. § 615 Satz 1 BGB für die Zeit von Januar bis März 2002 und für November 2002 nicht wegen Versäumung der in § 19 Ziff. 2 lit. b MTV-Metall normierten Ausschlussfrist erloschen (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 11.07.1990 - 5 AZR 609/89 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 84; BAG 26.09.1990 - 5 AZR 218/90 - EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 87). - BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 735/00
Annahmeverzug - Ausschlußfrist - Verfassungsbeschwerde
aa) Soweit sie gegen die Firma EWI Klage erhoben hatte, ist die zunächst für die Monate Februar 1994 bis Januar 1997 fristwahrende Wirkung der rechtzeitigen Klageerhebung allerdings durch die Rücknahme der Klage nach § 212 Abs. 1 BGB wieder entfallen (BAG 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92; 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 64; 24. März 1973 - 5 AZR 21/73 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 52 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 15).Zwar können tarifliche Verfallfristen den Verjährungsfristen nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 264).
- BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01
Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung
Das Arbeitsgericht hatte sich zur Begründung ua. auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. November 1991 (- 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92) bezogen, mit der die Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts (11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - BAGE 65, 264) bestätigt wurde, daß bei einer tarifvertraglichen Klagefrist § 212 Abs. 1 BGB entsprechend anzuwenden ist, nicht aber § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB. - BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme
Dem steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Wirkungen von Klage und Klagerücknahme bei zweistufigen tariflichen Ausschlußfristen (vgl. Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TV 6 Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; Urteil vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu II und III der Gründe) nicht entgegen.Einschränkungen ergeben sich dann nur aus dem Sinn und Zweck dieser Regelung, wie der Fünfte Senat in dem Urteil vom 11. Juli 1990 (aaO) zur Frage der Anwendung des § 212 Abs. 2 Satz 1 BGB dargelegt hat.
- BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 647/88
Karenzentschädigung bei unverbindlichem Wettbewerbsverbot - Wahlmöglichkeit des …
Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, daß die Verfallfrist deshalb nicht gewahrt sei, weil die ursprünglich rechtzeitig erhobene Klage teilweise zurückgenommen worden sei (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Baden-Württemberg, 28.01.2026 - 4 Sa 41/25
Entgeltüberzahlung - Einwand des § 814 BGB - Kenntnis des fehlenden Rechtsgrundes …
Zudem soll er vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 44/19 - BAG 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 -)..Rn. 82 (aaa) Es ist schon mehr als zweifelhaft, ob die Regelung des § 204 Abs. 2 BGB überhaupt auf Ausschlussfristen angewendet werden kann (ablehnend bei der Unterbrechungswirkung des § 212 Abs. 2 BGB a.F.: BAG 11. Juli 1990 - 5 AZR 609/89 -).
- BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19
Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle
- BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 168/02
Übergegangener Gehaltsanspruch und Klagerücknahme bei zweistufiger …
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2007 - 4 Sa 63/06
Keine analoge Anwendung des § 207 Abs 1 BGB auf eine einstufige …
- LAG Düsseldorf, 19.08.1999 - 11 Sa 675/99
Urlaubsabgeltung: fehlende Abrechnung des Arbeitgebers - Treu und Glauben - …
- LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1939/07
Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im Bewerbungsverfahren
- BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 507/97
Zusätzliches Urlaubsgeld im Betonsteingewerbe
- LAG Hamm, 02.08.2023 - 4 Sa 669/22
Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzuges i.R.d. Erbringung …
- LAG Hamm, 02.08.2023 - 4 Sa 671/22
Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzuges i.R.d. Erbringung …
- LAG Hamm, 02.08.2023 - 4 Sa 670/22
Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers wegen Annahmeverzuges i.R.d. Erbringung …
- LAG Niedersachsen, 09.05.2006 - 13 Sa 1309/05
Ausschlussfrist - Haftung des vollmachtlosen Vertreters
- LAG Niedersachsen, 10.05.2001 - 14 Sa 2255/00
Wirksame Vereinbarung einer zweistufigen Ausschlussfrist mit Fristen von jeweils …
- LAG Niedersachsen, 09.08.2001 - 14 Sa 2255/00
Vereinbarung zweistufiger vertraglicher Ausschlussfrist mit Fristen von jeweils …
- LAG Sachsen, 20.02.2002 - 10 Sa 153/01
Tarifliche Ausschlussfristen und ihre Auswirkungen auf Lohnansprüche, die im Wege …
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2000 - 20 Sa 140/99
Voraussetzungen für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bezüglich der …
- LAG Köln, 08.10.1997 - 2 Sa 587/97
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Verfallsfrist; Angemessenheit einer …
- BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 181/98
- LAG Niedersachsen, 12.05.2025 - 4 SLa 51/24
Höhere Vergütung eines Betriebsratsmitglieds
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