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Rechtsprechung
   BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99, 5 AZR 271/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1207
BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99, 5 AZR 271/99 (https://dejure.org/2000,1207)
BAG, Entscheidung vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99, 5 AZR 271/99 (https://dejure.org/2000,1207)
BAG, Entscheidung vom 20. September 2000 - 5 AZR 61/99, 5 AZR 271/99 (https://dejure.org/2000,1207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; ; HGB § 84 Abs. 1 Satz 2

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsrecht; Arbeitnehmerstatus von Rundfunkmitarbeitern oder Versicherungsvertretern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 551
  • BB 2001, 104
  • BB 2001, 888
  • DB 2001, 48
  • ZUM 2001, 218
  • ZUM 2001, 266
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    a) Wie der Senat mit Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden hat, wird die grundsätzliche Freiheit zur eigenständigen Festlegung der Urlaubszeiten nicht dadurch beeinträchtigt, daß der Dienstnehmer dem Dienstberechtigten urlaubsbedingte Abwesenheitszeiten mitzuteilen hat.

    Vertragliche Pflichten, die nicht die geschuldete Tätigkeit, sondern das sonstige Verhalten betreffen, sind zur Abgrenzung regelmäßig nicht geeignet (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hessen, 31.07.1998 - 7 Sa 491/97

    Statusklage eines freien Journalisten bei einer Rundfunkanstalt des öffentlichen …

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 7 Sa 491/97 -.

    5 AZR 61/99 7 Sa 491/97.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 1998 - 7 Sa 491/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491, 562/93 und 624/98 - AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).

    Dementsprechend ist es ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt wird, ohne daß die einzelnen Einsätze im voraus abgesprochen werden (BAG 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69; BAGE 78, 343).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von …

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 15. März 1978 (- 5 AZR 819/76 - BAGE 30, 163) entschieden hat, können zwar Tarifverträge nicht darüber bestimmen, wer von den Mitarbeitern eines Senders Arbeitnehmer und wer arbeitnehmerähnliche Person ist.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 16.02.1994 - 5 AZR 402/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Diese Grundsätze sind auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491, 562/93 und 624/98 - AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 - BAGE 78, 343; BAG 16. Februar 1994 - 5 AZR 402/92 - BAGE 76, 21).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund …

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Für die Abgrenzung von Bedeutung sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263 mwN).
  • BAG, 03.06.1975 - 1 ABR 98/74

    Betriebsratswahl: Anfechtung der Wahl des Wahlvorstandes

    Auszug aus BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99
    Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (BAG 3. Juni 1975 - 1 ABR 98/74 - BAGE 27, 163; BAG 10. April 1991 - 4 AZR 467/90 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 54 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 39; BAG 6. Juli 1995 - 5 AZB 9/93 - BAGE 80, 256 jeweils mwN).
  • BAG, 10.04.1991 - 4 AZR 467/90

    Alternativer Gesellschafter als Arbeitnehmer

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters

  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 499/06

    Arbeitnehmerstatus eines Sportredakteurs

    b) Bei programmgestaltenden Mitarbeitern kann entgegen der ausdrücklich getroffenen Vereinbarung ein Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn sie weitgehenden inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbständigkeit verbleibt und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann (Senat 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224; 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Insofern stellt die Einteilung eines Mitarbeiters in Dienstpläne ohne vorherige Absprache ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe; 22. April 1998 - 5 AZR 191/97 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 96 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 69, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 4 SLa 177/25

    (Kein) Arbeitnehmerstatus eines (programmgestaltenden) Fernsehredakteurs

    Rn. 92 b) Nach der arbeitsgerichtlichen Praxis liegt bei programmgestaltenden Mitarbeitenden - ggf. auch entgegen einer ausdrücklich getroffenen Vereinbarung - ein Arbeitsverhältnis nur vor, wenn die Beschäftigten weitgehend inhaltlichen Weisungen unterliegen, ihnen also nur ein geringes Maß an Gestaltungsfreiheit, Eigeninitiative und Selbstständigkeit verbleibt, und der Sender innerhalb eines zeitlichen Rahmens über ihre Arbeitsleistung verfügen kann, also etwa ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder in nicht unerheblich dienstplanmäßiger Heranziehung auch ohne entsprechende Vereinbarung vorgegangen wird (BAG…, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 24;… Urteil vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 18;… Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 20; Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu II der Gründe; Urteil vom 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - zu B III 2 b der Gründe).

    Im Gegenteil: Die maßgeblichen Materialien machen sich an repräsentativer Stelle vielmehr zweifach das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu eigen und heben ausdrücklich die "Spezifika auf Grund grundrechtlich geschützter Werte (wie zum Beispiel auf Grund der Rundfunk-, Presse- oder Kunstfreiheit)" hervor (BT-Drucks. 18/9232 S. 32).

    Gleichermaßen programmgestaltend wird auch die Tätigkeit von "Reportern" eingeschätzt, deren Zuständigkeit im Rundfunk die Entwicklung, Gestaltung und Präsentation von Reportagebeiträgen umfasst, und zwar unter Rückgriff auf seine individuelle journalistische Befähigung und Aussagekraft sowie seine persönlichen Fachkenntnisse und subjektiven Bewertungen (vgl. BAG…, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 24;… Urteil vom 14.03.2007 - 5 AZR 499/06 - Rn. 18; Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 1 und IV 4 c der Gründe).

    Wie die Beklagte zurecht anmerkt, werden mit der für freie Mitarbeitende aufgrund § 12a TVG geschehenen Tarifvertragsabsicherung vielseitige Schutzfunktion für die Beschäftigten realisiert, ohne dass sich - umgekehrt - allein hieraus schon irgendein Indiz für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ableiten ließe (BAG, Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu II der Gründe).

    Die anscheinend selbstdisponible Wahlmöglichkeit, ganze Tage bzw. bestimmte Zeiten zu Hause oder von beliebigem Ort aus zu arbeiten, machte zudem auch einen nicht unwesentlichen Umstand aus, der gegen eine Weisungsabhängigkeit spricht (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 2 b dd [1] der Gründe).

    Denn Vorgaben zum Arbeitsergebnis dürfen auch freien Dienstnehmern gemacht werden (BAG…, Urteil vom 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - Rn. 34; Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 2 b dd [2] der Gründe).

    Es macht Medienschaffenden auch nicht zu Weisungsabhängen, dass sie bei der Realisierung selbst- oder mitgestalteter Sendebeiträge auf technische Einrichtungen und Mitarbeitende im Funk angewiesen sind und auf sachliches Equipment wie auch ein "Team" - oder digital/analog geführte Archive oder sonstwelche digitalen wie analogen Ressourcen zurückgreifen (BAG, Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 2 b bb und cc der Gründe).

    Rn. 120 (1) Dienstpläne, die für eine Weisungsabhängigkeit von Mitarbeitenden sprechen können, sind nur solche, die Einsätze einseitig zwingend für bestimmte Zeiten mit bestimmtem Umfang und für bestimmte Tätigkeiten vorgeben; allein nur aus Sachzwängen bedingte Anwesenheiten, um etwa Einzelhandlungen zeitgerecht vorzunehmen, technische Anstaltseinrichtungen zu nutzen oder auf personelle Unterstützungen zurückzugreifen, reichen hierfür nicht aus (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 61/99 - zur IV 2 b dd [2] der Gründe).

    Zudem sichert arbeitnehmerähnlichen Personen das vorliegend in Bezug genommene Tarifwerk etwaige wirtschaftliche Unsicherheiten unter Richtigkeits- und Angemessenheitsgewähr ab (vgl. BAG, Urteil vom 20.09.2000 -5 AZR 61/99 - zu II der Gründe), und zwar hier gerade auch im Bestandsschutz, was den klägerischen Interessen aus Art. 12 Abs. 1 GG im Verhältnis zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG merklich aufhilft, denn für Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher Personen gilt grundsätzlich allenfalls im Rahmend der Generalklauseln der §§ 138, 242 BGB ein rudimentärer Bestandsschutz (vgl. LAG München, Urteil vom 10.12.2003 - 9 Sa 178/03 - zu 2 der Gründe).

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 279/16

    Ausbildungskostenausgleichskasse im Schornsteinfegerhandwerk - Zweifel an der …

    Nach der Systematik des Arbeitsrechts ist von einer Dreiteilung des Systems von Arbeitnehmern, arbeitnehmerähnlichen Personen und Selbständigen auszugehen (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - zu II der Gründe).
  • BAG, 08.11.2006 - 5 AZR 706/05

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters - Rückzahlung von Honoraren

    Die Bestimmung der Einsatzzeiten durch Übersendung von Einsatzplänen, ohne dass es längere Zeit zu den im Begleitschreiben erbetenen schriftlichen Bestätigungen durch den Kläger kam, bekräftigt die weisungsgebundene Beschäftigung (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84, zu IV 3 der Gründe).
  • BAG, 20.05.2009 - 5 AZR 31/08

    Arbeitnehmerstatus eines redaktionellen Mitarbeiters

    Soweit die Beklagte den Termin zusätzlicher Monatskonferenzen, der jeweils am Ende der vorigen Konferenz festgelegt wurde, einseitig vorgab und insoweit wohl auch von den festen freien Mitarbeitern eine Teilnahme erwartete, ist eine rechtserhebliche Einschränkung der zeitlichen Dispositionsfreiheit des Klägers durch die Teilnahme an diesen Konferenzen nicht ersichtlich (vgl. Senat 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - zu IV 4 a der Gründe, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).
  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19

    Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin

    Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Redakteuren (…vgl. hierzu BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - und 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 12), Regisseuren, Moderatoren (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218), Reportern (vgl. BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 -), Berichterstatter (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 -), Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18

    Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt

    Im späteren Verlauf führte das Bundesarbeitsgericht abschwächend aus, es sei ein starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Mitarbeiter in Dienstplänen aufgeführt werde, ohne dass die einzelnen Einsätze im Voraus abgesprochen würden (BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - Rn 28; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 28 f; Reinecke, AfP 2014, 101, 104).

    Die vielseitigen Schutzfunktionen der Tarifverträge sind geeignet, die sich aus der wirtschaftlichen Abhängigkeit des einzelnen Beschäftigten ergebenden Schutzbedürfnisse zu erfüllen (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - Rn 22).

    So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).

  • BAG, 22.08.2001 - 5 AZR 502/99

    Arbeitnehmerstatus einer Orchesteraushilfe

    § 84 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB enthält insoweit eine über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinausgehende gesetzliche Wertung (BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 - EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84; 22. April 1998 - 5 AZR 342/97 - BAGE 88, 263).
  • LAG Köln, 04.03.2005 - 4 (10) Sa 1116/04

    Wirksamer Rahmenvertrag über Abschluss einzelner befristeter Dienstverträge - …

    aa) Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern sind in erster Linie die tatsächlichen Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist (BAG v. 22.04.1998 - 5 AZR 2/97, 191/97, 342/97; 20.09.2000 - 5 AZR 61/99).

    Programmgestaltend sind diejenigen Mitarbeiter, die typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Regisseuren, Moderatoren, Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist; nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören dagegen das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (…BVerfG, a.a.O. (260 ff., 271); BAG v. 20.09.2000, 5 AZR 61/99).

    Programmgestaltende Mitarbeiter sind dann Arbeitnehmer, wenn ihre ständige Dienstbereitschaft erwartet wird oder wenn der Mitarbeiter in nicht unerheblichem Umfang auch ohne entsprechende Vereinbarung herangezogen wird, ihm also die Arbeiten letztlich "zugewiesen" werden; die ständige Dienstbereitschaft kann sich sowohl aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen der Parteien als auch aus der praktischen Durchführung der Vertragsbeziehungen ergeben (BVerfG v. 18.02.2000 - 1 BvR 491 u.a. -, AP GG Art. 5 Abs. 1 Rundfunkfreiheit Nr. 9; BAG v. 20.09.2000 - 5 AZR 61/99; 11.12.1996 - 5 AZR 592/95; 22.02.1995 - 5 AZR 757/93; 20.07.1994 - 5 AZR 170/93; 16.02.1994 - 5 AZR 402/93 -, AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 15).

  • BAG, 14.06.2006 - 5 AZN 73/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters der Pressestelle einer ARD-Anstalt

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen (vgl. Senat 20. Dezember 2000 - 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84).

    Der Senat hat in dem von der Beschwerde angezogenen Urteil vom 20. Dezember 2000 (- 5 AZR 61/99 - AP BGB § 611 Rundfunk Nr. 37 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerbegriff Nr. 84) entschieden, Bestandsschutztarifverträge seien im Rahmen der Gesamtwürdigung bei der Feststellung des Arbeitnehmerstatus zu berücksichtigen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2009 - L 30 AL 49/08

    Arbeitslosengeld; Rundfunkmitarbeiter; programmgestaltende Tätigkeit; Erstellung …

  • LAG Baden-Württemberg, 10.09.2014 - 10 Sa 19/14

    Arbeitsrechtlicher Status eines programmgestaltenden Mitarbeiters beim Rundfunk

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.08.2015 - 4 Sa 709/14

    Räumlicher Geltungsbereich des KSchG - dauerhafter Auslandseinsatz - …

  • LAG Düsseldorf, 29.09.2014 - 9 Sa 31/14

    Abgrenzung von Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter

  • LAG Hamm, 12.10.2006 - 17 Sa 541/06

    Arbeitsverhältnis und Personalgestellung; betriebsbedingte außerordentliche …

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung - …

  • LAG Baden-Württemberg, 15.08.2001 - 3 Sa 23/96

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage, wenn der Inhalt des festzustellenden …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 12.06.2001 - 11 Sa 137/01

    Begründung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitnehmerstatus eines Orchestermusikers; …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2017 - 4 Sa 443/16

    Arbeitnehmerstatus einer Redakteurin

  • LAG Hamm, 10.01.2013 - 15 Sa 1238/12

    Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von einer sog. freien Mitarbeit (hier: …

  • LAG Köln, 14.05.2003 - 7 Sa 863/02

    Arbeitnehmerstatus, freier Mitarbeiter im kreativ-künstlerischen Bereich

  • LAG Köln, 09.04.2003 - 7 Sa 1213/02

    Arbeitnehmerstatus in Rundfunkanstalt, Befristung, Eingruppierung, Widerklage auf …

  • ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
  • SG Hamburg, 10.10.2006 - S 49 RA 658/03

    Programmgestaltend tätiger Kameramann, Abgrenzung zwischen abhängiger …

  • ArbG Kassel, 21.09.2023 - 2 Ca 102/23
  • ArbG Köln, 20.11.2019 - 3 Ca 3309/19
  • SG Berlin, 21.03.2012 - S 112 KR 264/10

    Sozialversicherungspflicht von Synchronsprechern - Abgrenzung zwischen …

  • LAG Hamm, 02.11.2005 - 12 SHa 16/05

    Abschluss eines Arbeitsvertrages; stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung

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