Rechtsprechung
| BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesarbeitsgericht
Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zur tariflichen Vergütung
- rechtsinformationen.bund.de
Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zur tariflichen Vergütung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 TVG, Art 9 Abs 3 GG
Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zur tariflichen Vergütung - IWW
§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 362 Abs. 1 BGB, § 1 Nr. 3 MTV, Art. 9 Abs. 3 GG, § 97 Abs. 1 ZPO
- Betriebs-Berater
Außertariflicher Angestellter - Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
- datenbank.nwb.de
Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zur tariflichen Vergütung
Kurzfassungen/Presse (9)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Außertariflicher Angestellter - Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außertarifliche Angestellte - und der erforderliche Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Außertarifliche Angestellte - und der Mindestabstand zur tariflichen Vergütung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Außertariflicher Angestellter: Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Außertariflich Beschäftigter: Geringfügig höheres Entgelt kann genügen
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Ist »außertariflich« auch nur wenige Euro über Tarif?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Außertariflicher Angestellter - Mindestabstand zum höchsten tariflichen Entgelt - Kein Anspruch auf ein höheres Entgelt wegen fehlender tariflicher Abstandsklausel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Außertariflicher Angestellter - Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
- rechtsportal.de (Pressemitteilung)
Außertariflicher Angestellter - Vergütungsabstand zur höchsten tariflichen Vergütung
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 13.04.2023 - 3 Ca 2218/22
- LAG Düsseldorf, 12.12.2023 - 3 Sa 360/23
- BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Papierfundstellen
- ZIP 2025, 223
- NZA 2025, 51
- NZA-RR 2025, 175
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 84/17
Anspruch eines AT-Beschäftigten auf Vergütung, die den Mindestabstand zur …
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Rn. 11 1. Der Kläger hat mit Abschluss des als außertariflich bezeichneten Arbeitsvertrags im Mai 2022 den Status eines außertariflichen Angestellten erhalten und damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn - ohne dass es auf eine beiderseitige Tarifgebundenheit ankäme (BAG 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 23) - nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und gegebenenfalls einen tarifvertraglich vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (…vgl. BAG 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.; 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff., jeweils mwN).Anders als zB im Tarifbezirk Bayern (vgl. zum dortigen tariflichen Abstandsgebot BAG 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -) oder im Tarifbezirk Osnabrück-Emsland (vgl. BAG 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 -) sehen im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen der Metall- und Elektroindustrie weder § 1 Nr. 3 MTV noch § 1 Nr. 3 ERA NRW einen bestimmten prozentualen Mindestabstand der Vergütung bzw. der geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen des außertariflichen Angestellten zum höchsten Tarifentgelt vor.
- BAG, 18.11.2020 - 5 AZR 21/20
Außertariflicher Arbeitnehmer - Anspruch auf tarifliche Abstandsklausel wahrende …
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Rn. 11 1. Der Kläger hat mit Abschluss des als außertariflich bezeichneten Arbeitsvertrags im Mai 2022 den Status eines außertariflichen Angestellten erhalten und damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn - ohne dass es auf eine beiderseitige Tarifgebundenheit ankäme (…BAG 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 23) - nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und gegebenenfalls einen tarifvertraglich vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (vgl. BAG 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.;… 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff., jeweils mwN).Anders als zB im Tarifbezirk Bayern (vgl. zum dortigen tariflichen Abstandsgebot BAG 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -) oder im Tarifbezirk Osnabrück-Emsland (vgl. BAG 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 -) sehen im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen der Metall- und Elektroindustrie weder § 1 Nr. 3 MTV noch § 1 Nr. 3 ERA NRW einen bestimmten prozentualen Mindestabstand der Vergütung bzw. der geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen des außertariflichen Angestellten zum höchsten Tarifentgelt vor.
- BAG, 20.07.2023 - 6 AZR 256/22
Tarifvertrag - Erschwerniszuschläge - Gleichbehandlung
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Rn. 15 bb) Angesichts des klaren und eindeutigen Wortlauts und des Fehlens einer planwidrigen Regelungslücke verbietet sich eine ergänzende Tarifauslegung (zu deren Voraussetzungen im Einzelnen sh. zB BAG 20. Juli 2023 - 6 AZR 256/22 - Rn. 33 ff. mwN), wie sie dem Kläger offenbar vorschwebt.Die von Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Tarifautonomie und der dadurch den Tarifvertragsparteien eingeräumte weite Gestaltungsspielraum (…vgl. BAG 15. November 2023 - 10 AZR 163/23 - Rn. 19 mwN) verbietet ein "Nachbessern" - vermeintlich "ungerechter" - tariflicher Bestimmungen durch die Gerichte zugunsten der einen oder anderen Seite (ähnlich BAG 20. Juli 2023 - 6 AZR 256/22 - Rn. 38).
- BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 240/13
Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Anders als zB im Tarifbezirk Bayern (vgl. zum dortigen tariflichen Abstandsgebot BAG 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -) oder im Tarifbezirk Osnabrück-Emsland (vgl. BAG 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 -) sehen im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen der Metall- und Elektroindustrie weder § 1 Nr. 3 MTV noch § 1 Nr. 3 ERA NRW einen bestimmten prozentualen Mindestabstand der Vergütung bzw. der geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen des außertariflichen Angestellten zum höchsten Tarifentgelt vor. - BAG, 04.07.2024 - 6 AZR 200/23
Bereitschaftszeiten (Schul-)Hausmeister - "nicht unerheblicher Umfang" - …
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Rn. 9 Entgegen der Auffassung der Beklagten setzt sich die Revisionsbegründung ausreichend mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinander und ist damit ordnungsgemäß iSv. § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO (zu den Anforderungen im Einzelnen vgl. zB BAG 4. Juli 2024 - 6 AZR 200/23 - Rn. 11, st. Rspr.). - BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23
Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Verstoß - Zuschlagshöhe - …
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Die von Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Tarifautonomie und der dadurch den Tarifvertragsparteien eingeräumte weite Gestaltungsspielraum (vgl. BAG 15. November 2023 - 10 AZR 163/23 - Rn. 19 mwN) verbietet ein "Nachbessern" - vermeintlich "ungerechter" - tariflicher Bestimmungen durch die Gerichte zugunsten der einen oder anderen Seite (…ähnlich BAG 20. Juli 2023 - 6 AZR 256/22 - Rn. 38). - LAG Düsseldorf, 12.12.2023 - 3 Sa 360/23
Mindestabstand der AT - zur Tarifvergütung in der Metall- und Elektroindustrie …
Auszug aus BAG, 23.10.2024 - 5 AZR 82/24
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2023 - 3 Sa 360/23 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 14.05.2025 - 5 AZR 215/24
Vergütung für Umkleidezeiten - Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt - Gutschrift …
Hätten sie für die Beschäftigten im Rettungsdienst eine abweichende Bemessungsgrundlage des bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlenden Arbeitsentgelts iSd. § 4 Abs. 4 EFZG gewollt, hätten sie dies hinreichend klar und deutlich in § 16 MTV aufnehmen müssen (vgl. - allg. zum Erfordernis einer deutlichen Regelung im Tarifvertrag - BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 15;… 1. August 2024 - 6 AZR 38/24 - Rn. 22 mwN). - LAG Düsseldorf, 22.04.2026 - 12 SLa 28/26
Außertarifliche Vergütung; Abstandsgebot zur Tarifvergütung
Er hat damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn - ohne dass es auf eine beiderseitige Tarifgebundenheit ankäme - nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags - hier § 1 Nr. 3 c) MTV - zurückfallen lässt und gegebenenfalls einen tarifvertraglich vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (vgl. BAG 23.10.2024 - 5 AZR 82/24, juris Rn. 11).Anderseits ist zu berücksichtigen, dass die Tarifvertragsparteien, wenn sie für das Herausfallen aus dem Tarifvertrag einen bestimmten prozentualen Mindestabstand zwischen dem höchsten Tarifentgelt und dem Entgelt außertariflich Beschäftigter bestimmen wollen, sie eine entsprechende tarifliche Abstandsklausel hinreichend klar und deutlich in den Tarifvertrag aufnehmen müssen (BAG 23.10.2024 - 5 AZR 82/24, juris Rn. 15).
Es ist allein Sache der Tarifvertragsparteien, den persönlichen Geltungsbereich ihrer Tarifverträge zu regeln und dabei die Voraussetzungen zu definieren, bei deren Vorliegen Beschäftigte nicht mehr unter den Tarifvertrag fallen sollen (BAG 23.10.2024 - 5 AZR 82/24, juris Rn. 16).
Dies unterscheidet den Fall auch von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23.10.2024 ( - 5 AZR 82/24, juris Rn. 3, 14), denn dort ging es zwar auch um eine Gesamtschau, die sich aber alleine auf "die geldwerten materiellen Arbeitsbedingungen" bezog.
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2025 - 6 SLa 67/24
Anspruch aus Betriebsvereinbarung auf Differenzvergütung wegen Abstand zur …
Hier sei auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - verwiesen, nach dem der Status eines außertariflichen Angestellten - so gegeben - einen Anspruch auf eine Vergütung begründen möge, die einen Abstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt.Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Berufungskammer anschließt, hat ein Arbeitnehmer, der mit Abschluss eines als außertariflich bezeichneten Arbeitsvertrags den Status eines außertariflichen Angestellten erhalten hat, einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn - ohne dass es auf eine beiderseitige Tarifgebundenheit ankäme - nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und gegebenenfalls einen tarifvertraglich vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (vgl. BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 11, 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.;… 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff., jeweils zitiert nach juris)..
Nachdem für eine tarifliche Herausnahme von Beschäftigten, deren geldwerte materielle Arbeitsbedingungen die höchste tarifliche Vergütung regelmäßig überschreiten, aus dem persönlichen Anwendungsbereichs eines Tarifvertrags auch ein geringfügiges Überschreiten der höchsten tariflichen Vergütung genügt (vgl. BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 13, aaO) und die letzte monatliche Bruttovergütung des Klägers (5.700,00 Euro) im streitgegenständlichen Zeitraum die höchste Vergütung der ERA-Gruppe 11 (5.321,00 Euro) überstieg, hätte ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf tarifvertraglich vorgesehenen Mindestabstand auch nicht bestanden.
- BAG, 22.10.2025 - 4 ABR 35/24
Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich …
Nehmen die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmer, deren Vergütung eine tariflich festgelegte Vergütungshöhe überschreitet, vom persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags aus und erhält ein Arbeitnehmer mit Abschluss des Arbeitsvertrags den Status eines außertariflich Beschäftigten, hat er damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und einen vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 11;… 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.;… 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff.;… 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - Rn. 13). - BAG, 22.10.2025 - 4 ABR 11/25
Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich …
Nehmen die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmer, deren Vergütung eine tariflich festgelegte Vergütungshöhe überschreitet, vom persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags aus und erhält ein Arbeitnehmer mit Abschluss des Arbeitsvertrags den Status eines außertariflich Beschäftigten, hat er damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und einen vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 11;… 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.;… 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff.;… 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - Rn. 13). - ArbG Wesel, 17.12.2025 - 4 Ca 1156/25 Rn. 52 bb) Ein AT-Angestellter erlangt mit diesem Status zugleich einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn - ohne dass es auf eine beiderseitige Tarifgebundenheit ankäme - nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrages zurückfallen lässt und gegebenenfalls einen tarifvertraglich vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt, wobei die tarifliche Regelung zum persönlichen Anwendungsbereich dementsprechend keine unmittelbare Anspruchsgrundlage darstellt, sondern das Vorstehende konkretisiert (BAG v. 23.10.2024, 5 AZR 82/24, juris, Rn. 11, m.w.N.).
Die Überschreitung ist auch wesentlich im Sinne der Tarifregelung, jedenfalls hat der Kläger nicht dargelegt, dass und warum mit dem Begriff "wesentlich" ein bestimmter Mindestabstand einzuhalten wäre, zumal die Zulässigkeit einer nachbessernden Tarifauslegung vom BAG kritisch gesehen wird (BAG v. 23.10.2024, a.a.O., Rn. 14 ff., s dazu auch ausführlicher die Vorinstanz: LAG Düsseldorf v. 12.12.2023, 3 Sa 360/23, juris).
- LAG Düsseldorf, 11.10.2024 - 10 TaBV 30/24
Versetzung; Umgruppierung; Zustimmungsersetzung
Dies hat in den Fällen, in denen - wie hier - eine klar und deutlich formulierte Abstandsklausel vorliegt, mangels abweichender Festlegungen der Tarifvertragsparteien zur Folge, dass jedes - und damit auch ein geringfügiges - Überschreiten des höchsten tariflichen Entgelts genügt (vgl. hierzu jüngst: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zum Urteil vom 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 -). - BAG, 22.10.2025 - 4 ABR 1/25
Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich …
Nehmen die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmer, deren Vergütung eine tariflich festgelegte Vergütungshöhe überschreitet, vom persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags aus und erhält ein Arbeitnehmer mit Abschluss des Arbeitsvertrags den Status eines außertariflich Beschäftigten, hat er damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und einen vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 11;… 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.;… 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff.;… 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - Rn. 13). - BAG, 22.10.2025 - 4 ABR 41/24
Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich …
Nehmen die Tarifvertragsparteien Arbeitnehmer, deren Vergütung eine tariflich festgelegte Vergütungshöhe überschreitet, vom persönlichen Geltungsbereich eines Tarifvertrags aus und erhält ein Arbeitnehmer mit Abschluss des Arbeitsvertrags den Status eines außertariflich Beschäftigten, hat er damit einen vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung, die ihn nicht in den persönlichen Geltungsbereich eines das Arbeitsverhältnis an sich erfassenden Tarifvertrags zurückfallen lässt und einen vorgesehenen Mindestabstand zur höchsten tariflichen Vergütung wahrt (BAG 23. Oktober 2024 - 5 AZR 82/24 - Rn. 11;… 18. November 2020 - 5 AZR 21/20 - Rn. 21 ff.;… 25. April 2018 - 5 AZR 84/17 - Rn. 22 ff.;… 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 - Rn. 13). - LAG Düsseldorf, 12.03.2026 - 13 SLa 517/25
Außertariflicher Angestellter; Vergütung
Nachdem es dies zunächst für Fälle beiderseitiger Tarifbindung entwickelt hat (BAG 19.05.2009 - 9 AZR 505/08 - juris RN 21; BAG 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12 - juris RN 11), hat es diese Grundsätze auch auf Konstellationen ohne beiderseitige Tarifbindung angewendet, sofern das Arbeitsverhältnis an sich vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst wird (BAG 25.04.2018 - 5 AZR 84/17 - RN 22 f.; BAG 18.11.2020 - 5 AZR 21/20 - RN 22 ff.; BAG 23.10.2024 - 5 AZR 82/24 - RN 11). - LAG Düsseldorf, 13.08.2025 - 13 SLa 517/25
Außertariflicher Angestellter; Vergütung
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