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| BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25 |
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Verwerfung der Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des VGH mangels unzureichender Darlegungsanforderungen; Rechtmäßige Ablehnung eines Entschädigungsanspruchs nach AGG mangels erforderlichen Benachteiligung des Klägers im Sinne des ...
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Verfahrensgang
- VG Freiburg, 15.10.2024 - 5 K 2658/21
- VG Freiburg, 15.10.2024 - 5 K 5658/21
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.2025 - 4 S 2070/24
- BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Papierfundstellen
- NZA 2026, 1445
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (31)
- BAG, 19.09.2024 - 8 AZR 21/24
Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG - Benachteiligung wegen des …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Rn. 7 Der Verwaltungsgerichtshof (UA S. 12 f.) hat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 - NJW 2025, 468 Rn. 24 ff.) ausgeführt, das Entschädigungsverlangen nach § 15 Abs. 2 AGG sei dem durchgreifenden Rechtsmissbrauchseinwand nach § 242 BGB ausgesetzt, sofern jemand sich nicht beworben habe, um die ausgeschriebene Stelle zu erhalten, sondern es ihm darum gegangen sei, nur den formalen Status als Bewerber i. S. v. § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG zu erlangen mit dem ausschließlichen Ziel, eine Entschädigung geltend zu machen.Für das Vorliegen der Voraussetzungen, die gegenüber einem Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG die Einwendung des Rechtsmissbrauchs begründen, sei der Arbeitgeber darlegungs- und beweisbelastet (UA S. 13 unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 - NJW 2025, 468 Rn. 27).
Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof, nachdem er ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch angenommen hat, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (UA S. 13 unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 - NJW 2025, 468 Rn. 29) ausgeführt, dass der Vortrag des Klägers, den insoweit eine sekundäre Beweislast treffe, nicht geeignet sei, dieses für Rechtsmissbrauch sprechende Indiz zu widerlegen, das sich aus dem eklatanten Missverhältnis von mehr als 80 allein vor den Verwaltungsgerichten erhobenen (und einer unbekannten Anzahl arbeitsgerichtlicher) Entschädigungsklagen gegenüber einem einzigen kurz darauf zurückgenommenen Eilantrag ergebe.
Rn. 15 Dabei ist in der Aussage des Senats die Formulierung als maßgeblich zu betrachten, dass "allein" dieser Umstand die Annahme des Rechtsmissbrauchs nicht begründen kann (vgl. dazu auch BAG, Urteil vom 19. September 2024 - 8 AZR 21/24 - NJW 2025, 468 Rn. 49).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Eine ausreichende Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) einer Rechtssache setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Frage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 12. März 2018 - 5 B 26.17 D - juris Rn. 3 m. w. N.).Die Beschwerdebegründung muss im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 22. September 2022 - 5 B 33.21 - juris Rn. 17 m. w. N.).
Auf Rechtsanwendungsfehler kann - unabhängig von seinem Vorliegen - die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aber nicht erfolgreich gestützt werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 …und vom 11. Juni 2024 - 5 B 19.23 - juris Rn. 12).
- BVerwG, 08.08.2023 - 5 B 14.22
Bürokostenentschädigung für Gerichtsvollzieher
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Dies und die Entscheidungserheblichkeit des vermeintlich übergangenen oder nicht vorgetragenen Vorbringens sind von dem betreffenden Beteiligten darzulegen (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 - juris Rn. 13…, vom 3. November 2022 - 5 B 3.22 - juris Rn. 11 und vom 8. August 2023 - 5 B 14.22 - juris Rn. 32, jeweils m. w. N.).Das Vorbringen des Klägers, das erst nach Ablauf der vorgenannten Begründungsfrist zur Begründung des Prozesskostenhilfeantrags bei Gericht geltend gemacht worden ist, kann daher allenfalls als Ergänzung bzw. Unterstützung dessen zu berücksichtigen sein, was sein Prozessbevollmächtigter für ihn zur Begründung des bereits gestellten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für dieses Beschwerdeverfahren bereits vorgebracht hat (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2021 - 5 PKH 1.21 - juris Rn. 10 und vom 8. August 2023 - 5 B 14.22 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N., dazu, dass nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist nur Ergänzungen zu bereits in zulässiger Weise geltend gemachten Revisionszulassungsgründen berücksichtigt werden können).
- BVerwG, 14.11.2022 - 6 B 14.22
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde wegen verweigerter Fristverlängerung zur …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr, vgl. etwa BVerwG…, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4.17 - juris Rn. 25;… Beschlüsse vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 und vom 14. November 2022 - 6 B 14.22 - juris Rn. 19, jeweils m. w. N.).§ 86 Abs. 1 VwGO betrifft die Pflicht, das präsente gerichtliche Wissen gegebenenfalls zu erweitern und bislang unbekannte Tatsachen oder Quellen im Wege der Beweisaufnahme in das Gesamtergebnis des Verfahrens einzubeziehen (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2022 - 6 B 14.22 - juris Rn. 21).
- BVerwG, 01.12.2021 - 5 PKH 1.21
Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Im letzteren Fall wären für die Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs ebenfalls grundsätzlich nur die Gründe maßgeblich, die innerhalb der für die Begründung der Beschwerde geltenden Frist dargelegt werden (…vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2021 - 3 BN 1.21 - juris Rn. 4 und vom 1. Dezember 2021 - 5 PKH 1.21 - juris Rn. 5 und 12 m. w. N.).Das Vorbringen des Klägers, das erst nach Ablauf der vorgenannten Begründungsfrist zur Begründung des Prozesskostenhilfeantrags bei Gericht geltend gemacht worden ist, kann daher allenfalls als Ergänzung bzw. Unterstützung dessen zu berücksichtigen sein, was sein Prozessbevollmächtigter für ihn zur Begründung des bereits gestellten Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für dieses Beschwerdeverfahren bereits vorgebracht hat (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2021 - 5 PKH 1.21 - juris Rn. 10 …und vom 8. August 2023 - 5 B 14.22 - juris Rn. 16, jeweils m. w. N., dazu, dass nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist nur Ergänzungen zu bereits in zulässiger Weise geltend gemachten Revisionszulassungsgründen berücksichtigt werden können).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Denn jedenfalls bietet die Rechtsverfolgung des Klägers auch unter Berücksichtigung des insoweit geltenden niedrigeren Maßstabs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 u. a. - BVerfGE 81, 347 und Kammerbeschluss vom 9. April 2025 - 1 BvR 366/25 - NJW 2025, 2021 Rn. 11; BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1994 - 1 A 14.92 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 33 S. 1) aus den oben genannten Gründen keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1, § 121 Abs. 1 ZPO). - BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13
Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m. w. N. …und vom 10. Juli 2024 - 5 B 24.23 - juris Rn. 12). - BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; zweckentfremdungsrechtliches …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Dies und die Entscheidungserheblichkeit des vermeintlich übergangenen oder nicht vorgetragenen Vorbringens sind von dem betreffenden Beteiligten darzulegen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 - juris Rn. 13…, vom 3. November 2022 - 5 B 3.22 - juris Rn. 11 …und vom 8. August 2023 - 5 B 14.22 - juris Rn. 32, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 26.04.2018 - 5 C 4.17
Alimentation; Alimentationspflicht; Anrechnung; Anspruch auf Gewährung …
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 26. April 2018 - 5 C 4.17 - juris Rn. 25;… Beschlüsse vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 - juris Rn. 15 …und vom 14. November 2022 - 6 B 14.22 - juris Rn. 19, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 10.07.2024 - 5 B 24.23
Regelungen des Berliner Zweckentfremdungsrechts als Landesrecht nicht revisibel
Auszug aus BVerwG, 23.06.2026 - 5 B 15.25
Ein Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ausreichend bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (…BVerwG, Beschlüsse vom 12. März 2014 - 5 B 48.13 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 62 Rn. 12 m. w. N. und vom 10. Juli 2024 - 5 B 24.23 - juris Rn. 12). - BVerfG, 09.04.2025 - 1 BvR 366/25
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnte Bewilligung von …
- BVerwG, 30.05.2023 - 5 B 13.22
Angemessene Dauer eines faktisch ausgesetzten Verfahrens
- BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11
Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche …
- BVerwG, 23.02.2021 - 3 BN 1.21
Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- BVerwG, 05.01.1994 - 1 A 14.92
Anspruch auf Aufhebung einer Verbotsverfügung gegen einen Verein
- BVerwG, 03.11.2022 - 5 B 3.22
Bedeutungsgehalt, Umfang und rechtliche Wirkungen der materiellen Rechtskraft
- BVerwG, 22.08.2007 - 2 PKH 2.07
Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 19.04.2012 - 8 B 5.12
Anforderungen an die Verwerfung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerwG, 10.05.2023 - 5 B 7.23
Revisionsrechtliche Zuordnung der Grundsätze der Beweiswürdigung dem sachlichen …
- EuGH, 19.04.2012 - C-415/10
Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig …
- BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 372/16
Entschädigung - Benachteiligung iSd. AGG - Alter - ethnische Herkunft - …
- BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10
Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche …
- BAG, 27.03.2025 - 8 AZR 123/24
Stellenbesetzung - Verbindung mit Agentur für Arbeit
- EuGH, 25.04.2013 - C-81/12
Homophobe Äußerungen des "Patrons" eines Profifußballvereins können dazu führen, …
- BVerwG, 21.09.2022 - 8 C 12.21
Bekanntgabefiktion: Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln am Zugang eines …
- BVerwG, 12.03.2018 - 5 B 26.17
Unangemessene Verfahrensdauer bei Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO
- BVerwG, 22.09.2022 - 5 B 33.21
Unbilligkeit des Entschädigungsbetrages für immaterielle Nachteile nach § 198 …
- BVerwG, 15.11.2019 - 5 B 18.19
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei nicht gekennzeichneter Übernahme der …
- BVerwG, 04.09.2012 - 5 B 31.12
Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen um einen Arbeitsplatz; offensichtlich …
- BVerwG, 17.06.2013 - 5 B 10.13
Klärungsbedürftigkeit der Frage eines Entschädigungsanspruchs für einen …
- BVerwG, 11.06.2024 - 5 B 19.23
Darlegen des Zulassungsgrunds der geltend gemachten Divergenz und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2026 - 19 A 1088/26 Rn. 6 Vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 3. Mai 2021 - 2 BvR 1176/20 - juris Rn. 21, und vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 14. November 2016 - 5 C 10.15 D - juris, Rn. 65, Beschlüsse vom 23. Juni 2026 - 5 B 15.25 - juris Rn. 35, vom 25. Juni 2024 - 6 B 7.24 - juris Rn. 33.
- BVerwG, 05.08.2026 - 9 A 37.26 Dagegen kann von einer Überraschungsentscheidung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht Tatsachen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, in einer Weise würdigt oder aus ihnen Schlussfolgerungen zieht, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Prozessbeteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2026 - 5 B 15.25 - juris Rn. 34 m. w. N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2026 - 13 A 751/23 Rn. 147 Vgl. BVerwG; Beschluss vom 23. Juni 2026 - 5 B 15.25 -, juris, Rn. 26.
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