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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.10.1995 - 5 B 176.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12750
BVerwG, 31.10.1995 - 5 B 176.95 (https://dejure.org/1995,12750)
BVerwG, Entscheidung vom 31.10.1995 - 5 B 176.95 (https://dejure.org/1995,12750)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - 5 B 176.95 (https://dejure.org/1995,12750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf Grund fehlender Ausführung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule - Fehlende mündliche Verhandlung nach der Wiederaufnahmeklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 10.84

    Erstattung von Abschiebungskosten - Rechtliche Würdigung des Sachverhalts

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1995 - 5 B 176.95
    Eine Zulassung der Revision wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) würde voraussetzen, daß sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine (weitere) Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73

    Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1995 - 5 B 176.95
    Eine Zulassung der Revision wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) würde voraussetzen, daß sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine (weitere) Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.10.1995 - 5 B 176.95
    Eine Zulassung der Revision wegen unzureichender Sachverhaltsaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) würde voraussetzen, daß sich der Vorinstanz - nach deren materiellrechtlicher Ansicht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 10.84 - ) - eine (weitere) Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen und das Ergebnis der Beweisaufnahme zu einer für den Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG 6 B 22.69 - und vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - ).
  • BVerwG, 29.01.2003 - 9 B 84.02

    Verfahrensmangel als Zulassungsgrund für eine Revision

    Auch der Vortrag der Beschwerde, das Oberverwaltungsgericht habe zu Unrecht keine mündliche Verhandlung durchgeführt, lässt nach dem oben Gesagten im Hinblick auf die auch vom Oberverwaltungsgericht angeführten Vorschriften der § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 589 Abs. 1 Satz 2, § 585 ZPO und § 125 Abs. 2 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1995 - BVerwG 5 B 176.95 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 29) einen Verfahrensmangel nicht erkennen.
  • BSG, 13.02.2025 - B 2 U 29/24 BH

    Verwerfung der Gegenvorstellung und der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Da der Kläger keinen Wiederaufnahmegrund schlüssig behauptet hat (…zu diesem Erfordernis BSG Beschlüsse vom 23.4.2014 - B 14 AS 368/13 B - SozR 4-1500 § 179 Nr. 1 RdNr 9 …und vom 10.7.2012 - B 13 R 53/12 B - SozR 4-1500 § 158 Nr. 6 RdNr 17; ebenso BGH Beschluss vom 18.10.2016 - XI ZA 4/16 - juris RdNr 7 mwN), durfte das LSG den unzulässigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens in der Besetzung mit drei Berufsrichtern und ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter (§ 33 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG) verwerfen, wie dies § 158 Satz 2 SGG für eine unzulässige Berufung vorsieht (BSG Beschlüsse vom 18.9.2014 - B 14 AS 85/14 B - juris RdNr 7 …und vom 10.7.2012, aaO, RdNr 11 ff; BVerwG Beschlüsse vom 31.10.1995 - 5 B 176/95 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 29 und vom 15.9.1995 - 11 PKH 9/95 - juris RdNr 3 jeweils zu § 125 Abs. 2 VwGO)..
  • OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02

    Wiederaufnahme eines Verfahrens durch Restitutionsklage; hier: Normenkontrolle …

    Nach § 153 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 585, 589 Abs. 1 Satz 2 ZPO und § 47 Abs. 5 Satz 1 VwGO kann der Senat die Wiederaufnahmeklage nach der hier erfolgten vorherigen Anhörung der Beteiligten durch Beschluss als unzulässig verwerfen, da er eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1995 - 5 B 176.95 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 29, für das Berufungsverfahren).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2002 - 15 A 3650/02
    Rn. 3 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Oktober 1995 - 5 B 176.95 -, Buchholz 310 § 153 Nr. 29.
  • BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 47.00

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Aussicht der …

    Nach § 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 589 Abs. 1 Satz 2 und § 585 ZPO sowie § 125 Abs. 2 VwGO kann das Berufungsgericht die Restitutionsklage nach vorheriger Anhörung des Klägers durch Beschluss als unzulässig verwerfen (vgl. Beschluss vom 31. Oktober 1995 - BVerwG 5 B 176.95 - Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 29 S. 2).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2008 - L 13 AL 3985/06
    Dass aufgrund des insoweit wortgleichen § 125 Abs. 2 Satz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) diese Verfahrensform bei gegen rechtskräftige Berufungsentscheidungen gerichtete Wiederaufnahmeklagen eingeräumt ist, entspricht im Geltungsbereich der VwGO der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - 11 PKH 9/95 - abgedruckt in Juris und Beschluss vom 31. Oktober 1995 - 5 B 176/95 - in Buchholz 310 § 153 VwGO Nr. 29).
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