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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.01.2014

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20853
OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14 (https://dejure.org/2014,20853)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.07.2014 - 5 B 2.14 (https://dejure.org/2014,20853)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 5 B 2.14 (https://dejure.org/2014,20853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 127 Abs 3 BauGB, § 130 Abs 2 BauGB, § 133 Abs 2 S 1 BauGB, § 242 Abs 9 S 1 BauGB, § 242 Abs 9 S 2 BauGB
    Beurteilung der Selbständigkeit eines ausgebauten Teilstücks einer bereits seit langer Zeit vorhandenen und als Ortsstraße genutzten, aber unfertigen Straße

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 127 Abs 3 BauGB, § 130 Abs 2 BauGB, § 133 Abs 2 S 1 BauGB, § 242 Abs 9 S 1 BauGB, § 242 Abs 9 S 2 BauGB, § 28 Abs 1 KAG BB, § 54 Abs 1 Nr 5 KAG BB
    Erschließungsanlage; vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellt; Grundbestand an kunstmäßigem Ausbau (verneint); Sandpiste; Ausbau einer Teilstrecke; endgültige Herstellung; selbständige Erschließungsanlage (verneint); natürliche Betrachtungsweise; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 33.12

    Erschließungsbeitrag; Gewerbegrundstück

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Jedenfalls bis zum teilweisen Ausbau im Jahre 2007 handelte es sich bei der V... bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise nach Verlauf, Breite und Ausstattung sowie Erschließungsfunktion offenkundig um eine einzige Erschließungsanlage (vgl. hierzu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2013 - BVerwG 9 B 33.12 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, sind zwar für die Beantwortung der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2013 a.a.O. …und Urteil vom 10. Juni 2009 - BVerwG 9 C 2.08 -, juris Rn. 16).

    Ob die jeweilige Gemeinde von der Möglichkeit einer Abschnittsbildung Gebrauch macht, steht in ihrem Ermessen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2013 - BVerwG 9 B 33.12 -, juris Rn. 7).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 S 2.14

    Erschließungsanlage; Teileinrichtung; Gehwege; vor dem Wirksamwerden des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Rn. 12 Aus dem Parallelverfahren OVG 5 S 2.14 und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 19. Februar 2013 - VG 12 L 810/12 - ergibt sich der folgende weitere Verlauf des Straßenausbaus: Aufgrund Beschlusses der SVV vom 1. Juli 2009 zum Bau eines "Gehweges, Radfahrer erlaubt, Breite 1, 50 m, Lage südlich, vor den bebauten Grundstücken, Zufahrten bleiben erhalten" erhielt die V... über ihre gesamte Länge einen Gehweg auf der Südseite.

    Anträge der Anlieger im östlichen Abschnitt der V..., die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid vom 7. August 2012 anzuordnen, hatten bei dem Verwaltungsgericht Potsdam Erfolg (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2013 - VG 12 L 810/12 - das Grundstück des Klägers im Verfahren OVG 5 B 4.14 betreffend), solche der Anlieger im westlichen Abschnitt der V... blieben hingegen erfolglos (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2013 im Parallelverfahren OVG 5 S 2.14).

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Rn. 17 Ein technisches Ausbauprogramm für die V... gab es nicht, und für eine den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellte Erschließungsanlage wies die Anlage - abgesehen von einer möglicherweise schon vorhandenen, hier aber nicht in Rede stehenden Beleuchtungseinrichtung - nicht den erforderlichen Grundbestand an kunstmäßigem Ausbau auf ("Sandpiste", vgl. dazu Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 2010 - BVerwG 9 C 1.09 -, juris Rn. 15, m.w.N., und Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juni 2014 - OVG 5 B 1.14 -, S. 10 f. UA).
  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, sind zwar für die Beantwortung der Frage, wo eine selbständige Erschließungsanlage beginnt und endet, die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (…vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 2013 a.a.O. und Urteil vom 10. Juni 2009 - BVerwG 9 C 2.08 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.05.2014 - 5 B 4.14

    Eigenständige Regelungsbefugnis der Länder bezüglich der Förderung von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Anträge der Anlieger im östlichen Abschnitt der V..., die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen den Bescheid vom 7. August 2012 anzuordnen, hatten bei dem Verwaltungsgericht Potsdam Erfolg (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2013 - VG 12 L 810/12 - das Grundstück des Klägers im Verfahren OVG 5 B 4.14 betreffend), solche der Anlieger im westlichen Abschnitt der V... blieben hingegen erfolglos (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2013 im Parallelverfahren OVG 5 S 2.14).
  • BVerwG, 20.11.2001 - 9 B 54.01

    Anforderungen an einen erheblichen Verfahrensmangel bei einer Rüge der mangelnden …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Die Abschnittsbildung muss dabei nicht ausdrücklich erfolgen; es genügt, dass das dafür zuständige Organ der Gemeinde seinen Willen zur abschnittsweisen Abrechnung klar hat erkennen lassen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2001 - BVerwG 9 B 54.01 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 08.07.1997 - 8 B 129.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 5 B 2.14
    Dieser "Ausspruch" muss eindeutig zumindest in irgendwelchen Vermerken, Niederschriften, Abrechnungsunterlagen usw. in den Akten zum Ausdruck kommen, sein Vorliegen muss nachweisbar sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1997 - BVerwG 8 B 129.97 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im …

    Diese Regelung wäre überflüssig, wenn das Ende eines Teilausbaus einer vorhandenen, aber unbefestigten Straße diese stets in zwei selbstständige Erschließungsanlagen zerfallen ließe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.07.2014 - OVG 5 B 2.14 - juris Rn. 24;… Matloch/Wiens, Das Erschließungsbeitragsrecht in Theorie und Praxis, Rn. 701).
  • VGH Bayern, 13.04.2017 - 6 B 14.2720

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für einen Abschnitt einer Straße

    Rn. 27 Die Entscheidung der Gemeinde, den Erschließungsaufwand abweichend von der gesetzlichen Regel unter den jeweiligen Voraussetzungen auf der Grundlage eines Abschnitts oder für mehreren Anlagen insgesamt zu ermitteln und verteilen, erfolgt im Einzelfall durch einen innerdienstlichen Ermessensakt (…vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2009 - 6 CS 09.1435 - juris Rn. 15), der in Vermerken, Niederschriften, Abrechnungsunterlagen usw. in den Akten zum Ausdruck kommen (OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 3.7.2014 - 5 B 2.14 - juris Rn. 34) und hinreichend bestimmt sein muss (…BayVGH, U.v. 1.12.2011 - 6 B 09.2893 - BayVBl 2012, 409 Rn. 28).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2014 - 5 S 7.14

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; erstmalige …

    Selbst wenn man mit der Beschwerde das Vorhandensein der Teileinrichtungen "Straßenbeleuchtung" sowie "Gehweg" als Teile einer Erschließungsanlage vor dem 3. Oktober 1990 unterstellte, würde sich daraus keine für sie günstigere Rechtsfolge ergeben, weil in diesem Fall nach § 242 Abs. 9 BauGB nur die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung etwaiger - hier nicht im Streit stehender - Kosten für den Ausbau dieser bereits vor dem 3. Oktober 1990 bestehenden Teileinrichtungen ausgeschlossen wäre (vgl. Urteil des Senats vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 -, juris Rn. 16 ff., Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 2 Rn. 38).

    Soweit sie beanstandet, dass sich weder aus der Erschließungsbeitragssatzung noch aus dem in Rede stehenden Beschluss der Gemeindevertretung die "quantitativen bzw. qualitativen Grenzen der streitgegenständlichen Baumaßnahme (T...)" ergäben, verkennt sie, dass für die Beurteilung der Ausdehnung einer Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB eine natürliche Betrachtungsweise maßgeblich ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Urteil vom 21. September 1979 - BVerwG 4 C 55.76 -, juris Rn. 13, siehe auch Urteil des Senats vom 3. Juli 2014, a.a.O., Rn. 22) und das Verwaltungsgericht unter Zugrundelegung dieser Betrachtungsweise zu dem Ergebnis gelangt ist, dass der T... in seiner gesamten Ausdehnung von der P... bis zur C... eine einheitliche beitragspflichtige Anlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB bilde.

  • VG Berlin, 11.05.2017 - 13 L 309.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße

    13 Für die Beurteilung der Selbständigkeit einer Erschließungsanlage sind die tatsächlichen Verhältnisse (Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung) maßgebend, wie sie sich im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten einem unbefangenen Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise darstellen (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 30/94 - OVG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 1 Bf 118/14 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 -, m.w.N.).

    Die Entscheidung über eine Kostenspaltung liegt im Ermessen der Gemeinde (vgl. § 127 Abs. 3 BauGB, § 13 Abs. 1 EBG : "kann"; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 - Driehaus, § 20 Rn. 2).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2019 - 5 N 23.17

    Erschließungsbeitrag; Fahrbahn; Straßenentwässerung; Erschließungsanlage; …

    Die Auffassung des Klägers, gemäß § 7 Satz 1 EBS 2000 bestehe eine Pflicht der Gemeinde zum zeitnahen Ausspruch einer Kostenspaltung, die die Gemeinde willkürlich verletzt habe, verkennt, dass - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - weder die Erschließungsbeitragssatzungen noch sonstige rechtliche Regelungen eine Pflicht der Gemeinde begründen, eine Kostenspaltung zu einem bestimmten Zeitpunkt auszusprechen (Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 21. September 1973 - BVerwG IV C 39.72 -, juris Rn. 14), die Entscheidung über die Kostenspaltung vielmehr im Ermessen der Gemeinde liegt (Urteil des Senats vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 -, juris Rn. 34 sowie Beschluss vom 3. Juli 2014 - OVG 5 S 2.14 -, S. 8 BA).
  • VG Regensburg, 04.05.2021 - RO 11 S 21.712

    Bebauungsplan, Baugenehmigung, Bescheid, Beitragspflicht, Ausbau, Gemarkung, …

    Selbst wenn man jedoch aufgrund des Beschlusses der Stadt A* … vom 26.10.2020 auf die nunmehrigen Verhältnisse nach Abschluss des Ausbaus abstellen würde (vgl. zur Frage des Zeitpunkts bezüglich der örtlichen Gegebenheiten bei "natürlicher Betrachtungsweise" OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 03.07.2014 Az. OVG 5 B 2.14), führt auch dieser Ausbauzustand nicht zu einer zulässigen Abschnittsbildung nach örtlich erkennbaren Merkmalen.
  • VG Berlin, 05.07.2016 - 13 K 105.13

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für einen Straßenausbau; Anwendbarkeit der …

    Rn. 29 Nach diesen Maßstäben wäre hier noch nicht einmal eine "unvollständige" Herstellung der Fahrbahn i. S. des § 15a Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 EBG anzunehmen: Die Herstellung war zwar weiter gediehen als die bloße "Sandpiste", der typische Fall der provisorischen Fahrbahnherrichtung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 2010 - 9 C 1/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 -, Urteil vom 5. Juni 2014 - OVG 5 B 1.14 - VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 5. August 2013 - 3 K 1087/11 -).
  • VG Potsdam, 28.09.2017 - 1 K 3147/14

    Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz einschl. Kostenerstattung für …

    Auch war die V...Straße vor dem 3. Oktober 1990 nicht in einer Weise hergestellt, die die Anwendung des Erschließungsbeitragsrechts nach § 242 Abs. 9 BauGB ausschließen würde (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 3. Juli 2014 - OVG 5 B 2.14 u.a., juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2014 - 5 B 2.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1391
BVerwG, 20.01.2014 - 5 B 2.14 (https://dejure.org/2014,1391)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2014 - 5 B 2.14 (https://dejure.org/2014,1391)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 5 B 2.14 (https://dejure.org/2014,1391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. einer unangemessenen Heranziehung gem. § 34 Abs. 1 SGB VIII nach Eintritt einer Hilfsbedürftigkeit gem. § 9 SGB II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bzgl. einer unangemessenen Heranziehung gem. § 34 Abs. 1 SGB VIII nach Eintritt einer Hilfsbedürftigkeit gem. § 9 SGB II

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2014 - 5 B 2.14
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen" …

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2014 - 5 B 2.14
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (…vgl. etwa Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 8. Juni 2006 - BVerwG 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 11.11.2011 - 5 B 45.11
    Auszug aus BVerwG, 20.01.2014 - 5 B 2.14
    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (vgl. etwa Beschlüsse vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 8. Juni 2006 - BVerwG 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 S. 1 f.).
  • BVerwG, 03.06.2014 - 5 B 12.14

    Maßnahmen der Jugendhilfe; Prognoseziel

    Die Begründungspflicht verlangt, dass sich die Beschwerde mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzt (s. etwa Beschlüsse vom 20. Januar 2014 - BVerwG 5 B 2.14 - juris Rn. 2;… vom 11. November 2011 - BVerwG 5 B 45.11 - juris Rn. 3 und vom 8. Juni 2006 - BVerwG 6 B 22.06 - Buchholz 442.066 § 78 TKG Nr. 1 S. 1 f.).
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