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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.04.2020

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42393
OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20 (https://dejure.org/2022,42393)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2022 - 5 B 2.20 (https://dejure.org/2022,42393)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2022 - 5 B 2.20 (https://dejure.org/2022,42393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Denn ein Beherbergungsbetrieb erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 -, juris Rn. 3, sowie Urteil vom 29. April 1992 - 4 C 43.89 -, juris Rn. 17).

    Letzteres ist insbesondere anzunehmen, wenn eine eigene Kochgelegenheit für die Zubereitung von Speisen fehlt oder der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 8, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - 4 C 43.89 -, juris Rn. 16).

    Bauplanungsrechtlich wurde eine wohnähnliche Nutzung durch Arbeitnehmer bei Aufenthalten von zwei bis sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1992 - BVerwG 4 C 43.89 -, juris Rn. 21) bzw. bei Vermietungen zwischen drei und acht Monaten als jedenfalls ausreichend für eine Wohnnutzung angenommen (vgl. VG Berlin…, Beschluss vom 23. Januar 2012 - VG 19 L 294.11 -, juris Rn. 23).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2016 - 10 S 34.15

    Nutzungsuntersagung; Nutzungsänderung; Wohngebäude; Ferienwohnungsnutzung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    In der Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, dass bauplanungsrechtlich die Wohnnutzung und die Ferienwohnungsnutzung eigenständige Nutzungsarten sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 4).

    Rn. 40 Ferienwohnungen fehlt es insbesondere an dem Kriterium einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit, weil sie nach ihrem Nutzungskonzept typischerweise nur zum vorübergehenden Aufenthalt durch einen ständig wechselnden Personenkreis genutzt werden; demgegenüber werden (Dauer-) Wohnungen von einem über einen längeren Zeitraum gleichbleibenden Bewohnerkreis genutzt (vgl. bauplanungsrechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 4).

    Eine solche Überlassung von Wohnraum an Nutzer ist von vornherein nicht auf Dauer, sondern auf einen lediglich vorübergehenden Aufenthalt, wie er auch einer Fremdenbeherbergung oder einer Überlassung als Ferienwohnung zu eigen ist, angelegt und stellt keine Nutzung zu Wohnzwecken dar (vgl. zum Zweckentfremdungsrecht Senatsbeschluss vom 25. Juni 2018 - OVG 5 S 27.17 -, BA S. 2 ff.; VG München…, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., juris Rn. 31; zum Bauplanungsrecht VGH München…, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 9;… BeckOK BauNVO/Hornmann, 30. Ed. 15.7.2022, BauNVO § 4 Rn. 116.4).

  • BVerwG, 25.03.1996 - 4 B 302.95

    Bauplanungsrecht: "Wohnnutzung" bei Nutzung eines Hauses durch Wohngruppe eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (vgl. BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 CN 6.17 -, juris Rn. 14 m.w.N.) Maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung, nicht das individuelle und mehr oder weniger spontane Verhalten einzelner Bewohner (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 -, juris Rn. 12).

    Es dient der Abgrenzung des Wohnens von verschiedenen Erscheinungsformen des vorübergehenden oder übergangsweisen sowie des provisorischen, nur einem bestimmten Zweck dienenden Unterkommens, wobei das Kriterium der Dauerhaftigkeit durchaus flexibel zu handhaben sein kann; maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs ist auch insoweit das Nutzungskonzept und seine Verwirklichung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 -, juris Rn. 12).

    Das Kriterium der Dauerhaftigkeit verlangt nicht, dass der Lebensmittelpunkt auf unabsehbare Zeit an dem betreffenden Ort begründet wird, lässt es also durchaus zu, wenn der Haushalt dort von vornherein erkennbar nur eine begrenzte Zeit geführt wird (vgl. OVG Münster…, Urteil vom 15. August 1995 - 11 A 85/92 -, juris Rn. 32; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 -, juris Rn. 12).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 5 S 24.18

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Definition des Wohnens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Der Senat habe in seinem Beschluss vom 26. April 2019 - OVG 5 S 24.18 -, juris, zutreffend ausgeführt, dass der Begriff des Wohnens ein Mindestmaß an Abgeschlossenheit der räumlichen Verhältnisse zur eigenständigen Gestaltung des häuslichen Lebens voraussetze, was auch eine gewisse Rückzugsmöglichkeit einschließe.

    Diese Interpretation entspricht der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 26. April 2019 - OVG 5 S 24.18 -, juris Rn. 9).

    Rn. 46 Wenn der Senat auch in seinem Beschluss vom 26. April 2019, a.a.O., juris, das den Begriff des Wohnens ebenfalls bestimmende Merkmal einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit nicht ausdrücklich aufgegriffen hat, ist dessen Beachtung im gegebenen Fall für die Annahme einer Wohnnutzung dennoch unverzichtbar.

  • VG München, 29.07.2015 - M 9 K 15.1154

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Zweckentfremdung von Wohnraum; Überlassung als …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Nach der zweckentfremdungsrechtlichen Rechtsprechung fehlt die erforderliche Mindestdauer bei einer Nutzungsdauer von weniger als einem Monat (vgl. VG München, Urteil vom 29. Juli 2015 - M 9 K 15.1154 -, juris Rn. 31 m.w.N.) bzw. von weniger als sechs Monaten (vgl. VGH München…, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 12 BV 20.1147 -, juris Rn. 67; anders dagegen VGH München…, Beschluss vom 26. November 2015 - 12 CS 15.2257 -, juris Rn. 15, wonach eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten als ausreichend angesehen wurde), während eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit bei einem Mietvertrag für sechs Monate oder länger regelmäßig anzunehmen sein soll (vgl. VG München, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., juris Rn. 31; VGH München…, Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O., juris Rn. 67).

    Eine solche Überlassung von Wohnraum an Nutzer ist von vornherein nicht auf Dauer, sondern auf einen lediglich vorübergehenden Aufenthalt, wie er auch einer Fremdenbeherbergung oder einer Überlassung als Ferienwohnung zu eigen ist, angelegt und stellt keine Nutzung zu Wohnzwecken dar (vgl. zum Zweckentfremdungsrecht Senatsbeschluss vom 25. Juni 2018 - OVG 5 S 27.17 -, BA S. 2 ff.; VG München, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., juris Rn. 31; zum Bauplanungsrecht VGH München…, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 9;… BeckOK BauNVO/Hornmann, 30. Ed. 15.7.2022, BauNVO § 4 Rn. 116.4).

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    In der Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, dass bauplanungsrechtlich die Wohnnutzung und die Ferienwohnungsnutzung eigenständige Nutzungsarten sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 4).

    Denn ein Beherbergungsbetrieb erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Räume ständig wechselnden Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dort ihren häuslichen Wirkungskreis unabhängig gestalten können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 1989 - 4 B 78.89 -, juris Rn. 3, …sowie Urteil vom 29. April 1992 - 4 C 43.89 -, juris Rn. 17).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 S 2.06

    Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; Nutzungsuntersagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Üblicherweise werden zudem beherbergungstypische Dienstleistungen erbracht, wie Frühstücksservice, das Bereitstellen und Reinigen von Bettwäsche oder die Raumreinigung, ohne dass solche Nebenleistungen notwendige Bedingung einer Fremdenbeherbergung sind (vgl. zur Fremdenbeherbergung ohne Nebenleistungen VGH München…, Beschluss vom 7. Dezember 2015 - 12 ZB 15.2287 -, juris Rn. 4 ff.; bauplanungsrechtlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 10, und VGH Mannheim…, Beschluss vom 3. August 2017 - 5 S 1030/17 -, juris Rn. 15).

    Letzteres ist insbesondere anzunehmen, wenn eine eigene Kochgelegenheit für die Zubereitung von Speisen fehlt oder der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen angewiesen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - OVG 2 S 2.06 -, juris Rn. 8, unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 29. April 1992 - 4 C 43.89 -, juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.10.2017 - 4 CN 6.17

    Kombination von Dauer- und Ferienwohnungen im Sondergebiet zulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Diese Kriterien müssen diejenigen erfüllen, denen die Unterkunft als Heimstätte dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 CN 6.17 -, juris Rn. 14 m.w.N.) Maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung, nicht das individuelle und mehr oder weniger spontane Verhalten einzelner Bewohner (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. März 1996 - 4 B 302.95 -, juris Rn. 12).

    Die Gäste halten sich nach dem Nutzungskonzept und seiner typischen Verwirklichung jeweils allenfalls wenige Wochen in diesen Räumlichkeiten auf (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 4 CN 6.17 -, juris 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 14 ZB 13.6

    Nutzungsuntersagung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Eine solche Überlassung von Wohnraum an Nutzer ist von vornherein nicht auf Dauer, sondern auf einen lediglich vorübergehenden Aufenthalt, wie er auch einer Fremdenbeherbergung oder einer Überlassung als Ferienwohnung zu eigen ist, angelegt und stellt keine Nutzung zu Wohnzwecken dar (vgl. zum Zweckentfremdungsrecht Senatsbeschluss vom 25. Juni 2018 - OVG 5 S 27.17 -, BA S. 2 ff.; VG München…, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., juris Rn. 31; zum Bauplanungsrecht VGH München, Beschluss vom 4. September 2013 - 14 ZB 13.6 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Mai 2016 - OVG 10 S 34.15 -, juris Rn. 9;… BeckOK BauNVO/Hornmann, 30. Ed. 15.7.2022, BauNVO § 4 Rn. 116.4).
  • EuGH, 12.02.1998 - C-346/95

    STEUERRECHT

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 5 B 2.20
    Die in Rede stehende Vorschrift befreit die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen von der Umsatzsteuerpflicht, soweit sie ein Unternehmer nach deren Satz 2 nicht kurzfristig (und damit weniger als sechs Monate) für die Beherbergung von Fremden bereithält (vgl. BFH…, Beschluss vom 27. Oktober 1993 - XI R 69/90 -, juris Rn. 13; EuGH, Urteil vom 12. Februar 1998 - C-346/95 -, juris Rn. 13, 23 ff.).
  • VG Berlin, 23.01.2012 - 19 L 294.11

    Keine unzulässige Vermietung von Wohnungen in Berlin-Mitte

  • BFH, 27.10.1993 - XI R 69/90

    Umsatzsteuer; Kurzfristige Beherbergung von Fremden (§ 4 UStG )

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 12 CS 15.2257

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Umnutzung Wohnheim in Pension/Hotel; Wohnbegriff, …

  • KG, 20.08.2018 - 8 U 118/17

    Beherbergung von Obdachlosen als gewerbliche Zimmervermietung

  • BFH, 07.10.1987 - V R 2/79

    Überlassung einer Werkdienstwohnung an Arbeitnehmer umsatzsteuerfrei

  • VGH Bayern, 28.10.2021 - 12 BV 20.1147

    Zweckentfremdung durch Fremdenbeherbergung

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 11.97

    Rechtsirrtum; Erledigung in anderer Weise; Vorbescheid; Bebauungsgenehmigung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2017 - 5 S 1030/17

    Bauplanungsrechtliche Wohnnutzung; Bezeichnung einer Monteurunterkunft als …

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 39.91

    Notsituation - Mietverhältnis - Zwischenstation

  • VGH Bayern, 07.12.2015 - 12 ZB 15.2287

    Unterbringung sogenannter Medizintouristen in angemieteter Wohnung

  • BVerwG, 01.10.1986 - 8 C 53.85

    Verbot der Zweckentfremdung - Wohnraumnutzung - Baurecht - Plangebiet - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 5 B 5.22

    Unzulässiger Betrieb von Ferienwohnungen im Wohngebiet

    Fehlt es hieran wie bei den Regelungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes, die den Begriff des Wohnens nicht weiter definieren, liegt es nahe, in Rechtsgebieten, die Wohnungen zum Gegenstand haben, die Begriffe inhaltlich auch einheitlich zu verstehen (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 -, juris Rn. 38; BVerwG…, Urteil vom 14. August 1992 - 8 C 39.91 -, juris Rn. 13 zum wohngeldrechtlichen Wohnraumbegriff).

    Denn die Rechtsordnung kann eine Wohnnutzung nicht zugleich für (bebauungsrechtlich) unzulässig und dennoch (zweckentfremdungsrechtlich) geboten erklären (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2022, a.a.O., juris Rn. 38; BVerwG…, Urteil vom 1. Oktober 1986 - 8 C 53.85 -, juris Rn. 13).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 4. November 2022, a.a.O, juris Rn. 46, deutlich gemacht, dass das Vorliegen einer auf Dauer angelegten Häuslichkeit auch für den zweckentfremdungsrechtlichen Wohnbegriff unverzichtbar ist.

    Dass demzufolge die Dauerhaftigkeit des Wohnens nicht allein danach beurteilt werden kann, ob die Nutzung von längerer bzw. kürzerer oder von unbestimmter bzw. befristeter Dauer ist (…vgl. BeckOK BauNVO/Hornmann, 30. Ed. 15.7.2022, BauNVO § 3 Rn. 78), schließt indes eine indizielle Bedeutung der zeitlichen Dauer für die eine oder andere Nutzungsform nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2022, a.a.O., juris Rn. 46).

    Nach der zweckentfremdungsrechtlichen Rechtsprechung wird die Grenze für eine auf Dauer angelegte Wohnung nicht erreicht, wenn die Überlassung von Wohnraum einen Monat unterschreitet oder tage- bzw. wochenweise erfolgt (vgl. Senatsurteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 -, juris Rn. 49; VG München…, Urteil vom 29. Juli 2015 - M 9 K 15.1154 -, juris Rn. 31 m.w.N.) bzw. von weniger als sechs Monaten (vgl. VGH München…, Beschluss vom 28. Oktober 2011 - 12 BV 20.1147 -, juris Rn. 67; anders dagegen VGH München…, Beschluss vom 26. November 2015 - 12 CS 15.2257 -, juris Rn. 15, wonach eine Aufenthaltsdauer von 3 Monaten als ausreichend angesehen wurde), während eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit bei einem Mietvertrag für sechs Monate oder länger regelmäßig anzunehmen sein soll (vgl. VG München…, Urteil vom 29. Juli 2015, a.a.O., juris Rn. 31; VGH München…, Beschluss vom 28. Oktober 2011, a.a.O., juris Rn. 67).

  • VG Berlin, 05.02.2026 - 6 L 529.25

    Zweckentfremdung von Wohnraum; Vermietung zur Überbrückung bis zur …

    Die zweckentfremdungsrechtliche Relevanz einer Nutzung, die sich keiner der in der Vorschrift genannten Nutzungsarten zuordnen lässt, ist nach dem Sinn des Zweckentfremdungsverbots zu ermitteln, der gemäß § 1 Abs. 1 ZwVbG in der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besteht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 34).

    Rn. 31 Eine Ferienwohnungsnutzung setzt eine Vermietung zu touristischen Zwecken voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 43).

    Maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung (vgl. hierzu nur BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - BVerwG 4 CN 6.17 - juris Rn. 14 m.w.N.; sowie OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 39).

    Von letzterem ist beim Zweckentfremdungsverbot-Gesetz nicht auszugehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 38;… Urteil der Kammer vom 4. März 2020 - VG 6 K 420.19 - juris Rn. 32).

    Rn. 36 Das für eine Wohnnutzung insbesondere maßgebliche Kriterium der auf Dauer angelegten Häuslichkeit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zeitlicher Hinsicht dahingehend konkretisiert, dass bei einer Vermietung von mindestens sechs Monaten regelmäßig von einer Wohnnutzung auszugehen ist, während dies bei einer Nutzung von unter drei Monaten regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 48, 50).

    Dabei entspricht es den dargelegten Maßstäben der Rechtsprechung, maßgeblich nicht nur auf das einzelne Mietverhältnis, sondern auf dessen Einbettung in das grundsätzliche Nutzungskonzept und dessen Verwirklichung abzustellen (vgl. wiederum für das Baurecht BVerwG…, Urteil vom 18. Oktober 2017 - BVerwG 4 CN 6.17 - juris Rn. 14 m.w.N., sowie für das Zweckentfremdungsrecht OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 39 ff., insb.

    Rn. 46 Bei einer Nutzungsdauer von - wie hier der Fall - über sechs Monaten ist zwar regelmäßig von einer Wohnnutzung auszugehen (vgl. wiederum OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 48).

  • VG Berlin, 19.03.2026 - 6 K 214.24

    Erteilung von zweckentfremdungsrechtlichen Negativattesten

    Rn. 41 Das für eine Wohnnutzung insbesondere maßgebliche Kriterium der auf Dauer angelegten Häuslichkeit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in zeitlicher Hinsicht dahingehend konkretisiert, dass bei einer Vermietung von mindestens sechs Monaten regelmäßig von einer Wohnnutzung auszugehen ist, während dies bei einer Nutzung von unter drei Monaten regelmäßig nicht der Fall ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 48, 50).

    Dies setzt voraus, dass die zuständige Behörde in unmissverständlicher Art und Weise zu erkennen gibt, ob, in welchem Umfang und ggf. über welchen Zeitraum die Duldung des illegalen Zustands erfolgen soll, wenn nicht darüber hinaus eine schriftliche Erklärung erforderlich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 118 m.w.N.).

    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt (vgl. Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 119):.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2026 - 10 S 33.25

    Nutzungsuntersagung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

    Jedenfalls ist bei Zeiträumen, die drei Monate unterschreiten, regelmäßig wegen der lediglich vorübergehenden Nutzung des Wohnraums nicht von einer Wohnnutzung auszugehen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. November 2022 - OVG 5 B 2/20 - juris Rn. 47 ff. m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 1 LC 124/23

    Apartment; Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Boarding House; Dienstleistung; …

    Es reiche aus, wenn sich die Überlassung der Räume auf eine reine Übernachtungsmöglichkeit beschränke, so dass der Gast ausstattungsbedingt auf die Inanspruchnahme weiterer Dienstleistungen - auch außer Haus und durch Dritte erbracht - angewiesen sei (…vgl. OVG Berl.-Bbg., Beschl. v. 6.7.2006 - OVG 2 S 2.06 -, BauR 2006, 1711 = BRS 70 Nr. 67 = juris Rn. 8; Urt. v. 4.11.2022 - OVG 5 B 2/20 -, juris Rn. 41;… OVG NRW, Beschl. v. 14.8.2007 - 10 A 1219/06 -, BauR 2007, 2033 = BRS 71 Nr. 52 = juris Rn. 12;… OVG MV, Urt. v. 19.2.2014 - 3 L 212/12 -, BauR 2015, 81 = BRS 82 Nr. 77 = juris Rn. 45;… OVG SH, Beschl. v. 19.11.2018 - 1 MB 10/18 -, juris Rn. 6;… wohl auch HessVGH, Beschl. v. 1.7.2019 - 4 B 866/19 -, BauR 2020, 455 = BRS 87 Nr. 104 = juris Rn. 17).
  • VG Hamburg, 25.11.2024 - 12 K 3128/24

    Nutzungsänderung einer Wohnung in eine gewerblich vermietete Ferienwohnung; …

    Rn. 54 Eine Fremdenbeherbergung in Ferienwohnungen ist kein Wohnen im Sinnen der Baunutzungsverordnung (…vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urt. v. 18.10.2017, 4 CN 6.17, juris Rn. 14;… OVG Greifswald, Urt. v. 19.2.2014, 3 L 212/12, juris Rn. 37 ff.;… OVG Lüneburg, Urt. v. 15.1.2015, 1 KN 61/14, juris Rn. 25;… VGH Mannheim, Beschl. v. 26.1.2017, 5 S 1791/16, juris Rn. 21 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.11.2022, OVG 5 B 2/20, juris Rn. 40 f.;… Hornmann, in: BeckOK BauNVO, 37. Ed. 15.4.2024, § 3 Rn. 112 ff., § 13a Rn. 10).
  • VG Hamburg, 05.04.2023 - 19 K 1108/21

    Zur Rechtmäßigkeit der Vermietung einer Wohnung an für den Eigentümer tätige …

    Das Kriterium der Dauerhaftigkeit verlangt nicht, dass der Lebensmittelpunkt auf unabsehbare Zeit an dem betreffenden Ort begründet wird, lässt es also durchaus zu, wenn der Haushalt dort von vornherein erkennbar nur eine begrenzte Zeit geführt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.11.2022, 5 B 2/20, juris Rn. 38ff.;… OVG Münster, Urt. v. 15.8.1995, 11 A 85/92, juris Rn. 32;… nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 25.3.1996, 4 B 302.95, juris Rn. 12).
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   BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 2.20, 5 B 2.20 (5 C 5.20)   

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BVerwG, 08.04.2020 - 5 B 2.20, 5 B 2.20 (5 C 5.20) (https://dejure.org/2020,9371)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2020 - 5 B 2.20, 5 B 2.20 (5 C 5.20) (https://dejure.org/2020,9371)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2020 - 5 B 2.20, 5 B 2.20 (5 C 5.20) (https://dejure.org/2020,9371)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 16 Abs 3 AFBG, § 16 Abs 4 S 1 AFBG, § 16 Abs 4 S 2 AFBG
    Revisionszulassung; Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 AFBG zueinander

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Auswirkungen der Ermächtigungsgrundlagen auf die Anwendung der Hinweispflicht)

  • rechtsportal.de

    AFBG § 16 Abs. 4 S. 1-2
    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Auswirkungen der Ermächtigungsgrundlagen auf die Anwendung der Hinweispflicht)

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung; Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4 Satz 1 AFBG zueinander

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - 4 L 116/20

    Rückzahlung von Leistungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung; regelmäßige …

    Rn. 5 Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf den Revisionszulassungsbeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2020 (Az. 5 B 2/20) und ein beigefügtes Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. September 2020 das Verhältnis der Ermächtigungsgrundlagen des § 16 Abs. 3 und 4 AFBG voneinander abgrenzt und ausführt, vorliegend sei die Ermächtigungsgrundlage des § 16 Abs. 3 AFBG einschlägig, erschließt sich die Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils nicht.
  • VG Bayreuth, 17.04.2023 - B 8 K 21.946

    Kein wichtiger Grund gemäß § 16 Abs. 3 AFBG

    Rn. 52 Die Frage, ob auch bei einer Rückforderung nach § 16 Abs. 3 AFBG a.F. ein "Warnschuss" i.S.v. § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. erforderlich ist (vgl. dazu OVG NW, U.v. 06.11.2019 - 12 A 2611/19 - juris; BVerwG, U.v. 08.04.2020 - 5 B 2/20 - juris), kann hier dahinstehen, da ein solcher vorliegend mit Schreiben vom 13.05.2020 nach dem Nichterreichen der Teilnahmequote im ersten Maßnahmeabschnitt erfolgt ist.
  • VG Ansbach, 17.09.2021 - AN 2 K 20.02358

    Rückforderung von Aufstiegsausbildungsförderung aufgrund Unterschreitung der …

    Rn. 38 dd) Die Frage, ob auch bei einer Rückforderung nach § 16 Abs. 3 AFBG a.F. ein "Warnschuss" i.S.v. § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. erforderlich ist (vgl. OVG NW, U.v. 6.11.2019 - 12 A 2611/19 - juris; BVerwG, U.v. 8.4.2020 - 5 B 2/20 - juris), kann hier dahinstehen, da ein solcher vorliegend mit Schreiben vom 22. Mai 2019 erfolgte.
  • VG Bayreuth, 28.06.2021 - B 8 K 20.402

    Aufstiegsfortbildungsförderung, Aufhebung der Bewilligung, Rückforderung der …

    Rn. 50 Die Frage, ob die besonderen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 AFGB im Falle der Vorlage eines ersten defizitären Teilnahmenachweises während der Maßnahme stets zu beachten sind, kann dahinstehen, da der Beklagte seiner Hinweispflicht nach § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG in ausreichendem Maße nachgekommen ist (…anders im zu entscheidenden Fall des VG Gelsenkirchen, U.v. 29.05.2019 - 15 K 10704/17 - juris Rn. 21 ff.; das die Rechtswidrigkeit der Rückforderung auf einen nicht erfolgten "Warnschuss" der Behörde stützte; vgl. dazu BVerwG, B.v. 08.04.2020 - 5 B 2.20 - juris; s.a. OVG Magdeburg, B.v. 02.02.2021 - 4 L 116/20 - juris):.
  • VG Hannover, 22.04.2022 - 3 A 1197/21

    Förderungshöchstdauer; Gesamtmaßnahme; konkludente Verlängerung der …

    Es bestand daher auch kein Anlass, das Verfahren in Anbetracht des vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahrens bezüglich des Verhältnisses von § 16 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 AFBG a.F. und etwaigen Auswirkungen auf die Hinweispflicht gemäß § 16 Abs. 4 Satz 2 AFBG a.F. (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.04.2020 - 5 B 2/20 u.a., juris) auszusetzen.
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