Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 29.10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
"Sprungrechtsbeschwerde" zur Überprüfung instanzieller Zuständigkeiten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 17 ; GVG § 17b; VwGO § 83
"Sprungrechtsbeschwerde" zur Überprüfung instanzieller Zuständigkeiten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 03.03.2010 - 7 K 155/10
- BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 29.10
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.01.1991 - 1 CB 47.90
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 29.10
Die Voraussetzungen, unter denen nach den genannten Bestimmungen ein Prozesspfleger bestellt werden kann, liegen auch dann nicht vor, wenn man über den Wortlaut der Norm hinaus die Bestellung eines Vertreters für prozessunfähige Kläger für möglich hält (vgl. Beschluss vom 22. Januar 1991 - BVerwG 1 CB 47.90 - Buchholz 310 § 62 VwGO Nr. 21).Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).
- BVerwG, 02.09.1999 - 3 B 110.99
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vertretungszwang vor dem …
Auszug aus BVerwG, 01.07.2010 - 5 B 29.10
Fehlt es erkennbar an den Sachgrundlagen und ist das Verfahrensbegehren offensichtlich unbegründet, ist für die analoge Heranziehung dieser Beiordnungsvorschriften kein Raum (…vgl. Beschlüsse vom 22. Januar 1991 a.a.O. und vom 2. September 1999 - BVerwG 3 B 110.99 -).
- BVerwG, 11.12.2017 - 5 A 4.17
Verwerfung der "Nichtigkeitsklage" mangels Postulationsfähigkeit; Vorliegen eines …
Dies beruht darauf, dass die gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2016 in den Verfahren 5 A 32.16 bis 5 A 59.16 erhobene Nichtigkeitsklage offensichtlich unbegründet ist (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. September 2007 - 3 AZB 11/07 - NZA 2008, 1030 Rn. 9; BVerwG, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 5 B 29.10 - juris Rn. 3 m.w.N.). - VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5583 Allerdings war ihr als Klagepartei kein Prozesspfleger zu bestellen, da weder die Voraussetzungen einer unmittelbaren noch die einer entsprechenden Anwendung der § 62 Abs. 4 VwGO , § 57 Abs. 1 ZPO vorliegen (…Bier in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 62 Rz 16; BVerwG, U. v. 31. August 1966 - V C 223.65 - Ls, U. v. 5. Juni 1968 - V C 147.67 - Rz 21 u. B. v. 1. Juli 2010 - 5 B 29/10 - Rz 3; HessVGH, U. v. 26. Januar 1987 - IX OE 87/82 - 2. Ls; SächsOVG, B. v. 1. Juli 2011 - 5 B 84/11 - Rz 5 ff.; BFH, B. v. 12. Juli 1999 - IX S 8/99 - Rz 48 ff.).
- VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5443 Auch wenn das Gericht unter Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks von der Klägerin und ihres schriftlichen Vorbringens erhebliche Zweifel an ihrer Geschäftsfähigkeit und damit an ihrer Prozessfähigkeit gem. § 62 Abs. 1 VwGO hat (vgl. BVerwG, B. v. 24. Juli 1984 - 7 B 92/84 - 1. Ls), war ihr als Klagepartei kein Prozesspfleger zu bestellen, da weder die Voraussetzungen einer unmittelbaren noch die einer entsprechenden Anwendung der § 62 Abs. 4 VwGO , § 57 Abs. 1 ZPO vorliegen (…Bier in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 62 Rz 16; BVerwG, U. v. 31. August 1966 - V C 223.65 - Ls, U. v. 5. Juni 1968 - V C 147.67 - Rz 21 u. B. v. 1. Juli 2010 - 5 B 29/10 - Rz 3; HessVGH, U. v. 26. Januar 1987 - IX OE 87/82 - 2. Ls; SächsOVG, B. v. 1. Juli 2011 - 5 B 84/11 - Rz 5 ff.; BFH, B. v. 12. Juli 1999 - IX S 8/99 - Rz 48 ff.).
- VG München, 18.01.2012 - M 7 K 11.2224 Da weder die Voraussetzungen einer unmittelbaren noch die einer entsprechenden Anwendung der § 62 Abs. 4 VwGO , § 57 Abs. 1 ZPO vorliegen, war das Gericht allerdings nicht verpflichtet, dem Kläger einen Prozesspfleger zu bestellen (…Bier in: Schoch/ Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 62 Rz 16; BVerwG, U. v. 31. August 1966 - V C 223.65 - Ls, U. v. 5. Juni 1968 - V C 147.67 - Rz 21 u. B. v. 1. Juli 2010 - 5 B 29/10 - Rz 3; HessVGH, U. v. 26. Januar 1987 - IX OE 87/82 - 2. Ls; SächsOVG, B. v. 1. Juli 2011 - 5 B 84/11 - Rz 5 ff.; BFH, B. v. 12. Juli 1999 - IX S 8/99 - Rz 48 ff.).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 02.03.2010 - 5 B 29/10 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 27a, AsylVfG § 34a Abs. 2, GG Art. 19 Abs. 4
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Griechenland, einstweilige Anordnung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09
Abwägung i.R.e. Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz zur Untersagung der …
Auszug aus VG Osnabrück, 02.03.2010 - 5 B 29/10
Diese Sachentscheidungen beruhen in verfahrensrechtlicher Hinsicht auf der Erwägung, dass zu einer Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG § 34a Abs. 2 AsylVfG verfassungskonform einschränkend auszulegen ist (Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2009, - 8 B 1433/09.A -), sowie in materieller Hinsicht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, - 2 BvR 2879/09 -, Juris), der sich die Kammer anschließt, und nach der unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gerichtsbekannten, umfangreichen Stellungnahmen verschiedener Organisationen zu der Situation von Asylantragstellern bei einem Vollzug der Maßnahme dem Antragsteller schwere und unzumutbare, auch durch eine ihm günstige Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile drohen würden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 29.01.2010 - 5 B 7/10 -). - BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10
Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge
Auszug aus VG Osnabrück, 02.03.2010 - 5 B 29/10
Diese Sachentscheidungen beruhen in verfahrensrechtlicher Hinsicht auf der Erwägung, dass zu einer Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG § 34a Abs. 2 AsylVfG verfassungskonform einschränkend auszulegen ist (Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2009, - 8 B 1433/09.A -), sowie in materieller Hinsicht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, - 2 BvR 2879/09 -, Juris), der sich die Kammer anschließt, und nach der unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gerichtsbekannten, umfangreichen Stellungnahmen verschiedener Organisationen zu der Situation von Asylantragstellern bei einem Vollzug der Maßnahme dem Antragsteller schwere und unzumutbare, auch durch eine ihm günstige Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile drohen würden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 29.01.2010 - 5 B 7/10 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 8 B 1433/09
Antrag eines Asylbewerbers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich …
Auszug aus VG Osnabrück, 02.03.2010 - 5 B 29/10
Diese Sachentscheidungen beruhen in verfahrensrechtlicher Hinsicht auf der Erwägung, dass zu einer Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG § 34a Abs. 2 AsylVfG verfassungskonform einschränkend auszulegen ist (Nordrhein-Westfälisches OVG, Beschluss vom 7. Oktober 2009, - 8 B 1433/09.A -), sowie in materieller Hinsicht auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 2009, - 2 BvR 2879/09 -, Juris), der sich die Kammer anschließt, und nach der unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gerichtsbekannten, umfangreichen Stellungnahmen verschiedener Organisationen zu der Situation von Asylantragstellern bei einem Vollzug der Maßnahme dem Antragsteller schwere und unzumutbare, auch durch eine ihm günstige Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rückgängig zu machende Nachteile drohen würden (vgl. auch Beschluss der Kammer vom 29.01.2010 - 5 B 7/10 -).
- VG Osnabrück, 19.04.2010 - 5 A 59/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, Selbsteintritt, sichere …
Mit Beschluss vom 02.03.2010 untersagte das Verwaltungsgericht Osnabrück der Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für die Dauer von vier Monaten, die in dem Bescheid vom 28.01.2010 bekannt gegebene Abschiebungsanordnung zu vollziehen (Az.: 5 B 29/10).
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