Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
EG Art. 17 Abs. 1, Art. 234; BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 Satz 1
Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung; Verlust der Unionsbürgerschaft durch Rücknahme der Einbürgerung eines vormaligen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union. - Bundesverwaltungsgericht
EG Art. 17 Abs. 1, Art. 234
Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung; Verlust der Unionsbürgerschaft durch Rücknahme der Einbürgerung eines vormaligen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union
- Judicialis
EG Art. 17 Abs. 1; ; EG Art. 234; ; BayVwVfG Art. 48 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Einbürgerung wegen arglistiger Täuschung; Vereinbarkeit des mit Verlust der deutschen und österreichischen Staatsangehörigkeit zugleich eintretenden Verlusts der Unionsbürgerschaft mit dem Gemeinschaftsrecht; Eintreten von Staatenlosigkeit bei Verlust der ...
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
EG Art. 234; EG Art. 17; VwVfG § 48 Abs. 1
D (A), Einbürgerung, Rücknahme, arglistige Täuschung, Unionsbürger, Verlust, Staatsangehörigkeit, Staatenlose, Österreicher, Vorlagebeschluss, EuGH - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Staatsangehörigkeitsrecht: Staatenlosigkeit nach Rücknahme einer Einbürgerung wegen bewusster Täuschung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorlage an EuGH zum Verlust der Unionsbürgerschaft
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Vorlage an EuGH zum Verlust der Unionsbürgerschaft
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung - Verlust der Unionsbürgerschaft
Verfahrensgang
- VG München, 12.02.2001 - M 25 K 00.3348
- VGH Bayern, 23.08.2001 - 5 B 01.1385
- VGH Bayern, 17.06.2002 - 5 B 01.1385
- BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02
- VGH Bayern, 25.10.2005 - 5 B 03.2462
- BVerwG, 30.05.2007 - 5 B 6.06
- BVerwG, 30.05.2007 - 5 C 13.07
- BVerwG, 05.07.2007 - 5 B 6.06
- BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-135/08
- EuGH, 02.03.2010 - C-135/08
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10
Papierfundstellen
- NVwZ 2008, 686
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 07.07.1992 - C-369/90
Micheletti u.a. / Delegación del Gobierno en Cantabria
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit unterliege nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-369/90 -, Slg. 1992, I-4239 Rn.10 - Micheletti;… Urteil vom 11. November 1999 - C 179/98 -, Slg. 1999, I-7955 Rn. 29 - Mesbah;… Urteil vom 20. Februar 2001 - C-192/99 -, Slg. 2001, I-1237 Rn. 19 - Kaur).Soweit der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Juli 1992 (C-369/90 - Slg. 1992, S. 1-4239 - Micheletti) darauf hinweise, dass von dieser Zuständigkeit unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts Gebrauch zu machen sei, werde dem bei der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung im Falle des Eintritts von Staatenlosigkeit mit der Folge des Verlusts der Unionsbürgerschaft dadurch Genüge getan, dass die Bedeutung der durch die Unionsbürgerschaft vermittelten Rechte als abwägungsrelevanter Belang von Gewicht in die Ermessenserwägungen einzustellen sei.
aa) Es trifft zwar zu, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. Juli 1992 (C-369/90 - Slg. 1992, S. 1-04239 - Micheletti) und vom 20. Februar 2001 (…C-192/99 - Slg. 2001, S. 1-01237 - Kaur) entschieden hat, die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit unterfalle der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.
Der Gerichtshof hat dies allerdings mit dem - auch vom Berufungsgericht erkannten - Hinweis verbunden, dass von dieser Zuständigkeit unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts Gebrauch zu machen sei (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 a.a.O. Rn. 10 …und vom 20. Februar 2001 a.a.O. Rn. 19;… vgl. ferner Urteil vom 11. November 1999 - C-179/98 - Slg. 1999, S. 1-07955 - Fatna Mesbah).
bb) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat aus dem zitierten Vorbehalt des Gemeinschaftsrechts bei der Festlegung des Erwerbs und des Verlusts der Staatsangehörigkeit durch die Mitgliedstaaten in seinen bisherigen Entscheidungen lediglich die Maxime abgeleitet, dass ein Mitgliedstaat die Wirkungen der Verleihung der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates nicht dadurch beschränken dürfe, dass er zusätzliche Voraussetzungen für die Anerkennung dieser Staatsangehörigkeit im Hinblick auf die Ausübung der Grundfreiheiten aufstelle (s. Urteil vom 7. Juli 1992 a.a.O. Rn. 14 f.).
- EuGH, 20.02.2001 - C-192/99
Kaur - "Unionsbürgerschaft - Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit unterliege nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-369/90 -, Slg. 1992, I-4239 Rn.10 - Micheletti;… Urteil vom 11. November 1999 - C 179/98 -, Slg. 1999, I-7955 Rn. 29 - Mesbah; Urteil vom 20. Februar 2001 - C-192/99 -, Slg. 2001, I-1237 Rn. 19 - Kaur).aa) Es trifft zwar zu, dass der Gerichtshof in seinen Urteilen vom 7. Juli 1992 (…C-369/90 - Slg. 1992, S. 1-04239 - Micheletti) und vom 20. Februar 2001 (C-192/99 - Slg. 2001, S. 1-01237 - Kaur) entschieden hat, die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsangehörigkeit unterfalle der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten.
Der Gerichtshof hat dies allerdings mit dem - auch vom Berufungsgericht erkannten - Hinweis verbunden, dass von dieser Zuständigkeit unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts Gebrauch zu machen sei (…vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 a.a.O. Rn. 10 und vom 20. Februar 2001 a.a.O. Rn. 19;… vgl. ferner Urteil vom 11. November 1999 - C-179/98 - Slg. 1999, S. 1-07955 - Fatna Mesbah).
- EuGH, 11.11.1999 - C-179/98
Belgischer Staat / Mesbah - Kooperationsabkommen EWG-Marokko - Artikel 41 Absatz …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Die Festlegung der Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit unterliege nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-369/90 -, Slg. 1992, I-4239 Rn.10 - Micheletti; Urteil vom 11. November 1999 - C 179/98 -, Slg. 1999, I-7955 Rn. 29 - Mesbah;… Urteil vom 20. Februar 2001 - C-192/99 -, Slg. 2001, I-1237 Rn. 19 - Kaur).Der Gerichtshof hat dies allerdings mit dem - auch vom Berufungsgericht erkannten - Hinweis verbunden, dass von dieser Zuständigkeit unter Beachtung des Gemeinschaftsrechts Gebrauch zu machen sei (…vgl. EuGH, Urteile vom 7. Juli 1992 a.a.O. Rn. 10 …und vom 20. Februar 2001 a.a.O. Rn. 19; vgl. ferner Urteil vom 11. November 1999 - C-179/98 - Slg. 1999, S. 1-07955 - Fatna Mesbah).
- BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02
Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Auf die Revision des Klägers hat der damals für das Staatsangehörigkeitsrecht zuständige 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts das Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2002 wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (vgl. Urteil vom 3. Juni 2003 - BVerwG 1 C 19.02 - BVerwGE 118, 216).Das Bundesverwaltungsgericht ist im ersten Revisionsurteil (Urteil vom 3. Juni 2003 a.a.O. S. 222 ff.) davon ausgegangen, dass der Beklagte sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat und die Rücknahme rechtmäßig ist, falls sich in dem erneuten Berufungsverfahren der Vorwurf der bewussten Täuschung und die ursprüngliche Annahme im angefochtenen Bescheid bestätigen sollten, der Kläger werde bei rückwirkender Zurücknahme der Einbürgerung nicht staatenlos, weil seine österreichische Staatsbürgerschaft wieder auflebe.
- BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04
Einbürgerung
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Art. 48 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) bildet eine ausreichende Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Rücknahme mit Wirkung ex tunc (vgl. Urteile des Senats vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 u.a. - und BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24). - EuGH, 17.09.2002 - C-413/99
Baumbast und R - "Freizügigkeit - Wanderarbeitnehmer - Aufenthaltsrechte der …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Eine diese Rechtsfolge verbietende Auslegung des Gemeinschaftsrechts könnte in Betracht kommen, wenn die von einem nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen Verlust der Staatsangehörigkeit(en) Betroffenen gleichsam "überschießend" ihren vormals rechtmäßig erworbenen und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs "grundlegenden Status" als Angehörige eines Mitgliedstaates verlören und über die damit verbundenen Rechte und Grundfreiheiten nicht mehr verfügen könnten (…EuGH, Urteile vom 20. September 2001 - C-184/99 - Slg. 2001, S. 1-06193, Rn. 31 - Grzelczyk;… vom 11. Juli 2002 - C-224/98 - Slg. 2002, S. 1-06191 - D´Hoop, und vom 17. September 2002 - C-413/99 - Slg. 2002, S. 1-07091 - Baumbast). - EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Eine diese Rechtsfolge verbietende Auslegung des Gemeinschaftsrechts könnte in Betracht kommen, wenn die von einem nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen Verlust der Staatsangehörigkeit(en) Betroffenen gleichsam "überschießend" ihren vormals rechtmäßig erworbenen und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs "grundlegenden Status" als Angehörige eines Mitgliedstaates verlören und über die damit verbundenen Rechte und Grundfreiheiten nicht mehr verfügen könnten (EuGH, Urteile vom 20. September 2001 - C-184/99 - Slg. 2001, S. 1-06193, Rn. 31 - Grzelczyk;… vom 11. Juli 2002 - C-224/98 - Slg. 2002, S. 1-06191 - D´Hoop, …und vom 17. September 2002 - C-413/99 - Slg. 2002, S. 1-07091 - Baumbast). - EuGH, 11.07.2002 - C-224/98
D'Hoop - "Unionsbürgerschaft - Grundsatz der Nichtdiskriminierung - Nationale …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Eine diese Rechtsfolge verbietende Auslegung des Gemeinschaftsrechts könnte in Betracht kommen, wenn die von einem nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässigen Verlust der Staatsangehörigkeit(en) Betroffenen gleichsam "überschießend" ihren vormals rechtmäßig erworbenen und nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs "grundlegenden Status" als Angehörige eines Mitgliedstaates verlören und über die damit verbundenen Rechte und Grundfreiheiten nicht mehr verfügen könnten (…EuGH, Urteile vom 20. September 2001 - C-184/99 - Slg. 2001, S. 1-06193, Rn. 31 - Grzelczyk; vom 11. Juli 2002 - C-224/98 - Slg. 2002, S. 1-06191 - D´Hoop, …und vom 17. September 2002 - C-413/99 - Slg. 2002, S. 1-07091 - Baumbast). - BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07
Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
Art. 48 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) bildet eine ausreichende Rechtsgrundlage für die ausgesprochene Rücknahme mit Wirkung ex tunc (vgl. Urteile des Senats vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 u.a. - und BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24).
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10
Einbürgerungsrücknahme; Ermessensergänzung; Erschleichung der Einbürgerung durch …
Rn. 11 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 18. Februar 2008 - BVerwG 5 C 13.07 - (Buchholz 451.9 Art. 17 EG-Vertrag Nr. 1) das Verfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union vorgelegt.Rn. 16 a) Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 18. Februar 2008 (a.a.O.) ausgeführt hat, hat der Kläger nach den bindenden (§ 137 Abs. 2 VwGO) tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs in seinem Urteil vom 25. Oktober 2005 über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen.
- BVerwG, 16.07.2010 - 5 B 2.10
Ablehnung einer Einbürgerung; rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärung; …
Die Grenzen des § 114 Satz 2 VwGO sind dann überschritten, wenn die Behörde ihr Ermessen erstmals ausübt oder die Ermessenserwägungen vollständig oder doch in ihrem Wesensgehalt auswechselt (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 19. Juni 2009 - BVerwG 1 B 12.08 - juris m.w.N. und vom 18. Februar 2008 - BVerwG 5 C 13.07 - Buchholz 451.9 Art. 17 EG-Vertrag Nr. 1). - VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
- VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.02142
Rücknahme einer Einbürgerung; arglistische Täuschung in Bezug auf Kenntnisse der …
Diese Vorschrift wurde mit Wirkung vom 12. Februar 2009 in das StAG eingefügt (Gesetz vom 5.2.2008, BGBl I S. 158) und ersetzte die bis dahin nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, U.v. 24.5.2006, NVwZ 2006, 807) zwar auf den nunmehr normierten gesetzlichen Tatbestand eingeschränkte, aber grundsätzlich gegebene Anwendbarkeit der früheren Rücknahmevorschrift nach Landesrecht (Art. 48 BayVwVfG, vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.2.2008, NVwZ 2008, 686; U.v. 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249).Schon zu Art. 48 BayVwVfG war geklärt, dass diese Regelung unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann darstellt, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG U.v. 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008, NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH U.v. 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).
- VG Düsseldorf, 16.06.2017 - 17 K 5449/16
- VG Düsseldorf, 09.06.2017 - 17 K 8221/15
- VG Düsseldorf, 15.04.2025 - 16 K 10703/24
- VG Düsseldorf, 15.04.2025 - 16 K 10750/24
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 5 B 10.08
Rücknahme einer Einbürgerung wegen Unterstützung von gegen die freiheitliche …
Dass Gemeinschaftsrecht dieser Rechtsfolge nicht entgegensteht, wenn die Staatsangehörigkeit - wie hier - durch Täuschung erschlichen wurde, ist nunmehr ebenfalls geklärt (vgl. das auf den Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2008 - BVerwG 5 C 13.07 -, juris, ergangene Urteil des EuGH vom 2. März 2010, Rottmann, Rs. C-135/08, juris). - VG Düsseldorf, 01.04.2016 - 17 K 6458/15
Nachweis eines Vorliegens von Abschiebeverboten in Albanien im Rahmen der …
- VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866
Rücknahme erschlichener Einbürgerung (Auslandsstraftat)
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.2007 - 5 C 13.07 |
Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 114 S. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Einbürgerung, Rücknahme, Ermessen, Nachschieben von Gründen
Verfahrensgang
- VG München, 12.02.2001 - M 25 K 00.3348
- VGH Bayern, 23.08.2001 - 5 B 01.1385
- VGH Bayern, 17.06.2002 - 5 B 01.1385
- BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02
- VGH Bayern, 25.10.2005 - 5 B 03.2462
- BVerwG, 30.05.2007 - 5 C 13.07
- BVerwG, 30.05.2007 - 5 B 6.06
- BVerwG, 05.07.2007 - 5 B 6.06
- BVerwG, 18.02.2008 - 5 C 13.07
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-135/08
- EuGH, 02.03.2010 - C-135/08
- BVerwG, 11.11.2010 - 5 C 12.10
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 30.05.2007 - 5 B 6.06
Zulässigkeit der Ergänzung der behördlichen Rücknahme einer Einbürgerung im …
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 C 13.07 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".