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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7040
BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10 (https://dejure.org/2011,7040)
BVerwG, Entscheidung vom 12.05.2011 - 5 C 4.10 (https://dejure.org/2011,7040)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 (https://dejure.org/2011,7040)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    SGB VIII § 6 Abs. 1, 3; § 86 Abs. 4, 5 Satz 1, 2, Abs. 6 Satz 1; § 88 Abs. 2; § 89c Abs. 1 Satz 1; SGB X § 105 Abs. 1 Satz 1, § 112
    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Rückerstattung; Kostenerstattung; Rückerstattungsanspruch; Erstattungsanspruch; Rückerstattungspflicht; Erstattungspflicht; Geltungsbereich; räumlicher Anwendungsbereich; Leistungen der Jugendhilfe im Inland; Leistungen der Jugendhilfe im ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 6 Abs. 1, 3; § 86 Abs. 4, 5 Satz 1, 2, Abs. 6 Satz 1; § 88 Abs. 2; § 89c Abs. 1 Satz 1
    Aufenthalt im Ausland; Aufenthalt im Inland; Auseinanderfallen von Leistungsberechtigtem und Leistungsempfänger; Erstattungsanspruch; Erstattungspflicht; Fortbestand der örtlichen Zuständigkeit; Geltungsbereich; Gewähren einer Leistung; Gewährung einer Leistung; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Leistung der Jugendhilfe im Ausland; Kostenerstattung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe; örtliche Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 4 SGB 8, § 86 Abs 5 S 1 SGB 8, § 86 Abs 6 S 1 SGB 8, § 6 Abs 3 SGB 8, § 6 Abs 1 SGB 8
    Leistung der Jugendhilfe im Ausland; Kostenerstattung zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe; örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland i. S. d. § 6 Abs. 3 SGB VIII setzt Auslandsaufenthalt der Leistungsberechtigten und -empfänger voraus; Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts der Leistungsberechtigten und -empfänger für einen Anspruch auf ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland i. S. d. § 6 Abs. 3 SGB VIII setzt Auslandsaufenthalt der Leistungsberechtigten und -empfänger voraus; Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts der Leistungsberechtigten und -empfänger für einen Anspruch auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendhilfe an Deutsche im Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 139, 378
  • NVwZ-RR 2011, 768
  • FamRZ 2011, 1294
  • DVBl 2011, 1047
  • DÖV 2011, 783
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.09.2009 - 5 C 18.08

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
    Der Senat hat in seinen dem Verwaltungsgerichtshof im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung noch nicht bekannten Urteilen vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - (BVerwGE 135, 58 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/ SGB VIII Nr. 9 jeweils Rn. 22 ff.) und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 17.09 - (…NVwZ-RR 2011, 203 Rn. 21) entschieden, dass § 86 Abs. 5 SGB VIII alle Fallgestaltungen erfasst, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte besitzen.

    Denn die bisherige Zuständigkeit ist nach § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII - wie in dem Wort "solange" zum Ausdruck kommt - auf den Zeitraum gemeinsamer oder fehlender Personensorge beider Elternteile beschränkt (Urteil vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 25).

    Diese wird durch die räumliche Nähe zum Aufenthaltsort der Eltern oder des maßgeblichen Elternteils ermöglicht und begünstigt (Urteil vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 09.12.2010 - 5 C 17.09

    Vollzeitpflege; Pflegefamilie; Pflegeperson; Pflegekind; Pflegestellenort; …

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
    Die örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII endet auch mit der Übertragung der Personensorge auf einen Elternteil (Fortführung des Urteils vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 17.09 - NVwZ-RR 2011, 203).

    Der Senat hat in seinen dem Verwaltungsgerichtshof im Zeitpunkt der angefochtenen Entscheidung noch nicht bekannten Urteilen vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - (…BVerwGE 135, 58 = Buchholz 436.511 § 86 KJHG/ SGB VIII Nr. 9 jeweils Rn. 22 ff.) und vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 17.09 - (NVwZ-RR 2011, 203 Rn. 21) entschieden, dass § 86 Abs. 5 SGB VIII alle Fallgestaltungen erfasst, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte besitzen.

    Rn. 25 Angesichts der zuständigkeitsbestimmenden Wirkung des Personensorgerechts im Falle verschiedener gewöhnlicher Aufenthalte der Eltern während eines Leistungsbezugs im Sinne des § 86 Abs. 5 SGB VIII endet die örtliche Zuständigkeit nach § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII - abgesehen von der Einstellung der Leistung bzw. der Gewährung einer (zuständigkeitsrechtlich) neuen Leistung oder der erneuten Begründung eines gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne von § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (Urteil vom 9. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 22) - mit der Übertragung der Personensorge auf einen Elternteil.

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
    Bei der hier in Rede stehenden Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege sind in der Regel jedoch die Eltern oder der maßgebliche Elternteil leistungsberechtigt (Urteil vom 12. September 1996 - BVerwG 5 C 31.95 - Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 3 S. 8 f.).
  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 12.05.2011 - 5 C 4.10
    Steht die Personensorge keinem Elternteil zu, ist ausnahmsweise der Vormund leistungsberechtigt (Urteil vom 15. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 2.94 - BVerwGE 100, 178 = Buchholz 436.511 § 27 KJHG/SGB VIII Nr. 1).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 25.10

    Beginn der Leistung; Einsetzen der Hilfeleistung; elterliche Sorge; Erstattung …

    Denn die Leistungserbringung ist - unabhängig von der Anspruchsinhaberschaft - stets auf das Kind oder den Jugendlichen ausgerichtet, dessen Wohl (vgl. § 1 Abs. 1 und 3 SGB VIII) Ausgangspunkt und Ziel jeder Jugendhilfemaßnahme ist (Urteil vom 12. Mai 2011 - BVerwG 5 C 4.10 - NVwZ-RR 2011, 768 Rn. 21).

    Rn. 35 Nach der Rechtsprechung des Senats erfasst § 86 Abs. 5 SGB VIII alle Fallgestaltungen, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte besitzen (…Urteile vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 , vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 17.09 - DVBl 2011, 236 ff. = NVwZ-RR 2011, 203 ff. Rn. 21 und vom 12. Mai 2011 a.a.O. Rn. 17).

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Senats endet die durch den beiderseitigen Sorgerechtsentzug nach Beginn der Leistung bedingte Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 Satz 2 SGB VIII erst, wenn einem der Elternteile wieder die elterliche Sorge übertragen wird (dann wäre bei verschiedenen gewöhnlichen Aufenthalten der Eltern nach Leistungsbeginn § 86 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII anzuwenden), wenn die Leistung eingestellt oder eine zuständigkeitsrechtlich neue Leistung gewährt wird (und deshalb bei verschiedenen gewöhnlichen Aufenthalten der Eltern wiederum eine neue, auf die Zeit vor Beginn dieser Leistung abstellende Zuständigkeitsprüfung nach § 86 Abs. 2 bzw. Abs. 3 SGB VIII vorzunehmen ist) oder wenn die Eltern nach Leistungsbeginn (erneut) einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt begründen und damit § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII als Zuständigkeitsregelung, die sowohl für die Zeit vor als auch nach Beginn der Leistung einschlägig ist, zur Anwendung gelangt (…vgl. Urteile vom 30. September 2009 a.a.O. Rn. 24…, vom 9. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 22 ff. und vom 12. Mai 2011 a.a.O. Rn. 25 f.).

  • BVerwG, 31.05.2018 - 5 C 1.17

    Anschlussrevision; Antragstellung; Aufenthalt; Aufenthalt im Ausland; Aufenthalt …

    Ob der Anwendungsbereich des Achten Buches Sozialgesetzbuch über diese Regelung eröffnet ist, stellt eine eigenständige und vorgreifliche Frage dar, die der Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, die im Einzelfall nach §§ 85 bis 88 SGB VIII zu treffen ist, systematisch vorgelagert ist (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 19).

    Dies ist bei der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege oder in Form der Heimerziehung bzw. in einer sonstigen betreuten Wohnform das Kind oder der Jugendliche (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 21).

    Allein dann richtet sich die - im Anschluss daran zu bestimmende - sachliche Zuständigkeit für die Leistungsgewährung nach § 85 Abs. 2 Nr. 9 SGB VIII und die örtliche Zuständigkeit nach § 88 Abs. 1 SGB VIII (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 21).

    Rn. 25 Soweit sich das Oberverwaltungsgericht für seine Ansicht, dass es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Bewilligung sowie auf den tatsächlichen Aufenthalt des Kindes im Inland ankomme, auf ein Urteil des Senats (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 21) stützen möchte, greift dies zu kurz.

    Hierzu hat der Senat - woran festgehalten wird - entschieden, dass allein der Umstand, dass das Kind mit seinen Pflegeeltern in das Ausland verzogen ist und dort lebt, nicht genügt, um eine Auslandshilfe (§ 6 Abs. 3 SGB VIII) anzunehmen, sondern eine begonnene Inlandshilfe nur dann zu einer Auslandshilfe werden kann, wenn sich sowohl der Leistungsberechtigte als auch der Leistungsempfänger im Ausland befinden (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 21 f.).

    Inlandshilfe in Gestalt der Hilfe zur Erziehung (etwa in Form der Vollzeitpflege) wird nicht dadurch zur Auslandshilfe (§ 6 Abs. 3 SGB VIII), dass sich das begünstigte Kind (zum Zwecke der Inanspruchnahme der Leistung) im Ausland aufhält, sofern der leistungsberechtigte Elternteil im Inland verbleibt (BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378).

  • BVerwG, 14.11.2013 - 5 C 34.12

    Kostenerstattung; örtliche Zuständigkeit; bisherige Zuständigkeit; gewöhnlicher …

    Vielmehr greife die Vorschrift entsprechend ihrem Charakter als umfassende Regelung für verschiedene gewöhnliche Aufenthalte der Eltern nach Leistungsbeginn auch ein, wenn die Eltern bereits vor bzw. bei Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte haben und solche während des Leistungsbezugs beibehielten (…Urteile vom 30. September 2009 - BVerwG 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 = Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII/KJHG Nr. 9 jeweils Rn. 22 ff., vom 9. Dezember 2010 - BVerwG 5 C 17.09 - Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII/KJHG Nr. 12 Rn. 21, vom 12. Mai 2011 - BVerwG 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 = Buchholz 436.511 § 88 SGB VIII/KJHG Nr. 1 jeweils Rn. 17 …und vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 25.10 - BVerwGE 141, 77 = Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII/KJHG Nr. 15 jeweils Rn. 35 ff.).

    Die Regelung über das fehlende Sorgerecht beider Elternteile (§ 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII) erfasst mithin alle Fallgestaltungen, in denen die Eltern nach Leistungsbeginn verschiedene gewöhnliche Aufenthalte besitzen (…Urteile vom 30. September 2009 a.a.O. jeweils Rn. 22…, vom 9. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 21, vom 12. Mai 2011 a.a.O. …und vom 19. Oktober 2011 a.a.O. jeweils Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2016 - 4 LB 14/13

    Aufenthalt; tatsächlicher Aufenthalt; Auslandshilfe; Brüssel-IIa-Verordnung; …

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - entschieden, dass die Regelung des § 88 SGB VIII die Gewährung einer Leistung der Jugendhilfe an Deutsche im Ausland im Sinne des § 6 Abs. 3 SGB VIII voraussetze und eine solche Gewährung (nur) dann gegeben sei, wenn sich nicht nur der Leistungsempfänger, sondern auch der Leistungsberechtigte im Ausland aufhielten.

    Aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - gehe nicht hervor, dass diese Vorschrift in einer Konstellation wie vorliegend greife.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - zur Abgrenzung zwischen Leistungen der Jugendhilfe im In- und Ausland Folgendes ausgeführt:.

    Der für die Einordnung einer Leistung als eine solche im Inland oder im Ausland maßgebliche Begriff der "Leistungsgewährung" meint - wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem vorgenannten Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - ausgeführt hat - sowohl die (rechtliche) Bewilligung als auch die tatsächliche Erbringung der Leistung.

    § 86 SGB VIII regelt - in Abgrenzung zur Regelung des § 88 SGB VIII bei der Gewährung von Jugendhilfe im Ausland - die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen örtlichen Trägers der Jugendhilfe bei der Gewährung von Leistungen im Inland im Sinne des § 6 Abs. 1 und 2 SGB VIII (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.5.2011 - 5 C 4.10 -).

  • VG Hannover, 06.03.2018 - 3 A 398/15

    Begründen; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kosten; Kostenerstattung

    Rn. 43 "Unter Beachtung dieser nunmehr gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2011 - 5 C 4/10 - juris) begründete der Umzug von Frau Münch in das Stadtgebiet der Klägerin nicht deren Zuständigkeit nach § 86 Abs. 3 SGB VIII, da ihr zu diesem Zeitpunkt bereits die Personensorge für S. entzogen war und zu keinem Zeitpunkt wieder übertragen wurde.

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht in der Folgezeit durch zwei weitere Entscheidungen gefestigt (BVerwG, Urt. v. 12.05.2011 - 5 C 4/10 -, juris Rn. 17;… Urt. v. 19.10.2011 - 5 C 25/10 -, juris Rn. 35).

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2020 - 10 LC 181/18

    Ausschlussfrist; Beiladung; Jugendhilfeträger; Kosten, aufgewendete; …

    Dass der Kläger sich vor Ablauf der genannten Ausschlussfrist (…aus heutiger Sicht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 86 Abs. 5 SGB VIII a.F., geändert durch das KJVVG vom 27. Juni 2013, BGBl. I, Seite 3464: Urteile vom 09.12.2010 - 5 C 17.09 -, juris Rn. 22, vom 12.05.2011 - 5 C 4.10 -, juris Rn. 25, …und vom 14.11.2013 - 5 C 34.12 -, juris Rn. 22 ff.) fehlerhaft nicht an die Beklagte, sondern an einen nicht zur Erstattung verpflichteten Jugendhilfeträger (Stadt I.) gewandt hat, lässt diesen Anspruch unter keinem Gesichtspunkt "wiederaufleben".
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2012 - 7 A 10868/12

    Erstattung von Jugendhilfeleistungen; örtliche Zuständigkeit; verschiedene …

    Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - sollten die Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit eine effektive Aufgabenwahrnehmung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherstellen und knüpfe § 86 SGB VIII deshalb die örtliche Zuständigkeit vorrangig an die räumliche Nähe zum Erziehungsverantwortlichen.

    Hierauf hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17.09 - a.a.O. Rn. 21, vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 138, 378 ff. (…Rn. 25) und vom 19. November 2011 - 5 C 25.10 - NVwZ-RR 2012, 111 ff. (…Rn. 35) auch jeweils ausdrücklich hingewiesen.

    Rn. 28 Richtig ist ferner der Hinweis des Klägers und des Verwaltungsgerichts darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 30. September 2009 - 5 C 18.08 - a.a.O. Rn. 23 und vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - a.a.O. Rn. 26 jeweils ausgeführt hat, die Bestimmungen über die örtliche Zuständigkeit sollten eine effektive Aufgabenwahrnehmung sicherstellen, weshalb § 86 SGB VIII die örtliche Zuständigkeit vorrangig und in der Regel an eine räumliche Nähe zum Erziehungsverantwortlichen knüpfe, da die dem Jugendamt im Interesse des Kindes oder Jugendlichen obliegende Aufgabe der Förderung und Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenzen eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Eltern oder dem maßgeblichen Elternteil erfordere, die durch die räumliche Nähe zum Aufenthaltsort der Eltern oder des maßgeblichen Elternteils ermöglicht und begünstigt werde.

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2018 - 10 LA 16/18

    Einrichtung; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattungspflicht; …

    Die Anwendbarkeit des § 86 Abs. 5 Satz 2 Alt. 2 SGB VIII endet in diesen Fällen erst mit der Einstellung der Leistung, der Gewährung einer zuständigkeitsrechtlich neuen Leistung, der (erneuten) Begründung eines gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts der Eltern im Sinne von § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII oder der Übertragung der Personensorge auf ein Elternteil (…BVerwG, Urteile vom 09.12.2010 - 5 C 17.09 -, juris Rn. 22, und vom 12.05.2011 - 5 C 4.10 -, juris Rn. 25; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.11.2015 - 4 LA 223/14 -).
  • BVerwG, 21.09.2022 - 5 C 5.21

    Örtliche Zuständigkeit eines Jugendhilfeträgers bei Eltern mit unterschiedlichem …

    § 86 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist nicht nur dann anwendbar, wenn die Eltern bei Beginn der Leistung einen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk eines Jugendhilfeträgers haben, sondern auch dann, wenn sie während bzw. nach Beginn der Leistung (erstmalig oder erneut) einen solchen Aufenthalt begründen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 25 …und vom 14. November 2013 - 5 C 34.12 - BVerwGE 148, 242 Rn. 20; OVG Münster…, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 2645/14 - juris Rn. 41;… Lange, in: jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl., Stand Oktober 2022, § 86 Rn. 95 f.;… Jung u. a., in: Eschelbach/Nickel, Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe, 2. Aufl. 2021, § 86 Rn. 21 m. w. N.; a. A. OVG Saarlouis, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 2 A 208/18 - JAmt 2020, 472).
  • BVerwG, 25.04.2024 - 5 C 3.23

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei vollständigem Verlust des …

    Danach soll die räumliche Nähe zu den Eltern des Kindes oder Jugendlichen oder zum maßgeblichen Elternteil als grundsätzliche Voraussetzung einer wirksamen Unterstützung, die das dem § 86 SGB VIII zugrunde liegende Prinzip der dynamischen Zuständigkeit gewährleisten will, in ausdrücklicher Abkehr von einem vormaligen Normverständnis des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa Urteile vom 30. September 2009 - 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58 Rn. 22…, vom 9. Dezember 2010 - 5 C 17.09 - Buchholz 436.511 § 86 SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz Nr. 12 Rn. 22 und vom 12. Mai 2011 - 5 C 4.10 - BVerwGE 139, 378 Rn. 17) auch dann maßgeblich sein, wenn die Personensorge beiden Elternteilen gemeinsam oder keinem Elternteil zusteht und die Eltern bereits vor oder bei Beginn der Leistung verschiedene gewöhnliche Aufenthalte hatten.
  • VG Karlsruhe, 12.04.2019 - 8 K 7391/16

    Notwendigkeit der positiven Kenntnis des in Anspruch genommenen …

  • OVG Niedersachsen, 23.01.2018 - 10 LA 21/18

    Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kostenerstattung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2023 - 12 A 1329/22

    Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege für einen im …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2013 - 12 S 2346/11

    Jugendhilfe: Kostenerstattung bei Tod eines Elternteils

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 4 LA 223/14

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Kostenerstattungsanspruch; Personensorge; örtliche …

  • VG Würzburg, 18.05.2017 - W 3 K 16.332

    Kostenerstattung zwischen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe

  • VG Köln, 18.11.2020 - 26 K 15473/17
  • VG Trier, 12.07.2012 - 2 K 209/12

    Jugendhilfe; Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltsort in den Zuständigkeitsbereich …

  • VG Augsburg, 12.06.2012 - Au 3 K 11.1665

    Jugendhilfe; Kostenerstattung; örtlicher Träger; Ausschlussfrist

  • VG Aachen, 09.02.2012 - 1 K 1522/07

    Anspruch eines Jugendhilfeträgers gegen einen anderen auf Kostenerstattung nach …

  • BVerwG, 25.04.2024 - 5 C 12.22

    Örtliche Zuständigkeit des Jugendhilfeträgers bei vollständigem Verlust des …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2011 - 12 A 1010/10

    Umfang der Erstattungspflicht des nach dem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit …

  • VG München, 30.04.2013 - M 18 K 12.4144

    Rückerstattung einer zu Unrecht geleisteten Kostenerstattung

  • VG Köln, 06.10.2011 - 26 K 1053/11

    Anspruch eines Kindesvaters gegenüber dem Sozialhilfeträger auf Rückerstattung zu …

  • VG Köln, 31.05.2012 - 26 K 1054/11

    Kostenerstattung Durchgriffshaftung Trägeridentität

  • OVG Sachsen, 28.08.2013 - 1 A 87/13

    Jugendhilfeleistung, Erstattungsanspruch, Zuständigkeitswechsel, Personensorge

  • VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 14 K 11.01423

    Vollzeitpflege; Definition des Begriffs "Pflegeperson"

  • VG Ansbach, 14.06.2012 - AN 14 K 10.01808

    Klageänderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 12 A 362/13

    Anspruch eines Jugendhilfeträgers auf Erstattung der Kosten der Jugendhilfe für …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2013 - 12 A 360/13

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für einen Hilfeempfänger gegen einen örtlichen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2012 - 12 A 598/12

    Hinreichende Darlegung der Gründe für einen Antrag auf Zulassung der Berufung; …

  • VG Ansbach, 14.06.2012 - AN 14 K 10.00668

    Kostenerstattung; "Beginn der Leistung", wesentliche Unterbrechung

  • VG Ansbach, 04.10.2012 - AN 14 K 10.02295

    Widerklage; Ruhen des Personensorgerechts; Festschreibung der bisherigen …

  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 18.03.2013 - 476 Z - 3/13
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